Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?
Hallo,
zu unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört ein Parkplatz hinter dem Haus. Die Parkplätze sind nummeriert und an der Einfahrt steht ein großes Schild "Unbefugtes Parken verboten, es wird kostenpflichtig abgeschleppt usw, usw." Nun bin ich gerade von der Arbeit gekommen und es steht ein auswärtiges Kfz auf meinem Platz. Deswegen musste ich minutenlang einen Parkplatz an der Straße suchen. Anschließend habe ich ein Foto dem Platz und dem Falschparker angefertigt.
Im Web habe ich u. a. folgendes gefunden:
https://falschparkermelden.de/.../v1?...
Frage: wenn ich einen Abschleppdienst rufe und der Falschparker ist in der Zwischenzeit weggefahren, muss ich dann die Leerfahrt zahlen?
Gehe ich irgendein finanzielles oder rechtliches Risiko ein, wenn ich den Abschleppdienst rufe?
Für Antworten danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:
Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen
Das ist so nicht richtig und zu pauschal.
Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.
Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.
Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.
143 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. November 2020 um 19:56:04 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. November 2020 um 18:53:03 Uhr:
.... So hätte ich es gemacht, dahinter (=ihn zugeparkt) und mich dann durch geklingelt.Seil ran und den Allradler machen lassen ... 😁
Der letzte Falschparker parkt nun hier: klickmich
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. November 2020 um 18:53:03 Uhr:
.Wie groß ist denn das MFH? Nicht dass du später hörst, du hättest doch bei den paar Parteien klingeln und fragen können. So hätte ich es gemacht, dahinter (=ihn zugeparkt) und mich dann durch geklingelt.
Man könnte auch die Polizei rufen. Die werden dir bei berechtigtem Interesse zumindest den Halter nennen. Dann weiß man vielleicht wo man klingeln muss. Oder es gibt eventuell Namensgleichheiten in der Nähe.
Zumindest wird es dort wo ich herkomme so gehandhabt.
AS, man hört aber immer häufiger, das man die Polizei nicht immer anrufen soll. Vor allem nicht bei kleinen Sachschäden am PKW. Dort würde ich gern die Beamten hinzuziehen.
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Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. November 2020 um 22:15:26 Uhr:
AS, man hört aber immer häufiger, das man die Polizei nicht immer anrufen soll. Vor allem nicht bei kleinen Sachschäden am PKW. Dort würde ich gern die Beamten hinzuziehen.
Bei uns wird für alles angerufen. Es gibt ja Erlasse die die Unfallaufnahme regeln. Ein Land ist laut Erlass verpflichtet jeden Unfall aufzunehmen alles, das andere nicht. Man kann natürlich auch selber die Personalien austauschen. Das ist richtig.
Aber bevor ein Abschlepper bestellt wird kann man versuchen diesen Weg zu gehen. Da wo ich herkomme ist das üblich. Woanders wahrscheinlich wieder nicht.
Zurück zum Problem. Wie hier schon angeklungen ist, würde ich den Stellplatz vor Falschparkern sichern. Z.B. durch einen abschließbaren Bügel. Vor einem Abschleppen würde ich warnen, da Du möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibst, wenn der Falschparker nicht zahlt. Ein Gericht könnte die Auffassung vertreten, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig war. Auch die Polizei lässt in aller Regel kein Fahrzeug abschleppen, welches vor einer Garage parkt, um dem Besitzer das Benutzen seiner Garage zu ermöglichen. Anders sieht es aus, wenn der Garagenbesitzer sein in der Garage geparktes Fahrzeug dringend benutzen muss.
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. November 2020 um 22:11:26 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. November 2020 um 18:53:03 Uhr:
.Wie groß ist denn das MFH? Nicht dass du später hörst, du hättest doch bei den paar Parteien klingeln und fragen können. So hätte ich es gemacht, dahinter (=ihn zugeparkt) und mich dann durch geklingelt.
Man könnte auch die Polizei rufen. Die werden dir bei berechtigtem Interesse zumindest den Halter nennen. Dann weiß man vielleicht wo man klingeln muss. Oder es gibt eventuell Namensgleichheiten in der Nähe.
Zumindest wird es dort wo ich herkomme so gehandhabt.
Ich glaube nicht, dass man als Privatmensch den Halter genannt bekommt, da braucht man i.d.R. einen Anwalt für.
Die Behörden rücken Daten heraus wenn man ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. Da gibt es dann auch eine Halterauskunft (bei Stadt/Landkreis) oder auch Einwohnermeldeauskunft bei der Kommune.
Ohne Anwalt.
Kann man nicht einfach den Wagen abschleppen lassen, ich sage dem Abschlepper wo er ihn hinstellen soll. Ich weis wo er steht und der Besitzer bekommt gerne gegen Zahlung meiner Unkosten die Adresse genannt wo der Wagen steht ?
Der Polizei sage ich auch Bescheid das ich den Wagen abschleppen lassen hab, damit er nicht gestohlen gemeldet wird.
Wir haben hin und wieder das Problem gehabt dass Fremdparker auf unseren drei Firmenparkplätzen in einem Innenhof geparkt haben.
Es gibt in Stuttgart ein Abschleppunternehmen dass man in solchen Fällen kontaktieren kann. Man hat selbst keine Scherereien oder Kosten. Das macht alles das Abschleppunternehmen.
Bei Ankunft des Abschleppfahrzeugs unterzeichnet man eine Abtretungserklärung.
Selbst eine Leerfahrt wird übernommen, falls der Falschparker zwischenzeitlich wegfährt. Man muss dazu lediglich Fotos vom Fahrzeug und dem Parkplatz machen (bestenfalls bevor man dort anruft) und dem Abschleppunternehmen übergeben.
In wie weit die dann die Leerfahrt beim Falschparker eintreiben konnten weiß ich nicht. Es wird aber jedes Mal so gemacht.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 21. November 2020 um 08:41:03 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. November 2020 um 22:11:26 Uhr:
Man könnte auch die Polizei rufen. Die werden dir bei berechtigtem Interesse zumindest den Halter nennen. Dann weiß man vielleicht wo man klingeln muss. Oder es gibt eventuell Namensgleichheiten in der Nähe.
Zumindest wird es dort wo ich herkomme so gehandhabt.Ich glaube nicht, dass man als Privatmensch den Halter genannt bekommt, da braucht man i.d.R. einen Anwalt für.
Du magst das ja glauben, ist aber falsch. Bei berechtigtem Interesse bekommst du natürlich die Halterdaten genannt. Z.B zur Duchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 21. November 2020 um 00:52:31 Uhr:
Zurück zum Problem. Wie hier schon angeklungen ist, würde ich den Stellplatz vor Falschparkern sichern. Z.B. durch einen abschließbaren Bügel. Vor einem Abschleppen würde ich warnen, da Du möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibst, wenn der Falschparker nicht zahlt. Ein Gericht könnte die Auffassung vertreten, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig war. Auch die Polizei lässt in aller Regel kein Fahrzeug abschleppen, welches vor einer Garage parkt, um dem Besitzer das Benutzen seiner Garage zu ermöglichen. Anders sieht es aus, wenn der Garagenbesitzer sein in der Garage geparktes Fahrzeug dringend benutzen muss.
Genau so wird es in der Regel gehandhabt.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 21. November 2020 um 09:03:31 Uhr:
Kann man nicht einfach den Wagen abschleppen lassen, ich sage dem Abschlepper wo er ihn hinstellen soll. Ich weis wo er steht und der Besitzer bekommt gerne gegen Zahlung meiner Unkosten die Adresse genannt wo der Wagen steht ?
Der Polizei sage ich auch Bescheid das ich den Wagen abschleppen lassen hab, damit er nicht gestohlen gemeldet wird.
Das wird (zu recht) eine fette Anzeige nach sich ziehen.
Wir teilen und den Firmenparkplatz mit einem Fitnessstudio. Leider ist den "Sportlern" der Weg in den hinteren für Sie reservierten Teil des Parkplatzes oft zu weit.
Da haben wir das ein oder andere Mal das Fahrzeg mit ner Europalette und 1to Stahlklotz drauf zugeparkt, damit derjenige mal vorbeikommen muss und "bitte stellt das weg, ich park hier auch nicht mehr" sagen muss (Wegstrecke 10m und ein Tür ohne Zungangssperre, bei schlnem Wetter Rolltor offen)
Einer der Typen hat uns wegen Nötigung angezeigt, wurde aufgrund der Örtlichkeit und Umstände aber fallengelassen. Den "Falschparker" erpressen zu wollen ist also fraglich...
Ich erpresse ihn ja nicht. Was ist der Unterschied wenn der Wagen beim Abschleppunternehmen steht auf einem abgesperrten Gelände und er sein Auto erst wieder bekommt wenn er bezahlt?
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 21. November 2020 um 12:09:39 Uhr:
Ich erpresse ihn ja nicht. Was ist der Unterschied wenn der Wagen beim Abschleppunternehmen steht auf einem abgesperrten Gelände und er sein Auto erst wieder bekommt wenn er bezahlt?
Das Fahrzeug steht dort auf einem abgesperrten Gelände und ist versichert.
Wenn das Fahrzeug dort beschädigt wird zahlt die Versicherung des Unternehmen.
Was machst du, wenn er sein Fahrzeug findet, ohne vorher bei dir geklingelt zu haben?