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Kann ich Teilschuld bekommen?
Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt
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179 Antworten
Zitat:
@400.000km schrieb am 3. Dezember 2021 um 22:29:40 Uhr:
Warum soll die Geschwindigkeit nicht interessieren. Natürlich kann oft durch die Schäden festgestellt werden, ob einer der beiden stand oder wer schneller war.
Nein kannst du nicht. Du kannst anhand der Schäden nur feststellen, welche Energie beim Aufprall insgesamt vorlag. Die Geschwindigkeit der Einzellfahrzeuge kannst du aus der Kollision nicht bestimmen. Das ginge höchsten noch aufgrund der Schäden an einem der parkenden Fahrzeuge; aber auch dann nicht zweifelsfrei.
Wenn ein Fahrzeug mit 100kmh in ein stehende Fahrzeug knall oder zwei Fahrzeuge mit jeweils 50km/h frontal zusammen knallen sind die Schäden (fast) identisch.
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:03:08 Uhr:
Außerdem soll ich wirklich damit rechne, dass er dann daran vorbei fährt und mich in die Gefahr begeben beim in die Lücke fahren das parkende Auto zu beschädigen?
Ja, damit muss man (leider) immer rechnen. Daher fährt man mit angepasster Geschwindigkeit, so dass man in solch einem Fall immer noch zum stehen kommen kann bevor es knallt. Bei der Witterung und Schnee auf der Strasse wären 30km/h ggf. noch zu schnell.
Ja, vielleicht hätte er in die Lücke fahren müssen...nur hat das allein noch nicht den Unfall herbeigeführt.
Was für Bereifung hattest du drauf und wieviel Profil war da noch? Auf dem Bild sieht das nach recht wenig Profil aus. Kann aber täuschen. Interessant aber auch, was der andere an Reifen drauf hatte; kann man auf dem Bild aber nur ganz schlecht erahnen.
Jetzt haben wir hier seitenweise diskutiert, was möglich gewesen wäre, wer hätte sich anders verhalten können oder sollen usw., usw.
Aber die Ausgangsfrage lautete: kann ich eine Mitschuld bekommen?
Und dazu muß man einfach wissen, daß es auch das Verschulden aus der Betriebsgefahr gibt, also allein das Benutzen eines Autos macht dich fast schon mitschuldig.
Und wer sich mit der Materie beschäftigt weiß: selbst bei im Volksmund "glasklaren" Fällen wie z.B. rechts vor links auf trockener Straße, bekommt der Vorfahrtberechtigte eine Teilschuld. Allein nach dem Motto "Kontrollblick nach links ist erforderlich / man muß mit Fehlverhalten anderer rechnen....."
Also ist die Antwort auf die Ausgangsfrage eindeutig JA, und ich sehe die Quote bei 25 - 50 %
Die 25 % gibts wenn nur die Vorrangfrage berücksichtigt wird, die 50% gibts wenn die nicht angepaßte Geschwindigkeit mit einfließt, die der TE bewiesen hat, indem ein anderes geparktes Fzg. gerammt hat.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:56:52 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 3. Dezember 2021 um 22:29:40 Uhr:
Warum soll die Geschwindigkeit nicht interessieren. Natürlich kann oft durch die Schäden festgestellt werden, ob einer der beiden stand oder wer schneller war.
Nein kannst du nicht. Du kannst anhand der Schäden nur feststellen, welche Energie beim Aufprall insgesamt vorlag. Die Geschwindigkeit der Einzellfahrzeuge kannst du aus der Kollision nicht bestimmen. Das ginge höchsten noch aufgrund der Schäden an einem der parkenden Fahrzeuge; aber auch dann nicht zweifelsfrei.
Wenn ein Fahrzeug mit 100kmh in ein stehende Fahrzeug knall oder zwei Fahrzeuge mit jeweils 50km/h frontal zusammen knallen sind die Schäden (fast) identisch.
Wenn 2 Fahrzeuge mit jeweils 50 Km/h zusammentreffen hat jedes Fahrzeug den Schaden als wäre es mit 50Km/ gegen eine Wand gefahren.
Das ist nicht das gleiche wie ein Fahrzeug mit 100Km/h gegen eine Wand,da wird nämlich 4 x soviel Energie freigesetzt als bei 50km/h.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 4. Dezember 2021 um 10:41:15 Uhr:
Wenn 2 Fahrzeuge mit jeweils 50 Km/h zusammentreffen hat jedes Fahrzeug den Schaden als wäre es mit 50Km/ gegen eine Wand gefahren.
Das ist nicht das gleiche wie ein Fahrzeug mit 100Km/h gegen eine Wand,da wird nämlich 4 x soviel Energie freigesetzt als bei 50km/h.
Wenn zwei Fahrzeuge mit jeweils 50 km/h zusammentreffen ist der Schaden an beiden Fahrzeugen der gleiche, wie wenn ein Fahrzeug mit 100 km/h auf ein stehendes Fahrzeug aufprallt. Da interessiert nur die Relativgeschwindigkeit der beiden Fahrzeuge zueinander.
Der Unterschied zur (starren) Wand ist, dass diese keine Energie aufnimmt, das aufprallende Fahrzeug also die gesamte Energie alleine abbauen muss.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:41:56 Uhr:
Haftung bitte, nicht Schuld.
Die Schuld sehe ich beim Gegner, er hätte den Vorrang gewähren müssen.
Und keine Wortklauberei zu Juristendeutsch. Um was es den TE geht, versteht auch der Laie. Er sorgt sich eher um die Moneten - weniger um die Länge einer Haftstrafe.
Was für Bereifung hattest du drauf und wieviel Profil war da noch? Auf dem Bild sieht das nach recht wenig Profil aus. Kann aber täuschen. Interessant aber auch, was der andere an Reifen drauf hatte; kann man auf dem Bild aber nur ganz schlecht erahnen.
Ich hatte leider keine Winterreifen drauf. Ich denke aber das Profil sollte ausreichen. Also mehr als 1,6mm sein
Interessiert nicht. Bei den Straßenverhältnissen bist du verpflichtet Winterreifen aufzuziehen. Womit die Eingangsfrage geklärt wäre.
Kinematik ist erstes Semester Physik...
Soll ich das Gleichungssystem aufstellen? Das ist ein ganz simpler inelastischer Stoß.
Korrektur: Fett hervorgehoben. Das Handy hatte es verschluckt
Zitat:
@situ schrieb am 4. Dezember 2021 um 10:47:21 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:41:56 Uhr:
Haftung bitte, nicht Schuld.
Die Schuld sehe ich beim Gegner, er hätte den Vorrang gewähren müssen.
Und keine Wortklauberei zu Juristendeutsch. Um was es den TE geht, versteht auch der Laie. Er sorgt sich eher um die Moneten - weniger um die Länge einer Haftstrafe.
Haftung heißt mitnichten das man einwandert.


Zitat:
@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 10:57:41 Uhr:
Ich hatte leider keine Winterreifen drauf. Ich denke aber das Profil sollte ausreichen. Also mehr als 1,6mm sein
Profiltiefe ist hier ohne Belang.
Es gibt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Nicht wie in Österreich grundsätzlich in festgelegten Zeiten, sondern abhängig vom Straßenzustand. Und der ist auf den Bildern eindeutig: Mit Sommerreifen bist Du hier falsch.
Auch das erzeugt zusätzlich noch eine Mitschuld, denn mit richtiger, bei den Bedingungen vorgeschriebener, Winterbereifung, wäre der Bremsweg kürzer gewesen.
Ob es damit dann evtl. trotzdem nicht gereicht hätte, rechtzeitig zu stehen zu kommen, interessiert nicht.
Dein Auto hätte so gar nicht auf dieser Straße gefahren werden dürfen.
Zitat:
@Dofel schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:08:04 Uhr:
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 10:57:41 Uhr:
Ich hatte leider keine Winterreifen drauf. Ich denke aber das Profil sollte ausreichen. Also mehr als 1,6mm sein
Profiltiefe ist hier ohne Belang.
Es gibt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Nicht wie in Österreich grundsätzlich in festgelegten Zeiten, sondern abhängig vom Straßenzustand.
Haben die Österreicher geändert? Bislang galt dort - wie bei uns - die situative Winterreifenpflicht.
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 10:57:41 Uhr:
Ich hatte leider keine Winterreifen drauf.
Womit sich die Frage nach der Teilschuld schon beantwortet hat...
Die ist schon lange, vielfach und eindeutig beantwortet. Und zwar mit "auf jeden Fall". Völlig unabhängig davon (gemeint immer "Mithaftung für den Schaden"