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Beim Abbiegen überholt worden - Unfall. Teilschuld?

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 10:11

Moin,

folgende Situation: Einkaufsstraße mit mehr Fußweg als Fahrspuren, Tempo 30, Radwege etc. Schwiegermutter biegt nach links in eine Parkbox ein, der Hintermann überholt zeitgleich und fährt ihr in die Fahrertür.

Schwiegermutter, eigene VK-Versicherung und Polizei sagen: Er hat Schuld (Polizei verwarnt mit 35EUR, Ord.Nr. 1).

Ich und gegnerische Versicherung sagen: Sie könnte Teilschuld haben, weil sie erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gehabt hatte.

1. Wer hat recht? Und bitte gerne ich nicht!

2. Wegen Schadensabwicklung hier besser gleich mit Anwalt?

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76 Antworten

Zitat:

@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 11:11:26 Uhr:

Schwiegermutter, eigene VK-Versicherung und Polizei sagen: Er hat Schuld (Polizei verwarnt mit 35EUR, Ord.Nr. 1).

Naja, instinktiv würde ich sagen wer die Fahrspur verlässt ohne zu gucken hat erst mal Schuld.

Komplett schuldfrei wirst du da sicher nicht raus kommen.

Daß die eigene Versicherung sagt "Gegner ist Schuld" ist klar, daß die Gegerische sagt "Nö" ist auch klar, will ja keiner was zahlen.

Wenn RS vorhanden würde ich das machen lassen.

Gruß Metalhead

Sie haftet nur mit der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs, falls sie ordnungsgemäß geblinkt hat. Das ist auch eine "Teilschuld", allerdings in geringem Umfang (genau genommen nur eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung).

Falls sie nicht geblinkt hat, sieht die Sache anders aus. Dann haftet sie mit einem deutlich größeren Anteil, würde ich denken. In diesem Fall könnte ein Anwalt hilfreich sein, sonst eigentlich nicht. Denn die Positionen, die man als Geschädigter geltend machen kann, kann man auch selbst im Internet finden (Nutzungsausfall, Pauschalbetrag usw.). Die Positionen werden in Höhe der Schadensquote übernommen.

Ich würde sagen der Überholende hat schuld. In einer 30er Zone rechnet keiner mit Überholende, zudem wird sie sich auch links eingeordnet und geblinkt haben.

Aber wenn die gegnerische Versicherung so ein Stress macht, würde ich zum Anwalt gehen.

Aber wie gesagt, meine persönliche Meinung

es gab nur eine Fahrspur in jede Richtung?

Schwiegermutter hat links geblinkt?

Zitat:

@NOMON schrieb am 5. Januar 2021 um 11:23:31 Uhr:

Sie haftet nur mit der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs, falls sie ordnungsgemäß geblinkt hat.

Wie kommst du darauf???

Die "Ich blinke also fahr ich"-Mentalität begegnet mir zwar schon öfter mal, aber das hat keinen rechtlichen Hintergrund (man kann nicht einfach blinken und dann blind die Spur wechseln).

Das ist so als wenn du gegen einen Baum fährst, aussteigst und schimpfst "ich hab doch gehupt". ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 10:58

Zitat:

@bug99 schrieb am 5. Januar 2021 um 11:26:10 Uhr:

es gab nur eine Fahrspur in jede Richtung?

Schwiegermutter hat links geblinkt?

2x ja

Selbst ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Anwalt sinnvoll und bei bestehender Vollkasko unterm Strich ohne eigenen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Solche Fälle sind hinsichtlich der Haftungsquote beider Beteiligter auch rechtlich nicht gerade einfach. Über das Quotenvorrecht in der VK erreicht man in aller Regel einen kompletten eigenen Schadensausgleich ohne draufzulegen.

Die Schwiegermutter (Haftpflicht des eigenen Autos) wird irgendwo zwischen 1/3 und 3/4 in der Mithaftung sein.

gibt es ein Bild?

wie schräg stand denn deine Schwiergmutter, als es zum Kontakt kam?

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 11:37

Schaden beginnt hinterm Vorderrad und endet mit der Fahrertür, also recht wenig "rollender" Kontakt. Und sie wird schon ziemlich schräg gewesen sein, oder? (Ich war nicht dabei)

wenn es keine Zeugen gibt, wird es vermutlich auf eine Schuldteilung hinauslaufen.

Die gegnerische Versicherung wird unterstellen, dass Ihr VN bereits am Überholen war, als deine Schwiegermutter mit Blinken und Richtungsänderung begonnen hat.

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 11:51

Zeugen gibt es.

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 11:52

Zwischenfazit: Die Sachlage ist unklar, eine Teilschuld könnte drohen, also ab zum Anwalt!

Zitat:

@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 12:51:31 Uhr:

Zeugen gibt es.

und was haben die ausgesagt?

zu welchen Zeitpunkten begann das Blinken, das Abbiegen und der Überholungsvorgang?

Zitat:

@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 12:52:25 Uhr:

Zwischenfazit: Die Sachlage ist unklar, eine Teilschuld könnte drohen, also ab zum Anwalt!

wurde ja schon empfohlen und ist dringend anzuraten. So wie sich das Schadensbild darstellt, scheint mir hier die Schwiegermutter schon sehr weit im Abbiegeprozesse auf den Parkplatz befunden zu haben. Inwieweit ihr hier noch fehlende Umsicht vorgeworfen werden kann finde ich dreist. Wo hätte sie den hinsollen und bei nur einer Fahrspur und betätigtem Blinker hat der Hintermann zu warten.

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