Kann ich Teilschuld bekommen?

Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt

Die Staße
179 Antworten

Natürlich muss kein Prozess stattfinden, bis Versicherer auf "Teilschuld" erkennen (Quotelung genannt, das möchte der TE wissen und keine Wortklauberei).

Wie bei jeder Schadensregulierung entscheidet ein Richter, wenn eine Partei nicht einverstanden ist (wenn sie es vor Gericht bringt).

@TE: Glaube niemandem, der meint, er könne dir hier hellsehen, wie die Sache ausgeht. Alles Glaskugelguckerei.

Das Einzige, was du mitnehmen kannst: Auf gar keinen Fall ist die Sache so eindeutig, wie es die Glaskugel einiger hier verkündet.

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:03:55 Uhr:


Und nein, wenn man auf der Gegenspur an parkenden Autos vorbeifährt, hat man in keinem Fall Vorrecht, was auch immer das bedeuten soll.

Ich gebe dir gern ein Beispiel:
Du fährst auf einer Strasse, wo rechts auf einer Strecke von 150m Länge Autos parken. Da du keinen Gegenverkehr erkennst fährst du auf die Gegenspur um an den parkenden Autos vorbei zu fahren. Jetzt bist du schon 120m weit gekommen und von vorn kommt ein Depp und hält voll auf dich zu...keine Lücken.

Wohin löst du dich in diesem Moment in Luft auf? Musst du die 120m rückwärts fahren um dem Anderen Platz zu machen?
Jetzt eine Spur schwieriger: Du hast einen Anhänger hinter deinem Fahrzeug?

Auf die Antwort bin ich gespannt. Mein uneinsichtiger Kontrahent meinte auch er hatte Vorang. Ich konnte nicht zurückfahren und mein Kontrahent bestand auf seinem Vorang; zur Auflösung musste die Polizei hinzugezogen werden. Wie das OWi-Verfahren ausgegangen ist weiss ich nicht; es beschränkte sich meinerseits nur auf einen Zeugenfragebogen. Ist aber schon rund 15 Jahre her und es kam zu keinem Unfall.

Ich kann mir im vorliegenden Fall schwer vorstellen, dass die gegnerische Versicherung die Kröte einfach so schluckt.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:00:56 Uhr:


Es war ja kein Hindernis, das ewig lang war und die Sicht versperrt hat. Wenn er vernünftig geguckt hätte, hätte er mich sehen und zur Seite fahren müssen. Ca. 5m hinter der Unfallstelle war für ihn eine sehr große Lücke.

Hätte, hätte....Fahrradkette.
Du konntest nicht wissen, ob er Platz macht und hast darauf gehofft, dasss er es tut. Damit war das eine "unklare Verkehrslage". Du hättest durchaus damit rechnen müssen, dass er eben nicht Platz macht und dementsprechend reagieren müssen.

Wäre keine Schaden entstanden würde kein Hahn danach krähen. Da nun aber ein Schaden entstanden ist würde ich mich nicht darauf verlassen, dass keine Teilschuld an dir hängen bleibt. Im Besten Fall schildert dein Unfallgegner der Versicherung, dass er alleine Schuld an der Sache ist und die Versicherung akzeptiert dies. Dann bist du fein raus. Im blöden Fall argumentiert der Unfallgegner, dass du wie ein Irrer bei dem gefährlichen Wetter auf ihn zugehalten hast.

Versicherungen wollen vor allem Geld sparen und wenn die Versicherung wittert, dass sie dir eine Teilschuld zuschieben können, wird ie Versicherung dies tun.

Ich sehe durchaus ein, dass du dir keine Schuld bewusst bist und ich hätte (in jüngeren Jahren) vermutlich genauso gehandelt wie du. Entscheidend ist jedoch, was die Versicherungen untereinander aus machen, oder wie es dann im Streitfall ein Richter sieht.
Ich sehe hier zumindest großes Potential für mindestens 20% Teilschuld. Allein aufgrund der Wetterbedingungen.

Eine volle Schuld würde ich allerdings absolut nicht bei dir sehen. Grob gepeilt geht es im Worst Case 50/50 aus. Im Optimalen Fall ist natürlich auch 0/100 drin; da müsste aber alles super für dich laufen; darauf würde ich mich jedoch nicht einstellen.

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:03:55 Uhr:


Eine Karriere als Sachverständiger dürfte für die meisten hier keine Option sein...
Auf dem ersten Foto ist eindeutig zu erkennen, dass...
@Hinnerk1963

Einschließlich dir, der anhand eines Fotos aus der Ferne urteilt, bei dem laut TE nicht mehr alle Fahrzeuge zu sehen sind, die zum Zeitpunkt des Unfalls dort geparkt waren.
Das riecht nach Eigentor.
😮

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Zitat:

@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 16:06:08 Uhr:


Hallo,

Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?

ja

Welche Geschwindigkeit hatte denn der Transporter beim Aufprall?. Wer war denn der schnellere von Euch beiden?

Spielt hinsichtlich Quotelung allenfalls der Höhe nach eine Rolle. Also hinsichtlich Fragestellung unerheblich.

Zitat:

@Istefanos schrieb am 3. Dezember 2021 um 21:37:06 Uhr:


Welche Geschwindigkeit hatte denn der Transporter beim Aufprall?. Wer war denn der schnellere von Euch beiden?

Egal, die Geschwindigkeiten sind nicht beweisbar. Im Extremfall kann jeder behaupten, er sei zu Zeitpunkt des Aufpralls längst gestanden.

Zitat:

@nogel schrieb am 3. Dezember 2021 um 22:03:14 Uhr:



Zitat:

@Istefanos schrieb am 3. Dezember 2021 um 21:37:06 Uhr:


Welche Geschwindigkeit hatte denn der Transporter beim Aufprall?. Wer war denn der schnellere von Euch beiden?

Egal, die Geschwindigkeiten sind nicht beweisbar. Im Extremfall kann jeder behaupten, er sei zu Zeitpunkt des Aufpralls längst gestanden.

Eben. Nur stand einer von beiden auf der falschen Spur. Aber das schnallt hier offenbar kaum jemand.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:48:26 Uhr:



Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:03:55 Uhr:


Und nein, wenn man auf der Gegenspur an parkenden Autos vorbeifährt, hat man in keinem Fall Vorrecht, was auch immer das bedeuten soll.

Ich gebe dir gern ein Beispiel:
Du fährst auf einer Strasse, wo rechts auf einer Strecke von 150m Länge Autos parken. Da du keinen Gegenverkehr erkennst fährst du auf die Gegenspur um an den parkenden Autos vorbei zu fahren. Jetzt bist du schon 120m weit gekommen und von vorn kommt ein Depp und hält voll auf dich zu...keine Lücken.

Wohin löst du dich in diesem Moment in Luft auf? Musst du die 120m rückwärts fahren um dem Anderen Platz zu machen?
Jetzt eine Spur schwieriger: Du hast einen Anhänger hinter deinem Fahrzeug?

Auf die Antwort bin ich gespannt. Mein uneinsichtiger Kontrahent meinte auch er hatte Vorang. Ich konnte nicht zurückfahren und mein Kontrahent bestand auf seinem Vorang; zur Auflösung musste die Polizei hinzugezogen werden. Wie das OWi-Verfahren ausgegangen ist weiss ich nicht; es beschränkte sich meinerseits nur auf einen Zeugenfragebogen. Ist aber schon rund 15 Jahre her und es kam zu keinem Unfall.

Ich kann mir im vorliegenden Fall schwer vorstellen, dass die gegnerische Versicherung die Kröte einfach so schluckt.

Dein Beispiel interessiert hier nicht. Die Straße ist weit genug einsehbar und der TE hat jetzt oft genug deutlich gemacht, dass für den Transporter Platz zum Einscheren dagewesen wäre. Und: Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und den Transporterfahrer verwarnt. Wenn das nicht für sich spricht...

Nein, das sagt überhaupt nichts hinsichtlich der Frage des TE. Nullkommanichts. Gar nichts. Außer vielleicht, dass seine Quote mit einiger Wahrscheinlichkeit <100% sein wird.

Warum soll die Geschwindigkeit nicht interessieren. Natürlich kann oft durch die Schäden festgestellt werden, ob einer der beiden stand oder wer schneller war. Bei Schnee und Fotos vom Unfallort erst recht. Vielleicht gibt es sogar Zeugen. Wäre schon ein großer Unterschied, wenn der Transporter stand oder nur noch Schritt gefahren ist.

Statt den TE einfach antworten zu lassen, wird hier leider schon wieder alles kaputtdiskutiert.

Auch das ist doch völlig egal und bedeutet nicht, dass ihn nicht doch eine Quote treffen KANN.

Das ist seine unbeantwortbare Frage? Nein - eindeutig beantwortbar: JA!

Aber der TE war nicht in der Lage zu halten, obwohl alles mit Ankündiging ablief, ganz schwach eigentlich von Beiden.
In solchen Situationen geht man schon mal vom Gas, so dass man jederzeit zum stehen kommen kann.
Beide sind wie Anfänger gefahren.
Beide werden verknackt - im Namen des Volkes - oder so ähnlich....

Bitte ignoriere die mäßig intelligenten Posts, dass Du "Draufgehalten" hättest oder dass Du hoffentlich mehr als Teilschuld kriegst...

Du hast aber glasklar einen Fehler gemacht: Du warst zu schnell. Du hättest in der Lage sein müssen, vor einem möglichen Zusammenprall anhalten zu können. Wenn der ANDERE nicht anhalten kann, Du eine Dashcam hast, und das beweisen kannst, DANN hast Du Chancen darauf, keine oder kaum Teilschuld zu bekommen.

Nach Deinem Bericht bist Du aber auf ihn draufgerutscht. Es ist auch unerheblich, dass der andere auf Dich gerutscht wäre, wenn Du einen Meter vorher hättest halten können - denn - Fakt - Du bist in ihn reingerutscht.

Für die Vorfahrtverletzung kannst Du ihn gerne anzeigen - aber am Unfall ändert sich nichts - es bleibt Fakt, dass Du nicht anhalten konntest, bevor es geknallt hat. Damit bist Du nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung im Boot.

Mietwagen... Ohne Rechtschutz würde ich jetzt kleine Brötchen backen. Mit Rechtschutz kannst Du den Spielraum bei Deinem Rechtsanwalt erfragen. Ich empfehle den Anwalt, mit dem Dein Autohaus zusammenarbeitet, falls Du Stammkunde bei einem Marken-Autohaus bist. Wenn nicht - Schulterzucken...

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