Kann ich Teilschuld bekommen?

Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt

Die Staße
179 Antworten

Schön das hier der Schuldige fest steht.

" Teilschuldige " 😉 ... ich setz auch noch ein " Haubt " hinzu 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Dezember 2021 um 22:31:37 Uhr:


Schön das hier der Schuldige fest steht.

Und das Ganze zum 5. mal ohne jede Neuigkeit.

Eigentlich ist ein Wort, dass man eigentlich nicht verwenden sollte.

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@TE. Lass dich nicht verrückt machen. Hier tummeln sich viele Menschen, denen es besser geht, wenn es anderen schlecht geht.

Du bist doch auch hier

stimmt, wir könnten auch alle dem te sagen was er hören möchte, nämlich das natürlich der andere 100% schuld hat und das es völlig egal ist, dass er winterreifen bei schneebedeckter strasse drauf hatte.

um uns dann am nächsten thread des te zu ergötzen, der dann in nem halben jahr oder so hier kommt, mit dem titel:
ich soll 75% schuld bekommen und mein schaden wird nur zu 25% bezahlt obwohl ihr alle gesagt habt der andere ist zu 100% schuld

also te:
nein du kannst keine teilschuld bekommen, natürlich warst du voll im recht und der andere hätte gar nicht erst zum vorbeifahren der parkenden kfz ansetzen dürfen, da du dein auto ja schon gestartest hattest, vertraue ruhig deinem anwalt

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 21. Dezember 2021 um 19:36:14 Uhr:


Und ich hab auch nicht mit aller Gewalt meine Vorfahrt durchgesetzt

Da hätte es nicht geknallt.

Dass dein Anwalt keine Schuld bei dir sieht ist klar. Es ist die Aufgabe des Anwalts sämtliche Schuld von dir zu weisen. Damit verdient er sein Geld. Ein Anwalt, der dem Gegner schreibt "Joa, also wir sind wohl zum Teil Schuld" hat seinen Job verfehlt.
Interessant wäre eher, wie er die Erfolgsaussichten dieses Ansinnens sieht; hey, es kann durchaus passieren, dass die gegnerische Versicherung die Kröte schluckt... davon würde ich jedoch nicht ausgehen.

Mein Anwalt sagte bei meinem Unfall: Ich habe keinerlei Schuld.
Der Anwalt meines Gegners sagte: Mein Gegner habe keinerlei Schuld

Das Gericht befnd am Ende: Ich habe keine Schuld aber 20% Betriebshaftung (Berufung steht aus)

Eines der ersten Fotos nach dem Unfall war im übrigen ein Foto der jeweiligen Reifen. Bei 3°C bot sich das an. Waren aber jeweils Winterreifen auf beiden Fahrzeugen. Da die Schäden im Bereich der Bereifung war, war dies nichtmal umständlich. Dein Schaden ist ebenfalls im Bereich der Bereifung, also wird auf den Fotos zu erkennen sein, was das für Reifen sind. Das sieht auch die gegnerische Versicherung und deren Anwalt.

Ich sehe keine 100% Schuld bei dir. Aber 0% wird es aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht werden. 20% Werden es wohl mindestens werden. Irgendwo im Bereich 20/80 bis 70/30 (wegen der Reifen möglich) wird es landen. Tendenziell würde ich aber in Richtung "weniger als 50% Teilschuld" tippen... aber nicht Null.

Auch wenn das Thema nun bereits 12 Seiten umfasst.

So wie @Mimo340 die Situation im Eröffnungspost schildert, macht es für mich den Eindruck, als ob hier der Transporter für den Unfall verantwortlich ist.
So unter dem Motto "Aus der Bahn jetzt komme Ich, denn Ich bin größer !"
Der TS ging in dem Fall davon aus, daß der Fahrer des Transporters in die Lücke einfährt, was Er jedoch nicht gemacht hat.
Aufgrund der Straßenverhältnisse hat dann eine Bremsung nicht mehr gereicht.

Wir kennen ja alle, wie die Transporter zum größten Teil unterwegs sind... da wundert mich so ein Unfall nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Dezember 2021 um 11:17:10 Uhr:



Aufgrund der Straßenverhältnisse hat dann eine Bremsung nicht mehr gereicht.

Aufgrund der für die Witterung nicht geeigneten Bereifung hat es nicht mehr gereicht. Alleine daraus resultiert schon eine Teilschuld. Wenn der TE "vergessen" hat, das seinem Anwalt mitzuteilen: selbst Schuld. Bei der Akteneinsicht wird der es dann schon sehen.

Und dass die Polizei bei der Unfallaufnahme nicht auf die Reifen geschaut hat, kann er seiner Oma erzählen...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Dezember 2021 um 11:17:10 Uhr:


Auch wenn das Thema nun bereits 12 Seiten umfasst.

So wie @Mimo340 die Situation im Eröffnungspost schildert, macht es für mich den Eindruck, als ob hier der Transporter für den Unfall verantwortlich ist.
So unter dem Motto "Aus der Bahn jetzt komme Ich, denn Ich bin größer !"
Der TS ging in dem Fall davon aus, daß der Fahrer des Transporters in die Lücke einfährt, was Er jedoch nicht gemacht hat.
Aufgrund der Straßenverhältnisse hat dann eine Bremsung nicht mehr gereicht.

Wir kennen ja alle, wie die Transporter zum größten Teil unterwegs sind... da wundert mich so ein Unfall nicht.

Die bösen Transporter!!!!11elf
Wir kennen ja alle, wie die Rechthaber, Straßenajatollas (sic!) und Anfänger-Rowdies zum größten Teil unterwegs sind... da wundert mich so ein Unfall nicht.

Ohne ausreichende Bereifung und bei diesen Straßenverhältnissen... nunja, wurde ja eigentlich schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.

Wer sagt eigentlich, dass die vermeintliche Lücke überhaupt geeignet war?

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 22. Dezember 2021 um 12:23:27 Uhr:


Wer sagt eigentlich, dass die vermeintliche Lücke überhaupt geeignet war?

Ich! Die war mindestens 3 Fahrzeuglängen groß

na dann wirds wohl so sein, denn bestimmt hast du nachgemessen

Das Augenmaß sagt es sind genau 12,34256m

Und auch hier ist jetzt Sense.

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