Kann ich Teilschuld bekommen?
Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt
179 Antworten
Ich bin ja nicht nur in ihn gerutscht. Er konnte ja auch nicht halten. Ich bin bei dem Versuch auszuweichen in ein parkendes Auto und er auf den Fußweg.
Und es gab tatsächlich Zeigen, die zu mir meinten, dass es die Schuld meines Gegners war. Ich kann jetzt nicht genau sagen, was sie ausgesagt haben, aber ich glaube, dass wir uns einfach beide entgegen kamen und nicht mehr bremsen konnten
Eben deswegen seid Ihr beide in etwa gleich beteiligt... Also rein nach juristisch unmaßgeblicher Einschätzung. Dass der Andere da EVENTUELL nicht hätte sein dürfen, geschenkt... Er kann sich ja nicht in Luft auflösen...
Das parkende Auto, das Du getroffen hast, macht die Sache auch nicht leichter....
Sollte es zu einer Gerichtsverhalndlung kommen, und Diskussionen geben, wird das Gericht mit Sicherheit irgendwo ein Kind auskramen, das Ihr gemeinschaftlich getötet hättet.
In Deiner Situationen würde ich schauen, dass möglichst viel unter dem Radar läuft - ohne Gericht - und ich wäre mit einem 50-50 erleichtert und zufrieden. Was kann schon sein: ein etwas höhrer Versicherungsbeitrag. Sofern Du nicht bei einer Onlineversicherung bist, wird Dein Beitrag auch nicht SO dramatisch steigen.
Ich werde 50/50 nicht akzeptieren. Zum einem, da mein Schaden um 99,9% schlimmer ist und zum andern sehe ich es immer noch nicht ein, dass ich, obwohl ich Vorfahrt hatte, so viel zahlen sollte.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:56:21 Uhr:
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:00:56 Uhr:
Es war ja kein Hindernis, das ewig lang war und die Sicht versperrt hat. Wenn er vernünftig geguckt hätte, hätte er mich sehen und zur Seite fahren müssen. Ca. 5m hinter der Unfallstelle war für ihn eine sehr große Lücke.Hätte, hätte....Fahrradkette.
Du konntest nicht wissen, ob er Platz macht und hast darauf gehofft, dasss er es tut. Damit war das eine "unklare Verkehrslage". Du hättest durchaus damit rechnen müssen, dass er eben nicht Platz macht und dementsprechend reagieren müssen.
Sehr sehr schlechte Argumentation. Somit wäre jede Situation im Straßenverkehr "unklar".
Zwei Autos kommen einem entgegen, es ist jetzt "unklar" ob der der hintere nicht sofort ausschert und überholt. Also am besten gleich anhalten und die Straße verlassen ? Nein man vertraut darauf das er es nicht tut.
Leider gelten an solchen Engstellen keine Gesetze mehr, sieht man täglich, und ich glaube hier tummeln sich viele User die das begrüßen und leben.
@TE Eine Mitschuld wirst Du nicht bekommen, Du wirst aber anteilig in Haftung genommen. Für die Straßen und Sichtverhältnisse warst Du zu schnell unterwegs, ein rechtzeitiges Anhalten war dir nicht möglich, somit kam es zum Unfall den du noch verhindern wolltest.
Mein gefährliches Halbwissen !
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2021 um 07:09:53 Uhr:
, somit kam es zum Unfall den du noch verhindern wolltest.
Eben nicht.
Aus den Post des TE lese ich heraus, dass er draufgehalten hat, weil er sich im Recht sieht und der entgegenkommende gefälligst in die Lücke, zu fahren hat.
Da an der Stelle niemals nie zwei Fahrzeuge einander begegnen können, wäre Zähneknirschend anhalten und hinterher im Aufreger die Situation posten, besser gewesen. Nun ist die Karre hin.
Keine Ahnung was der Transporter Fahrer ausgesagt hat. Vermutlich wird er sagen,dass er schon gestanden hat,als der TE ihn rammte, um seine Vorfahrt einzufordern.
Solch Situationen hab ich öfter, aber egal wie eng ich's für den entgegenkommenden gestalte, anhalten schaffe ich immer, das der Vorfahrtdieb ohne mich zu treffen auf seine Fahrspur wechseln kann..
Einen Kontakt zu provozieren ist mir die Rennerei nicht Wert, und wenn der Gegenverkehr schon neben dem Hindernis ist,, wo soll er hin? Rückwärts geht auch meist schlecht,da sich meist noch ein weiterer hinten dran gehängt hat.
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 00:54:44 Uhr:
Ich werde 50/50 nicht akzeptieren. Zum einem, da mein Schaden um 99,9% schlimmer ist und zum andern sehe ich es immer noch nicht ein, dass ich, obwohl ich Vorfahrt hatte, so viel zahlen sollte.
Ich denke, irgendwo auf diesem Planeten wird es einen Anwalt geben, der es schafft, Dein Gegenüber als Terroristen darzustellen und Dich als den, der das Attentat verhindert hat. Dann kriegst Du 100% des Schadens ersetzt, und das gerammte Auto neben Dir auch (und eine eiserne Medaille dritten Ranges für Heldenhaftigkeit vom Kaiser).
Wenn Euch das nicht gelingt, wirst Du eine andere Realität lernen müssen.
Halte uns bitte auf dem Laufenden :-)
Zitat:
"In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren"
Da muss man bei der Verkehrssituation und den Witterungsverhältnissen nicht mehr nach einer Teilschuld fragen,die liegt offensichtlich auf der Hand.
Wer seine Geschwindigkeit so wählt, das er das einscheren des Gegenverkehrs mit einkalkuliert, um vorbei zu fahren kann doch nicht allen Ernstes erwarten keine Teilschuld zu haben wenn es kracht.
Sonst wäre er zum Stehen gekommen und der Gegenverkehr wäre ihm eventuell ins Auto gerutscht.
Der Unfall wäre durch angepasstes Verhalten des TE`s,auch wenn vorfahrtberechtigt,klar vermeidbar gewesen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Gericht das anders beurteilen würde,gerade wegen den Witterungsverhältnissen.
Hier noch einmal um das klar zu machen. Ich bin nicht wie blöd in ihn rein gefahren, als er bereits keine Möglichkeit mehr hatte. Wir haben uns ungefähr mittig in der Enge getroffen. Was bedeutet, dass wir ungefähr zur selben Zeit an einer Möglichen anhalten Stelle vorbei gefahren sind. (Seine deutlich größere als meine) Er hat also 1-2 Autos passiert und ich 1. Außerdem soll ich wirklich damit rechne, dass er dann daran vorbei fährt und mich in die Gefahr begeben beim in die Lücke fahren das parkende Auto zu beschädigen?
(Ja wäre ich langsamer gewesen wäre das kein Problem 🙄 )
Zitat
"Was bedeutet, dass wir ungefähr zur selben Zeit an einer Möglichen anhalten Stelle vorbei gefahren sind."
Auch wenn Du Vohrfahrtberechtigt bist hättest Du spätestens da,wegen unklarem Verhalten des Gegenverkehrs,Deine Geschwindigkeit verringern müssen.
Ich will Dir ja nichts Böses,ich hoffe das die Versicherung das am Ende einfach reguliert weil er angibt das er schuld ist.
Meiner Meinung nach ist das entscheidene Kriterium in diesem Fall die Strassenverhältnisse.
Die alleine setzen bei Deiner Schilderung schon eine nicht angepasste Geschwindigkeit voraus.
Persönlich würde ich eventuell genauso denken wieso der Blödmann nicht in die Lücke gefahren ist wo er hingehört,aber das ist ja nur eine Meinung.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2021 um 07:45:30 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2021 um 07:09:53 Uhr:
, somit kam es zum Unfall den du noch verhindern wolltest.Eben nicht.
Aus den Post des TE lese ich heraus, dass er draufgehalten hat, weil er sich im Recht sieht und der entgegenkommende gefälligst in die Lücke, zu fahren hat.
Das kann man wie immer sehen wie man es sehen möchte.
Ich habe mich hierauf bezogen:
Zitat:
Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht.
Deshalb habe ich mich auch auf die Straßenverhältnisse bezogen. Zu schnell, bei normalen Verhältnissen hätte er sofort gestanden.
Draufhalten sieht anders aus.
@ all, Und seien wir doch mal ehrlich, defensive Fahrweise, vorsichtige Fahrweise, birgt sehr viel Konfliktpotenzial, und jeder der hier den TE als den Bösen abstempeln möchte, möge mal in sich gehen wie er dazu steht, wenn er langsamer fahren muss als er gerne möchte, wenn vor ihm jemand ist der die Lage anders einschätzt als er selbst. Hier wird immer sehr aggressiv geschimpft über die abartigen Schleicher die sofort bei den ersten Schneeflocken Tempo rausnehmen. Und hier müssten sie jetzt sogar anhalten obwohl sie Vorrang haben. 😰 Geht doch eigentlich gar nicht.
Es ging doch gar nicht darum ob er hätte anhalten können,müssen oder sollen,sondern darum ob er eine Teilschuld bekommen kann.
Und laut seiner Schilderung des Vorgangs und den "Strassenverhältrnissen" könnte er das sehr wohl.
Ich würde ihn auch niemals als Blödmann oder dergleichen hinstellen,das könnte mir ebenso passieren.
Man verschätzt sich halt hin und wieder mal,so ist das Leben halt.
Und ich wäre wohl auch der Meinung das der Blödmann in die Lücke gehört hätte,aber das schließt eine mögliche Teilschuld ja nicht aus.
Da muss man aber auch nicht immer gleich über alles mögliche philosophieren.
Darum geht es doch überhaupt nicht.
Der TE wollte wissen, ob für ihn eine Mithaftung in Frage steht. Also nicht ausgeschlossen werden kann. Nichts sonst.
Da ist die Antwort doch ohne jedes "wenn und aber" eindeutig: JA.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:39:11 Uhr:
Und ich wäre wohl auch der Meinung das der Blödmann in die Lücke gehört hättemaber das schließt eine mögliche Teilschuld ja nicht aus.
Haftung bitte, nicht Schuld.
Die Schuld sehe ich beim Gegner, er hätte den Vorrang gewähren müssen.
@TE
Echt jetzt?
Bei dem Schnee auf der Straße lasse ich mich nicht auf solche Spielchen ein. Denn trotz ABS legt man noch einiges an Metern zurück. Ich probiere das regelmäßig,wenn es wieder glatt wird.
Und Du beschreibst deutlich,den entgegenkommenden in der Engstelle gesehen zu haben!
Und fährst trotzdem ein?
Du kannst nur hoffen,dass der Transporter noch in Bewegung war und nicht seine Notbremsung bis zum Stillstand abgeschlossen hatte.
Hattest Du wenigstens angepasste Bereifung drauf, wenn Du sagst Du bist nur gerutscht beim Bremsen, wie schnell warst Du denn? 50?
Er hat einfach das gemacht was viele machen,damit gerechnet das sich der Gegenverkehr in die Lücke begibt und er mit seiner gewählten Geschwindigkeit vorbei kommt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Unter den Bedingungen sicher nicht ideal,aber sicher auch nicht Todesstrafenwürdig.
Kommt vor.