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Kann ich Teilschuld bekommen?

Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt

Die Staße
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179 Antworten

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:11:51 Uhr:


Keine Ahnung, ob das Sommer oder Allwetter Reifen waren.

Du wirst doch wohl wissen, was für Reifen auf Deinem Auto sind. Ist ja auch egal, die Polizei wird das ganz sicher aufgenommen haben.

Zitat:

@situ schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:12:58 Uhr:


Die ist schon lange, vielfach und eindeutig beantwortet. Und zwar mit "auf jeden Fall". Völlig unabhängig davon (gemeint immer "Mithaftung für den Schaden";)

Ich hätte noch "alleine" hinzufügen sollen.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:11:51 Uhr:


Keine Ahnung, ob das Sommer oder Allwetter Reifen waren.

Schau sie Dir an.

Falls Du auf der Reifenflanke das Wintereifensymbol findest (Symbolisierte Bergzacken mit Schneeflocke, siehe Bild) sind es die richtigen Reifen für die Bedingungen.

Wobei Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 mm grundsätzlich für die Tonne sind - außer evtl. gerade noch so zum "runterfahren" bis >1,6 mm im nächsten Sommer bedingt brauchbar - denn Aquaplaning ist natürlich auch im Sommer ein wichtiges Thema.

Schneeflocke

Also ich meine sie haben weder ein Symbol noch M+S drauf stehen. Aber ich habe nicht mitbekommen, dass sich die Polizei das angeschaut hat

Muss das denn auch auf Allwetterreifen sein?

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:24:51 Uhr:


Muss das denn auch auf Allwetterreifen sein?

Ja!

Damit sind

alle

Reifen gekennzeichnet, die bei bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis zugelassen sind.

Es steht nicht "Ganzjahresreifen" oder ähnlich drauf...

;)

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:24:10 Uhr:


... Aber ich habe nicht mitbekommen, dass sich die Polizei das angeschaut hat

Da hast Du Glück gehabt, denn das kostet laut Bußgeldkatalog mit Unfall 120 € PLUS einen Punkt. (Ohne Unfall 60 € + 1 Punkt)...

Quelle:

https://www.bussgeldkatalog.de/winterreifen/
Punkte

Zitat:

@situ schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:11:12 Uhr:


Haben die Österreicher geändert? Bislang galt dort - wie bei uns - die situative Winterreifenpflicht.

Stimmt! DU hast recht. Danke für den Hinweis !!!

Hab geoogelt da steht:

Wann ist die Winterreifenpflicht in Österreich?

Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April

bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen

wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Ende von OffTopic

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 10:57:41 Uhr:


Ich hatte leider keine Winterreifen drauf.

Sollten es Sommerreifen gewesen sein, ändert das die Situation völlig und für mich erklärt sich erst dadurch, dass es zu dem Unfall kommen konnte. Wenn man sich das Bild in deinen ersten Beitrag anschaut und das Bild mit den verunfallten Fahrzeugen, sieht man, dass der Unfallgegner etwa einen Bremsweg von 10 m hatte. Deiner dürfte aufgrund der Sommerreichen wesentlich länger gewesen sein und der Unfall wäre mit Winterreifen vermeidbar gewesen. Insofern stellt sich nicht die Frage nach der Teilschuld, sondern ob du sogar die Hauptschuld an dem Unfall trägst. Ursächlich für den Unfall ist nicht, dass der Unfallgegner nicht Platz gemacht hat, sondern, dass du für die Witterungsbedingungen ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug gefahren hast. Sein Versäumnis hätte maximal dazu geführt, dass ihr beide hättet bremsen müssen und (vermutlich mit einem Abstand von mehreren Metern) voreinander zum Stehen gekommen wärt. Erst dein Versäumnis, hat durch deinen enorm verlängerten Bremsweg zum Unfall geführt.
Du kannst also nur hoffen, dass deine falsche Bereifung nicht bemerkt wurde und auch nicht später noch zum Thema wird.

Gruß
Uwe

Zitat:

@Dofel schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:38:51 Uhr:



Stimmt! DU hast recht. Danke für den Hinweis !!!
Hab geoogelt da steht:
Wann ist die Winterreifenpflicht in Österreich?
Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Ende von OffTopic

Ihr habt beide Recht. Sind dann in Österreich bei einem Wintereinbruch im Oktober oder Ende April Sommerreifen zulässig? Sinn macht die oben genannte Vorschrift nur, wenn da ein "oder" steht: Winterreifen vom 01.11. bis 15.04.

oder

bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Nach dem Foto (Endstellung an der Unfallstelle) seid ihr ziemlich direkt frontal ineinander gerauscht. Nach deiner Schilderung war ich erstmal von einem größeren Trümmerfeld ausgegangen.
Dein Unfallgegner ist ohne dich zu sehen vor dir in die Engstelle eingefahren und damit war da für dich erstmal nicht Vorrang sondern anhalten angesagt. Das ist ein grober Verstoß, der die Haftung des Gegners aus Betriebsgefahr evtl. entschwinden lässt, je nach Sichtweise und seinen Haftungsbeiträgen in tatsächlicher Hinsicht. Die Sommerreifen in Kombination mit den Witterungsverhältnissesn sind ebenfalls ein grober Verstoß. Das wäre nur bei trockenen bzw nichtwinterlichen Straßenverhältnissen egal.
Hoffentlich ist der Mini VK-versichert und eine RS-Versicherung in der Hinterhand.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:41:53 Uhr:



Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 10:57:41 Uhr:


Ich hatte leider keine Winterreifen drauf.

Sollten es Sommerreifen gewesen sein, ändert das die Situation völlig und für mich erklärt sich erst dadurch, dass es zu dem Unfall kommen konnte. Wenn man sich das Bild in deinen ersten Beitrag anschaut und das Bild mit den verunfallten Fahrzeugen, sieht man, dass der Unfallgegner etwa einen Bremsweg von 10 m hatte. Deiner dürfte aufgrund der Sommerreichen wesentlich länger gewesen sein und der Unfall wäre mit Winterreifen vermeidbar gewesen. Insofern stellt sich nicht die Frage nach der Teilschuld, sondern ob du sogar die Hauptschuld an dem Unfall trägst. Ursächlich für den Unfall ist nicht, dass der Unfallgegner nicht Platz gemacht hat, sondern, dass du für die Witterungsbedingungen ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug gefahren hast. Sein Versäumnis hätte maximal dazu geführt, dass ihr beide hättet bremsen müssen und (vermutlich mit einem Abstand von mehreren Metern) voreinander zum Stehen gekommen wärt. Erst dein Versäumnis, hat durch deinen enorm verlängerten Bremsweg zum Unfall geführt.
Du kannst also nur hoffen, dass deine falsche Bereifung nicht bemerkt wurde und auch nicht später noch zum Thema wird.

Gruß
Uwe

Ich finde es etwas lächerlich mich jetzt wegen der falschen Bereifung Hauptschuldig für den Unfall zu machen. Es kann mir hier keiner erzählen, dass wenn ich Winterreifen drauf gehabt hätte, der Unfall hätte verhindert werden können. Außerdem konnte mein Gegner ja genauso wenig bremsen, denn er ist ja ziemlich extrem auf den Fußweg ausgewichen.

Hier ist langsam noch was ganz Anderes lächerlich.

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:56:29 Uhr:


Ich finde es etwas lächerlich mich jetzt wegen der falschen Bereifung Hauptschuldig für den Unfall zu machen. Es kann mir hier keiner erzählen, dass wenn ich Winterreifen drauf gehabt hätte, der Unfall hätte verhindert werden können. Außerdem konnte mein Gegner ja genauso wenig bremsen, denn er ist ja ziemlich extrem auf den Fußweg ausgewichen.

Nicht wegen der falschen Bereifung, Dein ganzes Fahrverhalten macht Dich für mich zum Unfallverursacher.

Die Sommerbereifung bei diesen Witterungsverhältnissen kommen allenfalls hinzu.

Jeder halbwegs gescheite Fahrer hätte sich hier anders verhalten.

Wenn dem Anderen ein Mitverschulden angelastet wird, hast Du unverdientes Glück.

Deine unangebracht rechthaberische Schreibe hier unterstreicht Dein Verhalten als Autofahrer.

Noch eine Bemerkung: Wenn Einige hier ständig und bei jeder Gelegenheit die Haftung aus Betriebsgefahr anführen, ist dies Blödsinn. Sobald eindeutiges Verschulden, egal mit welcher Verteilung, zugeordnet werden kann, tritt die Betriebsgefahr zurück...

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 11:56:29 Uhr:



Ich finde es etwas lächerlich mich jetzt wegen der falschen Bereifung Hauptschuldig für den Unfall zu machen. Es kann mir hier keiner erzählen, dass wenn ich Winterreifen drauf gehabt hätte, der Unfall hätte verhindert werden können. Außerdem konnte mein Gegner ja genauso wenig bremsen, denn er ist ja ziemlich extrem auf den Fußweg ausgewichen.

Ich denke, Du solltest jetzt so langsam mal Deinen "Reset-Knopf" drücken und Deine "Denksoftware" neu laden - also das Ganze nochmal ganz von vorne "bearbeiten". ;)
Irgendwie scheint der "Speicher" voll zu sein und es geht nichts "Deiner Meinung konträr laufendes" mehr an Dich ran.
Die geposteten Meinungen sind deckungsgleich, was Du aber nicht wahrhaben/akzeptieren willst.
Mein Hinweis:

Zitat:

@Dofel schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:41:04 Uhr:



Zitat:

@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 16:06:08 Uhr:



Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen.

Dann liegt der Schaden bei dem eben tiefer, dieser "Aufschlag" geht auch bei dem nicht ohne Verformungen ab. Wenn bei Dir die Achse bricht, dann war da ganz schön viel Kraft und Energie im Spiel.
Der Sachverständige/Gutachter wird's finden...


wird mit:

Zitat:

@Mimo340 schrieb am 4. Dezember 2021 um 00:54:44 Uhr:


Ich werde 50/50 nicht akzeptieren. Zum einem, da mein Schaden um 99,9% schlimmer ist und zum andern sehe ich es immer noch nicht ein, dass ich, obwohl ich Vorfahrt hatte, so viel zahlen sollte.

beantwortet. Ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man diesen Hinweis so übergeht. Der Mini ist doch nicht gegen einen Panzer gefahren...
ICH bin jetzt hier raus. Nun sollen mal andere ran, Dir das "aufzudröseln" zu versuchen, mir glaubst Du ja nur, wenn die Antwort "passt".
Nett wäre trotzdem, wenn Du uns über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten würdest, das ist ne "spannende" Geschichte....
DANKE!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2021 um 07:45:30 Uhr:


Aus den Post des TE lese ich heraus, dass er draufgehalten hat, weil er sich im Recht sieht

Viel herauslesen oder hineininterpretieren muss man da garnicht denn nichts anderes steht da drin.

Über 50/50 kann er sich freuen. Wobei das letzlich wurscht ist, bei der Schadenshöhe werden eh beide Veträge belastet.

Edit: An den TE vielleicht noch der Hinweis, dass es auch mal gründlich schiefgehen kann wenn man seine Vorfahrt mit Gewalt bei deutlich größeren Fahrzeugen einfordert. So ein Ducato ist einigermaßen robust.

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