Kann ich Teilschuld bekommen?
Hallo,
heute hat sich bei der Glätte leider ein Unfall ereignet, bei dem mein Auto leider ziemlich zerstört wurde.
Es ist nicht nur ein extremer Blech schaden, sonder auf die Radachse ist gebrochen, das Blech ist so verschoben, dass man die Beifahrertür nicht mehr auf geht usw.
Bei dem Auto des Unfallgegners ist nicht einmal ein Kratzer zu sehen. (War ein größerer Transporter)
Der Unfall ist auf der Straße auf dem Bild passiert. Auf der Höhe des ersten Autos. Da wo der Eis freie Fleck ist, Stand noch ein Auto mit Hänger.
Es ist so gewesen, dass ich aus der Richtung kam, aus der auch das Foto gemacht wurde. Mein Unfallgegner (Er kam aus der anderen Richtung) hatte also die parkenden Autos auf seiner Seite. In der Annahme, dass der Unfallgegner bremst bzw in eine Lücke fährt, bin ich (nicht schnell) weiter, also in die Enge rein gefahren. Ich habe dann gemerkt, dass er nicht platz macht und habe dann noch versucht zu bremsen, bin aber nur gerutscht. Dabei ist auch das parkende Auto leicht beschädigt worden. Mein Unfallgegner ist leicht auf den Bürgersteig ausgewichen. Trotzdem haben wir uns recht heftig vorne getroffen.
Jetzt frage ich mich, kann ich dafür eine Mitschuld bekommen?
Hätte ich irgendwie in die kleine Lücke links von mir fahren müssen oder vorher bremsen oder so etwas?
Es wäre gut zu wissen, ob ich Mitschuld bekommen könnte oder sowas, wenn es darum geht ob man sich ein Leihwagen nimmt usw.
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt
179 Antworten
Manche bewerten hier mehr mit Gefühl als nach Faktenlage. Die aber besagen, dass der TE Vorfahrt hatte. Und eine eventuell nicht angepasste Geschwindigkeit muss ihm erst mal nachgewiesen werden, das gilt übrigens auch für den Gegner. Der übrigens ebenso in der Pflicht gestanden hat, den Unfall nach Möglichkeit zu verhindern.
Ich kann deshalb keine Teilschuld erkennen.
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:41:52 Uhr:
So war der Straßenverlauf
Da ist ja Platz ohne Ende....
Was wird sich der "Gegner" wohl gedacht hat - als ihm klar wurde, dass Du OHNE NOT eine unlösbare Situation herbei führst.
Der hat sicher nicht im entferntesten damit gerechnet, dass Du das "Loch" zu fährst. Er hatte KEINE Option für Platz zu sorgen...
Du schon.
Was wäre gewesen, wenn Deine Bremsung "geklappt" hätte? Ihr hättet Schnauze gegen Schnauze gestanden und nichts geht mehr. Dann muss einer zurückfahren - all das dauert länger, als wenn Du früher vom Gas gegangen wärst.
HOFFENTLICH kommst Du niemals MIR entgegen 😉
Auf seiner Seite war doch genauso viel Platz… wir beide sind in die Enge gefahren. Ich mit Vorfahrt, er nicht.
Da dein Auto sich noch bewegt hat. Eisglätte spielt keine Rolle wird es schon schwer keine Teilschuld zu bekommen.
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Ich verstehe meine Vorschreiber hier auch nicht. Sicher wäre dem sogenannten „Idealfahrer“ der Unfall nicht passiert, daher wirst Du schon aus der Gefährdungshaftung mit einem Viertel bis Drittel mithaften. Aber die Hauptschuld trägt sicher der Unfallgegner, der seinerseits aus Gefährdung und Verschulden haftet.
Du solltest Dir aber zügig einen Anwalt nehmen.
Es wird viel von der Einschätzung der Polizisten abhängen. Die entscheiden zwar nicht aber der Unfallbericht hat natürlich schon einiges an Gewicht.
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 18:02:58 Uhr:
Auf seiner Seite war doch genauso viel Platz… wir beide sind in die Enge gefahren. Ich mit Vorfahrt, er nicht.
Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Vielleicht hat er Dich, wegen der Kurve und Deiner rasanten Geschwindigkeit, noch gar nicht gesehen, als er sich entschied, an den geparkten Autos vorbei zu fahren?
Ich sehe auf Deinen Fotos dann keine geeignete Ausweichmöglichkeit mehr für ihn - sobald er das erste Auto passiert hat.
Hat der Transporter schon gestanden, als Du in ihn reingefahren bist? Oder war der auch noch in Bewegung?
War die Poliei da? Falls ja: Wer wurde verwarnt?
Um die Frage des TE zu beantworten. Er fragte "kann", Niemand wird bezweifeln: " Ja, kann".
Weiterhin fröhliches Spekulieren zum "ob" und in welchem Maße - hoffentlich halten die Glaskugeln das aus.
Bei rechtlichen Fragen sollte man sich immer zunächst an das V&S Forum wenden. 😮
Natürlich nicht. Es gibt hier keine juristische Beratung, und Spekulatius gibt es jetzt zu Weihnachten genug.😉
@TE
Du willst hier eine Antwort zur eventuellen Teilschuld, kläre das mit den Versicherungen und wenn es geht mit Anwalt, denn die Teilschuld wird kommen... Ach ne, wollte mich dazu ja nicht äußern 🙂
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:08:18 Uhr:
Ich verstehe nicht ganz warum das jetzt so abwegig ist. Ich hatte Vorfahrt.
Nö, hattest du nicht unbedingt. Wenn der Gegenverkehr bereits neben dem Hindernis ist, dann hast du zu warten. Jaja, der hätte ja in eine Lücke fahren müssen...wenn er das kann. Wenn du ihn dir entgegen kommen siehst und einfach weiter fährst, dann ist dies eine "unklare Verkehrslage" in die du hineinfährst. Alleine dafür bekommst du mit Pech 50% Teilschuld. Ein Gericht wird dir vorwerfen, dass du durchaus hättest warten können, da du nicht wissen konntest, ob der andere ausweicht.
Wenn der Andere einen guten Anwalt hat und du nicht...joa, da freut sich der andere.
Gehe erstmal von mindestens 20% Teilschuld (Idealfahrer würde nicht reinfahren...blabla) aus. An der wirst du kaum vorbei kommen.
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 16:06:08 Uhr:
Was würde Teilschuld in diesem Fall eigentlich bedeuten?
Teilschuld bedeutet, dass du einen gewissen Prozentsatz deines Schadens selbst bezahlen musst. Bzw diesen über deine Vollkasko abrechnen musst. Der Unfallgegner bekommt dann diesen Prozentsatz von deiner Versicherung. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden ebenfalls nach diesem Schüssel aufgeteilt. Deine Schadenfreiheitsrabatte werden dabei natürlich nachteilig belastet.
Jetzt das ganz fiese: Bei meinem Unfall vom Januar 2020 wurde im Urteil entschieden, ich sei nicht Schuld an dem Unfall und mein Unfallgegner trage das alleinige Verschulden. Aufgrund allgemeiner Betriebsgefahr wird mir 20% der Schadenhöhe gestrichen und meinem Gegner zuerkannt. Dagegen gehe ich gerade noch in Berufung.
Edit:
Was mir an der Schilderung fehlt ist:
Wo war der Andere, als er dich sehen konnte (also als du ihn sehen konntest). War er da schon neben dem Hindernis, oder noch dahinter. Das ist entscheidend!
Nebenbei: Wenn es vorn rummst und die Beifahrertür geht nicht mehr auf... dann riecht das nach Totalschaden an deinem Fahrzeug. Und dafür braucht es einiges an Energie.
Zitat:
@KalleHN schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:14:02 Uhr:
Ich glaube es gibt einen Straßenverkehrsordnung und ich glaube sogar in der Fahrschule gelernt zu haben, wenn ich Hindernisse auf meiner Seite habe muss ich stehen bleiben bis der Gegenverkehr vorbei ist. Ich könnte mich auch irren, was och sehr selten tue :-)
Jaein.
Wenn du Hindernisse vor dir hast und noch nicht auf der Gegenspur bist, dann hast du zu warten. Bist du jedoch schon neben dem Hindernis und erst dann kommt jemand entgegen...wohin sollst du dich dann in Luft auflösen. Sobald du neben dem Hinderniss bist, hast du das Vorrecht...wenn vorher kein anderer in Sichtweite war.
Alternativ kannst du an einer Engstelle ewig warten, weil es könnte ja einer entgegen kommen, welcher Vofahrt hat.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 3. Dezember 2021 um 16:23:38 Uhr:
Ich bin mir relativ sicher dass Du eine Teilschuld an dem Unfall bekommen wirst.
Definitiv.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Dofel schrieb am 3. Dezember 2021 um 18:10:20 Uhr:
Zitat:
@Mimo340 schrieb am 3. Dezember 2021 um 18:02:58 Uhr:
Auf seiner Seite war doch genauso viel Platz… wir beide sind in die Enge gefahren. Ich mit Vorfahrt, er nicht.Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Vielleicht hat er Dich, wegen der Kurve und Deiner rasanten Geschwindigkeit, noch gar nicht gesehen, als er sich entschied, an den geparkten Autos vorbei zu fahren?
Ich sehe auf Deinen Fotos dann keine geeignete Ausweichmöglichkeit mehr für ihn - sobald er das erste Auto passiert hat.
Hat der Transporter schon gestanden, als Du in ihn reingefahren bist? Oder war der auch noch in Bewegung?
War die Poliei da? Falls ja: Wer wurde verwarnt?
Ja, war da. Also ich nicht😁
Und warum wird eigentlich hier die ganze Zeit davon ausgegangen, das ICH zu schnell war und nicht der Gegner?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 3. Dezember 2021 um 19:16:07 Uhr:
Zitat:
@KalleHN schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:14:02 Uhr:
Ich glaube es gibt einen Straßenverkehrsordnung und ich glaube sogar in der Fahrschule gelernt zu haben, wenn ich Hindernisse auf meiner Seite habe muss ich stehen bleiben bis der Gegenverkehr vorbei ist. Ich könnte mich auch irren, was och sehr selten tue :-)Jaein.
Wenn du Hindernisse vor dir hast und noch nicht auf der Gegenspur bist, dann hast du zu warten. Bist du jedoch schon neben dem Hindernis und erst dann kommt jemand entgegen...wohin sollst du dich dann in Luft auflösen. Sobald du neben dem Hinderniss bist, hast du das Vorrecht...wenn vorher kein anderer in Sichtweite war.Alternativ kannst du an einer Engstelle ewig warten, weil es könnte ja einer entgegen kommen, welcher Vofahrt hat.
Es war ja kein Hindernis, das ewig lang war und die Sicht versperrt hat. Wenn er vernünftig geguckt hätte, hätte er mich sehen und zur Seite fahren müssen. Ca. 5m hinter der Unfallstelle war für ihn eine sehr große Lücke.
Eine Karriere als Sachverständiger dürfte für die meisten hier keine Option sein...
Auf dem ersten Foto ist eindeutig zu erkennen, dass der Gegenverkehr in die Lücke hinter den beiden Autos hätte einscheren können. Hat er aber nicht, sondern es auf einen Crash mit dem TE ankommen lassen. Ähnlich wie beim Hasenfuß-Spiel. Und nein, wenn man auf der Gegenspur an parkenden Autos vorbeifährt, hat man in keinem Fall Vorrecht, was auch immer das bedeuten soll. Vorfahrt hatte der TE und wären beide rechtzeitig zum Stehen gekommen, hätte der andere zurücksetzen müssen. Ausnahmen gibt es lediglich bei bestimmten topographischen Besonderheiten, z.B. hat der bergauffahrende Verkehr immer Vorrang. Aber einen Berg kann ich hier nicht erkennen.
Übrigens muss, um eine Teilschuld zu bekommen, erst mal ein Prozess stattfinden. Bis jetzt jedoch handelt es sich lediglich um eine Vorfahrtverletzung mit Unfallfolge.