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Kann ich mit 1 Monat Rest-TÜV mein Auto anmelden?

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 28. Januar 2012 um 19:07

Hallo ,

habe heut en gebrauchten gekauft,wollte den am Montag ummelden, hat aber nur noch den Monat TÜV,stimmt das, dass ich den nicht anmelden kann,sondern erst TÜV machen muss,mir hat jemand gesagt das das Fahrzeug noch mindestens einen Monat TÜV haben muss?.Ist da was dran? oder Bullshit?

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 19. Juli 2018 um 20:10

...mit dem Rest-TÜV bis September kannste ein Fahrzeug auch noch am 28.09.2018 zulassen.

29. & 30.09. würde auch noch gehen, aber da is Samstag und Sonntag - da gehe ich davon aus, dass die Sachbearbeiter der Zulassungsstellen ihr "wohlverdientes" <augenzwinker> Wochenende genießen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rest-TÜV bei Zulassung' überführt.]

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das ist nicht der Regelfall. Es wird der AU Bericht mit dem TÜV Bericht eingescannt, ebenso wie die EVB Nummer und dein Personalausweis, teilweise sogar der Nachweis das es dein Auto ist.

Und ja wie hier schon oft geschrieben, es muss gültig sein, egal ob noch einen Tag oder länger.

Der Personalausweis darf gar nicht eingescannt werden...und AU-Bericht braucht kein Mensch einscannen, weil Prüfpunkt der HU...abgesehen davon, was man nun im Endeffekt ganz genau braucht, variiert eben auch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle und allgemeine Aussagen gibt es in diesem Bereich nur sehr wenige...

Genauso lief es aber bei uns,auch der Ausweis. Auch die AU.

 

Gruss Wester

Das mag ja sein. Aber erstens ist es nicht erlaubt und zweitens sicher auch nicht der Regelfall. Und was vorgelegt werden muss und was davon dann eingscannt wird, sind auch wieder zwei paar Schuhe. Und diese Schuhe sehen in den Weiten in unserer Republik dann wie bereits erwähnt auch noch mal unterschiedlich aus...

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von kombicruiser83

Am besten Ruf bei dir auf dem strasenverkehrsamt an und frag da nach die können es dir sagen wie es bei euch gehandhabt wird.dann bist du auf der sicheren Seite.denn so ne Diskussion ist sinnlos. Die einen machen es so die anderen so.

Genau so ist es, weil jede Zulassungsbehörde in Deutschland ihr eigenes Süppchen kochen kann!

So wird es sein ! Sind ja auch alles Firmen im Privatrecht,oder ? Aber gilt das Strassenverkehrsgesetz nicht "bundesweit" ? Was heisst das denn nu wieder?

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