Kann ich mein altes Nummernschild am neuen Wagen behalten
Hallo,
habe ein cooles Nummernschild an meinem Wagen.
Kann ich das Kennzeichen auch an meinem neuen Wagen behalten?
Sind Nummernschilder nicht mitlerweile personengebunden und nicht mehr fahrzeuggebunden?
Geht das auch, wenn ich mein alten Wagen mit Kennzecihen abgebe und ich die alten somit dann nicht mehr habe aber der Wagen binnen 3 Tagen abgemeldet ist? Oder muss ich die alten, entwerteten Nummernschilder beim Amt vorzeigen um das gleiche Nummernschild nochmal zu bekommen?
Beste Antwort im Thema
Und die meisten Fahrzeuge haben heutzutage im Fußraum einen Mechanismus,um diese Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.
Dumm nur,wenn das Hirn nicht mitspielt.
Aber sein Hauptrevier scheint ja eher die Münchener Innenstadt zu sein.
Erinnert mich irgendwie an folgenden Bericht:
51 Antworten
Hier ist es so.
In BB mag das anders sein.
Und Du schreibst es ja selbst: "Kann kostenlos 12 Monate reserviert werden".
So what.😉
Mir macht es mehr Sorgen,warum Jemand mit dem Nick "C63sCoupe" drei Monate vom Straßenverkehr ferngehalten wird und seine einzige Sorge anscheinend sein Kennzeichen ist.🙄
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. September 2017 um 16:02:26 Uhr:
Sowas gehört nach "Verkehr und Sicherheit".
Falsch.
Sowas gehört nach "Nicht auf die Straße" 😉
Zitat:
@T5-Power schrieb am 13. September 2017 um 12:00:58 Uhr:
Hier ist es so.
In BB mag das anders sein.
Und Du schreibst es ja selbst: "Kann kostenlos 12 Monate reserviert werden".So what.😉
Mir macht es mehr Sorgen,warum Jemand mit dem Nick "C63sCoupe" drei Monate vom Straßenverkehr ferngehalten wird und seine einzige Sorge anscheinend sein Kennzeichen ist.🙄
Weil der Herr mit diesem Auto nicht langsam fahren kann und arg geblitzt wurde 🙂 jetzt darf ich den Verkehr mit meinem Fahrrad belästigen.
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Zitat:
@C63sCoupe schrieb am 13. September 2017 um 19:55:33 Uhr:
Zitat:
@T5-Power schrieb am 13. September 2017 um 12:00:58 Uhr:
Hier ist es so.
In BB mag das anders sein.
Und Du schreibst es ja selbst: "Kann kostenlos 12 Monate reserviert werden".So what.😉
Mir macht es mehr Sorgen,warum Jemand mit dem Nick "C63sCoupe" drei Monate vom Straßenverkehr ferngehalten wird und seine einzige Sorge anscheinend sein Kennzeichen ist.🙄
Weil der Herr mit diesem Auto nicht langsam fahren kann und arg geblitzt wurde 🙂
Das zeugt von mangelnder Reife.
Vielleicht sollte man da generell mal die Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüfen.
Zu einem dicken Auto gehört auch enstprechende Verantwortung.
Muss ich T5-Power recht geben.
Da du, wie du selber erkannt hast, anscheinend mit einem leistungsstarken Fahrzueg nicht verkehrssicher umgehen kannst, wäre eine entspreche Überprüfung tatsächlich angebracht.
Zumindestens versuche in der Zwischenzeit dein Verhalten zu reflektieren und anzupassen, sonst passiert das immer wieder. Abgesehen davon, dass du nachfolgend eine MPU hast, stellst du eine Gefahr im Straßenverkehr dar.
Dass ich nicht verkehrssicher bin habe ich nie behauptet. Ich rase auch nicht wie ein verrückter durch die Gegend. Ganz im Gegenteil ich weiß ganz genau wie ich mich im
Verkehr verhalten muss und nach 8 Jahren unfallfreier Fahrerfahrung glaube ich sehr wohl ein gutes Gespür für den Straßenverkehr zu haben und definitiv keine Gefahr darstelle.
Wenn man aber nachts auf der leeren Autobahn mal schneller gefahren ist heißt das bei weitem nicht dass man irgendwelche Menschen gefährden würde. Total unbegründetes blitzen um dem Staat Geld einzubringen ist das und nichts weiter. Diese Autobahn ist sonst immer frei. Ich kann auf einer leeren 3 Spurigen kurvenfreien trockenen Autobahn keine 80 fahren wenn man so eine Kiste unter dem arsch hat.
Drauf geschissen. Mein nächster wird halt ein Cruiser.
Ich wollte hier eigentlich nichts schreiben, aber....... Doch kann man.
Wenn du es nicht schaffst 80 zu fahren, dann bist du ein schlechter Autofahrer.
Das Fahrverbot OK.... Aber denn noch nichtmal einsichtig zu sein und es rechtfertigen zu wollen lässt arge Zweifel an der sozialen Kompetenz aufkommen.
Zitat:
@C63sCoupe schrieb am 14. September 2017 um 11:32:17 Uhr:
Total unbegründetes blitzen um dem Staat Geld einzubringen ist das und nichts weiter.
Standardausrede eines unreifen Fahrers.
Und mit 8 Jahren Fahrerfahrung bist Du noch kein Profi.
Je nach Jahresfahrleistung bist Du dann sogar eher noch in der Kategorie Fahranfänger anzusiedeln.
Dies mag manchmal nicht sofort ersichtlich sein, aber jede Geschwindigkeitsbegrenzung hat Ihren Grund.
Und die meisten Fahrzeuge haben heutzutage im Fußraum einen Mechanismus,um diese Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.
Dumm nur,wenn das Hirn nicht mitspielt.
Aber sein Hauptrevier scheint ja eher die Münchener Innenstadt zu sein.
Erinnert mich irgendwie an folgenden Bericht:
Er ist nicht der Ersteller,er hat sich nur eingeklinkt.
Er gibt halt dem Staat die Schuld,weil er an einer angeblich völlig ungefährlichen Stelle mit weit,weit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde.
Und bei 3 Monaten muss man schon innerorts über 60 (!!!) Sachen zu schnell sein,außerorts über 70 (!!!) Sachen.
Das passiert nicht "mal eben".
Ist schon lange her...da habe ich ca. 25 Jahre bei einschlägigen Rettungsdiensten und Feuerwehr solchen Glücksrittern mit Hilfe von Rettungsschere beim aussteigen geholfen.
Im Übrigen werden solche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Verkehrsteilnehmer oft (auch für mich) unverständlich, an Stellen vorgenommen an denen man so richtig fliegen kann. Meist sind das Unfallschwerpunkte oder Staustellen.
Und nur mal so am Rande...nachts wenn sich ein Unfall ereignet, dann ist sehr oft die Beleuchtung der verunfallten Fahrzeige aus. Wenn ich dann in eine solche Unfallstelle hineinfliege dann wirds echt spaßig.
Gruß
Elchopa
Es gibt einen Grund warum er laut Führerscheinstelle nur 3 Monate zu Fuß gehen muss und nicht erst nach Absolvierung einer MPU wieder Fahren darf.
Es wird nach so einem einmaligen Vergehen davon ausgegangen, dass der Täter dies nach dreimonatiger Reflektionszeit nicht wiederholt. Es haben nicht gleich alle verkehrsauffällige Personen so eine Einstellung wie der junge Mann in dem Bericht, welchen du verlinkt hast.
Anscheinend ist er ja noch am Anfang der drei Monate. Natürlich gibt es nach Erhalt des Fahrverbotes Frust und Uneinsichtigkeit, da muss man ihm nicht auch noch gleich vorwerfen dass er im Münchener Innestadtverkehr so fahren würde.
Oder gibt es dafür Nachweise?