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Kann ich mein altes Nummernschild am neuen Wagen behalten

Themenstarteram 29. Oktober 2009 um 16:51

Hallo,

habe ein cooles Nummernschild an meinem Wagen.

Kann ich das Kennzeichen auch an meinem neuen Wagen behalten?

Sind Nummernschilder nicht mitlerweile personengebunden und nicht mehr fahrzeuggebunden?

Geht das auch, wenn ich mein alten Wagen mit Kennzecihen abgebe und ich die alten somit dann nicht mehr habe aber der Wagen binnen 3 Tagen abgemeldet ist? Oder muss ich die alten, entwerteten Nummernschilder beim Amt vorzeigen um das gleiche Nummernschild nochmal zu bekommen?

Beste Antwort im Thema

Und die meisten Fahrzeuge haben heutzutage im Fußraum einen Mechanismus,um diese Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.

Dumm nur,wenn das Hirn nicht mitspielt.

Aber sein Hauptrevier scheint ja eher die Münchener Innenstadt zu sein.

Erinnert mich irgendwie an folgenden Bericht:

https://www.youtube.com/watch?v=xw7NVKxhetY

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am 29. Oktober 2009 um 17:14

Nummernschilder sind immer noch nicht personenbezogen. Die ganze Sache wird von den einzelnen Kommunen auch unterschiedlich gehandhabt.

Du kannst deine alten Nummerschilder auch an deinem neuen Fahrzeug anbringen, musst diese aber vorher vom alten Fahrzeug abnehmen. Da dies von der Regel einer normalen Zulassung abweicht, lässt sich das Straßenvekehrsamt die Sache mit 20 Euronen "belohnen".

Die alten Nummernschilder entwertest du beim Straßen... und dann bekommst du für dein neues Auto auch wieder neue Stempel (TÜV, AU usw.) auf die alten Nummernschilder.

Wenn du die Schilder aber an deinem Wagen lässt und dieser erst nach ein paar Tagen umgemeldet wird, kann es dir passieren, dass du die alten Schilder nicht mehr benutzen kannst.

Mit der Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter sind die alten Nummernschilder entwertet und könen erst nach einer bestimmten Frist wieder erneut frei gegeben werden.

So läuft das jedenfakks hier bei uns im Ruhrpott.

Moin ,

du kannst deine Alten behalten , kostet aber extra . Ich nehme meine auch immer mit .

Thorsten

Themenstarteram 29. Oktober 2009 um 17:52

OK, die Blechschilder wären dann ja weg, da sie am alten Wagen, der verkauft wird bleiben ( zur Überführung 200 km weit).

Dann melden die Käufer den Wagen um.

Ich hab ja dann keine Papiere, keinen entwerteten Schein oder sowas.....!

Wissen die denn dann in meinem Amt, dass das Nummernschild bzw die Buchstaben und Ziffer wieder frei ist??

Was kostet das denn extra???

am 29. Oktober 2009 um 18:00

Zitat:

Du kannst deine alten Nummerschilder auch an deinem neuen Fahrzeug anbringen, musst diese aber vorher vom alten Fahrzeug abnehmen. Da dies von der Regel einer normalen Zulassung abweicht, lässt sich das Straßenvekehrsamt die Sache mit 20 Euronen "belohnen".

Wenn ich so gute Nummernschilder hätte, dass ich sie behalten wollte, müsste sich der Käufer des Fahrzeugs einfach ein paar Überführungskennzeichen besorgen. Warum sollst du auf deine Schilder verzichten?

Ich habe mein altes Fahrzeug abgemeldet und gleichzeitig das neue angemeldet. Da ich die zwei Schilder nicht neu anfertigen lassen mußte (es kamen lediglich neue HU/AU-Aufkleber drauf), war das trotz Wunschkennzeichen-Gebühr insgesamt billiger als ein Satz neue Kennzeichen mit neuer Nummer.

Frag aber vorher bei eurer KFZ-Zualssungsstelle, wie die das handhaben.

Themenstarteram 29. Oktober 2009 um 19:21

Ich habe den Leuten zugesagt, dass sie den Wagen mit meinen Schildern überführen können.

Geld ist ja jetzt erstmal egal.

Geht die Zulassung des neuen Wagens mit der alten Nummer ohne dass ich die alten Nummernschilder zeigen kann oder auch den Schein und Brief habe???

Nein, denn es MUSS vorher der alte Wagen abgemeldet werden.

Themenstarteram 29. Oktober 2009 um 20:28

Und wenn die den abmelden und ich 3 Tage später meinen wieder anmelden will auf die alten Buchstaben und Ziffern?

Aber: Ich habe keine Abmeldebestätigung, keine alten Kennzeichen, keinen Brief oder Schein vom verkauften Auto.

Ich weiß nur, dass er dann 200 km entfernt abgemeldet worden wäre.

Können die das da schon nach 3 Tagen in der Zulassungsstelle sehen?!

Die kriegen das irgendwie mit, wenn das Auto anderswo umgemeldet wurde, aber frag mich nicht wie und wann. Noch mal: Ruf doch Deine Zulassungsstelle an und frag nach. Unsere hier sind am Telefon sehr freundlich, auch die Deinigen geben Dir bestimmt Auskunft über die Abläufe.

am 29. Oktober 2009 um 23:06

Guten Abend.

Geht das KFZ in einen anderen Landkreis bekommt es ja eine andere Buchstaben kombi , und ist somit für deinen Landkreis wieder frei.

Wenn du am Abmeldetag dein Auto zu lassen wilst, sehen die Mitarbeiter in der Zulassung das das Kennzeichen wieder frei ist und können dir es erneut zuteilen.

Wenn du jetzt noch Geld sparen willst, lasse dir die Nummernschilder schicken und mit neuen ASU&TUV Plakette versehen.

gruß

willi

Dann sollen die Käufer die Kennzeichen aber VORSICHTIG entwerten – hier steht für diesen Zweck in der Zulassungsstelle so eine Art Stirnfräse, die die Aufkleber recht gründlich runterhobelt. Die sollte man dann nicht verwenden ...

Zitat:

Original geschrieben von willi1048

Wenn du am Abmeldetag dein Auto zu lassen wilst, sehen die Mitarbeiter in der Zulassung das das Kennzeichen wieder frei ist und können dir es erneut zuteilen.

Geht bei uns nicht.

1 Monat Sperrfrist!

Themenstarteram 30. Oktober 2009 um 18:04

Danke .

Hab die Zulassungsstelle angerufen.

Nach einer Woche haben die die Ummeldung spätestens aufm Schirm.

Wenn man schon nach einem Tag das gleiche Kennzeichen nochmal haben möchte, sollen die Käufer einen Ummeldebeweis ( Fahrzeugbrief mit Neueintrag) faxen! Das reicht denen dann..!

Oder eben einfach 5 Tage warten!

also bei uns ist das kennzeichen personengebunden... ich hab mein kennzeichen von der dämlichen zitrone auch mitgenommen und nun an meinem 850...

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