Kann ich mein altes Nummernschild am neuen Wagen behalten
Hallo,
habe ein cooles Nummernschild an meinem Wagen.
Kann ich das Kennzeichen auch an meinem neuen Wagen behalten?
Sind Nummernschilder nicht mitlerweile personengebunden und nicht mehr fahrzeuggebunden?
Geht das auch, wenn ich mein alten Wagen mit Kennzecihen abgebe und ich die alten somit dann nicht mehr habe aber der Wagen binnen 3 Tagen abgemeldet ist? Oder muss ich die alten, entwerteten Nummernschilder beim Amt vorzeigen um das gleiche Nummernschild nochmal zu bekommen?
Beste Antwort im Thema
Und die meisten Fahrzeuge haben heutzutage im Fußraum einen Mechanismus,um diese Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.
Dumm nur,wenn das Hirn nicht mitspielt.
Aber sein Hauptrevier scheint ja eher die Münchener Innenstadt zu sein.
Erinnert mich irgendwie an folgenden Bericht:
51 Antworten
Hallo Leute,
ich möchte meinen Wagen verkaufen. Das KFZ-Kennzeichen möchte ich aber für den nächsten Wagen behalten.
Nun habe ich einen Käufer für meinen Wagen gefunden, er wohnt aber in einer anderen Kreisstadt.
Wenn ich ihm den Wagen mit den Nummernschildern verkaufe und er den Wagen in seiner Kreisstadt abmeldet bzw. ummeldet, ist das KFZ-Kennzeichen dann in meinem Kreis nicht erstmal gesperrt?!
Wie könnte das trotzdem funktionieren, dass ich mein Kennzeichen fürs nächste Auto behalten kann?
Gruß
Frank
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
nein Kennzeichen haben seit 2007 keine Sperrfrist mehr. Am nächsten Werktag können die, wenn sie bei Abmeldung nicht reserviert werden, für jeden anderen wieder vergeben werden
ich empfehle den Wagen selbst abzumelden und ohne Kennzeichen zu veräußern, hat den >Vorteil dass du dadurch auch wieder die 30,-€ für neue Schuilder einsparst, du das Kennzeichen sofort wieder reservieren kannst und der Käufer kein Schuindluder mit deiner Versicherung treiben kann
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Ok, danke!
Das heisst also ich muss morgen (Montag) zur Zulassungsstelle, kann meinen Wagen abmelden und das Kennzeichen reservieren. Am Dienstag (also am Montag nicht mehr?!) kann ich dann meinen neuen Wagen mit dem alten Kennzeichen anmelden?
Und der Käufer von meinem alten Wagen, müsste sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, oder? Anders geht nicht?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
beim abmelden und reservieren musst du aber aufpassen dass du die Kennzeichen nicht für das alte Fahrzeug reservierst sondern generell für dich reservierst.
Am selben Tag wie beim Abmelden geht nicht, weil das Kennzeichen versicherungstechnisch noch den ganzen Tag dem alten Auto zugeordnet ist.
klar kannst du auch den Wagen mit KZ verkaufen und dich vom Käufer informieren lassen wann er den Wagen umgemeldet hat und danach auf die Zulassung zum Reservieren deines alten KZ gehen - hat aber erwähnte nachteile für dich.
du kannst dem Käufer auch die Papiere des abgemeldeten Fahrzeuges geben damit er ihn direkt zulassen kann und ihn danach mit neuen Kennzeichen abholt
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Ähnliche Themen
Geht auch sofort. Ich habe meinen Wagen beim Händler umgetauscht, die Kennzeichen an den neuen geschraubt, bin direkt zur Zulassungsstelle, den alten abgemeldet, den neuen angemeldet, da brauchte ich nichtmal neue Plaketten.
Allerdings haben sie trotzdem die Gebühr fürs "Wunschkennzeichen" berechnet
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Also ich hab 2008 mein Auto auch angemeldet verkauft, an jemanden in einem anderen Landkreis. Er hat das Auto auch wie versprochen am nächsten Tag abgemeldet (stand in der Steuerrückerstattung vom Finanzamt), aber zu reservieren war das Kennzeichen in meinem Landkreis erst rund 2 Monate später wieder. Ich hab mir eh ein neues Kennzeichen reserviert gehabt für mein neues Auto, aber dennnoch hätte ich also nicht das alte Kennzeichen direkt wieder bekommen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Vielleicht lag es daran, daß du nicht beides bei der gleichen Zulassungsstelle gemacht hast.
Ich habe ja beides gleich hintereinander gemacht, also Ab- und Anmeldung praktisch in einem Zug.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Geht auch sofort. Ich habe meinen Wagen beim Händler umgetauscht, die Kennzeichen an den neuen geschraubt, bin direkt zur Zulassungsstelle, den alten abgemeldet, den neuen angemeldet, da brauchte ich nichtmal neue Plaketten.
Allerdings haben sie trotzdem die Gebühr fürs "Wunschkennzeichen" berechnet
Genauso habe ich es auch gemacht - allerdings nur weil das Wunschkennzeichen billiger war als neue Schilder.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Das war bei mir auch so, die Nummer war mir egal, aber die alten Schilder, sogar mit Plaketten, waren halt günstiger als neue, trotz Wunschkennzeichengebühr.
Ich hab sie nur erwähnt, weil dafür bei der Zulassungsstelle keinerlei Mehraufwand nötig war.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Zitat:
Das war bei mir auch so, die Nummer war mir egal, aber die alten Schilder, sogar mit Plaketten, waren halt günstiger als neue, trotz Wunschkennzeichengebühr.
Ich hab sie nur erwähnt, weil dafür bei der Zulassungsstelle keinerlei Mehraufwand nötig war.
Was war denn mit der TÜV-Plakette? Passte der HU-Termin zum neuen Auto?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Ja, hatte den ersten nur 2 Wochen im gleichen Monat, dann wg. Mängel getauscht.
Beide mit frischer HU/AU, ob auch reell?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoverkauf - möchte das Nummernschild für den nächsten Wagen behalten. Geht das?' überführt.]
Nachdem ich den Führerschein für 3 Monate abgeben darf habe ich meine Kiste auch verkauft. Kommenden Montag ist Übergabe. Er wird dann zur Zulassungsstelle. Ich habe mir auch schon ein neues Auto bestellt. Kommt aber erst gemeinsam mit meinem
Führerschein im Dezember. Wie kann ich meine Kennzeichen nun bis Dezember behalten? Die abmontierten blechdinger tun es schließlich nicht. Muss ich bei der Zulassungsstelle etwas tun? Ich wollte eigentlich nicht zur Zulassungsstelle.
Im Internet das Kennzeichen reservieren...
Wer keine Zulassung hat, hat auch keinen Anspruch auf das Kennzeichen, zahlst ja in den 3 Monaten auch nix dafür...
In Böblingen geht es z.B. für 90 Tage
https://laikra-igv.dvvbw.de/.../Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=BBL
Das "alte" Kennzeichen ist nach Abmeldung eh erst einmal ein Jahr gesperrt,kann somit nicht von einem neuen Nutzer innerhalb dieser Frist genommen werden.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 13. September 2017 um 11:48:03 Uhr:
Das "alte" Kennzeichen ist nach Abmeldung eh erst einmal ein Jahr gesperrt,kann somit nicht von einem neuen Nutzer innerhalb dieser Frist genommen werden.
Das ist nicht mehr richtig:
Zitat LRA BB:
"Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Bei Bedarf kann das amtliche Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug zum Zwecke der Wiederzulassung kostenlos 12 Monate reserviert werden."
Edit: Damit ist dann sogar die kostenpflichtige Reservierung wie von mir oben geschrieben hinfällig.