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Kann ich diese Felgen kaufen und sind sie zugelassen

Skoda
Themenstarteram 9. Februar 2015 um 18:40

Also erstmal möchte ich alle Begrüßen da ich neu hier bin:)

Hallo ...

Zu meinem Problem:

Ich gehöre zu denen die sich mit Autos nicht so direkt auskennen. Habe mir im Oktober einen Octavia RS Kombi Diesel bestellt und es ist wahrscheinlich nächsten Monat soweit.

Ich habe jemanden an der Angel der einen Satz Alufelgen mit Winterbereifung hat und mir billig verkaufen würde. Leider weiß ich nicht ob diese Felgen zu meinem Auto passen und ob die Zulassungsfrei sind. Von den Löchern würde alles passen außer das Mittenloch, das ist glaub ich zu groß, aber da gibt es ja Adapterringe soweit ist weis.

Also Uhrsprünglich waren die Felgen für einen Audi gedacht und in dem seiner ABE steht mein Auto nicht drinne. Aber er meinte das ist auch nicht mehr die jüngste. Ich habe mein Auto mal auf einer Reifenseite aufgerufen und diese Felgen gibt es auch für den RS mit ABE. Jetzt weiß ich nicht, unterscheiden Sich die Felgen nochmal untereinander oder kann ich die getrost nehmen.

Ich hab euch mal das Bild was er mir von seinem Zettel geschickt hab hochgeladen. Vieleicht könnt ihr mir Antwort geben.

 

Vielen Dank schonmal

MfG

 

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18 Antworten

Bei einer solchen Fragstellung sollte einen der erste Weg zur Herstellerseite von CMS führen. Dort findet man nämlich die aktuellen Gutachten für Dein Fahrzeug. Ich war mal so frei, das passende rauszusuchen, und wie es aussieht, gilt es auch für die von Dir angesprochene etwas ältere Felge:

http://gutachten.bmf-application.com/cms/c8/46891501.pdf

Offenbar ist die Felge grundsätzlich für Dein Auto freigegeben, jedoch müssen diverse Auflagen beachtet und Vorführung beim TÜV vorgenommen werden. Dies liegt an der geringen Einpresstiefe.

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 19:25

Zitat:

Offenbar ist die Felge grundsätzlich für Dein Auto freigegeben, jedoch müssen diverse Auflagen beachtet und Vorführung beim TÜV vorgenommen werden. Dies liegt an der geringen Einpresstiefe.

Und das heist im Klartext? Sorry aber wie gesagt... soviel Ahnung habe ich nicht

n'Abend.

Heißt im Klartext: Muss dem TÜV vorgeführt und eingetragen werden. Ist also keine ABE, einfach draufschrauben und fahren ist nicht.

Beste Grüße

SideWinder80

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 19:54

Zitat:

@SideWinder80 schrieb am 9. Februar 2015 um 20:49:40 Uhr:

n'Abend.

Heißt im Klartext: Muss dem TÜV vorgeführt und eingetragen werden. Ist also keine ABE, einfach draufschrauben und fahren ist nicht.

Beste Grüße

SideWinder80

Was kostet das?

Musste mal beim TÜV (GTÜ, KÜS, Dekra) auf der Webseite gucken, da gibt's Preislisten. Hab' letztes Jahr bei meinem Käfer so'n paar Sachen eintragen lassen, darunter auch Felgen. Hat alles zusammen ca. 110 beim TÜV gekostet + ca. 15 Euro auf'm Straßenverkehrsamt für Eintragen und neuen KfZ-Schein.

Zitat:

@JalSloN schrieb am 9. Februar 2015 um 20:25:57 Uhr:

Zitat:

Offenbar ist die Felge grundsätzlich für Dein Auto freigegeben, jedoch müssen diverse Auflagen beachtet und Vorführung beim TÜV vorgenommen werden. Dies liegt an der geringen Einpresstiefe.

Und das heist im Klartext? Sorry aber wie gesagt... soviel Ahnung habe ich nicht

Ich geb' dir mal ne Anleitung, sonst musst du immer alles glauben, wenn du es nicht selber lesen kannst ;-)

  1. Öffne das PDF über den o.g. Link
  2. Suche im PDF nach z.B. Octavia
  3. Suche in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach dem Typ (-> steht bei D.2)
  4. Du wirst zB 5E finden
  5. Schau' ob unter Skoda Octavia sowas wie 5E findest -> JA, wirst du :p)
  6. Es gibt eine Spalte mit Auflagen zu Reifen und Auflagen, da steht zB sowas wie 11A, 10B und noch ne ganze Menge weiterer Kürzel
  7. Lies weiter bis du 10B erklärt findest, weit unten (-> 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden.....)
  8. und so geht's mit jeder weiteren Auflage und anderen Hersteller Gutachten
Themenstarteram 9. Februar 2015 um 20:47

Zitat:

@Nibbo schrieb am 9. Februar 2015 um 21:37:15 Uhr:

Zitat:

@JalSloN schrieb am 9. Februar 2015 um 20:25:57 Uhr:

 

Und das heist im Klartext? Sorry aber wie gesagt... soviel Ahnung habe ich nicht

  • Suche in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach dem Typ (-> steht bei D.2)
  • Du wirst zB 5E finden

Und wenn ich noch keine Zulassungsbeschränkung habe weil das Auto noch garnicht da ist?

Schön erklärt. Und der Vollständigkeit halber: die aufgeführte Auflage 11A ist der Teil, der besagt das der TÜV es im Rahmen einer Vorführung bescheinigen muss --> für die Eintragung im KfZ-Schein aka. Zulassungsbescheinigung Teil 1. ;)

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 20:55

Ich versteh nur Bahnhof.... Für mich klint das als könnte ich die Felgen nehmen muss sie aber eintragen lassen... Der Typ will 400 mit Reifen für alle 4 wenn ich nen 100er fürs eintragen zahle bin ich bei 500€... Das ist immernoch günstiger als alles im Laden zu holen

Zitat:

@JalSloN schrieb am 9. Februar 2015 um 21:55:20 Uhr:

Ich versteh nur Bahnhof.... Für mich klint das als könnte ich die Felgen nehmen muss sie aber eintragen lassen... Der Typ will 400 mit Reifen für alle 4 wenn ich nen 100er fürs eintragen zahle bin ich bei 500€... Das ist immernoch günstiger als alles im Laden zu holen

Vom Prinzip her hast Du es richtig verstanden. Der Hersteller bescheinigt, das die Felgen grundsätzlich auf Deinem Octavia verwendet werden können. Aber eben unter Beachtung der im Gutachten genannten Auflagen - siehe "Auflagen" und "Auflagen für Reifen" im oben verlinkten Gutachten. Die Erklärungen zu den Kürzeln stehen ganz unten in der PDF-Datei.

Jetzt kommt das Aber. Das Du alle Auflagen erfüllst muss vom TÜV abgenommen und bescheinigt werden. Einige der Auflagen besagen, je nach gewählter Reifengröße das u. U. Änderungen an der Radbdeckung durch den Kotflügel vorgenommen werden müssen. Also bspw. Bördeln und Umlegen der Innenkante oder Anbringen zusätzlicher Abdeckungen.

 

Gefällt es dem Prüfer beim ersten Anlauf nicht, geht's an das Nacharbeiten und erneute Vorführung. Alles mit entsprechenden Zusatzkosten - versteht sich.

Ob sich das für gebrauchte Winteralus lohnt...:rolleyes::confused:

IMHO: Am besten die Montage und Abnahme gleich beim Profi beauftragen oder Felgen kaufen die eintragungsfrei mit ABE am Fahrzeug verwendet werden können.

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 16:27

Also ich war jetzt beim Tüv....

Die sagten das die Felgen mit der KBA Nummer an meinem Auto gehen... das einzige was ich ändern muss ist der Reifen... der hat 225/45 drauf und ich darf nur 225/40 drauf haben... Der hat mir auch den ABE Schein ausgedruckt.

 

Was mich jetzt nur noch verwirrt... Auf der ABE vom Tüv stehen ganz andere Hersteller als auf seiner.... Bei Ihm steht Audi, Chrysler usw. ... bei mir steht Audi, Ford, QuattrogmBh, Seat, Skoda, Volkswagen....

Liegt das daran das die ABE nicht aktuell ist oder ist das eine ganz andere Ausführung der Felgen?

Zitat:

@JalSloN schrieb am 9. Februar 2015 um 21:47:49 Uhr:

Zitat:

@Nibbo schrieb am 9. Februar 2015 um 21:37:15 Uhr:

  • Suche in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach dem Typ (-> steht bei D.2)
  • Du wirst zB 5E finden

Und wenn ich noch keine Zulassungsbeschränkung habe weil das Auto noch garnicht da ist?

Dann sag' schreib' ich dir jetzt durch die Blume, der Typ ist 5E

... und ab jetzt ist, wer lesen kann, klar im Vorteil. ^^

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 21:12

Zitat:

@Nibbo schrieb am 10. Februar 2015 um 20:47:16 Uhr:

Zitat:

@JalSloN schrieb am 9. Februar 2015 um 21:47:49 Uhr:

 

Und wenn ich noch keine Zulassungsbeschränkung habe weil das Auto noch garnicht da ist?

Dann sag' schreib' ich dir jetzt durch die Blume, der Typ ist 5E

... und ab jetzt ist, wer lesen kann, klar im Vorteil. ^^

Das weis ich das es ein 5e ist... Ich versteh nicht ganz deine Aussage

Wenn du also selbst ohne Zulassungsbescheinigung weißt, dass dein zukünftiges Auto vom Typ 5E ist, dann steig ich jetzt aus. Offensichtlich hast du dir nicht die Mühe gemacht, alle Auflagen zu lesen, sonst wärst du zu diesem Absatz gekommen:

»11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.«

Denn damit ist mE alles klar.

-> Du kannst auf dein zu zukünftiges Auto die Dinger draufbauen und musst aber einen Spezialisten (wie oben beschrieben) finden, der dir das schriftlich genehmigt.

Tschüss

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