Käufer will von Autotauschvertrag zurücktreten.
Hallo zsm,
hoffe ich bin hier richtig. Zu meiner Frage:
Vor ca 2 Monaten habe ich meine GTI Edition 35 zum Tausch inseriert.
Der GTI war gemacht, was heißt: Tiefergelegt (eingetragen)
Auspuff sowie Luftfilter von HG Motorsport (Auspuff mit ABE)
Steigerung auf 360 PS (Nicht eingetragen)
Dazu muss ich sagen, bei der Probefahrt wies ich auf alles hin. Auch auf die nichteingetragene Leistung!
Er stieg ein, und gab direkt Vollgas. In dem Moment haben meine Augen leicht getränt...
Er behandelte das Auto von Anfang nicht gut.
Nun nach 2 Monaten meldet sich der Käufer (***** Herkunft):
Er wurde von der Polizei angehalten und das Auto wurde wohl stillgelegt, da die Eintragung nicht zu dem Auspuff passt. Nun bekäme er eine Mängelkarte.
Des weiteren hatte er vorne das Klett zur Nummernschildbefestigung abgerissen und den Lack mit abgezogen 🙄
Außerdem wäre ihm hinten einer drauf gefahren, weshalb er mir einen Ausgleich von 1500 Euro zahlen möchte. Und das bei einem Auto welches einen Wert von 20k hat...
Er gäbe mir nun 1 Woche Zeit, da ich ihm ein Auto verkauft habe welches "durch den Auspuff" stillgelegt wurde, zurück zu tauschen.
Ansonsten würde er mit einem Anwalt drohen und mich Anzeigen wegen Betrugs...
In dem selbstgeschriebenen Vertrag (Vorlage Internet) steht ausdrücklich drin: Gekauft wie gesehen.
Über die Leistung und die Lautstärke des Autos wusste er Bescheid.
Nun meine Frage. Sollte ich mich auch um einen Anwalt bemühen, oder besser erstmal warten?
Er wird nun etwas penetrant und möchte bis vors Gericht gehen.
Natürlich möchte ich jetzt nach 2 Monaten nicht meinen wahrscheinlich runter gefahrenen GTI zurück.
Wie seht ihr das?😕
Danke schonmal für eure Antworten.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rassie043 schrieb am 20. Juli 2019 um 18:09:23 Uhr:
War ein 1 zu 1 Tausch. Nein. Dies war ihm vor Ort auch relativ egal. Hauptsache Power...
Wie gesagt war ein ausländischer Kollege, welcher einfach nur ein schnelles Auto wollte.
warum Tauscht man ein Auto mit jemanden der bei einer Probefahrt nach einigen Sekunden bereits die Tränen in die Augen bringt!
Wie meinst du ist er mit "SEINER Kiste" umgegangen?
Besser wie mit deiner bei der Probefahrt?
(sorry für OT aber das lag mir am Herzen!)
47 Antworten
Zitat:
Über die Leistung und die Lautstärke des Autos wusste er Bescheid.
Zeugen?
Fest steht, du hast ihm einen Wagen ohne Betriebserlaubnis verkauft.
Zitat:
@Rassie043 schrieb am 20. Juli 2019 um 17:01:46 Uhr:
Dazu muss ich sagen, bei der Probefahrt wies ich auf alles hin. Auch auf die nichteingetragene Leistung!
Kannst du das beweisen?
Wie sieht der Kaufvertrag aus? Frei formuliert oder Vordruck? Änderungen am Fahrzeug dort eingetragen? Natürlich kannst du ein Auto mit nicht eingetragenen Bauteilen verkaufen - Was der Käufer damit macht, ist nicht dein Problem.
Ganz wichtig: Jetzt nicht von Drohungen einschüchtern lassen und nicht mehr mit dem Käufer kommunizieren! Nichts schreiben, keine Anrufe, nichts. Du musst erst reagieren, wenn wirklich Post vom Gericht kommt. Briefe von Anwälten nicht beantworten, bevor du einen eigenen Anwalt eingeschaltet hast.
Sollte doch noch Post kommen, rate ich dir zu einem Anwalt zu gehen und die Lage einschätzen zu lassen. Gerade bei Kaufverträgen gibt es viele Fallstricke, die sich hier im Forum schlecht klären lassen. Die Erstberatung kostet nicht viel und du kannst du ruhiger schlafen. Zu 99% wird aber nichts kommen, weil der Käufer weiß, dass er schlechte Karten hat.
Wenn man bei solchen Aktionen die Kontaktaufnahme nicht über ein Prepaid-Handy organisiert, welches nach dem Kauf wieder abgeschaltet in einer Schublade verschwindet, ist Ärger quasi vorprogrammiert.
Anwalt. Das kann man nur beurteilen, wenn man die Verträge kennt.
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Zitat:
@Rassie043 schrieb am 20. Juli 2019 um 17:01:46 Uhr:
Steigerung auf 360 PS (Nicht eingetragen)In dem selbstgeschriebenen Vertrag (Vorlage Internet) steht ausdrücklich drin: Gekauft wie gesehen.
Über die Leistung und die Lautstärke des Autos wusste er Bescheid.
Die nicht eingetragene Leistungssteigerung wurde
nichtim Kaufvertrag dokumentiert? 😕
Danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe jedoch im Mailkontakt mit ihm stehen, das die Leistung nicht eingetragen ist, sowie die Ansaugung in Verbindung mit der AGA nicht zulässig ist.
Hast du eventuell noch mit dem Käufer vereinbart, daß er sich um die Eintragung von Leistungssteigerung und AGA kümmert und gibt es dafür Zeugen oder andere Beweise?
War ein 1 zu 1 Tausch. Nein. Dies war ihm vor Ort auch relativ egal. Hauptsache Power...
Wie gesagt war ein ausländischer Kollege, welcher einfach nur ein schnelles Auto wollte.
Na siehste, dann hast es doch schriftlich. Ich halte sowas auch im Kaufvertrag fest.
Rückrüstung der Software sollte der Tuner für einen schmalen Kurs machen,
Ansaugung weiß ich nicht, was alles geändert wurde, da könntest ja mal bei eBay gucken, was gebrauchte Teile kosten.
Abgasanlage hat eine ABE.
Wenn alle Stricke reißen und bevor man mehr an Anwaltskosten etc. zahlt, kann man ihm ja die Rückrüstung (aber nur gemeinsam mit Entfernung der Software) anbieten und ich glaube nicht, dass er das will.
Da es schriftlich belegt ist, dass er darauf hingewiesen wurde, würde ich mich zurücklehnen und abwarten.
Da alles belegbar ist ... erstmal abwarten was er dann tatsächlich macht. Es ist nicht ganz untypisch, dass erstmal gedroht und gesabbelt wird und letztlich passiert doch nichts.
Zitat:
@Rassie043 schrieb am 20. Juli 2019 um 18:09:23 Uhr:
War ein 1 zu 1 Tausch.
Du hast dafür ein baugleiches Fahrzeug mit ebenfalls nicht eingetragener Leistungssteigerung erhalten? 😕
😁 war ein Tausch gegen ein 5er f10 und ja tatsächlich. Dieser wurde laut Verkäufer Leistungsgesteigert xD. Vielen Dank euch allen. Da fällt mir erstmal ein Stein vom Herzen. Bin gespannt ob noch was kommt