Käufer will von Autotauschvertrag zurücktreten.
Hallo zsm,
hoffe ich bin hier richtig. Zu meiner Frage:
Vor ca 2 Monaten habe ich meine GTI Edition 35 zum Tausch inseriert.
Der GTI war gemacht, was heißt: Tiefergelegt (eingetragen)
Auspuff sowie Luftfilter von HG Motorsport (Auspuff mit ABE)
Steigerung auf 360 PS (Nicht eingetragen)
Dazu muss ich sagen, bei der Probefahrt wies ich auf alles hin. Auch auf die nichteingetragene Leistung!
Er stieg ein, und gab direkt Vollgas. In dem Moment haben meine Augen leicht getränt...
Er behandelte das Auto von Anfang nicht gut.
Nun nach 2 Monaten meldet sich der Käufer (***** Herkunft):
Er wurde von der Polizei angehalten und das Auto wurde wohl stillgelegt, da die Eintragung nicht zu dem Auspuff passt. Nun bekäme er eine Mängelkarte.
Des weiteren hatte er vorne das Klett zur Nummernschildbefestigung abgerissen und den Lack mit abgezogen 🙄
Außerdem wäre ihm hinten einer drauf gefahren, weshalb er mir einen Ausgleich von 1500 Euro zahlen möchte. Und das bei einem Auto welches einen Wert von 20k hat...
Er gäbe mir nun 1 Woche Zeit, da ich ihm ein Auto verkauft habe welches "durch den Auspuff" stillgelegt wurde, zurück zu tauschen.
Ansonsten würde er mit einem Anwalt drohen und mich Anzeigen wegen Betrugs...
In dem selbstgeschriebenen Vertrag (Vorlage Internet) steht ausdrücklich drin: Gekauft wie gesehen.
Über die Leistung und die Lautstärke des Autos wusste er Bescheid.
Nun meine Frage. Sollte ich mich auch um einen Anwalt bemühen, oder besser erstmal warten?
Er wird nun etwas penetrant und möchte bis vors Gericht gehen.
Natürlich möchte ich jetzt nach 2 Monaten nicht meinen wahrscheinlich runter gefahrenen GTI zurück.
Wie seht ihr das?😕
Danke schonmal für eure Antworten.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rassie043 schrieb am 20. Juli 2019 um 18:09:23 Uhr:
War ein 1 zu 1 Tausch. Nein. Dies war ihm vor Ort auch relativ egal. Hauptsache Power...
Wie gesagt war ein ausländischer Kollege, welcher einfach nur ein schnelles Auto wollte.
warum Tauscht man ein Auto mit jemanden der bei einer Probefahrt nach einigen Sekunden bereits die Tränen in die Augen bringt!
Wie meinst du ist er mit "SEINER Kiste" umgegangen?
Besser wie mit deiner bei der Probefahrt?
(sorry für OT aber das lag mir am Herzen!)
47 Antworten
Ich würde die e-mails schon mal ausdrucken und zu dem Kaufvertrag legen, nicht, dass da noch was mit passiert.
In 2 Monaten kann er ja mit dem Wagen alles angestellt haben. Selbst umgebaut, andere Teile angebaut usw. und wie will er beweisen das er nichts dergleichen gemacht hat?
Nicht antworten, da kommt nichts mehr.
Ich würde mich beim Käufer entschuldigen für die Unanehmlichkeiten, das Auto zurücknehmen, das Knöllchen bezahlen, die Punkte auf eigene Kappe nehmen und nochmals entschuldigen. notfalls freiwillig ein paar Wochen absitzen und fertig.
Ironie aus
Zitat:
@lore8 schrieb am 20. Juli 2019 um 20:59:40 Uhr:
Ironie aus
Da finden sich die beiden richtigen und tauschen gegenseitig ihre "gemachten" Karren ohne BE. (Schön auch das wenigstens hinterher aufgefallen ist das der ausländische Tauschpartner Ausländer ist)
Und weil ja normalerweise die eine Krähe der andern kein Auge aushackt, ist das Geheule groß wenn das dann doch mal passiert.
Und jetzt Ironie wieder an.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Rassie043 schrieb am 20. Juli 2019 um 18:32:15 Uhr:
😁 war ein Tausch gegen ein 5er f10 und ja tatsächlich. Dieser wurde laut Verkäufer Leistungsgesteigert xD.
Mit oder ohne Eintragung der Leistungssteigerung? 😕
@Drahkke ohne... also im Prinzip das gleiche Spiel. Ich habe die Befürchtung das der Kerl iwas grösseres am Auto hat und nicht zahlen kann oder will. Jedenfalls ist das schon recht skurill das der gti aufgrund des bullx Auspuffs stillgelegt wurde, trotz vorhandener ABE.
Die ABE ist mit der Leistungssteigerung und der geänderten Ansaugung ungültig. Beides müsste zurückgerüstet werden, damit die ABE wieder Gültigkeit hat oder es muss eine Einzelabnahme erfolgen, jedoch werden offene Luftfilter meines Wissens nach nicht mehr eingetragen.
ich frage mich, wie man auf die komische Idee kommt einen Autotauschvertrag zu machen. Besser 2 vernünftige Kaufverträge, wo dann auch mündliche Aussagen, wie nicht eingetragener Mist, mit aufgenommen werden.... mann, mann, mann...
Zitat:
@Rassie043 schrieb am 20. Juli 2019 um 17:01:46 Uhr:
Ansonsten würde er mit einem Anwalt drohen und mich Anzeigen wegen Betrugs...
Hast du ihn darauf hingewiesen, daß auch dir diese Möglichkeit offen steht, da er dir ebenfalls ein Fahrzeug mit nicht eingetragener Leistungssteigerung übergeben hat?
Ja richtig. Jedoch hatte ich ihm das im mailkontakt mitgeteilt, das die Leistung nicht eingetragen ist und die ansaugung mit dem Auspuff nicht legal ist. Daher wusste er es doch.
Aber genau damit argumentiert er.... Auto wurde „angeblich“ stillgelegt da keine abe für den Auspuff da ist. Dies stimmt jedoch nicht...
Was hast du denn an seinem Fahrzeug alles festgestellt, was er dir bei den Tauschverhandlungen nicht verraten hat?
Naja es ist im Prinzip ein Standard 5er f10 gewesen. Dieser sei laut ihm Software optimiert. Kann ich aktuell jedoch nicht prüfen. Habe es aber schriftlich.
Ja, die ABE der Abgasanlage verliert mit der Softwareänderung und dem geänderten Luftfilter ihre Gültigkeit, sprich die Auspuffanlage hat in dem Moment keine gültige ABE und die Stilllegung aufgrund dessen ist rechtens.
Steht denn in dem Vertrag, dass sein Fahrzeug leistungsgesteigert ist? Was sollst du denn machen, wenn dir der Karten aufgrund dessen stillgelegt wird? Willst du den dann auch zurückgeben?