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Käufer droht mit Anwalt - Zahlung steht noch halb aus

Themenstarteram 16. November 2016 um 14:54

Hallo liebe Community,

ich hab am Samstag Abend mein Audi A6 verkauft.

Der Käufer kam mit einem "Mechaniker" und das Auto wurde auf Herz und Nieren geprüft. Mein Opa hat das Auto gefahren und ihm waren keine Mängel bekannt.

Der Mechaniker bestätigte ebenfalls, dass es keine Mängel gibt und das Auto wurde mitgenommen.

Heute schreibt mich der Käufer an und berichtet mir von einem Motorschaden, weil der Zylinderblock unter Öl steht, nachdem er die Zündspule gewechselt hat. (Das Auto lief wirklich 1a).

Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.

Wie soll ich hier weiter verfahren? Er hat weder das Auto abgemeldet und er lässt nicht mit sich reden. Ich habe Ihm vorgeschlagen, dass ich als Vermittler, nach vollständiger Bezahlung die Angelegenheit mit meinem Opa klären werde und ihm davon berichten werde, er wehrt sich jedoch dagegen und droht mir andauernd mit dem RA.

Zudem war ein Zeuge da, (ein guter Freund), der Bestätigen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt reibungslos lief und der Motor keine Probleme machte.

Mir liegt zur Sicherheit der Fahrzeug Brief sowie der EU-Pass des Käufers vor.

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich direkt zum Anwalt gehen und ihm eine Frist zur Abmeldung setzen oder soll ich die Schilder und den Schein als Verloren melden und das Auto selbst abmelden?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Viele Grüße.

-D

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134 Antworten

Ohne ZB II / Brief kann er den ja nicht ummelden. Also gib ihm die Papiere zum Auto, gib ihm auch den gesamten Kaufpreis einschließlich des offenen Teils zurück, lass ihm aber das Auto und bezahle ihm seinen Anwalt. Volltanken wäre auch sehr nett von Dir. :cool:

 

Bleib locker, geh zum Anwalt und verklage ihn auf den restlichen Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe der ZB II.

Themenstarteram 16. November 2016 um 15:06

Müsste ich dann die Anwaltskosten tragen? Oder könnte ich die Umlegen?

Was für einen Kaufvertrag hast du abgeschlossen ?

Deine Anwaltskosten musst Du erst einmal vorschießen und wenn der Käufer das Verfahren verloren hat, dann muss er diese erstatten. Dazu ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Voraussetzung ist, dass Du die Sache gewinnst. Nach deiner Schilderung sollte das der Fall sein.

Themenstarteram 16. November 2016 um 15:25

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 16. November 2016 um 16:17:17 Uhr:

Was für einen Kaufvertrag hast du abgeschlossen ?

Ich hab für meinen OPA den Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen, da er kein Deutsch kann.

Ich bin auch kein Händler oder sonstwas. Vertrag wurde Privat an Privat abgeschlossen.

Themenstarteram 16. November 2016 um 15:26

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. November 2016 um 16:23:06 Uhr:

Deine Anwaltskosten musst Du erst einmal vorschießen und wenn der Käufer das Verfahren verloren hat, dann muss er diese erstatten. Dazu ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Voraussetzung ist, dass Du die Sache gewinnst. Nach deiner Schilderung sollte das der Fall sein.

Also schreibe ich ihm eine Whatsapp und setze eine Frist zur Zahlung an. Anschließend gehe ich zum Anwalt?

Kannst Du so machen. Seine Forderungen ignorierst Du einfach.

Mit "was für ein Vertrag" war eher gemeint, was genau steht drin. Hast Du eine Vorlage benutzt? Wenn ja, welche?

wenn du Sachmängelhaftung ausgeschlossen bzw. einen Mustervertrag z.B. vom ADAC oder AutoBild verwendet hast, hat der Kerl schlechte Karten, auch mit Anwalt.

Weiss ihn auf die ausgeschlossene Sachmängelhaftung hin und setze ihm ein Frist zur Zahlung des Restbetrages ... 10 Tage sollten genügen.

Und dann wartest du mal ab.

Such dir sicherheitshalber schonmal einen guten Anwalt. Evtl. brauchst du ihn.

Noch würde ich mir erstmal (auf eigene Kosten) gar nix suchen. Wie gesagt, was genau war es für ein Vertrag?

Bist du dir den 100% sicher das sich wirklich der Käufer bei dir gemeldet hat?

Den das ist eine beliebte Masche einfach mal Leute mit abstrusen Forderungen anzuschreiben, nachdem eine mobile Anzeige gelöscht wurde.

am 16. November 2016 um 19:26

Bei Privatverkäufen hat der Käufer in der Regel schlechte Karten. Wenn du einen Standard-Kaufvertrag aus dem Internet verwendet hast, steht da auch immer drinnen "gekauft wie gesehen und probegefahren", womit du schonmal halbwegs aus dem Schneider bist. Zumal du ja noch einen Zeugen hast.....

Außerdem: Erzählen kann dir der Käufer ja viel - vielleicht ist ja gar nichts an dem Fahrzeug und der versucht dich nur einzuschüchtern, um den Kaufpreis nachträglich zu mindern. Ist eine inzwischen beliebt gewordene Masche - kommt sogar ständig im TV. Oder er hat es selbst kaputt gemacht usw......

Ich würde auf gar nichts eingehen. Per Einschreiben mit Rückschein eine Frist von max. 10 Tagen zur Zahlung des Restbetrages und zur Abmeldung setzen. Gleichzeitig die Zulassungsstelle vor Ort und deine Versicherung über den Verkauf informieren (und beiden den Kaufvertrag in Kopie mitschicken). Keine Whatsapp oder solchen Rotz - hat null Beweiskraft.

Hast du keine Rechtschutzversicherung?

Bitte keine Einschreiben mit Rückschein.

Es gibt nur eine Möglichkeit, den Inhalt des Briefes zu dokumentieren - UND die Zustellung: per Gerichtsvollzieher (Dienstleistung, kostet ca. 10 EUR plusminus).

Der Gerichtsvollzieher zieht sich eine Kopie, stempelt und tütet den Brief ein, und verschickt ihn per Einschreiben. Das ist alles. Aber es ist dokumentiert, worum es sich handelt und die Zustellung ist Rechtssicher - keine Ausreden möglich.

am 16. November 2016 um 20:28

Das weiß ich selbst, aber immernoch besser als ne Whatsapp. Was auch geht: selbst einstecken - mit Zeuge (wenn nicht so weit weg).

Im Übrigen kostet Zustellung durch den Gerichtsvollzieher gem. GvKostG einiges mehr - Zustellung, Wegegeld, Kosten für Kopien etc. - da landet man schnell bei 15 - 20 EUR pro Brief. Aber diese Kosten kann man vom Käufer ggf. ja auch wiederbekommen.

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