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käufer meldet kfz nicht um und niemand kann helfen
hallo,
ich weiss mittlerweile, dass ich einen sehr dummen fehler gemacht habe und schwöre, dass ich nie wieder einen wagen angemeldet verkaufen werde!!! ich bin 28 und hatte auch nicht so viele autos im leben verkauft aber das ist jetzt wirklich die lehre meines lebens.
jetzt zu meiner Story:
vor 2 Wochen habe ich meinen alten Ford Ka für 120,- euro verkauft. Der Vk hatte natürlich keinen Ausweis dabei und ich, die dumme + naive habe mir nichts gedacht. Habe mir seinen Namen vom Führerschein notiert. er wollte den wagen binnen 2 Tagen um- bzw. abmelden. wurde im vertrag notiert.Von wegen... natürlich war die Adresse nicht korrekt und er fährt immernoch auf meine kosten. Ich habe die versicherung
( zurich ) unverzüglich kontaktiert und ihnen den Fall geschildert, auch Kaufvertrag etc. zugefaxt.die machen nichts, so lange die nicht das GO von der Zulassung erhalten.Gut, also bin ich schnell zur Zulassung Offenbach am Main: Hier, können Sie das Fahrzeug erst 18 Monate nachdem es zur Fahndung ausgeschrieben wurde abmelden!!!
18 Monate!!!
Ich bekam die Auskunft, dass ich sofort meinen versicherungsbeitrag einstellen soll. irgendwann wird die versicherung mir kündigen und der wagen wird zur fahndung ausgeschrieben. Jetzt stellt sich mir hier die frage, welche versicherung wird mich dann versichern???nach vielen telefonaten und betteln bekomme ich die korrekte Adresse vom Vk. also dachte ich, auf zur Poizei, irgend jemand muss mir doch helfen..netterweise fährt die streife mit zu dem idioten.leider treffen wir ihn und den wagen nicht an. Mehr kann die polizei nicht tun, es ist eine privatrechtliche angelegenheit, ich kann ihn nicht anzeigen.soll wieder zur zulassung. Also geh ich wieder zur Zulassung und hier wieder 18 Monate!!!
Ich hab schlaflose nächte, bin richtig verzweifelT und heule seitdem für meine dummheit.ich lauere dem typen seit dem auf, aber der wagen ist einfach verschwunden. Logisch, dass ich für meinen fehler die ganze Rennerei habe. klar habe ich das verdient aber ich kann es einfach nicht glauben, dass dieser Betrüger ungeschoren davon kommt. Warum notiert man sich die ganze Ummeldezeit im Kaufvertrag, wenn es eh niemanden interessiert? Ich bitte um eure Hilfe, denn ich sehe es nicht ein diesen scheiss idioten anzuflehen.
Beste Antwort im Thema
wenn du weiterhin solche geistreichen kommentare (wie bereits in diverse anderen threads) abgibts, dauert es nicht mehr lange.
tue bitte zukünftig der forengemeinde einen gefallen und setze ein [OnTopic]-Tag vor Deine Beiträge, wenn Du wider erwartend doch mal etwas zum Thema beizutragen möchtest.
Dann kann Dein Geschwafel von Sachbeiträgen trennen.
[IGNORED]
gruß
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75 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 6. Mai 2015 um 21:54:24 Uhr:
grund? = thread von anfang lesen; dann versteht man auch den grund.
Wir drehen uns im Kreis.
Bisher liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Käufers vor. Der Staat hat seine Kfz-Steuer, die Versicherung ihre Beiträge. Bis zur Ummeldung haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für Steuer und Versicherungsprämie.
Lediglich die vereinbarte Ummeldung erfolgte noch nicht. Den dadurch entstehenden Schaden kann der Verkäufer beim Käufer zivilrechtlich geltend machen.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 7. Mai 2015 um 08:21:19 Uhr:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 6. Mai 2015 um 21:54:24 Uhr:
grund? = thread von anfang lesen; dann versteht man auch den grund.
Wir drehen uns im Kreis.
Bisher liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Käufers vor. Der Staat hat seine Kfz-Steuer, die Versicherung ihre Beiträge. Bis zur Ummeldung haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für Steuer und Versicherungsprämie.
Lediglich die vereinbarte Ummeldung erfolgte noch nicht. Den dadurch entstehenden Schaden kann der Verkäufer beim Käufer zivilrechtlich geltend machen.
O.
Jawollo --- Danke!!!!!
Zitat:
[
Bisher liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Käufers vor. Der Staat hat seine Kfz-Steuer, die Versicherung ihre Beiträge. Den dadurch entstehenden Schaden kann der Verkäufer beim Käufer zivilrechtlich geltend machen.
O.
Nehmen wir mal an, ich hau Dir mit einem Beil ein paar Mal auf den Kopf. Du überlebst und zahlst weiter deine Steuern und Versicherungsbeiträge. Den durch die Beilhiebe entstandenen Schaden kannst du bei mir nach § 823 BGB zivilrechtlich geltend machen. Wärst du dann glücklich, wenn der Staatsanwalt sagte:
Bisher liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Schlägers vor. Der Staat hat seine Steuer, die Versicherung ihre Beiträge. Den durch die Hiebe entstehenden Schaden kann der Verletzte beim Schläger zivilrechtlich geltend machen. ?
Die meisten Opfer von Straftaten sind nicht der Staat und die Versicherungen, sondern Bürger, die auch strafrechtlichen Schutz z.B. vor Betrug verdienen.
wann schließt die Moderation eigentlich???
wenn du weiterhin solche geistreichen kommentare (wie bereits in diverse anderen threads) abgibts, dauert es nicht mehr lange.
tue bitte zukünftig der forengemeinde einen gefallen und setze ein [OnTopic]-Tag vor Deine Beiträge, wenn Du wider erwartend doch mal etwas zum Thema beizutragen möchtest.
Dann kann Dein Geschwafel von Sachbeiträgen trennen.
[IGNORED]
gruß
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 8. Mai 2015 um 16:30:34 Uhr:
wenn du weiterhin solche geistreichen kommentare (wie bereits in diverse anderen threads) abgibts, dauert es nicht mehr lange.
tue bitte zukünftig der forengemeinde einen gefallen und setze ein [OnTopic]-Tag vor Deine Beiträge, wenn Du wider erwartend doch mal etwas zum Thema beizutragen möchtest.
Dann kann Dein Geschwafel von Sachbeiträgen trennen.
[IGNORED]
gruß
Ich kann dir gar nicht beschreiben, wie sehr mich dein Beitrag interessiert
LG Detta
Das mag hauptsächlich daran liegen, dass Du dir generell sehr schwer damit tust irgendetwas zu beschreiben.
Den Eindruck dass Du die Beiträge auf die Du antwortest gelesen oder zumindest verstanden hast erweckst Du ehrlich gesagt nicht.
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 1. Mai 2015 um 16:04:33 Uhr:
Zitat:
@trouble01 schrieb am 1. Mai 2015 um 13:40:28 Uhr:
Wenn die TE neben dem Vertrag auch noch die Veräußerungsanzeige vom Käufer hätte unterschreiben lassen, diese an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt, wäre nichts passiert.
Damit bist du auch nicht 100%ig auf der sicheren Seite. Die einzig sichere Variante ist das vorherige Abmelden.
Warum ist man damit nicht auf der sicheren Seite? Sicherer geht es gar nicht...
Aha, und wenn z.B. der Ausweis gefälscht ist? Dann machst du dicke Backen!
Gute Blüten gibts in Osteuropa übrigens auch für kleines Geld.
Die einzig sichere Methode, wenn man jemand nicht kennt und er ein Betrüger sein könnte ist:
1. Probefahrt
2. Kaufvertrag
3. Abmelden
4. Papiere übergeben zum Anmelden
5. Geld überwiesen bekommen
6. Schlüssel aushändigen
alternativ kann man auch statt 1-3:
1. Abmelden
2. Kurzzeitkennzeichen
3. Probefahrt
Umständlich aber sicher, wer darauf nicht eingeht soll sein Auto sonstwo kaufen.
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekommt ein Kaufinteressent meine Autopapiere nicht bevor ich nicht die Knete gesehen habe.
Geld zu überweisen ohne irgendwas in der Hand zu haben ist für den Käufer nun auch nicht prickelnd. Beim Neukauf beim nicht lokalen Händler wirds doch auch so gemacht. Der Händler schickt die Papiere, du kannst die Anmeldung machen. Dann Überweisung, dann Abholung.
Mit der Anmeldung ist der Käufer zwar Halter, aber noch nicht Eigentümer. Das wird er erst bei vollständiger Vertragserfüllung, also der Zahlung. Und dann gibts den Schlüssel. Das ist für beide Seiten fair und keiner kann bescheissen. Nur mit den Papieren kann man nix anfangen und mit einem Auto ohne Papiere und Nummern auch nicht.
Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen bis einem die Versicherung kündigt finde ich eine sehr schlechte Lösung.
Denn dann gibt es einen negativen Eintrag in die SCHUFA... und Versicherungen prüfen auch dort nach wie es um die Bonität steht... bei nicht bezahlten Beiträgen ist die natürlich richtig mies.
Eine Kaskoversicherung dürfte es so nicht mehr geben dann... denn gesetzlich sind die Versicherungen nur verpflichtet einen die Haftpflicht zu versichern... in so einem Fall dann vermutlich mit der Einstufung "Malus".
Eine Anzeige wäre hier sinnvoller denn auch mündliche Aussagen sind rechtsverbindlich und ich denke so ziemlich jeder Richter wird dir in der Sache glauben schenken.
Gab es denn überhaupt einen schriftlichen Kaufvertrag?
Wünsche dir alles gute!
Zitat:
@Chris492 schrieb am 12. Mai 2015 um 14:03:05 Uhr:
Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen bis einem die Versicherung kündigt finde ich eine sehr schlechte Lösung.
Denn dann gibt es einen negativen Eintrag in die SCHUFA... und Versicherungen prüfen auch dort nach wie es um die Bonität steht... bei nicht bezahlten Beiträgen ist die natürlich richtig mies.
Eine Kaskoversicherung dürfte es so nicht mehr geben dann... denn gesetzlich sind die Versicherungen nur verpflichtet einen die Haftpflicht zu versichern... in so einem Fall dann vermutlich mit der Einstufung "Malus".
Eine Anzeige wäre hier sinnvoller denn auch mündliche Aussagen sind rechtsverbindlich und ich denke so ziemlich jeder Richter wird dir in der Sache glauben schenken.
Gab es denn überhaupt einen schriftlichen Kaufvertrag?
Wünsche dir alles gute!
Das kannst du so pauschal nicht sagen.
Wenn das mit der Versicherung abgestimmt ist, wird weder etwas in die Schufa eingetragen, noch wird eine Kasko verweigert.
Wenn man das natürlich einfach so macht, ohne Rücksprache, ist Ärger vorprogrammiert.
Hast du den Eingangspost gelesen vom TE?
Die Versicherung hat doch bereits klar gemacht das sie nichts unternehmen wird bevor nicht eine entsprechende Info von der Zulassungsstelle kommt das der Wagen abgemeldet wurde.
Natürlich ich das gelesen.
Denkst du, die Versicherung bietet dieses Vorgehen von sich aus als Lösungsvorschlag an?
Ich denke, eher nicht.
Hier muss man als Kunde selbst, bzw. über den Vermittler/Makler schon aktiv daran mitwirken.
Hat bei meinem Kunden reibungslos funktioniert.
Auto wurde Zwangsstillgelegt, kein Schufa-Eintrag, alle neuen Fahrzeuge mit Vollkasko seit dem.
LG