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käufer meldet kfz nicht um und niemand kann helfen

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 7:41

hallo,

ich weiss mittlerweile, dass ich einen sehr dummen fehler gemacht habe und schwöre, dass ich nie wieder einen wagen angemeldet verkaufen werde!!! ich bin 28 und hatte auch nicht so viele autos im leben verkauft aber das ist jetzt wirklich die lehre meines lebens.

jetzt zu meiner Story:

vor 2 Wochen habe ich meinen alten Ford Ka für 120,- euro verkauft. Der Vk hatte natürlich keinen Ausweis dabei und ich, die dumme + naive habe mir nichts gedacht. Habe mir seinen Namen vom Führerschein notiert. er wollte den wagen binnen 2 Tagen um- bzw. abmelden. wurde im vertrag notiert.Von wegen... natürlich war die Adresse nicht korrekt und er fährt immernoch auf meine kosten. Ich habe die versicherung

( zurich ) unverzüglich kontaktiert und ihnen den Fall geschildert, auch Kaufvertrag etc. zugefaxt.die machen nichts, so lange die nicht das GO von der Zulassung erhalten.Gut, also bin ich schnell zur Zulassung Offenbach am Main: Hier, können Sie das Fahrzeug erst 18 Monate nachdem es zur Fahndung ausgeschrieben wurde abmelden!!!

18 Monate!!!

Ich bekam die Auskunft, dass ich sofort meinen versicherungsbeitrag einstellen soll. irgendwann wird die versicherung mir kündigen und der wagen wird zur fahndung ausgeschrieben. Jetzt stellt sich mir hier die frage, welche versicherung wird mich dann versichern???nach vielen telefonaten und betteln bekomme ich die korrekte Adresse vom Vk. also dachte ich, auf zur Poizei, irgend jemand muss mir doch helfen..netterweise fährt die streife mit zu dem idioten.leider treffen wir ihn und den wagen nicht an. Mehr kann die polizei nicht tun, es ist eine privatrechtliche angelegenheit, ich kann ihn nicht anzeigen.soll wieder zur zulassung. Also geh ich wieder zur Zulassung und hier wieder 18 Monate!!!

Ich hab schlaflose nächte, bin richtig verzweifelT und heule seitdem für meine dummheit.ich lauere dem typen seit dem auf, aber der wagen ist einfach verschwunden. Logisch, dass ich für meinen fehler die ganze Rennerei habe. klar habe ich das verdient aber ich kann es einfach nicht glauben, dass dieser Betrüger ungeschoren davon kommt. Warum notiert man sich die ganze Ummeldezeit im Kaufvertrag, wenn es eh niemanden interessiert? Ich bitte um eure Hilfe, denn ich sehe es nicht ein diesen scheiss idioten anzuflehen.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2015 um 14:30

wenn du weiterhin solche geistreichen kommentare (wie bereits in diverse anderen threads) abgibts, dauert es nicht mehr lange.

tue bitte zukünftig der forengemeinde einen gefallen und setze ein [OnTopic]-Tag vor Deine Beiträge, wenn Du wider erwartend doch mal etwas zum Thema beizutragen möchtest.

Dann kann Dein Geschwafel von Sachbeiträgen trennen.

[IGNORED]

gruß

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Hi, ja dumm gelaufen und das auch noch für 120 € also das kann ich ja nicht im geringsten verstehen, aber egal denn ist nun mal passiert. Ich denke auch das einfachste wäre Versicherungsbeitrag nicht bezahlen, dann erfolgt von Versicherung das still legen des Fahrzeuges aber vermutlich auf Deine Kosten und dann hast Du noch Geld drauf gelegt.

Nur verstehe nicht, wenn es eh nur 120 € gebracht hat, dann hätte ich einen Auto Schrotthändler angerufen und der hätte es mit roten Nummernschildern oder so abgeholt und dann hattest Du nicht die geringsten Probleme.

Aber dies ist rechtlich strafbar was ich nun vorschlage ( vielleicht noch nicht mal, ist ja noch Dein Auto gemäß Zulassung ) , aber wenn das alles so ist wie Du schreibst, hast Du gar keine andere Möglichkeit, Nummernschilder Nachts abschrauben und neue kriegt er ja nicht, nur Du und das ganze wäre erledigt.

Doch vielleicht kennt jemand eine andere Möglichkeit.

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 8:43

Ich war mir so sicher, Verträge würden im Leben sehr viel ausmachen.. von wegen.!

Nummernschilder hätt ich ihm schon längst weggenommen aber der Wagen ist einfach vom Erdboden verschwunden.

Vielleicht lässt sich das Fahrzeug auffinden, wenn du das Kennzeichen und eine Beschreibung bekannt gibst.

Was du unternimmst, wenn du das Fahrzeug finden solltest, ist eine ganz andere Sache.

Wenn die TE neben dem Vertrag auch noch die Veräußerungsanzeige vom Käufer hätte unterschreiben lassen, diese an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt, wäre nichts passiert.

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 11:45

Zu dem Zeitpunkt wusste ich ja auch noch nicht was eine Veräußerungsanzeige ist. Ich habe ja auch bestimmt schon 3- 4 Autos gekauft und musste nie so etwas unterschreiben.

am 1. Mai 2015 um 11:55

Ich kenne das aus meiner Vergangenheit so. Die im Schreibhandel erhältlichen Kaufverträge hatten mehrere Durchschläge wo sogar draufstand an wen die geschickt werden sollen. Einer Versicherung, Zulassungsstelle u.s.w.

Das erledigt und gut war. Hat sich das geändert?

LG Detta

Gibt schon komplette Sätze zum Ausdrucken!

Auf den Seiten von Adac, vieler Versicherer, mobile, autoscout usw.

Wo ist das Problem?

Die Versicherung ist auf den Käufer über gegangen.

Fertig.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 1. Mai 2015 um 14:04:47 Uhr:

Wo ist das Problem?

Die Versicherung ist auf den Käufer über gegangen.

Fertig.

Die Versicherung wäre auf den Käufer übergegangen, wenn eine Veräußerungsanzeige an die Versicherung übermittelt worden wäre.

Da die TE keine solche hat konnte und kann sie keine übermitteln.

Da ist das Problem.

Zitat:

Zu dem Zeitpunkt wusste ich ja auch noch nicht was eine Veräußerungsanzeige ist.

Man sollte einfach mal das Kleingedruckte im Fahrzeugschein lesen.

Da steht, was bei einem Verkauf zu machen ist.

Einfach nicht zahlen bringt nichts. Die Versicherung wird es von dir einfordern. Aber der Käufer hat einen Kaufvertrag unterschrieben mit der Bedingung das Auto umzumelden. Das kannst du einklagen. Geh zum Rechtsanwalt und hoffe daß der Käufer Geld hat, da gibts leider keine andere Möglichkeit. Und mach das schnell, der könnte auch noch auf die Idee kommen Unfälle zu bauen und deine SF steigt ins Unermessliche...

Zitat:

@trouble01 schrieb am 1. Mai 2015 um 13:40:28 Uhr:

Wenn die TE neben dem Vertrag auch noch die Veräußerungsanzeige vom Käufer hätte unterschreiben lassen, diese an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt, wäre nichts passiert.

Damit bist du auch nicht 100%ig auf der sicheren Seite. Die einzig sichere Variante ist das vorherige Abmelden.

am 1. Mai 2015 um 17:10

Die Adresse müsstest du über das Einwohnermeldeamt bekommen oder online bei

http://ewoma.de/ewoma-Click.htm

Danach fährst du dort vor ort hin und so weit ich meine müssten die Kennzeichen dein Eigentum sein, welche du dir am besten nachts wiederholst. ;)

Ohne Kennzeichen müsste er sich neue besorgen und das Fahrzeug somit auch ummelden. Blöde wird es nur wenn das Fahrzeug mittlerweile auf dem Wege nach Afrika ist.

am 1. Mai 2015 um 17:33

falls es dich berühigt; du bist nicht der einzige.

In der Tat handelt es sich erst einmal um eine zivilrechtliche Sache.

Aber auch straftrechtlich relevaten Tatbestände sind erfüllt. Ich sehe hier den Tatbestand des Betruges und der Steuerhinterziehung (Kraftfahrzeugsteuer) als erfüllt.

Aus der Praxis kenne ich es so, dass man zuerst mit dem Kaufvertrag zur ZuLa geht und den Halterwechsel anzeigt und anzeigt, dass dieser nicht ummeldet. Von der 18 Monatsfrist habe ich noch nie etwas gehört. Ich würde es einfach mal schriftlich Anzeigen, dass Du nicht mehr Halter bist (Kaufvertrag in Kopie) und um Stellungnahme bitten.

Dann informiere den Versicherer über die Veräußerung; der Versicherungsvertrag geht auf den Erwerber über; aber vorsicht damit bist Du noch aus dem Schneider, da Erwerber und Veräußerer gesamtschuldnerisch für die Prämie bis zum Ende der Versicherungsperiode haften. Nimmt der Versicherer Dich für die Versicherungsprämie in Anspruch, hast Du einen Anspruch gegen den Erwerber auf Zahlung der Prämie wegen Pflichtverletzung aus dem Kaufvertrag

Ist die Zulassungsbehörde informiert kann der Versicherer dann auch für den Veräußerer folgenlos die Anzeige nach §25 FZV (Erlöschen Versicherungsschutz) veranlassen. Die ZuLa ist ja informiert, dass Du nicht mehr Halter bist. Der Erwerber fährt nun ohne Versicherungsschutz und verstößt gegen das PflVG; wäre dann die dritte Strafttat.

Ob Du Anzeige erstattest musst Du selber wissen; ich würde es. Heute kann man leider mit den Leute nicht mehr reden...

gruß

phaeti

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