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käufer meldet kfz nicht um und niemand kann helfen

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 7:41

hallo,

ich weiss mittlerweile, dass ich einen sehr dummen fehler gemacht habe und schwöre, dass ich nie wieder einen wagen angemeldet verkaufen werde!!! ich bin 28 und hatte auch nicht so viele autos im leben verkauft aber das ist jetzt wirklich die lehre meines lebens.

jetzt zu meiner Story:

vor 2 Wochen habe ich meinen alten Ford Ka für 120,- euro verkauft. Der Vk hatte natürlich keinen Ausweis dabei und ich, die dumme + naive habe mir nichts gedacht. Habe mir seinen Namen vom Führerschein notiert. er wollte den wagen binnen 2 Tagen um- bzw. abmelden. wurde im vertrag notiert.Von wegen... natürlich war die Adresse nicht korrekt und er fährt immernoch auf meine kosten. Ich habe die versicherung

( zurich ) unverzüglich kontaktiert und ihnen den Fall geschildert, auch Kaufvertrag etc. zugefaxt.die machen nichts, so lange die nicht das GO von der Zulassung erhalten.Gut, also bin ich schnell zur Zulassung Offenbach am Main: Hier, können Sie das Fahrzeug erst 18 Monate nachdem es zur Fahndung ausgeschrieben wurde abmelden!!!

18 Monate!!!

Ich bekam die Auskunft, dass ich sofort meinen versicherungsbeitrag einstellen soll. irgendwann wird die versicherung mir kündigen und der wagen wird zur fahndung ausgeschrieben. Jetzt stellt sich mir hier die frage, welche versicherung wird mich dann versichern???nach vielen telefonaten und betteln bekomme ich die korrekte Adresse vom Vk. also dachte ich, auf zur Poizei, irgend jemand muss mir doch helfen..netterweise fährt die streife mit zu dem idioten.leider treffen wir ihn und den wagen nicht an. Mehr kann die polizei nicht tun, es ist eine privatrechtliche angelegenheit, ich kann ihn nicht anzeigen.soll wieder zur zulassung. Also geh ich wieder zur Zulassung und hier wieder 18 Monate!!!

Ich hab schlaflose nächte, bin richtig verzweifelT und heule seitdem für meine dummheit.ich lauere dem typen seit dem auf, aber der wagen ist einfach verschwunden. Logisch, dass ich für meinen fehler die ganze Rennerei habe. klar habe ich das verdient aber ich kann es einfach nicht glauben, dass dieser Betrüger ungeschoren davon kommt. Warum notiert man sich die ganze Ummeldezeit im Kaufvertrag, wenn es eh niemanden interessiert? Ich bitte um eure Hilfe, denn ich sehe es nicht ein diesen scheiss idioten anzuflehen.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2015 um 14:30

wenn du weiterhin solche geistreichen kommentare (wie bereits in diverse anderen threads) abgibts, dauert es nicht mehr lange.

tue bitte zukünftig der forengemeinde einen gefallen und setze ein [OnTopic]-Tag vor Deine Beiträge, wenn Du wider erwartend doch mal etwas zum Thema beizutragen möchtest.

Dann kann Dein Geschwafel von Sachbeiträgen trennen.

[IGNORED]

gruß

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Zitat:

@soringer schrieb am 3. Mai 2015 um 23:35:29 Uhr:

 

Lieber Hugaar,

Halbwissen ist oft viel schlimmer als Nichtwissen, so wie Halbwahrheiten oft böser als Lügen sind. Kannst du mir verraten, wo du das gelernt hast, etwa an der Fernuni von Timbuktu?

Moin,

schöner Beitrag, aber den von mir hervorgehobenen Teil hättest du dir einfach sparen können, der trägt nur zur Eskalation bei :(

Grüße

Steini

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 4. Mai 2015 um 11:51:18 Uhr:

Te hat die gesetzlich vorgeschriebene, vom Käufer unterschriebene Veräußerzungsanzeige nicht der Zulassungsstelle vorgelegt und sich damit gesetzeswidrig verhalten. Somit hat sie auch die Folgen zu tragen.

Die Zulassungsstelle wird bei Vorlage einer Veräußerungsanzeige tätig, aber nicht bei Vorlage eines privaten Kaufvertrages. Te bleibt nur, den Verkäufer privatrechtlich zu verklagen.

O.

Eben da liegt der offensichtliche Knackpunkt.

Der Verkaufsvorgang wurde seitens der TE nur teilweise durchgeführt, und an der Stelle abgebrochen an der sie das Geld in der Hand hielt.

Ihren gesetzl. auferlegten Pflichten ist sie nicht nachgekommen, und sei es auch aus Unwissenheit.

Nun, da das Kind in den Brunnen gefallen ist wird aber vehement nach dem starken Arm des Gesetzes gerufen, damit der doch bitte ihre Versäumnisse ausbügeln möge.

Es macht absolut Sinn, dass die Akzeptanz eines wirksamen Gefahrenübergangs seitens der Behörden an sehr enge Vorgaben gebunden ist.

Sonst brate ich demnächst mit 180 durch die Innenstadt und fahre 5 Leute um, bin aber aus dem Schneider weil ich einen Kaufvertrag mit Sergej Bilettnikov aus Nordkasachstan, datiert auf den Vorabend vorlege.

Funktioniert so eben nicht.

am 4. Mai 2015 um 15:47

ich dachte der Tread ist schon längst geschlossen

am 6. Mai 2015 um 5:57

Zitat:

@soringer schrieb am 3. Mai 2015 um 23:35:29 Uhr:

Kannst du mir verraten, wo du das gelernt hast, etwa an der Fernuni von Timbuktu? An einer deutschen Uni oder sonstigen Ausbildungsstätte hast Du das sicher nicht gehört.

Ich glaube nicht, dass wir uns kennen!

Also kannst du zu 100% keine Angaben zu meiner Vita machen, ich nehme mit dies bei dir jedenfalls nicht raus!

Zitat:

Letztere sind in § 374 StPO aufgeführt. Sogar du hast gesehen, daß Betrug dort nicht aufgeführt ist. Also ist es ein Offizialdelikt, das immer zu verfolgen ist.

Du warst wohl noch nicht so oft in einem Gerichtssaal oder hast den Ausdruck einer KAN-Akte in der Hand gehabt?

Auch Offizialdelikte werden, hier in unserem schönen D als bestimmt auch in Timbuktu, in hohem Grade eingestellt! Wieso? Weil die Gerichte kein Interesse bei Geringfügigkeit, Ersttätern oder was auch immer haben.

So wird dies auch in dem hier vorliegenden Fall sein (dies ist meine Meinung).

Zitat:

Nur bei Privatklagedelikten ist, damit nicht auf den Privatklageweg verwiesen werden kann, ein öffentliches Interesse Voraussetzung für eine Anklage.

Glaub mir, ich kann auch deuten und verstehen, bei dir hab ich da aber gewisse Zweifel.

Aus meiner Erfahrung heraus falsch:

die Öffentlichkeit hat nunmal bei einer Körperverletzung, einem Diebstahl ... einfach kein großes Interesse an der Verfolgung der Strattat (bei Ersttätern ...). Somit wird eben, auch wenn es dir nicht passt oder es nicht in deine Erfahrungen passt, ein Verfahren hier in D wohl eher eingestellt als eine Strafe / Strafbefehl erlassen.

Zitat:

@Hugaar schrieb am 6. Mai 2015 um 07:57:32 Uhr:

 

Aus meiner Erfahrung heraus falsch:

die Öffentlichkeit hat nunmal bei einer Körperverletzung, einem Diebstahl ... einfach kein großes Interesse an der Verfolgung der Strattat (bei Ersttätern ...). Somit wird eben, auch wenn es dir nicht passt oder es nicht in deine Erfahrungen passt, ein Verfahren hier in D wohl eher eingestellt als eine Strafe / Strafbefehl erlassen.

Ob mir was paßt oder nicht, ist völlig unerheblich. Durch die Blume gibst du ja jetzt zu erkennen, daß auch dir inzwischen bewußt geworden ist, daß bei Diebstahl, Betrug etc. nicht auf den Privatklageweg verwiesen werden kann. Also sind meine Ausführungen hierzu nicht "falsch", sondern richtig. Es würde dir kein Zacken aus der Krone fallen dies zuzugeben.

Daß auch bei Offizialdelikten die Staatsanwaltschaft z. B. nach §§ 153, 154 StPO unter bestimmten Voraussetzungen das Verfahren einstellen kann, steht auf einem anderen Blatt. Auch das Gericht kann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen, z.B. nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage (z.B. 100 Millionen $ bei Ecclestone; diverse Politiker).

Ob der Ka-Käufer bestraft wird, kann der TE wurscht sein, entscheidend wäre doch, daß er einen Schuß vor den Bug erhält und das Auto endlich ummeldet.

am 6. Mai 2015 um 13:36

@ Hugaar:

nun mehr dein x-ter beitrag schirr fast unendlicher länger ohne eben die wesentliche punkte, die du gefragt wurden bist zu beantworten:

1.) Wo ist Deines Erachtens nach bei Betrug, Steuerhinterziehung und Verstoß gegen PflVG die Geringfügigkeit gegeben?

Nochmal: wir haben hier drei Straftaten, die Deines Erachtens derartig gering wertzuschätzen sind, dass sie eine Einstellung der Verfahren rechtfertigen, meinst Du das ernst? Wozu haben wir eigentlich das Strafgesetzbuch, ist doch eh alles geringfügig was das drin steht.

2.) Welcher Quelle folgt Deine Aussage, dass fast alles was angezeigt wird, eingestellt wird?

gruß

phaeti

P.S:

Im Übrigen, weiß ich aus erster Quelle (Freund = Supermarktinhaber), dass schon der stink normale 0815-Diebstahl mit einem rosenen Schein (bei Erwachsenen) von der Staatsanwaltschaft geaahndet wird. Der Betrug & Steuerhinterziehung ist Deiner Einschätzung nach so implizit geringer einzustufen???

Wieso liegen hier schon Steuerbetrug und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor?

Fahrzeug ist noch versichert und die Steuer ist auch bezahlt.

Entscheidend ist doch, dass bezahlt ist und nicht wer bezahlt.

O.

Darf ich mal Etwas zum Thema schreiben?

Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall mit einem Kunden.

Da hat zwar die Ex das Auto einfach mitgenommen und versteckt. Das Ergebnis sollte aber hierzu passen.

Denn sowohl mein Kunde , als auch die TE wollen , dass das Auto abgemeldet und die Versicherung beendet wird.

Dazu habe ich mit der Versicherung (in diesem Fall die AXA) abgesprochen, dass der VN die Beitragszahlung einstellt und das Mahnverfahren unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen "beschleunigt" wird.

Ziel war es, das Fahrzeug in die Fahndung zu geben und eine Zwangsstillegung zu bewirken.

Ist zwar nicht die feine englische Art. Der Kunde hatte nach der Aktion keine Probleme mit seinem Versicherer. War ja Alles abgesprochen.

Die 40€ Gebühr der Zulassungsstelle muss man dann aber auch in Kauf nehmen.

LG,

Mathias

am 6. Mai 2015 um 14:56

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Mai 2015 um 16:16:38 Uhr:

Wieso liegen hier schon Steuerbetrug und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor?

Fahrzeug ist noch versichert und die Steuer ist auch bezahlt.

Entscheidend ist doch, dass bezahlt ist und nicht wer bezahlt.

O.

weil nach §7 KraftStG der Erwerber Steuerschuldner ist.

weil nach §6 PflVG das Fahren ohne VS unzulässig; der TE bräuchte nur den Versicherer um entsprechendes bitten; schon wäre die Norm im Boot. Zugegeben der Tatbestand wäre erst erfüllt, wenn er auf die Anzeige des Versicherer nicht reagiert, was erfahrungsgemäß der Fall sein wird.

gruß

am 6. Mai 2015 um 15:00

Zitat:

@Matze0411 schrieb am 6. Mai 2015 um 16:32:47 Uhr:

Die 40€ Gebühr der Zulassungsstelle muss man dann aber auch in Kauf nehmen.

wie ich bereits geschrieben habe, muss man das nicht.

Ist die ZuLa informiert, dass der Veräußerer nicht mehr Halter ist, ist auch der §6 PflVG eben nicht mehr erfüllt. Eine OWi wird nicht kommen. Hundert mal schon gemacht. Nur halt Veräußerungsanzeige und Kaufvertrag schriftlich VOR Versand der Anzeige nach §25 FZV bei ZuLa vorlegen.

Zugegeben oft gehen die Bescheide automatisch raus, so dass der betroffene nochmal nachfassen musste. Aber ich hatte bisher noch keinen Fall, wo mein VN die Strafe in solchen Fällen bezahlen musste.

Lässt man die Sache einfach laufen und stellt die Zahlung ein, ist das natürlich etwas anderes.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. Mai 2015 um 16:56:12 Uhr:

 

Zugegeben der Tatbestand wäre erst erfüllt, wenn er auf die Anzeige des Versicherer nicht reagiert, was erfahrungsgemäß der Fall sein wird.

gruß

Und bevor der rechtswidrige Tatbestand eingetreten ist, kann man keine Strafanzeige stellen.

O.

am 6. Mai 2015 um 15:12

was hat das alles mit dem eigentlichen Thema zu tun?

am 6. Mai 2015 um 15:18

es ist insofern eine lösungshilfe, als dass durch anzeige der Erwerber dazu bewegt werden kann, das fahrzeug umzumelden.

ist die ummeldung vertraglich vereinbart ist das vereinbarte im übrigen gerichtlich durchsetzbar. Neben dem strafrechtlichen Aspekt könnte der TE sein Recht einklagen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. Mai 2015 um 17:18:03 Uhr:

 

ist die ummeldung vertraglich vereinbart ist das vereinbarte im übrigen gerichtlich durchsetzbar. Neben dem strafrechtlichen Aspekt könnte der TE sein Recht einklagen.

Klage auf Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen, wie oben bereits dargelegt, ist die einzige Möglichkeit, die die Te derzeit hat.

 

Ich sehe nicht, dass der Käufer strafrechtlich zu belangen ist. Grund?

O.

am 6. Mai 2015 um 19:54

grund? = thread von anfang lesen; dann versteht man auch den grund.

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