Käufer hat Auto bezahlt und mitgenommen, aber kein unterschriebener Kaufvertrag
Hallo Leute, habe gestern ein 20 Jahre altes Auto "verkauft" für 300€.
Hier stellte ich es in mobile.de, und nach 1min. meldete sich ein ausländischer Käufer telefonisch. Er klopfte nach ein paar Daten ab die er von mir wissen wollte. Dann sagte er, ich hätte eine Kaufbestätigung per email bekommen, die ich beantworten soll. Ich bestätigte das also per email und nahm die Anzeige raus.
Nnoch am selben Tag war sein Kollege mit dem Abschlepper da aus einem Landkreis ca. 150km entfernt. Natürlich Preis nochmals versucht zu drücken worauf ich nicht einging. Der Typ telefonierte dann mit arabischem Akzent ein paar Mal mit dem Handy und glotzte ein paar Mal dabei unter die Motorhaube, vermutete dann alle möglichen nicht vorhandenen Schäden und telefonierte wieder rum.
Eine Ewigkeit später drückte er mir dann das Geld bar in die Hand und lud das Auto auf. Ich schraubte die Kennzeichen ab und behielt den Kfz-Brief, um das Auto selber abzumelden. Die Papiere solle ich dann einfach nachschicken. TÜV- und AU-Bericht wollte er nicht haben. Ich wollte gerade noch abschliessend einen Kaufvertrag vorlegen, als der Typ mich plötzlich nach dem alten Brief fragte. Ich bejahte dies und ging ins Haus um ihn zu holen. Ich fand ihn aber erst nicht gleich, worauf ich erst nach ca. 5min. wieder gekommen bin. In der Zwischenzeit war der Typ samt meinem Auto aber verschwunden.
Jetzt kommt mir das komisch und ein wenig mulmig vor: Auto weg, (echtes) Bargeld bekommen, noch alle Papiere und Kennzeichen in meinem Besitz, aber keinerlei Schrifliches, dass der Wagen seit gestern in den Händen des bzw. der Typen ist. Muss ich mir da Gedanken machen??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
Also meines Wissens bin ich nur als gewerbetreibender zur Gewährleistung verpflichtet.
Dieser Irrglaube ist leider weit verbreitet.
Der Unterschied von Privatverkauf zu Gewerbeverkauf besteht lediglich darin, daß der Privatverkäufer die Gewährleistung schriftlich wirksam komplett ausschließen kann, während der Gewerbetreibende diese nur schriftlich auf 12 Monate verkürzen kann.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mario_schwarz1987
Ertsens dass mit dem Brief ist so du bist als Empfänger beweispflichtig dass der Brief nicht angekommen ist.
Wie kann man beweisen, dass ein Brief nicht angekommen ist?
O.
Einschreiben - egal in welcher Form - bringen auch NIX, daer Brief könnte ja leer gewesen sein.
Einzige sichere Methode ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, der bestätigt nämlich nicht nur die Zustellung sondern auch den Inhalt.
Das kostet dann natürlich ein paar Euro mehr als ein Einschreiben, also NIX für Sparfreaks. 😉
Zitat:
Einschreiben - egal in welcher Form - bringen auch NIX, daer Brief könnte ja leer gewesen sein.
Ein Einschreiben wird in der Regel sehr wohl vor Gericht anerkannt, weil es keinen Sinn macht einen leeren Brief zu schicken.
Ein Brief gilt als zugegangen, wenn er in den Einflußbereich des Empfängers gekommen ist.
E-Mails haben vor Gericht KEINE Gültigkeit ohne eine digitale Signatur.
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Beweis für deine Theorie?
Die Beweislast liegt immer beim Kläger und nie beim Beklagten.
Behörden stellen beweissicher per PZU zu, alle anderen per Gerichtsvollzieher.
Ein Einschreiben beweist im besten Fall (Rückschein), dass dem Empfänger ein Brief zugegangen ist, aber nie den Inhalt.
"Ja Herr Richter, da war ein Einwurfeinschreiben in meinem Briefkasten, aber leider war der Umschlag aufgerissen ..."
Hier die Version vom Gericht:
Zitat:
Bei der Zustellung .. durch Einwurfeinschreiben hat der ..empfänger, der einen vom Auslieferungsbeleg abweichenden Zugang behauptet, einen Geschehensablauf darzulegen, ..
Allem Übrigen stimme ich zu.
So habe ich es auch in den Vorlesungen von unserer Professorin gelernt.
Die sichere Variante ist: Einschreiben mit zwei Zeugen.
Zitat:
"Ja Herr Richter, da war ein Einwurfeinschreiben in meinem Briefkasten, aber leider war der Umschlag aufgerissen ..."
'ne komische post habt ihr da, wenn bei euch einschreiben im briefkasten landen.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Havana.
'ne komische post habt ihr da, wenn bei euch einschreiben im briefkasten landen.... 😉Zitat:
"Ja Herr Richter, da war ein Einwurfeinschreiben in meinem Briefkasten, aber leider war der Umschlag aufgerissen ..."
wieso? was für eine Post hast du denn?
Zitat: (...)Einschreiben Einwurf
Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde (...)
ach sowas gibts? ^^
für mich ist ein einschreiben das teil, das persönlich beim empfänger abgegeben werden muss gegen unterschrift. sorry :>
Zitat:
Original geschrieben von Havana.
ach sowas gibts? ^^für mich ist ein einschreiben das teil, das persönlich beim empfänger abgegeben werden muss gegen unterschrift. sorry :>
Du meinst dann ein Einschreiben mit Rückschein.
Einwurfeinschreiben ist günstiger und geht auch bei Postfächern ( z.B. für das Finanzamt )
Es gibt verschiedene Einschreiben
- Einschreiben mit Rückschein (Man erhält Empfangsbestätigung mit Unterschrift des Empfängers)
- Eischreiben mit Zusatz "eigenhändig" (Brief wird nur an Empfänger oder Bevollmächtigten ausgehändigt)
- Eisnschreiben Einwurf (Man erkhält Nachweis, dass Postsache in Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde)
O.
Und dann gibt es noch Übergabeeinschreiben.
Aushändigung an den "der die Tür aufmacht", keine Empfangsbestätigung.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Und dann gibt es noch Übergabeeinschreiben.
Aushändigung an den "der die Tür aufmacht", keine Empfangsbestätigung.
"Übergabeeinschreiben" ist dasselbe wie Einschreiben mit Zusatz "eigenhändig".
O.
Nö, eigenhändig geht nur an den Empfänger persönlich, normales Übergabeeinschreiben z.B. auch an den Ehegatten, Sekretärin ...