Käufer hat Auto bezahlt und mitgenommen, aber kein unterschriebener Kaufvertrag
Hallo Leute, habe gestern ein 20 Jahre altes Auto "verkauft" für 300€.
Hier stellte ich es in mobile.de, und nach 1min. meldete sich ein ausländischer Käufer telefonisch. Er klopfte nach ein paar Daten ab die er von mir wissen wollte. Dann sagte er, ich hätte eine Kaufbestätigung per email bekommen, die ich beantworten soll. Ich bestätigte das also per email und nahm die Anzeige raus.
Nnoch am selben Tag war sein Kollege mit dem Abschlepper da aus einem Landkreis ca. 150km entfernt. Natürlich Preis nochmals versucht zu drücken worauf ich nicht einging. Der Typ telefonierte dann mit arabischem Akzent ein paar Mal mit dem Handy und glotzte ein paar Mal dabei unter die Motorhaube, vermutete dann alle möglichen nicht vorhandenen Schäden und telefonierte wieder rum.
Eine Ewigkeit später drückte er mir dann das Geld bar in die Hand und lud das Auto auf. Ich schraubte die Kennzeichen ab und behielt den Kfz-Brief, um das Auto selber abzumelden. Die Papiere solle ich dann einfach nachschicken. TÜV- und AU-Bericht wollte er nicht haben. Ich wollte gerade noch abschliessend einen Kaufvertrag vorlegen, als der Typ mich plötzlich nach dem alten Brief fragte. Ich bejahte dies und ging ins Haus um ihn zu holen. Ich fand ihn aber erst nicht gleich, worauf ich erst nach ca. 5min. wieder gekommen bin. In der Zwischenzeit war der Typ samt meinem Auto aber verschwunden.
Jetzt kommt mir das komisch und ein wenig mulmig vor: Auto weg, (echtes) Bargeld bekommen, noch alle Papiere und Kennzeichen in meinem Besitz, aber keinerlei Schrifliches, dass der Wagen seit gestern in den Händen des bzw. der Typen ist. Muss ich mir da Gedanken machen??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
Also meines Wissens bin ich nur als gewerbetreibender zur Gewährleistung verpflichtet.
Dieser Irrglaube ist leider weit verbreitet.
Der Unterschied von Privatverkauf zu Gewerbeverkauf besteht lediglich darin, daß der Privatverkäufer die Gewährleistung schriftlich wirksam komplett ausschließen kann, während der Gewerbetreibende diese nur schriftlich auf 12 Monate verkürzen kann.
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Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Und dann gibt es noch Übergabeeinschreiben.
Aushändigung an den "der die Tür aufmacht", keine Empfangsbestätigung.
Derjenige, dem man es aushändigt, muss es unterschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von timovic
Derjenige, dem man es aushändigt, muss es unterschreiben.Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Und dann gibt es noch Übergabeeinschreiben.
Aushändigung an den "der die Tür aufmacht", keine Empfangsbestätigung.
Das bedeutet aber nicht, dass es der Adressat entgegengenommen hat.
Wenn ich ein Einschreiben bekomme und nicht zu Hause bin, dann unterschreibt halt meine Frau.
Ist es aber Persönlich/Eigenhändig, dann muss ich es persönlich in Empfang nehmen und unterschreiben und meine Frau bekommt es nicht ausgehändigt.
Es gibt aber in beiden Fällen eine Empfangsbestätigung.
Einzig beim Einwurfeinschreiben gibt es keine Empfangsbestätigung sondern es wird lediglich die Zustellung (der Einwurf in den Briefkasten) dokumentiert.