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Käufer droht mit Rechtsschutz

Smart Forfour 454
Themenstarteram 16. Dezember 2020 um 20:14

Hallo,

habe einen Smart am 24.11 verkauft. Ich selber hatte ihn nicht lange ca. 2-3 Wochen. Wollte ihn verkaufen da ich ihn eigentlich meiner Mutter schenken wollte aber ihr nicht gefallen hat. Heute nach drei Wochen schreibt mir der Käufer dass das Auto in der Werkstatt steht und der Turbolader und der ölschlauch kapput ist plus die Querlenker und Thermostat angeblich. Er droht mir jetzt mit Rechtsschutz und sagt das er eine Bescheinigung der Werkstatt hat das die Schäden schon länger sind und ich das wissen müsste, dabei hatte ich das Auto selber nicht lange und habe es selber so gekauft. Ich wusste von keinen Schäden das Auto lief gut bei mir. Er sagt es handelt sich um arglistige Täuschung und darüber hat er eine schriftliche Bestätigung seiner Werkstatt. Und diese Mängel MÜSSEN bekannt gewesen sein sagt er. Der Smart hatte 163tsd drauf und er hat ihn von mir für 1000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag habe ich Folgendes geschrieben:

Keine mir bekannten Mängel (was auch wirklich so ist)

Auto wird als bastlerfahrzeug verkauft.

Wie gesehen so gekauft, keine Rücknahme Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen da Privatverkauf. Der Verkäufer haftet für nichts. Diesen Vertrag hat er so unterschrieben. Was kann ich tun ? Kann er mir was antun ?

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53 Antworten

Abwarten bis ein Brief von seinem Anwalt mit konkreten Vorderungen und Anschuldigungen kommt.

Vorsatz arglistige Täuschung vorzuweisen, wird ihm nicht gelingen, da ihm beim Kauf eines alten Autos mit hoher Kilometerleistung bewusst hätte sein müssen, das für 1000€ kein Neufahrzeug zu erwarten ist. Außerdem hätte er vorab nachfragen können, wegen mal drunterschauendürfen. Turbo ist ein Verschleißteil. Querlenker hätte der Käufer bei Probefahrt hören müsden, hat er nicht. Thermostatdefekt wäre auch bei Probefahrt bemerkt worden. Hat er nicht. Vermute, Käufer will auf Ihren Kosten Fahrzeug durchrepariert bekommen. Gekauft wie gesehen.

Und wenn er bei der Probefahrt nix bemerkt hat, was eigentlich bei defekt auffällt, Pech.

Und wenn er keine Probefahrt gemacht hat, doppelt Pech.

Mach Dir keinen Kopp. Damit kommt er nicht durch.

Das wird ihm seine Rechtschutzberatung schon verklickern.

Zitat:

@tbd80 schrieb am 17. Dezember 2020 um 06:09:59 Uhr:

Zitat:

Im Kaufvertrag habe ich Folgendes geschrieben:

Keine mir bekannten Mängel (was auch wirklich so ist)

Auto wird als bastlerfahrzeug verkauft.

Hi, warum hast du es als Bastlerfahrzeug verkauft? Also war da doch ein Mangel? Ob der Käufer damit was erreichen wird?!?

DAS ist ein Smart mit 163.000 km auf der Uhr, deshalb Bastlerfahrzeug.

Normalerweise sind das Buden, welche direkt zum Schrott gehen!

Bei diesem km Stand sind das fahrende Werkstätten:)

Da laut Vertrag das wichtigste ausgeschlossen .... beruhigt zurücklehnen und abwarten.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 17. Dezember 2020 um 10:31:43 Uhr:

 

DAS ist ein Smart mit 163.000 km auf der Uhr, deshalb Bastlerfahrzeug.

Bullshit,

Bastlerfahrzeug hat eine feste Aussagekraft im Kaufvertrag und dieser Zustand ist klar definiert. Nicht einfach wahllos was reinschreiben! Wichtig ist einzig und alleine das es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Je mehr man rein schreibt, desto unwirksamer werden die Aussagen. Man sollte sich vorher schlau machen!

Ich befürchte dein Kaufvertrag ist wischiwaschi

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/begriff-bastlerfahrzeug/

https://www.frag-einen-anwalt.de/Kaufvertrag-Bastlerfahrzeug-Muster--f300419.html

Erst mal lehnst du dich nicht weiter aus dem Fenster.

Für Andere:

Verträge kurz und knapp in 3 Sätzen formulieren.

Gekauft wie besehen und Probe gefahren. Keine Gewährleistung, Privatverkauf als Bastlerfahrzeug.

Fertig Auch nix "labern" beim Verkauf - du bis Laie ! Der Käufer hat den Wagen zu prüfen !

In deinem Fall würde ich nichts machen, oder deine RSV kontaktieren. Wenn du KEINE hast dann ist das hier Lehrgeld. Dein Ra kann dich ansonsten beraten.

Ich kenne nicht die Klauseln die der Käufer dir unterschrieben hat, aber lt. deinem ersten Post kann er dir eigentlich NICHTS.

Biete Rückabwicklung an wenn keine RSV und du befürchten musst dass die dich auszählen. Sollte der Käufer vorher reparieren ist das sein Pech...

Parallele:

Bei Händlerkauf MUSS sich der Käufer auch zuerst, bei Fällen der gesetzlichen Gewährleistung, bevor er irgendetwas unternimmt, IMMER an der Verkäufer wenden ! Da geht auch nix mit kurzer Weg in eine x beliebige Werkstatt !

Nur so am Rande ! Bitte keine "klugen" Kommentare bzgl Privat vs. Händler .

Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen und fertig.

Bei einem 1.000€ Auto muss man mit Verschleiß rechnen und sich das beim Kauf genau anschauen.

Kein Händler würde einem Kunden ernsthaft ein Schriftstück aushändigen wo was von arglistiger Täuschung drauf steht.

So'n Schriftstück könnte maximal auftauchen wenn dein Käufer deinen Verkäufer kontaktiert und dieser bestätigt dass er dich beim Verkauf auf die Schäden schon hingewiesen hat, dann würde das aber auch schon so in deinem Kaufvertrag so drin stehen.

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 19:40

Zitat:

@1.2.3...meins schrieb am 17. Dezember 2020 um 11:26:00 Uhr:

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 17. Dezember 2020 um 10:31:43 Uhr:

 

DAS ist ein Smart mit 163.000 km auf der Uhr, deshalb Bastlerfahrzeug.

Bullshit,

Bastlerfahrzeug hat eine feste Aussagekraft im Kaufvertrag und dieser Zustand ist klar definiert. Nicht einfach wahllos was reinschreiben! Wichtig ist einzig und alleine das es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Je mehr man rein schreibt, desto unwirksamer werden die Aussagen. Man sollte sich vorher schlau machen!

Ich befürchte dein Kaufvertrag ist wischiwaschi

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/begriff-bastlerfahrzeug/

https://www.frag-einen-anwalt.de/Kaufvertrag-Bastlerfahrzeug-Muster--f300419.html

Dann ist halt eben bastlerfahrzeug nicht gültig. Trotzdem steht im Vertrag drinnen keine Gewährleistung da privatverkauf.

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 19:43

Zitat:

@Ingo.M schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:19:04 Uhr:

Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen und fertig.

Bei einem 1.000€ Auto muss man mit Verschleiß rechnen und sich das beim Kauf genau anschauen.

Kein Händler würde einem Kunden ernsthaft ein Schriftstück aushändigen wo was von arglistiger Täuschung drauf steht.

So'n Schriftstück könnte maximal auftauchen wenn dein Käufer deinen Verkäufer kontaktiert und dieser bestätigt dass er dich beim Verkauf auf die Schäden schon hingewiesen hat, dann würde das aber auch schon so in deinem Kaufvertrag so drin stehen.

Hab Kaufvertrag mit meinem Verkäufer wo drin steht keine bekannten Mängel. Muss ihn nur suchen.

Dann würde ich mich erstmal beruhigt zurück lehnen.

In solchen Fällen versuchen einige den Preis zu drücken, vor Gericht werden die Wenigsten gehen.

Solltest du tatsächlich von dessen Anwalt Post bekommen, kannste dann immer noch zum Anwalt gehen.

So wie ich das sehe hat der Käufer in dem Fall wenig Aussicht auf Erfolg, bin aber auch kein Anwalt.

Zitat:

@istref96 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-droht-mit-rechtsschutz-t7002376.html

Hab Kaufvertrag mit meinem Verkäufer wo drin steht keine bekannten Mängel. Muss ihn nur suchen.

 

 

1: Sollte es nicht KÄUFER heißen ? DU bist doch der VERkäufer :confused:

Mannomann, wie kann man so einen Vertrag als VERkäufer aufsetzen/unterschreiben

:rolleyes:

 

Zitat:

@Ingo.M schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:19:04 Uhr:

Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen und fertig.

Ja, aber so einfach ist das auch nicht wenn es um arglistige Täuschung geht. Dinge die man als "normal verständiger Mensch" bemerken kann, die man den Käufer verschweigt, das ist eine Grauzone.

Eindeutige Täuschung wäre bspw. wenn dir der TÜV 4-5 erhebliche Mängel angekreuzt hat. Du reparierst nicht, verkaufst die Karre wie sie ist aber mit obiger Klausel, der Käufer bekommt irgendwie Kenntnis davon dass der TÜV dich "ausgezählt" hat, dann ist die Ka*** am dampfen.

Oder "Unfallfrei", obwohl gut gemacht, doch für Profis erkennbar und in deinem Besitz entstanden. (1. Hand) und so was verschweigen, dann ist aber der Bock fett...

Da hilft keine "Klausel" - auch nicht Bastlerfahrzeug, ohne Gewährleistung, etc.

Zitat:

@380Volt schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:36:59 Uhr:

 

1: Sollte es nicht KÄUFER heißen ? DU bist doch der VERkäufer :confused:

Mannomann, wie kann man so einen Vertrag als VERkäufer aufsetzen/unterschreiben

:rolleyes:

Pech mit dem Denken? Er redet von seinem Kauf des Wagens! Mannomann

Zitat:

@1.2.3...meins [url=https://www.motor-talk.de/.../...-droht-mit-rechtsschutz-t7002376.html

Pech mit dem Denken? Er redet von seinem Kauf des Wagens! Mannomann.

 

Irgendeiner von uns rafft was nicht. Panne im Hirn ? Aber bei wem ? Ich denke mal bei dir. Mannoman, er hat VERKAUFT !!!

Brauchst du ne Skizze was Kauf und was ein Verkauf ist ?

Leseschwäche bei dir ? Entschuldigen für dein Pech beim Versuch zu Denken ? Fehlanzeige.

Ggf, kann dich der Mod mal an Umgangsformen erinnern ? Oder doch auf meine Art ?

Offensichtlich kennst du nur das Rotzfreche ? Dann so.

 

Zitat:

@istref96 schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:14:24 Uhr:

Hallo,

habe einen Smart am 24.11 verkauft. .....

Heute nach drei Wochen schreibt mir der Käufer dass das Auto in der Werkstatt steht

Mir ist aufgefallen, dass besonders im Smart Forum bei MOTOR-TALK oder auch bei Smart-Forum.de des öfteren so mies untereinander umgegangen wird. Woran liegt das wohl? Bin bei vielen anderen Foren unterwegs, aber so wie hier ist es nirgendwo.

Ich bin auch erschüttert, mir "Pech beim Denken" zu unterstellen. Grundlos.

Solche Schreiberlinge wie 1.2.3..meins müssen irgendetwas kompensieren. Sperren, raus werfen.

Den Liker gleich mit.

am 18. Dezember 2020 um 23:35

Es ist doch ganz einfach und da braucht man nicht gleich n „Kurzen“ kriegen!

 

istref96 hat doch selbst den Wagen erst kaufen müssen, bevor er ihn jetzt 3 Wochen später an den Typen verkauft hat der jetzt Stress mit Anwalt und Co. macht!

 

Auf diesen Kaufvertrag (ohne) Mängel) von „Verkäufer X“ hatte sich istref96 bezogen. Sprich er selbst hatte vertraglich gesehen ein Fahrzeug ohne Mängel gekauft.

Und diesen Kaufvertrag scheint er jetzt zu suchen.

 

Ob ihm das weiterhilft? Wir werden sehen.

 

Und ja, eine gewisse Stutenbissigkeit hier im Smart Forum kann man nicht abstreiten!!! ;)

Zitat:

@380Volt schrieb am 18. Dezember 2020 um 15:36:59 Uhr:

 

Zitat:

@Ingo.M schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:19:04 Uhr:

Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen und fertig.

Ja, aber so einfach ist das auch nicht wenn es um arglistige Täuschung geht. Dinge die man als "normal verständiger Mensch" bemerken kann, die man den Käufer verschweigt, das ist eine Grauzone.

Eindeutige Täuschung wäre bspw. wenn dir der TÜV 4-5 erhebliche Mängel angekreuzt hat. Du reparierst nicht, verkaufst die Karre wie sie ist aber mit obiger Klausel, der Käufer bekommt irgendwie Kenntnis davon dass der TÜV dich "ausgezählt" hat, dann ist die Ka*** am dampfen.

Oder "Unfallfrei", obwohl gut gemacht, doch für Profis erkennbar und in deinem Besitz entstanden. (1. Hand) und so was verschweigen, dann ist aber der Bock fett...

Da hilft keine "Klausel" - auch nicht Bastlerfahrzeug, ohne Gewährleistung, etc.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist das Auto erst vor 3 Wochen gekauft worden, und zwar mit einem Kaufvertrag wo drin steht das keine Mängel bekannt sind.

Heißt: der Verkäufer bestätigt dass ihm nichts aufgefallen/bekannt ist, der Käufer hat beim Kauf auch nichts entdeckt.

Des weiteren gehe ich davon aus dass das Fahrzeug die letzten 3 Wochen nicht großartig bewegt wurde, da ja für die Mutter gedacht, die ihn aber nicht haben möchte.

Bei nur 3 Wochen Besitz ohne wesentliche Nutzung, dazu ist dem jetzigen Käufer bei der Besichtigung/Probefahrt ja anscheinend auch nichts aufgefallen, kann man meiner Meinung nach keine Täuschung vorwerfen.

Der Wagen ist mit gutem Gewissen als "mängelfrei" gekauft worden und so auch ohne bekannte Mängel weiterverkauft worden.

Der Zusatz Bastlerfahrzeug wurde zur Vorsicht (weil alte 1.000€ Möhre) mit in den Vertrag geschrieben worden.

Wenn dann weitere 3 Wochen später eine Fachwerkstatt bei einer Überprüfung, Mängel/Verschleiß feststellt (die man wahrscheinlich an vielen 1.000€ Autos finden kann), kann man nicht einfach behaupten dass ein Laie diese Mängel sofort erkennen hätte müssen.

Ansonsten wären diese Mängel dem jetzigen Käufer bei der Besichtigung/Probefahrt ja auch aufgefallen.

 

PS an Alle: auch wenn ich mich zum X Mal wiederhole, es wäre schön wenn hier im Forum ein ordentlicher Umgang miteinander gepflegt werden würde, Beleidigungen gehören nicht ins Forum.

Sollten Mal Streitigkeiten entstehen, klärt diese Bitte untereinander per PN.

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