Käufer droht mit Rechtsschutz
Hallo,
habe einen Smart am 24.11 verkauft. Ich selber hatte ihn nicht lange ca. 2-3 Wochen. Wollte ihn verkaufen da ich ihn eigentlich meiner Mutter schenken wollte aber ihr nicht gefallen hat. Heute nach drei Wochen schreibt mir der Käufer dass das Auto in der Werkstatt steht und der Turbolader und der ölschlauch kapput ist plus die Querlenker und Thermostat angeblich. Er droht mir jetzt mit Rechtsschutz und sagt das er eine Bescheinigung der Werkstatt hat das die Schäden schon länger sind und ich das wissen müsste, dabei hatte ich das Auto selber nicht lange und habe es selber so gekauft. Ich wusste von keinen Schäden das Auto lief gut bei mir. Er sagt es handelt sich um arglistige Täuschung und darüber hat er eine schriftliche Bestätigung seiner Werkstatt. Und diese Mängel MÜSSEN bekannt gewesen sein sagt er. Der Smart hatte 163tsd drauf und er hat ihn von mir für 1000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag habe ich Folgendes geschrieben:
Keine mir bekannten Mängel (was auch wirklich so ist)
Auto wird als bastlerfahrzeug verkauft.
Wie gesehen so gekauft, keine Rücknahme Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen da Privatverkauf. Der Verkäufer haftet für nichts. Diesen Vertrag hat er so unterschrieben. Was kann ich tun ? Kann er mir was antun ?
53 Antworten
Zitat:
@380Volt schrieb am 22. Dezember 2020 um 12:49:27 Uhr:
Klar, aber warum machts du so einen, für dich, "ungünstigen" Vertrag ? Solche Karren verkauft man am besten mit einem Zweizeiler:
Gekauft wie besehen und Probe gefahren, Gewährleistung ausgeschlossen.
Geld erhalten, Papiere und Fahrzeug erhalten, Namen, Unterschriften.
PS: Und natürlich in dieser Preisklasse NIE angemeldet übergeben ...
Zitat:
@istref96 schrieb am 22. Dezember 2020 um 16:49:13 Uhr:
Gekauft wie besehen und Probe gefahren, Gewährleistung ausgeschlossen.
Hab ich doch gemacht ?!
Zitat:
@istref96 schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:14:24 Uhr:
Hallo,
.....Der Smart hatte 163tsd drauf und er hat ihn von mir für 1000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag habe ich Folgendes geschrieben:
Keine mir bekannten Mängel (was auch wirklich so ist)
Auto wird als bastlerfahrzeug verkauft.
Deine Schilderungen grenzen an Demenz oder gehst du davon aus dass wir des Lesens nicht mächtig sind ?
🙄
Also doch komplett anders als wie von mir vorgeschlagen.
Das mit den "Mängeln" hat da drin NICHTS zu suchen. Du verstehst es immer noch nicht.
Ich sage ZWEIzeiler, ZWEI Sätze du hängst ständig Gelaber dran. Lass(t) doch den Sch*** mit den "Mängeln" weg....
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Gekauft wie besehen und Probe gefahren, Gewährleistung ausgeschlossen.
Geld erhalten, Papiere und Fahrzeug erhalten, Namen, Unterschriften.
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Außerdem lässt man die Leute Probefahren.
Genau damit kannste sie nämlich kriegen wenns später heißt: Mängel nur beim Fahren fest zu stellen.
Sorry, sie sind gefahren 😁 Sie haben die Gebrauchsfähigkeit und die Funktionen des KFZ prüfen können ... 😉
Ich könnte da Storys aus den letzten 35 Jahren erzählen, ein Buch schreiben, was da an kommt und wichtig in den Motorraum schaut 🙄
Jungs, ihr beiden kommt doch nie auf einen Nenner, ja man hätte den Vertrag kürzer fassen können, hätte, hätte Fahrradkette.
Nun steht es nun Mal so drin.
Trotzdem wurde eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Und bei so einer alten Möhre muss man halt immer mit Defekten rechnen.
@IngoM hat auf der zweiten Seite unten ganz schön beschrieben, wie ich es auch sehe.
Die Gewährleistung ist im Vertrag wirksam ausgeschlossen. Allerdings kann man die Rechtsfolgen einer arglistigen Täuschung nicht per Vertrag ausschließen. Daher hat die Gegenseite nur diesen Hebel in der Hand, um hier etwas für sich herauszuholen. Der Sachverhalt hat auch ein solches Geschmäckle, dass man sich eine arglistige Täuschung gut vorstellen kann. (Käufer hat die teueren Mängel erkannt und will sich durch Verkauf schadlos halten.)
Jedoch ist der Verkäufer beweispflichtig für die Arglist, die er dem Verkäufer unterstellt. War es genauso, wie er es uns hier schildert, lag keine Arglist vor. Der nötige Beweis wird nicht erbracht werden können. Jedes Vorgehen vom Käufer wird für ihn erfolglos bleiben.
Für den Streitwert und bei diesen Erfolgsaussichten wird jedoch kein besonders Interesse bestehen, es tatsächlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen zu lassen. Weil es hier sowohl um Rückabwicklung als auch um Schadenersatz gehen kann, liegt der Streitwert zwar schnell deutlich höher als die 1.000 €, aber die Erfolgsaussichten sind wegen der schwierigen Beweisfrage für den Käufer sehr ungünstig. Auch die Rechtsschutzversicherung prüft ja den Sachverhalt, bevor sie eine Deckungszusage erteilt. Dabei ist ihr bekannt, dass der Verkäufer Privatperson ist und ihm Arglist sehr schwer zu beweisen ist.
Der Kaufvertrag enthielt die passenden Formulierungen. Daran würde ich keinerlei Kritik üben. Ein 17 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug mit 163.000 km kann man für 1.000 € sehr treffend als Bastlerfahrzeug verkaufen. Es verschlechtert die Situation in keiner Weise, denke ich.
Daher würde ich dem Verkäufer empfehlen, mit kurzen höflichen Worten die Situation etwa so schildern, wie er es im Eröffnungspost getan hat. Rechtliche Wertungen würde ich allenfalls sparsam verkünden, man kann es dem Käufer überlassen, seine Schlüsse zu ziehen. Wichtig ist, dass der Zweck des eigenen Kaufs und die kurze Haltedauer drin stehen. Auch, dass man selbst keinen Schaden bei der kurzen Fahrt bis 100 km/h bemerkt hat. Dann weiß die Gegenseite: leider nichts zu holen, wenn man keine Beweise für Arglist hat.
Nach einem solchen Brief kann man sich zurücklehnen. Eigentlich egal was dann geschieht. Die nächste Aktion wäre nötig, wenn man von einem Gericht zur mündlichen Verhandlung geladen wird. Dem Gericht kann man dieselbe Sache schildern wie hier. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig.
Zitat:
@NOMON schrieb am 30. Dezember 2020 um 07:55:40 Uhr:
Jedoch ist der Verkäufer beweispflichtig für die Arglist, die er dem Verkäufer unterstellt. War es genauso,
😕
Wo bleibt der Käufer ? Es ist schon genau so wie ich schrieb, aufgrund der wirren Schilderung des TE kann niemand mehr Käufer und Verkäufer auseinander halten.
Es ist doch offensichtlich das er sich Verschrieben hat 🙄
Ja, als erstes hätte der Käufer dort stehen sollen, wie es später auch richtig steht.
Mir erschien die Schilderung nicht wirr, sondern eher alle möglichen Interpretationen, die hier angestellt wurden.