Käufer droht mit Anwalt

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,

habe vor einem Monat einen Wagen verkauft. in den Kaufvertrag habe ich alle mir bekannten Mängel reingeschrieben. Gekauft wie gesehen, keine Gewählreistung etc. Nun bekomme ich von seinem Anwalt ein schreiben das dort eine BEule an der hintern Tür ist. Bei dem Kauf hat der Käufer sich das Fahrzeug nicht angeschaut und den Kaufvertrag unterschrieben.
Im schreiben steht "Es hat sich herausgestellt, dass das KFZ einen nicht offenbaren Schaden an der hinteren BEifahrertür hatte. Dieser Schaden war im Dunkeln nicht zu erkenn". Nun soll ich den Schaden begleichen.

Der Käufer hatte das KFZ sich im dunkel nicht angeschaut, Taschenlampe hatter er mit.

Es ist doch letzendlich die Schuld des Käufers sich ein Auto zu kaufen, welchers er nicht geshen hat, und im Dunkeln ist es doch nicht meine Schuld wenn er den Wagen unbedingt haben möchte oder????

35 Antworten

Würd das auch erstmal ignorieren.
Wenn noch mal was kommt, dann schreib zurück das du privater Verkäufer bist und das du einen ordentlichen Vertrag abgeschlossen hast in dem steht gekauft wie gesehen, keine Garantie usw. Kann er sich ja von dem "Mandanten" zeigen lassen.
Im übrigen möchtest du klarstellen das du in Zukunft solche Behauptungen als Beleidigung und versuchte Nötigung (Betrug?) auffassen wirst und deinerseits rechtliche Schritte gegen den Kasper (nicht gegen den Anwalt, nicht das der das persönlich nimmt) einleiten wirst.
Dann sollte Ruhe sein.
Wenn nicht, lass dich bei nem Automobilclub beraten. Ist kostenlos.
Mir fällt aber auf das solche Fälle in MT in letzter Zeit öfter auftreten. Da versuchen irgendwelche Assis nachträglich den Kaufpreis zu mindern mit irgendwelchen lachhaften Argumenten. Ne Beule in der Tür?? Man gucken muß man bei nem 600€ Karren schon.
Eisenschwein

super vielen Dank für die Mühe Leute, das beruhigt mich natürlich.

Sag Mal , ist dein Auto auf dich zugelassen ??

das war auf meinem Vater zugelassen,wieso ??? das war auch so ein Ding weil er es ca. nach zwei Wochen erst abgemeldet hat, somit vertragsbruch.. ich stell mich da nicht so an wie der

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Zitat:

Original geschrieben von philihh


das war auf meinem Vater zugelassen,wieso ??? das war auch so ein Ding weil er es ca. nach zwei Wochen erst abgemeldet hat, somit vertragsbruch.. ich stell mich da nicht so an wie der

Hat dein Vater den eine Rechtschutz versicherung ??

oh, da muss ich ihn mal fragen... aber das wäre dann ja nicht schlecht...

Zitat:

Original geschrieben von philihh


oh, da muss ich ihn mal fragen... aber das wäre dann ja nicht schlecht...

Weil Du dann ja bei ihm dann sozusagen versichert bist 😉 ! Gilt auch für Jugendliche die noch in der ausbildung sind 😉 !

Das ist doch lächerlich. Was will er denn vor Gericht vorbringen? Das es dunkel war als er sich den Wagen angesehen hat, weil du in arglistiger Weise das Licht ausgemacht hast und er deswegen die Beule nicht gesehen hat? Der Trottel sollte eben kein Auto kaufen, wenns dunkel ist. Er hat keine Chance, solange du Privatperson, also Verbraucher, bist und kein Kaufmann im Sinne des HGB.
Eine Beule kann man nicht arglistig verschweigen. Außer man verkauft das Auto an einen Blinden. Und selbst der kann mal fühlen, ob die Kista aussieht wie ein Knäckebrot. Keine Bange, also.

Liegt nicht außerdem die Beweislast beim Käufer (Kläger), dass die Beule schon zum Zeitpunkt des Verkaufs drin war?

Zitat:

Original geschrieben von philihh


das war auf meinem Vater zugelassen,wieso ??? das war auch so ein Ding weil er es ca. nach zwei Wochen erst abgemeldet hat, somit vertragsbruch.. ich stell mich da nicht so an wie der

Jetzt wäre der vielleicht der Zeitpunkt gekommen...

Wenn dein Vater ne Rechtsschutzversicherung hat, würde ich beim Anwalt mal fragen, was man dem Kerle aus der verspäteten Abmeldung drehen kann. Wäre doch eine gerechte Fügung des Schicksals, die Unverschämtheit mit Pingeligkeit zu beantworten 😉

genau .... sollte ihm eine lehre sein 🙂

Hallo,
hast du oben was von 600Eur geschrieben?
Nimm das FZ zurück und verlang für jeden Kilometer einen Pauschalpreis.

Peter

@generalLee: Es ist egal ob das Auto auf seinen Vater zugelassen war. Ich vermute doch stark dass er selber im Kaufvetrag als solche Partei drinsteht. Damit hat es nichts mehr zu tun, auf wen das Auto zugelassen war.

Mit dem Abwarten ist das so eine sache.... Würde ich auch machen jedoch nicht zu lange. Sollte noch ein Brief kommen und noch einer etc. bekommste einen Mahnbescheid, gleichbedeutend mit einem Rechtsstreit aus dem du dann nicht mehr raus kommst, da es vors Gericht geht.

Ob der Kläger jedoch das tun würde oder sogar gewinnen würde ist sehr sehr fraglich 😉

Zitat:

Original geschrieben von schneider.ms


@generalLee: Es ist egal ob das Auto auf seinen Vater zugelassen war. Ich vermute doch stark dass er selber im Kaufvetrag als solche Partei drinsteht. Damit hat es nichts mehr zu tun, auf wen das Auto zugelassen war.

Mhh ! Auf jeden fall würde ich mal zum rechtsverdreher gehen und fragen 😉 !

Das wäre wohl auch mein erster Gang gewesen.

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