Käufer droht mit Anwalt
Hallo,
habe vor einem Monat einen Wagen verkauft. in den Kaufvertrag habe ich alle mir bekannten Mängel reingeschrieben. Gekauft wie gesehen, keine Gewählreistung etc. Nun bekomme ich von seinem Anwalt ein schreiben das dort eine BEule an der hintern Tür ist. Bei dem Kauf hat der Käufer sich das Fahrzeug nicht angeschaut und den Kaufvertrag unterschrieben.
Im schreiben steht "Es hat sich herausgestellt, dass das KFZ einen nicht offenbaren Schaden an der hinteren BEifahrertür hatte. Dieser Schaden war im Dunkeln nicht zu erkenn". Nun soll ich den Schaden begleichen.
Der Käufer hatte das KFZ sich im dunkel nicht angeschaut, Taschenlampe hatter er mit.
Es ist doch letzendlich die Schuld des Käufers sich ein Auto zu kaufen, welchers er nicht geshen hat, und im Dunkeln ist es doch nicht meine Schuld wenn er den Wagen unbedingt haben möchte oder????
35 Antworten
Hallo,
nach meiner Erfahrung kann er dir nichts. Wenn du Rechtsschutz hast geh zum Anwalt.
Thorsten
Gekauft wie gesehen. Da kann er sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, da brauchst du nichts zu zahlen. Ansonsten, KFZ-Rechtsschutz einschalten
Hast Du einen Zeugen dabeigehabt?
Wenns wirklich so war, daß er sogar eine Taschenlampe hatte, dann brauchst Du Dir wohl keine Sorgen machen.
Ich würd da nix machen, einfach mal abwarten... der versuchts halt mal ob er was rausholen kann und hofft, daß Dir der Anwaltsbrief Angst einjagt... da hat er sich aber verrechnet 😁
Gruß
Lars
das stimmt. Er hatte so viele Sachen bemängelt, Reifen, Ausstattung etc. jedoch steht da nur was von der Beule, eine Rechtsschutzwersicherung habe ich nicht, das es Menschen gibt dienoch was rausholen wollen bei einem Kaufpreis von 600 Euro obwohl ich mehr haben wollte find ich schade.
Im schreiben wurde ich innerhalb von 10 Tagen zur NAcherfüllung aufgefordert, ich bin doch kein Händler...
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zerknüllen und ab in die tonne .
hach ja die juristen sind schon manchmal geschickt wenns ums angst einjagen geht .
Hast Du einen Musterkaufvertrag benutzt oder selbst einen aufgesetzt?
Blöd wäre es eben nur, wenn Du die Mängel im KV aufgeführt hast mit einer Anmerkung, dies seien die einzigen Mängel am Fahrzeug...
Hast Du denn (Kfz.-)Rechtschutz?
Gruß 🙂
Lars
was ich ja sehr bemerkenswert finde ist eine NICHT SICHTBARE BEULE .
ab in die tonne vergessen da wird nie wieder was kommen
GAR NICH reagieren
wenn im vertrag drinne stand "gekauft wie gesehen, keine gewährleistung" brauchste auchnix machen. es steht ja nicht zum spass drinne. selbst wenn er sich den wagen nicht angeschaut hat ist es sein problem. unterschrieben ist unterschrieben! hättest ihm ja noch 2 waschmaschinen mitverkaufen können ^^
Das denke ich auch aber unsicher bin ich mir da schon. Ich werde den Anwalt zurückschreiben, falls danach nen Mahnbescheid kommt gibts den sofort zurück und falls es vor Gericht geht, muss man mal schauen... aber der Kerl ist echt unverschämt
wenn du zurückschreibst wird der anwalt weitermachen das beste ist nicht reagieren und abwarten
Schließ auf die schnelle noch ne rechtschutzversicherung ab. Is ja nich teuer.
schnell noch ne rechtschutz abschließen is nu wirklich keine gute idee. natürlich sollte sie für jeden der im kfz sitzt, standart sein, aber jetzt isses zu spät. laufende Fälle, und dies trifft hier zu, werden nicht übernommen.
Ubrigens gilt für alles andere als Verkehrsrechtschutz sogar noch eine dreimonatige Karenzzeit, in der die neue Versicherung nicht einspringt. Immer merken;-)
das mit der Rechtsschutzz ist klar... aber das werde ich machen, sofern ich mir erneut ein Auto zu lege
So jetzt begeb ich mich mal wieder aufs Glatteis und riskier eine Ermahnung wegen unerwünschter rechtlicher Beratung...
Deswegen vorneweg nochmal ausdrücklich: Das hier ist keine Beratung sondern eine reine Info, weil "gekauft wie gesehen" eben in vielen Fällen zu Ärger führt... 😉
Es gab vor einigen Jahren einen Rechtsfall mit fast der gleichen Sachlage.
"Der A hat dem B einen Gebrauchtwagen verkauft. Beide schlossen einen schriftlichen Kaufvertrag ab mit der Klausel "gekauft wie gesehen".
Später bemerkte der B Mängel am Fahrzeug, die er vor Abschluß des Kaufvertrages bei einer obeflächlichen Besichtigung nicht entdeckt hatte und auch nicht entdecken konnte.
Der B wollte nun den A für diese Mängel in die Haftung nehmen. A lehnte das ab unter Hinweis auf die o.g. Vertragsklausel."
Der Fall ging damals bis ans Oberlandesgericht Bamberg.
Das Gericht entschied, daß ein Unterschied zwischen Vertragstexten bestünde, die zwischen Laien geschlossen werden, bzw. die im professionellen Kfz.-Handel verwendet werden.
(Im Kfz.-Handel hat die Klausel "gekauft wie gesehen" aus guten Gründen praktisch keine Wirksamkeit.)
Bei Verträgen unter Laien sind aber solche Formulierungen teleologisch auszulegen, daß heißt, man muß ergründen, welche Wirkung die Vertragsparteien durch die Verwendung der Klausel zu zeitigen beabsichtigten.
Hier ging das OLG davon aus, daß es sich bei der Formulierung "gekauft wie gesehen" um den Ausdruck des Willens beider Vertragsparteien handelt, daß die Haftung des Verkäufers für weitere Mängel als die "gesehenen", auch für nicht sichtbare Mängel, ausgeschlossen sein soll.
Der Käufer scheiterte daher mit seiner Klage. 😉
Sollte Dich der gegnerische Anwalt also weiterhin belästigen, könnte ein kurzer Hinweis auf dieses Urteil (OLG Bamberg, AZ. 6 U 46/97) durchaus genügen, um ihn ruhigzustellen 😎
Soviel dazu, aber nur zur allgemeinen Aufklärung! Wenn Du konkret was unternehmen willst, solltest Du natürlich immer den Anwalt Deines Vertrauens konsultieren 😉
Gruß
Lars