Käufer droht mit Anwalt
Hallo,
habe vor einem Monat einen Wagen verkauft. in den Kaufvertrag habe ich alle mir bekannten Mängel reingeschrieben. Gekauft wie gesehen, keine Gewählreistung etc. Nun bekomme ich von seinem Anwalt ein schreiben das dort eine BEule an der hintern Tür ist. Bei dem Kauf hat der Käufer sich das Fahrzeug nicht angeschaut und den Kaufvertrag unterschrieben.
Im schreiben steht "Es hat sich herausgestellt, dass das KFZ einen nicht offenbaren Schaden an der hinteren BEifahrertür hatte. Dieser Schaden war im Dunkeln nicht zu erkenn". Nun soll ich den Schaden begleichen.
Der Käufer hatte das KFZ sich im dunkel nicht angeschaut, Taschenlampe hatter er mit.
Es ist doch letzendlich die Schuld des Käufers sich ein Auto zu kaufen, welchers er nicht geshen hat, und im Dunkeln ist es doch nicht meine Schuld wenn er den Wagen unbedingt haben möchte oder????
35 Antworten
öhm ich weiß ja nicht was ihr immer mit der rechtsschutzversicherung habt ^^ warum? er wurde angeklagt und er hat doch sicherlich eine haftpflicht und eine haftpflicht wirkt an der stelle wie eine passive rechtsschutzversicherung ... dh sie soll ungerechtfertigte ansprüche gegen ihn abwehren.
nach gesetz sind es 2 jahre gewährleistung und innerhalb der ersten 6 monate hat der verkäufer zu beweisen, dass die sache mängelfrei war. da es hier aber um nen privatkauf geht ... 😉
ich würde das schreiben nehmen, zusammenknüllen, zum kläger hinfahren und ihm das dingens irgendwo einschieben 😁
das mit dem cabrio zurücknehmen wäre auch möglich, wenn du eh mehr verlangen wolltest. generell beim autoverkauf immer nen adac mustervertrag nehmen und nen zeugen.
axo, wegen abwarten, würde ich auch vorsichtig sein, denn beim mahnverfahren wird nicht überprüft ob die mahnung berechtigt ist. ruck zuck hat man nen gerichtstermin, verpennt den und zack schuldeingeständnis ... dumme sache das ^^
einer mahnung solltest du schon widersprechen.
sl
Ist in dem Vertrag denn geschrieben dass er KEINE Mängel hat ?
Und was verlangt der Typ für 600€ , fast jedes Auto hat ne Delle , und noch dazu er hätte das Auto ja nicht kaufen müssen .
Hätte er sichs besser angeschaut , weil das ist ja kein versteckter Mangel sonder ist eh an sichtbarer Stelle !!!
Erster Satz des Threaderstellers lautet er habe in seinem Vetrag alle ihm bekannten Mängel erwähnt 😉
Zitat:
"Es hat sich herausgestellt, dass das KFZ einen nicht offenbaren Schaden an der hinteren BEifahrertür hatte.
Naja, hätte er sich das Fahrzeug angeschaut dann hätte er das gesehen , und mal ehrlich wer unterschreibt einen Kaufvertrag ohne sich das Fahrzeug vorher angeschaut zu haben !🙄
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ausserdem denke ich mal dass der Threadersteller nicht den Termin extra in den Abend/Nacht gelegt hat. War also der Wunsch des Käufers. Somit hat auch nur er ein Problem, wenn er nicht alle Mängel erkennt.
edit: wie groß ist denn die Delle? Wenn di unübersehbar ist und du sie nicht in den Kaufvertrag reingeschrieben hast wird der Anwalt auf Vertuschung plädieren. (selbst dann würde er nur geringe Chancen haben)
Du wirst Dich wundern das es einige "Idioten" gibt die sich ein Auto nicht wirklich anschauen aber hinterher meckern. Prinzipiell ist es so das ein Fahrzeug ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird es sei denn es ist vertraglich festgehalten. In diesem Falle sehe ich das aber nicht folglich kann der klagen wie er will, selbst der Richter wird ihn auslachen der sich damit befasst.