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Junger Stern gekauft (c63) am verzweifeln!

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 23. Februar 2015 um 21:58

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder von MT,

Kurze Vorstellung meinerseits: männlich, 28y , verheiratet, 2 Kinder .... Usw

Nun zum Thema,

Ich habe mir am Dienstag 17.02.15 einen c63 amg Baujahr 04/14 gekauft. Er hat 23200km. Der Erstbesitzer war das Mercedes Werk. ~53ökken

Nun zu meinem Leid, ich stellte am Tag nach der Abholung fest, dass das Auto beim anfahren sowohl rückwärts als auch vorwärts sehr stark knackt (richtig laut) dabei verzieht es stark das Lenkrad. Ich dachte schon ich habe irgendwas angefahren so übel hörte es sich an. Ich hab natürlich gleich das Auto abgestellt und bin mit dem s3 meiner Frau auf Arbeit. Auf dem Arbeitsweg habe ich die MB Niederlassung nbg angerufen und es denen telefonisch mitgeteilt. Diese sagten, ich soll in die Werkstatt kommen. Da ich bis Freitag geschäftlich unterwegs war, fuhr ich am Samstag 21.02. in die mir zugeteilte MB werkstatt. Der Meister dort war sichtlich verärgert über mein erscheinen an seinem kurzen Samstag. Fuhr auf dem Parkplatz kurz auf und ab, hörte auch das heftige Geräusch und schickte mich zurück an die Information ich solle einen Termin ausmachen für einen größeren Check da er es auf die schnelle nicht herausfindet. Den Termin erteilten sie mir für den 26.02. Da ich keine Aussage bekam ob ich das Auto überhaupt noch fahren dürfe fuhr ich dann zu einer Mercedes niederlassung, welche sich 300m Luftlinie von meinem Haus entfernt befindet. Der Meister dort nahm sich sofort Zeit , war sehr freundlich & vertrauensvoll. 3 Minuten nach Vorführung des knacksens war das Auto auch schon auf der Hebebühne. Und jetzt der Schock! Die Innenseite der Felgen (wirklich alle 4!) waren komplett kaputt / abgeschlagene Teile der Felge / Riesen Krater!! Die Reifen liefen teils nurnoch auf der Karkasse. Risse und 0mm Profil in der Innenseite . Die Spur war bzw ist komplett verzogen / radaufhänung soll schief sein . Man erkannte beim bloßen drehen des Reifens ein dermaßen abartiges Eiern aller Reifen.

Der Meister hat sofort aufgehört mit seiner Arbeit und sagte nur " junge, dich Hamms Aweng verarscht" " sowas habe ich bei noch keinem Auto gesehen das so verkauft wurde als junger Stern. " er ergänzte "wenn du in diesem Zustand 250+fährst, haste ne 90%ige wahrscheinlichkeit nen platzer zu bekommen" ih habe diese Woche noch einen Termin mit dem Verkäufer , welchen ich bereits am Telefon die Leviten gelesen habe. Nun stellte er auch noch fest, dass die Bremsen auf20-30% down sind.

Da es ein junger Stern ist sollte der TÜV nicht älter als 3m sein. Er wurde nicht erneuert.

Und "7500km wartungsfrei sein. Jedoch fällt der nächste Service Laut Bordcomputer bei 30.000km

Da Selbstjustiz ja verboten ist wollte ich mal nachfragen was ich nun machen kann. Oder empfehlt ihr gleich zu einen Rechtsanwalt zu gehen, da Mercedes mir einen nach StVO nicht fahrtaugliches Auto verkauft hat. Bzw sogar meine Gesundheit, mein Leben , aufs Spiel setzte durch deren Unachtsamkeit.

Vielen Dank fürs durchlesen

Beste Antwort im Thema

Also was hier abgeht ist einfach unter aller Sau. Der TE schüttet sein Herz aus, weil er Rat sucht. Aufgrund eines bzw. mehreren Usern die das absolute Fehlverhalten der NL verteidigen wollen und ihn als Lügner darstellen möchten, einer hat sich ja wohl deswegen angemeldet und arbeitet wohl dort, kommt ihr auf die glorreiche Idee, der TE hätte sich das alles aus Langeweile ausgedacht, bzw. um MB schlecht zu machen !?!

Schämt euch!!!!

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wenn ich das hier alles so lese, wird mir schlecht. das geht garnicht!

die vorposter haben recht, jetzt ist schon krass, aber was ist in 20, 50 oder gar 100 tausen km?

nicht das die karre dann auseinanderfällt...

so lange du kannst, tritt schnellstmöglich vom kauf zurück, ohne viel tamtam. und am besten noch heute zu einem anwalt, der setzt denen dann mal richtig zu.

wenn du es selber versuchst, werden die dich vertrösten und abwimmeln wollen, ein spiel auf zeit, damit die 10 tagesfrist versteicht...

mein tipp: heute noch in die niederlassung und das alles aktenkundig machen, und danach sofort zu nem anwalt!

lass keine zeit vergehen.

Wie kommt denn sowas zustande ?

Also

ich kaufe jedes 2 jahr nen Gebrauchten, das bei ner Niederlassung geht nicht.

geh hin investiere aber vorher die 200 für nen Anwalt und fertig. Gib denen zeit zum Nachbessern und fertig.

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 14:08

Mein Auto wurde soeben in die Werkstatt abgeschleppt, habe vorher noch einen neutralen Gutachter geholt der das ganze (den Zustand) auf Papier bringt. Bin gespannt was die NL sagt

Ab zum Anwalt ich hoffe du hast eine rechtschutzversicherung

Zitat:

@Oliveramg schrieb am 24. Februar 2015 um 15:08:08 Uhr:

Bin gespannt was die NL sagt

Wir auch!

in diesem besonderen fall braucht er keine rechtschutz.

ein guter und vor allem seriöser anwalt sollte in diesem offensichtlichen fall auch keine vorleistung nehmen, der verlierer zahlt...in diesem fall die niederlassung!

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 15:45

Update: neue Felgen neue Vermessung neue Reifen neue Bremsbeläge und um das knacken wird sich gekümmert.

Die Frage bleibt trotzdem wie der Vorgänger mit dem Fahrzeug umgegangen ist um dieses Schadensbild zu produzieren.

Ich hätte kein gutes Gefühl mehr mit dem Auto, und wie die Vorredner schon bemerkten"was kommt noch nach?"

Meine Fresse, da hast Du aber mal Glück gehabt.

In deinem Fall ist die Rechtslage ja wohl eindeutig. Da muss von gar keinem Vertraglich verankertem "Umtausch" oder "Rückgaberecht" Gebrauch gemacht werden, das ganze nennt sich "arglistig verschwiegener Mangel"!

Der Schaden, den Du hier schilderst, kann dem Händler nie und nimmer unbekannt gewesen sein.

Daher wäre er dazu verpflichtet gewesen, diesen Schaden offenzulegen, da er dem nicht nachgekommen ist, reden wir hier schon von Betrug.

Ich würde den Händler damit konfrontieren und entweder auf sofortige Rückabwicklung des Vertrages bestehen, oder verlangen ein besser ausgestattetes Fahrzeug mit höherem Listenpreis als Ausgleich zu bekommen.

Wenn er auch nur einmal "aber" sagt, lass den Anwalt frei ;)

am 24. Februar 2015 um 20:06

Zitat:

@wbr80 schrieb am 24. Februar 2015 um 20:20:32 Uhr:

 

In deinem Fall ist die Rechtslage ja wohl eindeutig. Da muss von gar keinem Vertraglich verankertem "Umtausch" oder "Rückgaberecht" Gebrauch gemacht werden, das ganze nennt sich "arglistig verschwiegener Mangel"!

Die Gesetzeslage ist zwar eindeutig, aber nicht so, wie sich manch einer diese wohl vorstellt.

An der Stelle wird, warum auch immer, das Auto einfach nicht durchgecheckt worden sein. Denn hier davon auszugehen, dass damit einer dachte er kommt durch, ist ja unrealistisch.

Klar ist das mehr als schlampig, aber trotzdem ergibt das kein Rückgaberecht, sondern nur das Recht auf Nachbesserung.

Weiter gibt es kein Recht auf Freundlichkeit oder einem gutem Bauchgefühl.

Anstatt also zu poltern ohne jede Grundlage, sollte man mit Köpfchen vorgehen und vor allem erst einmal ausloten, was denn ggf. der Händler abseits der gesetzlichen Regelungen einem entgegen kommen kann.

bei meinen jungen stern hatte ich damals ein schriftstück bekommen, dass der meister namens XXX den wagen gescheckt hat. gibt es so etwas noch, oder hat man inzwischen darauf verzichtet, um den meister vor selbstjustizierenden personen zu schützen????

zoekie

Zitat:

@Oliveramg schrieb am 24. Februar 2015 um 16:45:15 Uhr:

Update: neue Felgen neue Vermessung neue Reifen neue Bremsbeläge und um das knacken wird sich gekümmert.

Wirst Du damit glücklich?

am 24. Februar 2015 um 23:28

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 24. Februar 2015 um 21:06:10 Uhr:

Zitat:

@wbr80 schrieb am 24. Februar 2015 um 20:20:32 Uhr:

 

In deinem Fall ist die Rechtslage ja wohl eindeutig. Da muss von gar keinem Vertraglich verankertem "Umtausch" oder "Rückgaberecht" Gebrauch gemacht werden, das ganze nennt sich "arglistig verschwiegener Mangel"!

Die Gesetzeslage ist zwar eindeutig, aber nicht so, wie sich manch einer diese wohl vorstellt.

An der Stelle wird, warum auch immer, das Auto einfach nicht durchgecheckt worden sein. Denn hier davon auszugehen, dass damit einer dachte er kommt durch, ist ja unrealistisch.

Klar ist das mehr als schlampig, aber trotzdem ergibt das kein Rückgaberecht, sondern nur das Recht auf Nachbesserung.

Weiter gibt es kein Recht auf Freundlichkeit oder einem gutem Bauchgefühl.

Anstatt also zu poltern ohne jede Grundlage, sollte man mit Köpfchen vorgehen und vor allem erst einmal ausloten, was denn ggf. der Händler abseits der gesetzlichen Regelungen einem entgegen kommen kann.

Also ich seh das anders, Jupp. Zwar beziehe ich meine Meinung aus meiner Zeit als Wirtschaftsschüler, und das ist schon fünf Jahre her, dennoch: er hat einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen, er zahlt 50k und der Händler händigt ihm ein Fahrzeug ohne Mängel aus. Wenn im Vertrag keine Mängel genannt werden, ist davon auszugehen, dass der Wagen keine Mängel hat. Nun ist es doch so, dass der Händler den Vertrag nicht einhält und, wie schon gesagt wurde, man davon ausgehen muss, dass der Fehler bekannt war und somit arglistig verschwiegen wurde. Die Tatsache macht den Vertrag doch wertlos, sodass der Käufer einfach vom Vertrag zurücktreten kann. Damit kommt man sicher locker durch, denn als Händler hat man schon mehr Pflichten. Unsere Gesetzgebung ist so schlecht nicht.

Und an den TE:

Im Ernst, Alter, hör auf die Vorredner, die Leute haben sicher mehr Autos besessen als wir beide zusammen. Gib die Karre an und hol dein Geld. Für 50k muss alles stimmen, mach dich nicht unglücklich. :-)

am 25. Februar 2015 um 2:33

Werksautos oder Vorführwagen sehen den Drehzahlbegrenzer innerhalb zwei Tagen mehr als bei einem Privaten in 20 Jahren! Meinen Firmenwagen habe ich nicht geschafft auf 9000 U/MIN zu drehen :D

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