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Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!

Themenstarteram 11. September 2019 um 9:43

Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes

Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)

das Urteil

Mord 8Jahre und ein Paar Monate....

da half auch nix mit selbst stellen!

Beste Antwort im Thema

Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.

Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.

Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.

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Eben. Wer mit einer solchen Geschwindigkeit durch dei Gegend rast, muss damit rechnen und es in Kauf nehmen, dass dadurch Menschen zu Tode kommen. Und das eben reicht dann für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

Wie die Profis im Gericht auch festgestellt haben.

Ich meine, ich betätige mich ja auch gern mal als Küchenjurist, aber wenn ich dann hier Sprüche von Leuten lese, die es besser wissen wollen als die am Urteil beteiligten Vollprofis (Staatsanwalt, Richter), na dann ... Ihr seid auch vorm Fernseher alle bessere Fußball-Bundestrainer als der echte, stimmt's?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 11. September 2019 um 14:49:54 Uhr:

Wie die Profis im Gericht auch festgestellt haben.

Ich meine, ich betätige mich ja auch gern mal als Küchenjurist, aber wenn ich dann hier Sprüche von Leuten lese, die es besser wissen wollen als die am Urteil beteiligten Vollprofis (Staatsanwalt, Richter), na dann ... Ihr seid auch vorm Fernseher alle bessere Fußball-Bundestrainer als der echte, stimmt's?

Nein, es gibt nur Leute die sind von manchen juristischen Konstrukten einfach gedanklich überfordert. Die verstehen nicht, dass man auch für die Folgen einer Tat zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn zwar die Tat aber nicht die eingetretene Folge beabsichtigt wurde.

Außerdem zeigte der Täter Reue und hat sich gestellt. Also sollte man ihm eigentlich verzeihen. So sind Kinder nun einmal.

PS: :D

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. September 2019 um 14:32:55 Uhr:

Eben. Wer mit einer solchen Geschwindigkeit durch dei Gegend rast, muss damit rechnen und es in Kauf nehmen, dass dadurch Menschen zu Tode kommen. Und das eben reicht dann für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

Das wäre der Fall, wenn er in die Fußgängerzone gefahren ist, um Menschen bewusst über den Haufen zu fahren.

In diesem Fall ist er aber als Flüchtiger vor der Polizei unterwegs. Sein Ziel wird gewesen sein, die Streifenwagen hinter sich zu lassen und nicht einen Menschen zu töten.

Fahre ich mit 150 durch die Stadt handle ich (grob) fahrlässig, aber immernoch nicht mit Mordabsicht.

Themenstarteram 11. September 2019 um 13:21

Die Frage wird sein - WO du 150 fährst und warum!

Mein Einwurf dass er sich gestellt hat wurde ja auch durch einen Bonus von rund 1 1/2 Jahren in abzug gebracht!

Zitat:

@Teksaz schrieb am 11. September 2019 um 15:17:06 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. September 2019 um 14:32:55 Uhr:

Eben. Wer mit einer solchen Geschwindigkeit durch dei Gegend rast, muss damit rechnen und es in Kauf nehmen, dass dadurch Menschen zu Tode kommen. Und das eben reicht dann für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

Das wäre der Fall, wenn er in die Fußgängerzone gefahren ist, um Menschen bewusst über den Haufen zu fahren.

In diesem Fall ist er aber als Flüchtiger vor der Polizei unterwegs. Sein Ziel wird gewesen sein, die Streifenwagen hinter sich zu lassen und nicht einen Menschen zu töten.

Fahre ich mit 150 durch die Stadt handle ich (grob) fahrlässig, aber immernoch nicht mit Mordabsicht.

Das entspricht eben nicht dem, was die Richter, wie ich finde zu Recht, für Recht erkannt haben.

Du musst zwischen dem direkten und dem bedingten Vorsatz unterscheiden. Dafür muss man sich ein wenig damit beschäftigen und auskennen.

Soeben im Netz gefunden.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/vorsatz-im-strafrecht

 

Vorsatz im Strafrecht: die drei unterschiedlichen Erscheinungsformen

Der Vorsatz im Strafrecht unterscheidet sich in drei unterschiedliche Formen der Erscheinung. So liegt eine Absicht dann vor, wenn der Täter es darauf anlegt, die Straftat durchzuführen, oder die Umstände so zu lenken, dass eine Verwirklichung des Tatbestandes herbeigeführt wird.

Ein direkter Vorsatz besteht dann, wenn der Täter sicher weiß oder voraussehen kann, dass sein Handeln die Verwirklichung eines gesetzlichen Straftatbestandes ist.

Der Eventualvorsatz heißt, dass der Täter es tatsächlich und ernsthaft für möglich hält und sich damit auch wohl oder übel abfindet, dass er hier einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllt.

Vorsatz besteht aber in allen drei Fällen.

Am BGH selber findet sich dazu aber bislang nichts, (jedenfalls nicht ohne weitergehende, nicht erfolgte Suche), weder eine bereits online gestellte Entscheidung, noch eine Pressemitteilung.

Es ist immer Mist, wenn seitens der Medien Aktenzeichen nicht mit benannt werden.

Mord hin Mord her, das Urteil ist ein Witz.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2019 um 17:30:30 Uhr:

Mord hin Mord her, das Urteil ist ein Witz.

Inwiefern?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. September 2019 um 17:38:08 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2019 um 17:30:30 Uhr:

Mord hin Mord her, das Urteil ist ein Witz.

Inwiefern?

Merkwürdig, ihr tut ihr so als hättet ihr einen Doktortitel im Jura, aber meine einfache Aussage versteht ihr nicht.

Aber gut, ich drücke mich klarer aus. Ich finde das Urteil zu milde, lächerlich zu milde.

Nun sollte alles klar sein.

Ich hatte es oben schon mal erwähnt. Es handelt sich um Jugendrecht, da bewegen wir uns mit den Strafen in anderen Sphären als im normalen/Erwachsenenstrafrecht.

Nach Jugendstrafrecht können Strafen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, unter bestimmten Umständen (Strafandrohung lt. StGB mehr als 10 Jahre Höchststrafe) bis zu 10 Jahren verhängt werden. Bei Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren Alter und nach Gesamtwürdigung der Umständung in seiner Reife einem Jugendlichen eher als einem Erwachsenen näher) können es bis zu 15 Jahre Jugendstrafe sein, wenn es um eine Verurteilung wegen Mord geht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Daher ist die verhängte Strafe trotz des Schlagwortes "Mord" weit unter der normalen Strafandrohung (lebenslange Freiheitsstrafe) geblieben - vielleicht für den einen oder anderen schwer verständlich, aber unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es hier um Jugendstrafrecht ging, dann doch nachvollziehbar.

Und ob es "gerechte" Urteile und "gerechte" Strafen gibt, wage ich - nach 25 Jahren im Dienste der Justiz - mittlerweile zu bezweifeln. Das ist aber eine hochphilosophische Diskussion, die extrem weit off topic ginge.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2019 um 17:43:06 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. September 2019 um 17:38:08 Uhr:

 

Inwiefern?

Merkwürdig, ihr tut ihr so als hättet ihr einen Doktortitel im Jura, aber meine einfache Aussage versteht ihr nicht.

Aber gut, ich drücke mich klarer aus. Ich finde das Urteil zu milde, lächerlich zu milde.

Nun sollte alles klar sein.

Das Jugendstrafrecht kennt keine höhere Strafe als 10 Jahre. Viel mehr wäre also nicht gegangen.

Edit: Mein Vorschreiber hat es ausgeführt und mich gelehrt, dass es bis 15 Jahre gehen kann.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2019 um 17:43:06 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. September 2019 um 17:38:08 Uhr:

 

Inwiefern?

Merkwürdig, ihr tut ihr so als hättet ihr einen Doktortitel im Jura, aber meine einfache Aussage versteht ihr nicht.

Aber gut, ich drücke mich klarer aus. Ich finde das Urteil zu milde, lächerlich zu milde.

Nun sollte alles klar sein.

Was wäre denn deiner Meinung angebracht? Wohlgemerkt, wir reden hier von Jugendstrafrecht.

 

Edit: War zu langsam

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 11. September 2019 um 17:52:31 Uhr:

Ich hatte es oben schon mal erwähnt. Es handelt sich um Jugendrecht, da bewegen wir uns mit den Strafen in anderen Sphären als im normalen/Erwachsenenstrafrecht.

Nach Jugendstrafrecht können Strafen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, unter bestimmten Umständen (Strafandrohung lt. StGB mehr als 10 Jahre Höchststrafe) bis zu 10 Jahren verhängt werden. Bei Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren Alter und nach Gesamtwürdigung der Umständung in seiner Reife einem Jugendlichen eher als einem Erwachsenen näher) können es bis zu 15 Jahre Jugendstrafe sein, wenn es um eine Verurteilung wegen Mord geht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Daher ist die verhängte Strafe trotz des Schlagwortes "Mord" weit unter der normalen Strafandrohung (lebenslange Freiheitsstrafe) geblieben - vielleicht für den einen oder anderen schwer verständlich, aber unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es hier um Jugendstrafrecht ging, dann doch nachvollziehbar.

Und ob es "gerechte" Urteile und "gerechte" Strafen gibt, wage ich - nach 25 Jahren im Dienste der Justiz - mittlerweile zu bezweifeln. Das ist aber eine hochphilosophische Diskussion, die extrem weit off topic ginge.

Ja für mich als Laien und mit meinem Rechtsverständnis ist das Urteil schwer zu verstehen.

Jugendrechtstrafrecht....mein Neffe mit 20 meint das Leben verstanden zu haben, kennt seine Rechte sehr genau, und erklärt es mir...aber wenn es um Strafen geht ist er wieder ein „Jugendlicher“.

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