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Jeder sagt anders was ist nun fakt!!!????

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 15:23

Huhuz Leute,

ich habe da mal folgendes problem:

ich war heute wieder mal beim tüv zum 6 mal *heul

AU habsch nun bekommen aber keinen TÜV......vorher war ich bei der dekra und da war noch einiges zu machen so gesagt getan wurde alles gemacht :-)

Jetzt sagt aber der TÜV NORD das angeblich die bremse hinten rechts runter sei (unter 25% ) und denn geht es noch um die Höhen und weiten reglung des Lichtes.

der von der dekra sagte befindet sich kein schalter dafür muss sie auch nicht gehen weil ist ja logisch hat ja denn keine so nun sagte der TÜV NORD aber das er eine haben MUSS ...was ist nun richtig?????

Beste Antwort im Thema

alle fahrzeuge die seit 01.01.1990 zugelassen worden sind, müssen LWR haben.

wenn deiner also davor zugelassen ist, brauch er keine.

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Ob eine Leuchtweitenregulierung nötig ist hängt meines Wissens nach vom Baujahr ab.

Soviel ich weiß, ist sie ab Baujahr 89 pflicht.

alle fahrzeuge die seit 01.01.1990 zugelassen worden sind, müssen LWR haben.

wenn deiner also davor zugelassen ist, brauch er keine.

ich hab en einser cabby baujahr 92 ohne LWR

und erst Tüv gemacht...

geh zu nem anderen Tüv.

mfg

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 15:28

nein meiner wurde 1991 zugelassen...also muss ich des nachrüsten lassen?

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 15:29

anderer tüv ist immer leicht gesagt der findet denn wieder was anderes!

die leuchtweitenregulierung ist glaub ab bj.90 pflicht

und muss dann auch funktionieren. bei früheren baujahren

gabs die noch nicht.

 

 

 

am 10. Dezember 2008 um 15:30

halt, warte mal...

(ratter, ratter... nö)

 

mir fällt grad nicht mehr ein, wie...

aber die dinger konnte man auch

irgendwie austragen lassen.

das war hier, glaube ich, irgendwann

mal angesprochen worden. schau mal.

Zitat:

Original geschrieben von Luda2008

nein meiner wurde 1991 zugelassen...also muss ich des nachrüsten lassen?

hast du denn die motoren drinn? eventuell hat der vorbesitzer das rausgeschmissen. liegen den bei den scheinwerfern kabel rumm?

 

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 15:36

bohr man ich dreh hier noch am rad!!!!

also muss ich zum tüv*augenroll* und austragen lassen?

So gerade noch mal geguckt:

Nach STVZO §50 ist eine LWR ab 01.01.1990 pflicht.

Diese nachträglich austragen zu lassen ist illegal. Wird zwar manchmal gemacht, nützt aber im Ernstfall gar nichts.

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 15:37

motoren sind raus....kabel aber drine...hatte auch mal welche angeschlossen aber meine lichter(angel eys) lassen sich damit nicht stellen!

muss gehen !

motoren rein schalter rann fertig 

gibt hier ja etliche leute die es auch haben und es geht

hmm ihc hab ein Bj 92 ohne Motoren, kabel etc. war noch nie verbaut....

woran liegts, dass ihc keine Probleme hatte?

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 15:42

lach...

geht aber nicht....wenn die motoren drane sind geben sie zwar beim stellen die gräusche von sich aber stellen sich nicht einen mm!!!!

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