Jahreswagen Komplett neulackiert. Was kann ich nach 4 Monaten tun?
Hallo BMW Freunde,
Ich hatte mir vor 4 Monaten einen BMW 5-er 2011 Model beim BMW Autohaus gekauft und bin eigentlich sehr zufrieden, bis ich gefunden habe, dass das Auto Komplett neu lackiert worden ist!
Ich war Heute bei einen Felgendoktor und wir haben Spaßmaßig die Lack-Qualität vom Auto mit einem Lackschichtdickenmesser geprüft. Und dann war ich zutiefst schockiert! Das Auto ist von vorne bis hinten neulackiert. Manche stelle ist es zu dick lackiert und der Felgendoktor vermutet dass diese stelle auch gespachtelt ist. Der Verkäufer hat damals mündlich gesagt dass er das Auto von BMW bekommen hatte und kann nicht 100% sagen ob es nachlackiert geworden wäre. Aber er hat gesagt dass es ein Unfallfreies Auto ist. Auf dem Kaufvertrag steht "1. Hand, Unfallfrei, nachlackierungen ausgenommen".
Überlege jetzt zum Gutachter zu gehen und danach zum Anwalt. Bringt das was?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nirmalts
hier habe ich Glück gehabt. Habe eine Rechtsschutzversicherung mit SB €150. Ich werde Heute mit einen Anwalt sprechen.Zitat:
6.Eine Rechtschutzversicherung würde natürlich sehr helfen !!
Lg
Ich liebe solche Leute, die zuerst zum Anwalt rennen, bevor sie erst mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Vertragspartner führen ...
In meinem Leben bin ich bisher bestens damit gefahren, erst mal mit dem Vertragspartner zu reden und erst dann, wenn es nicht mehr anders geht, einen Anwalt aufzusuchen.
Gruß
Der Chaosmanager
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HansiKoenig
Noch mehr liebe ich Autohäuser die meinen ihre Kunden für dumm verkaufen zu können mit solchen Verträgen
Es ist schon erstaunlich, wieviel geballtes Fachwissen hier auf MT zu finden ist. Da kann ich nur sagen: WOW!
Da postet jemand einen Sachverhalt mit ein paar Sätzen und schon gibt es Leute, die ganz genau alle Fakten kennen - auch die, über die gar nicht geschrieben wurde - und davon reden, dass das besagte BMW-Autohaus seine Kunden für dumm verkaufen würde.
Die Anwälte, die ich kenne, würden so eine Behauptung erst nach genauestem Studium der Unterlagen, die vorgelegt werden, in den Raum stellen und dann immer noch sehr vorsichtig ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Es ist schon erstaunlich, wieviel geballtes Fachwissen hier auf MT zu finden ist. Da kann ich nur sagen: WOW!Zitat:
Original geschrieben von HansiKoenig
Noch mehr liebe ich Autohäuser die meinen ihre Kunden für dumm verkaufen zu können mit solchen VerträgenDa postet jemand einen Sachverhalt mit ein paar Sätzen und schon gibt es Leute, die ganz genau alle Fakten kennen - auch die, über die gar nicht geschrieben wurde - und davon reden, dass das besagte BMW-Autohaus seine Kunden für dumm verkaufen würde.
Die Anwälte, die ich kenne, würden so eine Behauptung erst nach genauestem Studium der Unterlagen, die vorgelegt werden, in den Raum stellen und dann immer noch sehr vorsichtig ...
Gruß
Der Chaosmanager
Vielleicht solltest Du mal einen Thread von anfang an lesen dann wäre dir aufgefallen das eine Klausel in einem Vertrag nicht üblich ist,und genau gegen diese kann man vorgehen.
Zitat:
Original geschrieben von schnuddel
Vielleicht solltest Du mal einen Thread von anfang an lesen dann wäre dir aufgefallen das eine Klausel in einem Vertrag nicht üblich ist,und genau gegen diese kann man vorgehen.
Ich habe den Thread von Anfang an verfolgt, aber wer sagt das?
In D herrscht Vertragsfreiheit, warum sollte dann eine Klausel ungültig sein, wenn diese von beiden Parteien akzeptiert und unterschrieben wurde?
Aber wenn ihr meint, dass ihr euch ein umfassendes Bild von der Rechtslage machen könnt, obwohl sogar der TE einräumt, dass er sich in der deutschen Sprache nicht so gut ausdrücken kann.
Der TE hat doch selbst geschrieben, dass er einen Anwalt zwecks Beratung konsultieren möchte. Überlassen wir doch dem Fachmann, ob das BMW-Autohaus "seinen Kunden für dumm verkauft hat", wie es hier gesagt wird.
Ich frage mich, weshalb ein Jurist 10 Semester studieren muss, wenn ein Forumsmitglied die Rechtslage aufgrund von ein paar Zeilen zielsicher erfasst ...
Kopfschüttelnde Grüße
Der Chaosmanager
Heute Mittag hatte ich mit meinem BMW Verkäufer ein Gespräch und fragte mal nach wie aussieht beim Gebrauchtwagen mit dem besagten Problem im Kaufvertrag des TE ,mein Verkäufer sagte mir er hätte sowas noch nie gehört das bei BMW solche Verträge geschrieben werden.Könntest Du den Vertrag hier nichtmal posten ,würde das gerne mal sehen was der Verkäufer dort gebastelt hat.
Ich hatte mal so was ähnliches früher mit einem Astra,der Wagen hatte eine kleine Roststelle am Seitenteil
und Opel lackierte das Seitenteil komplett neu.Als ich den Wagen verkaufte war er ca. 4 Jahre alt und aufbereitet,im nächsten Früher war das Rot dann wieder etwas verbleicht und nur die Seitenwand glänzte und daraufhin wurde dem Käufer von Opel mitgeteilt das hier was nachlackiert wurde,der Käufer hat mich angerufen und wollte mir das Auto deshalb zurückgeben und ich sagte nein.Dann Schreiben vom Anwalt und dann ging das sogar vor Gericht,der Richter meinte ich hätte das angeben müssen das hier auf Garantie das Seitenteil nachlackiert wurde und ich musste dem Käufer 700 DM zahlen und die Gerichtskosten tragen .Also ich sehe für den TE schon Chancen .
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Zitat:
Original geschrieben von Kuhnja1
Heute Mittag hatte ich mit meinem BMW Verkäufer ein Gespräch und fragte mal nach wie aussieht beim Gebrauchtwagen mit dem besagten Problem im Kaufvertrag des TE ,mein Verkäufer sagte mir er hätte sowas noch nie gehört das bei BMW solche Verträge geschrieben werden.Könntest Du den Vertrag hier nichtmal posten ,würde das gerne mal sehen was der Verkäufer dort gebastelt hat.Ich hatte mal so was ähnliches früher mit einem Astra,der Wagen hatte eine kleine Roststelle am Seitenteil
und Opel lackierte das Seitenteil komplett neu.Als ich den Wagen verkaufte war er ca. 4 Jahre alt und aufbereitet,im nächsten Früher war das Rot dann wieder etwas verbleicht und nur die Seitenwand glänzte und daraufhin wurde dem Käufer von Opel mitgeteilt das hier was nachlackiert wurde,der Käufer hat mich angerufen und wollte mir das Auto deshalb zurückgeben und ich sagte nein.Dann Schreiben vom Anwalt und dann ging das sogar vor Gericht,der Richter meinte ich hätte das angeben müssen das hier auf Garantie das Seitenteil nachlackiert wurde und ich musste dem Käufer 700 DM zahlen und die Gerichtskosten tragen .Also ich sehe für den TE schon Chancen .
Meine Worte daher hoffe ich der TE geht zum Anwalt und lässt sich beraten.
Ich würde wenn wie hier eine Rechtschutz vorhanden ist diese nutzen und mich mit dem Anwalt beratschlagen was man machen kann,dann wäre zu klären will man den Wagen weiterfahren und möchte Rabatt nachträglich oder will man den Wagen loswerden.Sich selbst gegen ein BMW Autohaus zu stemmen halte ich nicht für klug,da braucht es schon hilfe es sei denn man weis genau was man will und BMW lenkt in diese Richtung ein.Egal was kommt ich hoffe lieber TE es geht positiv für dich aus.
Dekra hat Heute mein Auto "inoffiziell" nachgeschaut und der Techniker meinte dass das Auto Komplett nachlackiert würde. In eine Stelle auf die Karosserie ist die Lackdicke 600um. Da wird laut den Techniker definitiv gespachtelt und es scheint als einen Unfallschaden zu sein. Der Techniker hat erstmal keine andere Macke aufgestellt aber er meinte dass ich es nur mit einem Kompletten Gutachten mitkriegen würde.
Das Autohaus habe ich auch angerufen. Das Problem wird mit dem richtigen Ansprechpartner diskutiert werden und ich werde darüber informiert werden. Ich werde einfach bis dann warten.
Ich bin eigentlich zufrieden mit dem Auto aber wenn es als ein Unfallwagen nachgewiesen wird, geht es einfach zum Autohaus zurück!!
Anbei das Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ich habe den Thread von Anfang an verfolgt, aber wer sagt das?Zitat:
Original geschrieben von schnuddel
Vielleicht solltest Du mal einen Thread von anfang an lesen dann wäre dir aufgefallen das eine Klausel in einem Vertrag nicht üblich ist,und genau gegen diese kann man vorgehen.In D herrscht Vertragsfreiheit, warum sollte dann eine Klausel ungültig sein, wenn diese von beiden Parteien akzeptiert und unterschrieben wurde?
Aber wenn ihr meint, dass ihr euch ein umfassendes Bild von der Rechtslage machen könnt, obwohl sogar der TE einräumt, dass er sich in der deutschen Sprache nicht so gut ausdrücken kann.
Der TE hat doch selbst geschrieben, dass er einen Anwalt zwecks Beratung konsultieren möchte. Überlassen wir doch dem Fachmann, ob das BMW-Autohaus "seinen Kunden für dumm verkauft hat", wie es hier gesagt wird.
Ich frage mich, weshalb ein Jurist 10 Semester studieren muss, wenn ein Forumsmitglied die Rechtslage aufgrund von ein paar Zeilen zielsicher erfasst ...
Kopfschüttelnde Grüße
Der Chaosmanager
Hallo,
nur weil im Vertrag "etwas drinnesteht" heißt das noch lange nicht das es auch rechtsgültig ist.
Viele AGBs enthalten Klauseln, die unwirksam sind weil rechtlich falsch, da sie den Verbraucher einseitig belasten. Ist ja allgemein bekanmnt.
Ich hatte auch mal einen Vertrag mit einem Audi AH, da stand drinne "mündliche Nebenabreden sind unwirksam" "Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform"
Das AH hat mich trotzdem verklagt, weil angeblich "mündlich" vereinbart wurde, das das AH das alte Radio bekommt. Das heißt die AH Verkäuferdeppen haben gegen ihre eigenen Verträge verstossen.
Die Deppen haben dann natürlich verloren.
Vertragsrecht ist in D sehr komplex, daher hat jeder vernünftige Bürger auch eine Rundum RS.
Sonst könnte man ja gleich sein Geld den Handwerkern und den AH hinterherschmeissen.
Grüße VC
Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
Hallo,nur weil im Vertrag "etwas drinnesteht" heißt das noch lange nicht das es auch rechtsgültig ist.
Viele AGBs enthalten Klauseln, die unwirksam sind weil rechtlich falsch, da sie den Verbraucher einseitig belasten. Ist ja allgemein bekanmnt.
Im Fall von AGB gebe ich Dir recht, aber im beschriebenen Fall geht es nicht um die AGB. Jeder Jurist wird Dir bestätigen, dass AGB-Recht und Vertragsrecht zwei Paar Stiefel sind. Einzelvertragliche Regelungen haben lt. § 305b BGB auch immer Vorrang vor den AGB.
Zitat:
Ich hatte auch mal einen Vertrag mit einem Audi AH, da stand drinne "mündliche Nebenabreden sind unwirksam" "Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform"
Das AH hat mich trotzdem verklagt, weil angeblich "mündlich" vereinbart wurde, das das AH das alte Radio bekommt. Das heißt die AH Verkäuferdeppen haben gegen ihre eigenen Verträge verstossen.
Die Deppen haben dann natürlich verloren.
Ich weiß nicht, was Du jetzt exakt damit sagen willst, weil Dein Fall mit dem des TE auch nicht annähernd zu tun hat. Aber es ist ja klar, dass das AH eine solche Klage nicht gewinnen kann, wenn Schriftform ausdrücklich vereinbart ist.
Nachdem der TE den Vertrag mittlerweile eingescannt hat, wage ich als Nichtjurist keine Prognose mehr, da m. E. der entsprechende Passus nicht eindeutig formuliert ist. Aber dafür gibt es ja Juristen ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von nirmalts
Dekra hat Heute mein Auto "inoffiziell" nachgeschaut und der Techniker meinte dass das Auto Komplett nachlackiert würde. In eine Stelle auf die Karosserie ist die Lackdicke 600um. Da wird laut den Techniker definitiv gespachtelt und es scheint als einen Unfallschaden zu sein. Der Techniker hat erstmal keine andere Macke aufgestellt aber er meinte dass ich es nur mit einem Kompletten Gutachten mitkriegen würde.Das Autohaus habe ich auch angerufen. Das Problem wird mit dem richtigen Ansprechpartner diskutiert werden und ich werde darüber informiert werden. Ich werde einfach bis dann warten.
Ich bin eigentlich zufrieden mit dem Auto aber wenn es als ein Unfallwagen nachgewiesen wird, geht es einfach zum Autohaus zurück!!
Anbei das Kaufvertrag.
Also ich habe ja früher schon den ein oder anderen Jahreswagen bei BMW gekauft aber sowas noch nie gesehen mit dem Zusatz.Zögere nicht lange und gehen mal zu einem Anwalt zur Beratung sobald es schriftlich vorliegt was hier genau lackiert wurde,denn man muß ja was in der Hand haben.
Offtopic:
Wieder mal ein 5 er der nach nur 25 tkm hinten neue Bremsbeläge brauchte,wie sagt mein Meister das ist halt stand der Technik.Wenn alles so weiterläuft braúche ich sogar welche nach 20 tkm.
Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ich habe den Thread von Anfang an verfolgt, aber wer sagt das?
In D herrscht Vertragsfreiheit, warum sollte dann eine Klausel ungültig sein, wenn diese von beiden Parteien akzeptiert und unterschrieben wurde?
Aber wenn ihr meint, dass ihr euch ein umfassendes Bild von der Rechtslage machen könnt, obwohl sogar der TE einräumt, dass er sich in der deutschen Sprache nicht so gut ausdrücken kann.
Der TE hat doch selbst geschrieben, dass er einen Anwalt zwecks Beratung konsultieren möchte. Überlassen wir doch dem Fachmann, ob das BMW-Autohaus "seinen Kunden für dumm verkauft hat", wie es hier gesagt wird.
Ich frage mich, weshalb ein Jurist 10 Semester studieren muss, wenn ein Forumsmitglied die Rechtslage aufgrund von ein paar Zeilen zielsicher erfasst ...
Kopfschüttelnde Grüße
Der Chaosmanagernur weil im Vertrag "etwas drinnesteht" heißt das noch lange nicht das es auch rechtsgültig ist.
Viele AGBs enthalten Klauseln, die unwirksam sind weil rechtlich falsch, da sie den Verbraucher einseitig belasten. Ist ja allgemein bekanmnt.Ich hatte auch mal einen Vertrag mit einem Audi AH, da stand drinne "mündliche Nebenabreden sind unwirksam" "Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform"
Das AH hat mich trotzdem verklagt, weil angeblich "mündlich" vereinbart wurde, das das AH das alte Radio bekommt. Das heißt die AH Verkäuferdeppen haben gegen ihre eigenen Verträge verstossen.
Die Deppen haben dann natürlich verloren.
Vertragsrecht ist in D sehr komplex, daher hat jeder vernünftige Bürger auch eine Rundum RS.
Sonst könnte man ja gleich sein Geld den Handwerkern und den AH hinterherschmeissen.
Grüße VC
So ist es reinschreiben kann man viel,nur wie wasserfest sowas ist entscheidet oft Richter in der heutigen Zeit,aber viele Menschen glauben halt das was in Verträgen steht und trauen sich nicht dageben vorzugehen.Hier wäre doch das beste Thema das es heute noch genug Wald und Wiesenhändler gibt die in Kaufverträge schreiben der Wagen wird ohne Gewährleistung verkauft obwohl die es nicht dürfen bei Verkauf an Privatpersonen,ein lange diskutiertes Thema.
Gibt es hier eigentlich News oder war das ganze ein Sturm im Wasserglas???
Hast du jetzt ein Gutachten???
Ganz anderer Ansatz:
War das eigentlich ein Mietwagen? Alter, Ausstattung, Laufleistung und frischer TÜV würden dazu passen. In der Bestellung steht aber nichts davon drin.
Wenn es ein Mietwagen gewesen sein sollte (siehe Zulassungsbescheinigung Teil 2), dies jedoch nicht im Vertrag steht, dann wäre das ein ganz eleganter Weg aus der Affäre.
Vergiss den Tipp, wenn es kein Mietwagen war oder es irgendwo im Vertrag stand.
1. Hand unfallfrei, frei von Achs- und Rahmenschäden ausgenommen Nachlackierungen.
Das steht da im Kaufvertrag. Seh nur ich das so oder geben die die Nachlackierung zu. Doppelte verneinung ergibt ein ja.
Die Sagen das keine Achs und Rahmenschäden vorhanden waren aber Nachlackierungen schon.
Kann sein das ich nun um die Ecke denke aber somit stehen die ehrlich da.
Zitat:
Original geschrieben von Jet0815
1. Hand unfallfrei, frei von Achs- und Rahmenschäden ausgenommen Nachlackierungen.
Das steht da im Kaufvertrag. Seh nur ich das so oder geben die die Nachlackierung zu. Doppelte verneinung ergibt ein ja.
Die Sagen das keine Achs und Rahmenschäden vorhanden waren aber Nachlackierungen schon.
Kann sein das ich nun um die Ecke denke aber somit stehen die ehrlich da.
Lese das nochmal richtig dann wirst Du es sicher verstehen.Leider ist es hier wie in vielen Threads es wird um Hilfe gebeten und danach hört man nichts mehr wie die Sache ausgegangen.
Der Zusatz ist schon absolut ein Hammer so wie es ein Wald und Wiesenhändler nicht besser schreiben könnte,nur von BMW schon merkwürdig.Man stelle sich mal vor der Wagen wird als Unfallfrei bestätigt aber hätte zb. einen Hagelschaden gehabt und wäre komplett deswegen neu lackiert worden,so ein Zusatz ausgenommen Nachlackierungen ist sehr breit gefächert zu sehen und einen solchen Vertrag würde ich niemals unterschreiben wie sicher viele hier.Wer hat denn Lust mit so einem Fall bis zum Gericht zu gehen ,was ein Ärger.