Jahreswagen Komplett neulackiert. Was kann ich nach 4 Monaten tun?
Hallo BMW Freunde,
Ich hatte mir vor 4 Monaten einen BMW 5-er 2011 Model beim BMW Autohaus gekauft und bin eigentlich sehr zufrieden, bis ich gefunden habe, dass das Auto Komplett neu lackiert worden ist!
Ich war Heute bei einen Felgendoktor und wir haben Spaßmaßig die Lack-Qualität vom Auto mit einem Lackschichtdickenmesser geprüft. Und dann war ich zutiefst schockiert! Das Auto ist von vorne bis hinten neulackiert. Manche stelle ist es zu dick lackiert und der Felgendoktor vermutet dass diese stelle auch gespachtelt ist. Der Verkäufer hat damals mündlich gesagt dass er das Auto von BMW bekommen hatte und kann nicht 100% sagen ob es nachlackiert geworden wäre. Aber er hat gesagt dass es ein Unfallfreies Auto ist. Auf dem Kaufvertrag steht "1. Hand, Unfallfrei, nachlackierungen ausgenommen".
Überlege jetzt zum Gutachter zu gehen und danach zum Anwalt. Bringt das was?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nirmalts
hier habe ich Glück gehabt. Habe eine Rechtsschutzversicherung mit SB €150. Ich werde Heute mit einen Anwalt sprechen.Zitat:
6.Eine Rechtschutzversicherung würde natürlich sehr helfen !!
Lg
Ich liebe solche Leute, die zuerst zum Anwalt rennen, bevor sie erst mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Vertragspartner führen ...
In meinem Leben bin ich bisher bestens damit gefahren, erst mal mit dem Vertragspartner zu reden und erst dann, wenn es nicht mehr anders geht, einen Anwalt aufzusuchen.
Gruß
Der Chaosmanager
77 Antworten
Hallo,
Sorry dass ich bis jetzt kein Update hier schreiben könnte. Ich habe dass Auto bei Tüv prüfen lassen (kein Gutachtung nur Lackschichtdickenmessung). Rechte Seite von Auto ist nachlackiert und teilweise gespachtelt. Ich habe es in schreiben bekommen. Laut Tüv ist es kein unfallfreies Auto. Verkäufer weiß jetzt Beschied und er meinte dass er es mit BMW klären muss. Ich bekomme ein Rückruf bis 28.02.
Es geht hier um nicht eine Preisminderung zu bekommen. Ich leibe das Auto! Der Verkäufer hat mündlich gesagt dass er nur Smart-Repair (Steinschlag Entfernung u.s.w) gemacht hat. Ich habe gedacht dass er nur solche Repair mit "Nachlackierungen ausgenommen" gemeint hat. Aber wenn es anders wäre, dass Auto geht einfach zurück zu ihn.
Grüße
also, der Verkäufer hat sich heute gemeldet.
Er hat bestätigt dass es ein Unfall Auto ist. Eine Seite war neulackiert mit Reparatur kosten 3000€ netto. Er hat keine Gründe gegeben warum es während die Verkauf nicht aufmerksam gemacht war. Er hat mich zwei Möglichkeiten geboten.
1. 15% der Reparaturkosten (also 450€) als Wertminderung erstattet bekommen
2. Ein gleichwertiges Unfallfreies Auto bekommen und ich bezahle % für gefahrene Kilometer
Option 1 habe ich gleich rausgenommen. Ich überlege nur ob ich ein anderes Auto selbst finde oder mit den gleichen Verkäufer mit Option 2 gehe.
Grüße
Die Möglichkeit der Wandlung hat er nicht angesprochen? Wenn das gelieferte nicht dem vertraglichen entspricht, dann besteht diese Option von Rechtswegen. Glaube kaum, dass die Kosten für die Nutzung und insbesondere der Wertminderung durch einen weiteren Besitzer dann von dir getragen werden müssen. Ersteres bestimmt in einem gewissen Umfang, letzteres eher nicht.
Option 2 ist ja nett, falls er wirklich dein Traumauto liefern kann aber das ist doch eher unwahrscheinlich. Wenn für dich alle Extras des bisherigen Fahrzeugs verpflichtend sind und er nur Autos hat, die fast so gut sind, dann reicht das ja schon als Grund diese Option nicht wahrzunehmen. Eine Rückerstattung dürfte für den Händler dann unumgänglich sein. Vermutlich auch schon dann, wenn das Auto 100% identisch ist bis auf die Lackierung.
Zitat:
Original geschrieben von nirmalts
also, der Verkäufer hat sich heute gemeldet.Er hat bestätigt dass es ein Unfall Auto ist. Eine Seite war neulackiert mit Reparatur kosten 3000€ netto. Er hat keine Gründe gegeben warum es während die Verkauf nicht aufmerksam gemacht war. Er hat mich zwei Möglichkeiten geboten.
1. 15% der Reparaturkosten (also 450€) als Wertminderung erstattet bekommen
2. Ein gleichwertiges Unfallfreies Auto bekommen und ich bezahle % für gefahrene KilometerOption 1 habe ich gleich rausgenommen. Ich überlege nur ob ich ein anderes Auto selbst finde oder mit den gleichen Verkäufer mit Option 2 gehe.
Grüße
der vertrag ist nicht wirksam, da der unfall verschwiegen wurde. ein rücktritt in dem sinne ist nicht notwendig.
du kannst die herausgabe des geldes schritt für schritt gegen übergabe des fahrzeges an den händler verlangen. alles andere sind versuche, dich weiter zu melken.
vertrauen hätte ich in den laden sowieso nicht mehr.
was eventuelle abzüge zur nutzung angeht, da befrage bitte den RA deines vertrauens. das hat mit der rückabwicklung eines nicht zustandgekommen vertrages überhaupt nichts zu tun.
wenn der händler will, kann er sein vermeintliches recht ja auf dem rechtsweg einfordern.
eine anspruch jetzt hat er mal überhaupt nicht.
mich wunderts nicht mehr, mit was für methoden hier abgezockt wird.....er versuchts ja nochmals, 450€ wertminderung für den unfallschaden? na, dann mus er den schaden mal genau darlegen, die durchgeführten reparaturen (die ganze seite lackiert! teilweise gespachtelt! was wurde ausgetauscht? türen etc....), sonst ist das angebot schon wieder mal absolut ins blaue gesprochen.....
dem würde ich kohlen geben, schön rotglühend!
gruss
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Ein bekannter hatte das gleiche Problem beim kauf eines Audis bei einem Vertragshändler.
Am Anfang waren sowohl der Vertragshändler als auch die Leute in Ingolstadt sehr arrogant. Sie haben Ihm paar hundert euro als Entschädigung überweisen wollten. Er hat es Abgelehnt. Dann haben sie sich nur Bereit erklärt das Fahrzeug zurückzunehmen. Dies wollte er auch nicht, da sie Ihn Betrogen haben und nicht einfach so ungeschadet davon gehen können.
Nach Drohung mit einem Anwalt und mit dem Vorhaben den Medien die Geschichte zu erzählen, wurden sie viel freundlicher. Am Ende hat er einen neuen Gebrauchtwagen mit viel besserer Ausstattung und neuen original Kompletträdern nach Wunsch bekommen
Der Mehrwert des neuen Fahrzeug war ca 4000 €.
An deiner Stelle würde ich sehr hart bleiben, das Fahrzeug auf jeden Fall zurückgeben. Ein hochwertigeres Fahrzeug verlangen, da du ja BETROGEN worden bist.
Wenn es ein Vertragshändler ist, dann solltest du mit ihm gar nicht diskutieren, (da er in meinen Augen ein Lügner, Betrüger und Gauner ist) sondern gleich mit München in Verbindung kommen. Sie haben sowieso genug Fahrzeuge und eines davon, welches deinen Wünschen entspricht werden sie dir geben.
Für BMW und die Leute in München ist es wichtig, dass so eine Geschichte nicht weiter verbreitet wird.
Stell dir vor, wenn du zur Stern TV gehst und deine Geschichte erzählst. Dies würde BMW viel mehr Kosten und das Wissen sie !!!
ALSO NICHT MEHR MIT DEINEN HÄNDLER REDEN, SONDERN MIT MÜNCHEN IN KONTAKT KOMMEN UND DENEN DIE GESCHICHTE ERZÄHLEN
Beide vom Autohaus genannten Möglichkeiten nutzen nur dem Autohaus und nicht dir.
Du wurdest betrogen mit falschen Angaben über das Fahrzeug. Im Kaufvertrag wurde von einem solchen Vorschaden nichts erwähnt.
Ich kann dir nur raten such dir einen Anwalt und lass dich durch diesen vertreten. Es kostet dich nichts.
Gruß
Micha
Zitat:
Original geschrieben von nirmalts
also, der Verkäufer hat sich heute gemeldet.Er hat bestätigt dass es ein Unfall Auto ist. Eine Seite war neulackiert mit Reparatur kosten 3000€ netto. Er hat keine Gründe gegeben warum es während die Verkauf nicht aufmerksam gemacht war. Er hat mich zwei Möglichkeiten geboten.
1. 15% der Reparaturkosten (also 450€) als Wertminderung erstattet bekommen
2. Ein gleichwertiges Unfallfreies Auto bekommen und ich bezahle % für gefahrene KilometerOption 1 habe ich gleich rausgenommen. Ich überlege nur ob ich ein anderes Auto selbst finde oder mit den gleichen Verkäufer mit Option 2 gehe.
Grüße
Was ich nicht vestehe wieso suchst Du weiterhin hier Hilfe und gehst nicht zu einem Anwalt,ist es denn so schwer oder traust Du dich nicht ? Der ganze Vertrag stinkt doch das war doch klar das hier was nicht stimmt mit dem Eintrag,man hat dich verarscht und hat wohl einen richtigen Kunden gefunden der nicht in der Lage ist zu handeln obwohl er sogar nach eigener Aussage eine Rechtschutzversicherung besitzt und daher jeden Weg gehen kann.
Der Vertrag ist als Unfallfrei bestätigt,daher ab zum Anwalt und Fahrzeug zurück ohne Zuzahlung der Kosten für gefahrene Kilometer und zusätzlich kann man noch eine Entschädigung einfordern.
Wenn jemand einen Fahrzeug als Unfallfrei verkauft das ein Unfallwagen ist dann ist sowas Betrug.
Ich würde weiterhin in diesem Autohaus nichts mehr kaufen .Die Zeit läuft nun und jeden Tag in dem Du nicht handelst ist schlecht falls der Wagen zurückgehen soll wie es das Gesetz vorsieht und nicht wie es das Autohaus gerne hätte das du nun noch die km zahlen sollst.Die spielen mit dir wie man an den beiden Vorschlägen sieht.
Zitat:
Was ich nicht vestehe wieso suchst Du weiterhin hier Hilfe und gehst nicht zu einem Anwalt,ist es denn so schwer oder traust Du dich nicht ? Der ganze Vertrag stinkt doch das war doch klar das hier was nicht stimmt mit dem Eintrag,man hat dich verarscht und hat wohl einen richtigen Kunden gefunden der nicht in der Lage ist zu handeln obwohl er sogar nach eigener Aussage eine Rechtschutzversicherung besitzt und daher jeden Weg gehen kann.
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Kuhnja1,
Sorry, ich muss jetzt auf Englisch switchen bevor ich etwas falsch auf Deutsch schreibe.
I am already in contact with a lawyer from the next day I wrote the problem here. There are certain things a lawyer can help and there are some decisions I have to make, for example, is X better than Y?. I am writing here just to get some feedback from a car loving community. It doesn't mean that I am doing a refresh every minute on this forum to see what everyone has to offer to help, before I take any action. You are also not forced to help me here. If you have nothing to offer, you can as well refrain yourself from writing anything here.
Please dont take me wrong. Comments like yours only help irritate people (at least me) and is not constructive/helpful in anyway!
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Laut der Anwalt muss ich eine Nutzungsentschädigung an den Verkäufer bezahlten. Geht nicht ohne. Einen Mediator von der Rechtschutzversicherung wird morgen den Verkäufer anrufen und mich vertreten. Ich nehme den Kaufpreis zurück und finde selbst ein andreses Auto. "Lessons Learnt" habe ich genug. Die wertvolle Vorschläge hier hat mir auch sehr geholfen. Vielen Dank an alle.
Grüße
Hallo,
ich habe heute mit dem Verkäufer wieder telefoniert und gesagt dass ich das Auto zurück geben möchte und Kaufpreis zurück erhalten möchte. Er hat es ohne weitere Fragen akzeptiert. Ich muss jetzt einen Brief an ihn schrieben mit dem Grund warum ich das Auto zurück geben möchte. Ich möchte nicht dass meinen Anwalt hier etwas schreibe weil er einverstanden ist das Auto zurück zu nehmen. Kann jemand bitte mir kurz helfen so einen Brief zu formulieren?. Sorry, ich schaffe es nicht mit meine "Deutschkenntnisse".
Inhaltlich möchte ich folgendes schreiben:
* Auto als unfallfrei in Vertrag gekauft
* Tüv hat Unfallschaden (Nachlackierungen, spachteln) am Auto gefunden
* Wie schon telefonisch besprochen möchte das Auto zurück geben und Kaufpreis erstattet bekommen
* Kilometer Stand: XX KM
* Bitte um Rückmeldung bis xx.xx.xxxx
Danke schonmal im Voraus!
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von nirmalts
Hallo,ich habe heute mit dem Verkäufer wieder telefoniert und gesagt dass ich das Auto zurück geben möchte und Kaufpreis zurück erhalten möchte. Er hat es ohne weitere Fragen akzeptiert. Ich muss jetzt einen Brief an ihn schrieben mit dem Grund warum ich das Auto zurück geben möchte. Ich möchte nicht dass meinen Anwalt hier etwas schreibe weil er einverstanden ist das Auto zurück zu nehmen. Kann jemand bitte mir kurz helfen so einen Brief zu formulieren?. Sorry, ich schaffe es nicht mit meine "Deutschkenntnisse".
Inhaltlich möchte ich folgendes schreiben:
* Auto als unfallfrei in Vertrag gekauft
* Tüv hat Unfallschaden (Nachlackierungen, spachteln) am Auto gefunden
* Wie schon telefonisch besprochen möchte das Auto zurück geben und Kaufpreis erstattet bekommen
* Kilometer Stand: XX KM
* Bitte um Rückmeldung bis xx.xx.xxxxDanke schonmal im Voraus!
MfG.
Telefoniert ist immer gut da kann er sich später noch überlegen was er denn gesagt hat,ich würde hier selbst garnichts schreiben sondern klar vom Anwalt vortragen lassen was man will,denn telefonisch besprochen zählt keinen Pfifferling.Seriös wäre wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt hätte das er den Wagen zurücknimmt ohne Zuzahlung der gefahrenen Kilometer,schließlich hat das Autohaus den Fehler gemacht und du hast auser Ärger später nichts von dem Geschäft.Nach dem Text gestern warst du ja schon beim Anwalt,also fällt die SB sowieso an ,er kann also hier das ganze auch regeln mit dem Autohaus.Klingt alles sehr verwirrt mit dem ganzen Thema,denn wenn ich doch beim Anwalt bin wieso suche ich dann Hilfe wie ich einen Brief fürs Autohaus schreibe ?
Ich würde nun vom Anwalt einen Brief aufsetzen lassen das der Wagen zurückgeht und das Geld bis Datum xy zurückzugewähren ist,die Sache ist noch nicht durch denn ein Telefongespräch ist nicht verbindlich da kann es später eine böse Überraschung geben wenn der Verkäufer sich nicht daran erinnern kann das er zb. auf die Zuzahlung der gefahren KM zu verzichten wollte.
ich habe bis jetzt nur telefonische Beratung von dem Anwalt genommen. Es ist für mich kostenlos. Der Anwalt hat gemeint dass ich hier nicht etwas rechtlich machen muss weil Verkäufer einverstanden ist Kaufpreis zurück zu geben . Ich habe hinweise von Anwalt bekommen was ich schreiben soll. Formulieren kann ich leider nicht. Ich kann auch SB bezahlen und Anwalt schreiben lassen. Dass kommt in Frage laut der Anwalt wenn es zur Klage kommt.