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Jaguar Zurückgeben

Jaguar XE X760
Themenstarteram 21. November 2017 um 15:29

Hallo an alle Jaguar XE Liebhaber,

ich hoffe hier vielleicht auf jemanden zu treffen der das gleiche Problem hat/hatte und mir mit etwas Rat beiseite stehen kann.

Ich habe 03/3016 einen Neuen Jagaur XE (180PS Automatik) über ein Autohaus in Münster erworben und finanziert.

Das Fahrzeug lief bis Kilometer 30000 einwandfrei, danach taten die ersten Fehler/Mängel auf.

-lauter Motor

-Zu später oder zu frühes Schslten

- Vibration des Fahrzeuges gesamt

-Ausfall aller Assistenzsysteme

-Vibration beim Bremsen

Seit dem ersten Auftreten der Möngel bis heute stand das Fahzeug mehr in der Werkstatt als das ich es gefahren habe.

Die Fehler konnten bis jetzt nicht zu 100% behoben werden.

Das Auto ist lmmernoch laut wie ein Traktor und hat Massagesitze und andere Mängel.

Wir haben uns mit dem Autohaus geeinigt das diese da Fahrzeug zurücknehmen.

Der Vorschlag war das sie den noch offenen Betrag der Finanzierung begleichen und wir ein neues Fahrzeug nehmen (auch wieder finanziert)

 

In der Aufstellung der Finanzierung des neuen würde jetzt sichtbar, dass das Autohaus 10.000€ auf den Listenpreis des neuen Fahrzeuges gerechnet hat .

Auf Nachfrage wurde uns gesagt das der Wiederverkaufspreis unseres Alten 10000€ unter der noch offenen Kreditsumme liegt.

Nun sollen wir als Kunde den Verlust des Autohauses tragen.

Was ich persönlich als nicht rechtens empfinds.

Hat jemand von euch schon mal Erfahrung damit gehabt

Bzw

War jemand vllt schon einmal in einer ähnlichen Lage

Wir möchten den neuen nehmen aber nicht die 10000€ zahlen.

Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Ich gebe mal einfach den Gedanken, den die andere Seite vermutlich hat, dazu: Man wandelt einen Autokauf, weil das Auto die zugesagte Eigenschaft (Fahren) nicht oder nur sehr eingeschränkt erfüllt und sich der Mangel nicht zufriedenstellend beheben lässt.

Wenn man dann aber 54000km gefahren ist...dann scheint es ja - juristisch - nicht soooooooo schlimm zu sein.

Vermutlich wird darin das juristische Problem liegen.

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Wir haben zwar keinen Jaguar gehabtvdamals sondern einen Transit aber wandeln ist wandeln. Und dazu brauchst du definitiv die Hilfe eines Rechtsanwaltes der sich mit Vertragsrecht auskennt.

Habe ähnliche Erfahrungen gemacht, zum Glück habe ich dann einen anderen Abnehmer gefunden. Jaguar hilft überhaupt nicht und die Händler.....

Themenstarteram 21. November 2017 um 18:01

Erstmal danke für die Antworten

Ich habe bereits mit meiner Rechtsberatung telefoniert Diese meinte auch, dass der Händler den Verlust nicht auf mich abwälzen darf/kann dies aber natürlich probiert.

Ich habe nur keine Lust einen Rechtstreit zu beginnen den ich nicht gewinnen kann. Jaguar fühlt sich nicht zuständig und verweist immer auf den Vertragspartner......

Das kann ja was werden.

Mach dir doch mal n Spaß: Der Händler in MS ist doch vermutlich der, der mehrere Häuser hat. Fahr doch mal zu einer anderen Filiale, zb. einer, die auch Mercedes hat und plaudere mal mit denen. So in der Art, dass du einen Mercedes bei nem anderen (reinen) Mercedes-Händler zurückgeben willst und dann Jaguar kaufen willst und frag, wie du damit am besten umgehen kannst. Wenn das dann ne interessante Antwort ist, nennst du den Namen des "Kollegen" bei deinem Verkäufer in MS...

Zitat:

@JaguarXE schrieb am 21. November 2017 um 19:01:40 Uhr:

Erstmal danke für die Antworten

Ich habe bereits mit meiner Rechtsberatung telefoniert Diese meinte auch, dass der Händler den Verlust nicht auf mich abwälzen darf/kann dies aber natürlich probiert.

Ich habe nur keine Lust einen Rechtstreit zu beginnen den ich nicht gewinnen kann. Jaguar fühlt sich nicht zuständig und verweist immer auf den Vertragspartner......

Das kann ja was werden.

Du wirst staunen was nur ein Schreiben vom Anwalt erreichrn kann. Wir hatten auch Sturrköppe bei Ford. Die Kiste sei Stand der Technik und alles bestens. Es war offensichtlich, dass da was nicht stimmte. Selbst der ADAC hatte schon Frhler gefunden die Ford verweigerte. Kaum einen Schreiben vom RA und man bot uns einen Ersatz an. Noch din Schreiben und es wurde gewandelt.

Themenstarteram 22. November 2017 um 5:24

Das Autohaus meinte nur es sei nicht mehr wandelbar aufgrund der 54000 km die es schon hat.

Wobei nicht beachtet wird, das die Fehler schon seit 25000 km bestehen...

Ich versuche es heute nochmal darauf ankommen zu lassen und hoffentlich einen anderen Weg zu finden das Auto endlich los zu haben. Und sei es durch Rückabwickeln

Im Telefonat mit dem Autohaus wurde mir gesagt ich bin selbst schuld das der Kredit noch so hoch ist, da die Schlussrate höher angesetzt wurde.... dies wurde mir damals vom Autohaus auf Grund der Fahrleistung/Jahr gerechnet.

Wenn ich kein defektes Auto hätte dann wäre ich jetzt gar nicht in der Situation 10000€ berappen zu müssen. Sondern würde nennen Kredit brav weiterzahlen.

Der Kunde ist der geschädigte und muss trotzdem Blechen.....

Hallo,

bei einer Rückabwicklung musst du lediglich den Ausgleich der Gefahrenen km zahlen und das ist geregelt.

Kaufpreis * Gefahrene km und das mit der zu Erwartende Laufleistung des Fahrzeugs teilen

z.B.

20.000€ * 5.000km = 100.000.000 / 200.000km = 500€

wäre somit 500€ vom Kaufpreis abzuziehen.

So ist das zumindest bei meiner Rückabwicklung.

Gruß

Ganzes einfach ist es nicht. Es gibt gewisse Grenzen usw.

Hier ist wirklich eine ausführliche Rechtsberatung erforderlich.

Ich gebe mal einfach den Gedanken, den die andere Seite vermutlich hat, dazu: Man wandelt einen Autokauf, weil das Auto die zugesagte Eigenschaft (Fahren) nicht oder nur sehr eingeschränkt erfüllt und sich der Mangel nicht zufriedenstellend beheben lässt.

Wenn man dann aber 54000km gefahren ist...dann scheint es ja - juristisch - nicht soooooooo schlimm zu sein.

Vermutlich wird darin das juristische Problem liegen.

Und darum Anwalt ;)

Aber sonst absolut richtig.

Themenstarteram 23. November 2017 um 9:47

Wir haben uns mit dem Autohaus geeignet .

Sehr gut!

Wie denn?

Nun wir wissen zwar, dass das Autohaus von Dir 10 k€ haben möchte, aber diese Zahl alleine ist nicht aussagekräftig, wenn man nicht weiß wieviel vom Kaufpreis Du seit 03/16 schon getilgt hast.

...ich denke mal, dass bei 54 tkm bei Wandlung so 25 - 30% des Kaufpreises (nicht des Listenpreises) Nutzungsentschädigung rauskommen.

Nun stellt sich die Frage, wie hoch der Anteil des Kaufpreises ist, der seit dem Kauf schon getilgt wurde, dazu fehlen ja die Angaben hier.

Das solltest Du Dir mit spitzem Bleistift durchrechnen. Nicht dass Du Dir hier ein "Eigentor" schießt.

XF-Coupe

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