Ist mein Auto ein Unfallwagen?
Hi. Vor 2 Jahren hatte mein Bruder meinen Golf gegen ein Verkehrsschild gesetzt. Da ich ihn jetzt verkaufen möchte frage ich mich, ob es offiziell ein Unfallwagen ist. Das hier steht unter anderem auf der Rechnung:
Fahrzeug vorn und hinten vermessen
Spur der Vorderräder eingestellt
Türaußenhaut aus- und eingebaut
Türaußenhaut ersetzt
Türverkleidung aus- und eingebaut
Türfensterscheibe vorn aus- und eingebaut
Rückspiegel aus- und eingebaut
Seitenteil hinten Teile demontiert
Seitenteil hinten ersetzt
Seitenteil hinten Teile montiert
Spoiler hinten unten aus- und eingebaut
Scheibenrad ersetzt
Dozer/Richtstand auf/abbauen
Rückverformung Seite rechts
Stoßfänger hinten instandgesetzt
Radhausschale außen rechts instandgesetzt
Ein Unfallwagen ist es doch erst wenn tragende Teile ausgetausch wurden oder? Tragende teile sehe ich in der Aufstellung nicht, also muss ich den Käufer eigentlich nicht auf den Unfall hinweisen oder?
Beste Antwort im Thema
nachdem keiner meiner vorredner dir eine antwort geben konnte, sondern alle bloß geraten haben bzw. ihre meinunge genannt haben ( ohja, meinungsfreiheit ist toll... wenn die meisten doch bloß ihre meinung auch für sich behalten könnten),
solltest du etnweder den adac anrufen, falls du die mitgliedschaft plust hast (2 kostenlose beratungen)
deinen händler fragen, der müßte sich auskennen
oder den verbraucherschutz anrufen; vor vielen jahren hatten die mal ne 3.xx DM/Min Leitung, was die heute kostet weiß ich nicht, da sitzen aber rechtsprofis am ende, die dir eine verbindliche antwort geben können.
verlass dich nicht auf "die gefühle" irgendwelcher leute ohne fachliche ausbildung, wenns um viel kohle geht ;-)
lieber 10 € investieren und tatsachen erfahren 🙂
have fun 🙂
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TrackerOne
@ Freetimer2
Ja auf dem Automarkt sind nur Vögel unterwegs. Verkaufe gerade meinen CLK 320 mit einem Hagelschaden und Karosserieschaden vorne rechts. Die sogenannten "Händler", die anrufen, sprechen meistens gebrochenes Deutsch und wollen entweder die Lederausstattung, das AMG-Spoilerpakett, Auspuff oder die Felgen haben. Als ob ich einen Ersatzteillager habe! Oder sie vereinbaren einen Termin und sagen "Isch schwör, isch komm vorbei...". Zum vereinbarten Zeitpunkt kommt aber keiner! Da kriege ich einen dicken Hals!!!
Oder sie kommen vorbei und meinen dann man würde mal eben mit dem Preis 2000EUR nach unten gehen weils den ja woanders auch für das Geld gibt mit der halben Kilometerzahl und ohne Unfall. Na dann sollen sie den da doch bitte kaufen, aber nicht bei mir 🙂 Entweder geht der so weg für min. 7400EUR oder er bleibt eben stehen, Punkt. Und die Farbe hat nunmal nicht jeder (Blue Graphit), die finden nämlich alle toll... Wenn denn nur der Hagelschaden nicht wäre...
VERKAUFT :-) An einen Händler, also kann ich das Auto vorher abmelden, besser gehts doch nicht. Reicht es wenn man die Nummernschilder mit zur Zulassungsstelle nimmt oder muss das Auto mit dahin?
Glückwunsch.
Papiere und Schilder reichen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Glückwunsch.
War zwar nicht ganz nett von mir weil ein Anderer gerade unterwegs war zu mir um zu gucken, aber wo der Händler bei 7400EUR eingeschlagen hat (nachdem! er den Wagen gesehen hat) war mir das egal, hauptsache weg und keinen Stress mehr.
Angenommen ich melde den nun Morgen ab, abgeholt wird er aber erst nächste Woche, was passiert dann wenn der Wagen am Wochenende noch geklaut wird? Ziemlich unwahrscheinlich, aber ich will ja sicher gehen 🙂 Kann ich die Versicherung einfach erst nächste Woche kündigen oder erlischt er Versicherungsschutz mit der Stilllegung?
Edit: Hat jemand von euch zufällig eine Vorlage für einen Kaufvertrag von Privat an einen Unternehmer? Ich hab zwar einen hier von Privat an Privat, aber das nützt mir ja nichts. Ich will nur wissen, ob an dem Vertrag den ich von ihm hab irgendwas faul ist, da wäre eine Vorlage nicht schlecht. Er hat unterschrieben, ich noch nicht.
Edit2: Laut meiner Versicherung ist der Wagen ab der Abmeldung nicht mehr versichert. Also lasse ich den wohl schlauerweise solang angemeldet bis er tatsächlich abgeholt wurde.
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Die Zulassung meldet die Abmeldung an die Vers.!
Wenn Du keine Garage oder ein abgesperrtes Grundstück hast, würd ich den noch angemeldet lassen. Ohne Zulassung darf er eh nicht an der Strasse stehen.
Bei Verkauf von Privat an Gewerbe bist Du eh aus der Haftung raus.
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Die Zulassung meldet die Abmeldung an die Vers.!
Wenn Du keine Garage oder ein abgesperrtes Grundstück hast, würd ich den noch angemeldet lassen. Ohne Zulassung darf er eh nicht an der Strasse stehen.
Na ich hab ein abgesperrtes Grundstück, aber da ist das ganze Wochenenede über keiner und jetzt waren ja schon ein paar Leute zum gucken da, es gibt also welche die wissen wo er steht 🙂
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Bei Verkauf von Privat an Gewerbe bist Du eh aus der Haftung raus.
Das ja, aber was muss man alles angeben? Jeden kleinen Lackkratzer den das Auto hat erwähnen oder reicht Hagelschaden laut Gutachten, Unfallschaden laut Reparaturrechnung, Fahrzeugzustand wie gesehen?
Hey, gratuliere erstmal zum Verkauf!😉
faceman22 hat Recht, auf dem abgesperrten Grundstück kann dir versicherungs- bzw. zulassungstechnisch nichts passieren. Aber melde den Wagen trotzdem am besten am selben Tag, wenn er abgeholt wird.
@edit
schau mal im Internet bei ADAC auf der Seite. Ich meine dort mehrere Varianten der PKW-Kaufverträge zum Download gesehen.
Ich würde im Kaufvertrag jeden Furz und Feuerstein eingeben, hatte schon ein paar sehr unangenehme Erlebnisse. Hagelschaden, Kratzer rechts, Delle links, Kopie der Reparaturrechnung beigefügt etc. Halte es so genau wie möglich, ist auch eine Garantie für dich!
Zitat:
Original geschrieben von TrackerOne
Hey, gratuliere erstmal zum Verkauf!😉
faceman22 hat Recht, auf dem abgesperrten Grundstück kann dir versicherungs- bzw. zulassungstechnisch nichts passieren. Aber melde den Wagen trotzdem am besten am selben Tag, wenn er abgeholt wird.
Mal schaun, evtl. kann ich den auch in eine Halle stellen, dann kann dem ja nichts passieren. Aber da der zum abholen mit dem Zug kommt und das 800km zu fahren sind, kann der ja erst irgendwann Nachmittags hier sein, da würde eine Abmeldung am selben Tag ja klappen können.
Zitat:
Original geschrieben von TrackerOne
@edit
schau mal im Internet bei ADAC auf der Seite. Ich meine dort mehrere Varianten der PKW-Kaufverträge zum Download gesehen.
Die bieten leider nur die Kombination von Privat an Privat und von Gewerblich an Privat an, aber nicht von Privat an Gewerblich. Unter
http://www.janolaw.de/.../gebrauchtwagen-kaufvertrag.htmlkann man sich einen kaufvertrag für 12EUR generieren, dann werd ich das wohl mal machen und verlangen, das der Grundlage vom Vertrag wird.
Zitat:
Original geschrieben von TrackerOne
Ich würde im Kaufvertrag jeden Furz und Feuerstein eingeben, hatte schon ein paar sehr unangenehme Erlebnisse. Hagelschaden, Kratzer rechts, Delle links, Kopie der Reparaturrechnung beigefügt etc. Halte es so genau wie möglich, ist auch eine Garantie für dich!
Ich verkaufe ja aber unter Ausschluss der Gewährleistung und gekauft wie gesehen, da kann ja nicht viel passieren. Einen Händler wird vor Gericht ja immer unterstellt, das er das vorher hätte erkennen müssen. Ist ja auch nichts großes, nur halt die normalen Gebrauchsspuren am Kofferaum vom Wasserkisten ausladen etc. was halt passiert.
Wieso rufen jetzt eigentlich die Leute an die mich vor 2 Tagen noch um 2000EUR runterhandeln wollten und würden auf einmal sogar mehr bezahlen als der Käufer? Tja, pech für die, hätten sie es mal gleich gemacht 🙂
Hehe...na das hört sich ja nach einer ziemlich wasserdichten Geschichte an! Alles richtig gemacht🙂
Also laut der ADAC Hotline soll man einfach den Kaufvertrag von Privat nehmen und beim Käufer dann Unternehmer drüber schreiben.
Guten Morgen zusammen,
ich hole dieses Fred mal wieder hoch, folgendes:
Ich habe mir im Sommer 2007 einen gebrauchten Golf V privat gekauft. Der Verkäufer, eine auf den ersten Blick seriöse Familie, hat mir den Wagen zu einem guten Preis verkauft. Der Wagen wurde nur von der Ehefrau zum Einkaufen und Kinder von A nach B transportieren genutzt. Demnach hatte er nur wenige KM auf dem Tacho. Es waren lediglich einige kleine Lackschäden (mit Fahrradlenker enstandene kleine Kratzer) am Wagen, weshalb er nochmal mit dem Preis runtergegangen ist.
Zu erwähnen ist, dass während der damaligen Probefahrt die Werkstatt-Warnlampe ansprang, worauf der Verkäufer gleich sagte, dass er das auf seine Kappe noch repariere ließe. Fand ich sehr nett. Kaufvertrag unterschrieben, mit dem Hinweiss das er den Schaden erst repariert und wir dann das Auto bekommen.
Als ich das Auto dann einige Tage hatte, ging die Warnlampe erneut an *grrr* ab in die Werkstatt, die mir dann sagen konnte, dass der Vorbesitzer lediglich den Fehler löschen hat lassen! Also wurde ich übers Ohr gehauen. Ein Anwalt hat das ganze dann geregelt, da der Verkäufer auf meine Anrufe und Schreiben nicht reagierte. Dank Anwalt zahlte er aber die Reparatur in Höhe von 400€. Es war der NOX-Sensor.
Mein Vertrauen war nach dieser Geschichte total hinüber und ich ärgerte mich schon, dass es ein Privatkauf war.
Nun zum eigentlich Anliegen:
Mein Wagen war jetzt einige Tage in der Werkstatt, da der Heckscheibenwischer kaputt war. Die Kofferraumverkleidung musste im Zuge der Reparatur komplett abgenommen werden. Dabei fiel dem KFZ-Meister auf, dass der Lack unter der Verkleidung kleine Bläschen hatte, die i.d.R. nur beim Nachlackieren entstehen. Außerdem waren einige Muttern halb mitlackiert, die beim Autobau eigentlich erst nach dem Lackieren angeschraubt werden und eine andere Farbe haben. Auch einige Spaltmaße waren seiner Meinung nach nicht ganz OK.
Der Meister fragte mich also, ob ich wüsste das es mit hoher wahrscheinlichkeit ein Unfallwagen wäre, da er meinte, dass die Kofferraumklappe komplett neu lackiert worden wäre 😠
Ich war natürlich platt und mir wurde einiges klar: Im letzten Jahr ist mir durch Zufall aufgefallen, dass eine Abdeckung am Kofferraum total schief saß. Außerdem ließ sich mein Kofferraum immer nur sehr schwer schließen, da das Schloss nicht richtig einrastete. Was zur Folge hatte, dass ich immer etwas kräftiger zuschlagen musste und mir dabei vor 3 Monaten das ganze Schloss kaputt gegangen ist. Es wurde ebenfalls getauscht und seitdem gehts viel besser!
Meiner Meinung nach alles sehr kurios und würde auf einen Auffahrunfall o.ä beim Vorbesitzer hindeuten, was meint ihr?
Der Vorbesitzer war meines Erachtens immer brav in VW-Werkstätten zur Inspektion oder TÜV. Kann man dort einfach anrufen und erfragen was es mit dem Wagen auf sich hat oder haben die Werkstätten eine Schweigepflicht?
Wenn ich es schaffe, will der Meister von gestern eine Lackprüfung mit einem Gerät machen um die Lackdicke festzustellen!?
Habe ich im nachhinein noch die Chance irgendwelche Rechte geltend zu machen, falls man zu 100% sagen kann, dass es ein Unfallwagen ist? Das ganze ist zwar schon 2 Jahre her, aber alleine wegen der NOX-Geschichte regt mich das ganze jetzt ziemlich auf :-(
Sorry für den langen Text, ich musste mir aber einfach mal meinen Frust von der Seele schreiben!
Beste Grüße
Hi,
lass erst mal den Lack messen. Das ist schon mal sehr hilfreich.
Da soll der Meister mal in die Fahrzeug-Historie rein schauen, ob da eine Unfallreparatur vermerkt ist. Normal fällt das unter Datenschutz, aber ein kleiner Hinweis vom Meister, ob man einen Anwalt bemühen sollte (Ja/Nein) sollte ja ausreichen.
Wurde der Schaden, wenn einer war, in ner Nicht-VW-Werkstatt gerichtet, kann man es nur über den Lack oder bei Gutachter erkennen.
Gruss
Was willst du nach 2 Jahren noch haben, käufer kann dann noch sagen, bei mir war da nix ???
Ich glaube "ohne" den Nachweis eine Rep. wirst du nix machen können...
Also der Nachweis einer Reparatur vor deinem Kauf wäre sicherlich wichtig. Denn ich würde ansonsten argumentieren, das Du (der Käufer) den Schaden nach dem Kauf fabriziert hast..
Ob jedoch nach 2 Jahre noch eine Möglichkeit besteht?..
Immerhin kann es sich um einen Bagatellschaden gehandelt haben..
wurde hier ja schon durchgekaut..
also ich würde da keinen aufstand mehr machen.. um vielleicht 200 Euro zurückzubekommen.. (wenn überhaupt)
Den Vertrag rückgängig machen wird wohl gar nichts bringen, denn du mußtest ja für deine Nutzung und Abnutzung was gegenrechnen..
gruß
Olli
Danke für die Antworten!
Mir gings auch nicht darum jetzt noch was rauszuschlagen oder gar den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Das ich auch in der Beweispflicht bin, dass ich NICHT den Unfall verursacht habe, habe ich garnicht bedacht.
Es ging mir irgendwie einfach nur darum, mal meinen Frust runter zu schreiben und auszudrücken, was es doch für Schweine auf dieser Welt gibt, wenn es denn wirklich ein verschwiegener Unfallwagen ist *kotz*
Danke!