Ist es verboten, Katalysatoren bei Export-Autos oder Schrottautos aus den Autos auszubauen?
Mal eine allgemeine Frage:
Mein Sohn macht ein Ausbildungsverhältnis in einem KFZ Betrieb.
Keine große Kette wie ATU usw. sondern eine "Einzel-Bude" mit einem Eigentümer, der auch Chef ist.
Nun berichtete mir der Sohn, dass eigentlich bei fast allen Autos der KAT ausgebaut wird, und anstelle dessen ein Rohr oder eine Attrappe eingebaut wird.
Diese Autos werden dann wieder verkauft.
Entweder als "Bastlerautos" oder "Export" oder als "Ersatzteile / Ersatzteilspender"
Bloß die Autos fahren alle noch, haben sogar teilweise neu TÜV und gehen nicht unbedingt alle ins Ausland, sondern werden sogar teilweise wieder in Deutschland zugelassen.
Ist das überhaupt legal?
56 Antworten
Der Ausbau und Verkauf der Kats ist eigentlich das Geschäftsmodell der Exporteure. Für einen alten Kat bekommen sie bis zu 500 €. Fehlt der Kat, werden die Export-Aufkäufer kaum noch Interesse an einem Gebrauchtwagen haben. Gegebenenfalls werden sie die alte Kiste für umsonst mitnehmen.
Der Chef deines Sohnes sollte mal vorsichtig sein. Wenn die Aufkäufer erst später merken, dass der Kat schon fehlt, wird er mächtig Ärger bekommen.
Zitat:
@Carsten-82 schrieb am 6. Februar 2023 um 15:26:15 Uhr:
Naja, besser der macht nicht seinen Laden zu, dann wäre nämlich mein Sohn arbeitslos.
Anstelle Deines Sohnes würde ich mir schnellstens selber eine seriöse Lehrstelle suchen. Sollte bei der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt, vor allem bei den Auszubildenden, kein großes Problem sein...
Vor paar Monaten hat er die Werkstatt noch mit Altöl geheizt und nun baut er die Kats aus und verhökert sie einzeln?
Warum nur glaube ich Dir die Geschichte nicht so recht?
Was ist denn dann das nächste Mal dran? Kundinnen müssen den Service mit sexuellen Dienstleistungen bezahlen...........
Egal ob Du das nun mit der Altölgeschichte auch warst oder nicht:
Es geht Dich einfach NICHTs an, was der Chef Deines Sohnes macht!
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 6. Februar 2023 um 16:55:28 Uhr:
Es geht Dich einfach NICHTs an, was der Chef Deines Sohnes macht!
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Das passt nicht. Es ist keine Strafvereitelung, wenn du eine Straftat nicht anzeigst. Dazu ist keiner verpflichtet. Mir bekannte Ausnahmen sind Mord, Raub und sonstige Straftaten nach Par.138 StGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Warum sollte es verboten sein den Kat aus einem Auto auszubauen das einem in dem Moment gerade gehört?
Auch der Verkauf ist nicht verboten, man muss eben nur angeben das die Fahrzeuge keinen Kat mehr haben.
Strafbar macht sich dann der Käufer die die Dinger ohne Kat wieder zulässt und in Betrieb nimmt.
Und dann steht da noch der Sohn dazwischen.........
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. Februar 2023 um 17:02:17 Uhr:
Das passt nicht. Es ist keine Strafvereitelung, wenn du eine Straftat nicht anzeigst. Dazu ist keiner verpflichtet. Mir bekannte Ausnahmen sind Mord, Raub und sonstige Straftaten nach Par.138 StGB.
Ein Ausbau den Kat ist eine Steuerhinterziehung wenn der PKW zugelassen
und im öffentlichen Verkehr genutzt wird.
Das Finanzamt kann im Nachhinein rückwirkend ab Zulassung auf den Halter die
Abgasnorm Euro 0 ansetzen und den Steuersatz dafür nachfordern.
Selbiges ist auch wenn ein "Anderer" Kat mit ECE eingebaut ist, aber nicht
in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Wird der PKW ( ohne Kat ) als Bastlerfahrzeug oder Ersatzteilspender verkauft
und ist nicht zugelassen, gibt es keine rechtliche Handhabe für dieses tun.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 06. Feb. 2023 um 17:53:43 Uhr:
Ein Ausbau den Kat ist eine Steuerhinterziehung wenn der PKW zugelassen und im öffentlichen
Verkehr genutzt wird.Das Finanzamt kann im Nachhinein rückwirkend ab Zulassung auf den Halter die
Abgasnorm Euro 0 ansetzen und den Steuersatz dafür nachfordern.
Das ist nicht korrekt, und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
Das ist keine Steuerhinterziehung, und da wird auch nichts im Nachhinein nachverlangt.
Es handelt sich dabei wenn dann (wenn es dann zur Zulassung käme), um erlöschen der Betriebserlaubnis, mit nachfolgenden Konsequenzen.
Und was Euro 0 sein soll, ist erklärungsbedürftig.
BTW.
Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, die Fahrzeuge in den Export gehen, oder als Ersatzteilspender verkauft werden, ist das alles legal.
Da behauptet einer was, was ein Anderer irgendwo angeblich aufgeschnappt hat und schon werden Straftaten konstruiert.
Das beste Deutschland aller Zeiten.
Hätte er seinen Sohn mal beim Zoll ne Ausbildung ermöglicht, da könnte er jetzt das Ganze von der anderen Seite erzählen..........
kann er machen sofern die autos abgemeldet sind und als bastler/teileträger an gewerbetreibende gehen.
die müssen halt selbst klarkommen mit dem schrott den sie da kaufen.
wie hoch die platin- und sonstwas anteile in den jeweiligen kats sind ist sehr unterschiedlich. so wird er manchen originalkat rausflexen, manch anderen nicht und zubehörkats wohl auch nur selten. ist irgendwo schnell verdientes geld wenn es modelle mit wertvollen kats sind von daher irgendwo legitim.
wenn er nackte ersatzrohre reinschweißt hat das schon ein 'geschmäckle', irgendwo haut er da schon seine fahrzeugabnehmer übers ohr. werden die aber früher oder später auch merken.
solange das nicht an kundenfahrzeugen die auf der straßen bleiben macht erstmal kein grund zur sorge.
ob ihm das wasser zum hals steht oder er nur gierig ist oder den letzten cent rausholen möchte, wer weiß.
[Themenfremden Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.]
Die meisten Autos gehen in den Export. Wird der KAT hier nicht ausgebaut, dann wird der als erstes in Afrika ausgebaut wenn das Auto vom Schiff kommt. Da verdienen sich welche eine goldene Nase mit. Erst wenn der KAT draussen ist, werden die Kisten verkauft und fahren viele Jahre weiter. So viel zum Umweltschutz wenn wir uns neue Autos kaufen. 😉
Selbst in Europa wird gut Geld fuer KAT gezahlt. Mein Kollege hier in Norwegen hat paar alte Schlacht-Volvos auf seinem Hof stehen. Da kam vor paar Wochen einer und flexte sich den einzigen KAT der noch da war aus so einer Kiste und hat Umgerechnet 370 Euro fuer gezahlt. Der Fuhr von Hof zu Hof und sammelt die Dinger. Der wird schon wissen warum 😉
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 6. Februar 2023 um 17:53:43 Uhr:
Ein Ausbau den Kat ist eine Steuerhinterziehung wenn der PKW zugelassen
und im öffentlichen Verkehr genutzt wird.
Das Finanzamt kann im Nachhinein rückwirkend ab Zulassung auf den Halter die
Abgasnorm Euro 0 ansetzen und den Steuersatz dafür nachfordern.
Selbiges ist auch wenn ein "Anderer" Kat mit ECE eingebaut ist, aber nicht
in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Das ist nicht korrekt. Den Zoll interessiert das nicht. Dazu hatte ich mal eine Anfrage gestellt:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Die Feststellungen der Zulassungsbehörden über Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, andere Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Hauptzollämter bindend.
Je nach Fahrzeugart und Datum der Erstzulassung richtet sich die Höhe der Steuer nach den folgenden Bemessungsgrundlagen: Hubraum, Schadstoffemissionen in Form der Emissionsklassen (mitunter auch Geräuschklassen), Kohlendioxidemissionen in Form des Typprüfwerts und zulässiges Gesamtgewicht.
Die Besteuerung richtet sich dabei jedoch nicht nach den tatsächlichen Emissionswerten eines einzelnen Fahrzeugs, sondern nach den im Rahmen des jeweiligen verkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgestellten Prüfwerten. Nachträgliche individuelle technische Veränderungen und ggf. Manipulationen, die zu verändertem Emissionsverhalten eines Fahrzeugs führen, haben daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die nach §§ 8 und 9 KraftStG festgesetzte Steuer.
Die Tatbestände einer Steuerhinterziehung und einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach §§ 370, 378 AO können nur dann vorliegen, wenn Steuern verkürzt worden sind.
Durch den Ausbau eines Katalysators bzw. durch das anschließende Fahren im öffentlichen Verkehr ist keine höhere Kraftfahrzeugsteuer entstanden. Folglich können tätig gewordene Personen in diesem Zusammenhang auch keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen haben.
Welche zulassungs- und verkehrsrechtlichen Auswirkungen insbesondere im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die beabsichtigten Änderungen an dem Fahrzeug nach sich ziehen, kann ich leider nicht ausführen. Die richtigen Ansprechpartner hierzu sind die Zulassungsbehörden und die Polizeidienststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zitat:
@newt3 schrieb am 6. Februar 2023 um 22:24:09 Uhr:
kann er machen sofern die autos abgemeldet sind und als bastler/teileträger an gewerbetreibende gehen.
die müssen halt selbst klarkommen mit dem schrott den sie da kaufen.
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Genauso macht er es ja auch.
Also rechtlich legal!?