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Blitzer App verboten 75 Euro Bussgeld. 1 Pkt

BMW
Themenstarteram 19. Februar 2020 um 17:40

Hallo,

nun hat man die Blitzer App für den Fahner des Autos verboten. Es drohen 75 Euro und 1 Pkt in Flensburg.

Wie muss ich mir das denn nun vorstellen? Was passiert da? Ich bekomme über das Smartphone einen akustischen Hinweis. Das Smartphone lient im Handschuhfach des Fahrzeuges und kommuniziert über Bluetooth mit der Infobox des Autos. Somit ist z.B. sichergestellt, dass ich über eine entsprechende Freisprechanlage telefonieren kann. Nun aber könnten ja auch durch das Smartphone Warnungen für Blitzerstandorte angezeigt werden. Ich habe ja Verständnis dafür, das Geld für die in Sand gesetzte PKW Maut muß wieder reingeholt werden.

So jetzt die Frage. Wie stellt die Polizei fest, ob eine Blitzer App installiert ist? Vor der Radar Hochbrücke am Nord-Ostsee-Kanal richten die einen Kontrollpunkt ein. Ich werde gestoppt. alle Insassen haben das Auto zu verlassen. Ein Polizeibeamter fährt dann mit meinem Auto über die Radar Hochbrüche Bedingung ist, er muss zu schnell fahren sonst kommt keine Warnung. Hört er ein Signal, begründet er einen Anfangsverdacht und durchsucht mein Auto. Er beschlagnahmt alle im Auto befindlichen Smartphones und durchsucht diese. Wird er fündig, ist alles schön. Findet er nichts, fragt er mich, ob ich weiß, dass da Blitzer stehen. Ich sage ja, da ich da öfter fahre. Beschlagnahmt er nun meinen Kopf als unzulässiges Hilfsmittel?

Wenn während der Kontrolle per Rundfunk eine Durchsage kommt: Radarkontrolle am Nord-Ostsee-Kanal! Ist jetzt auch noch mein Radio weg?

Genug des Blödsinns.

Wie kann man rechtsstaatlich herausfinden, ob auf meinem Smartphone eine derartige App ist. Eine Durchsuchung setzt immer einen Anfangsverdacht und einen richterlichen Bschluss voraus. Die Begründung "Gefahr im Verzuge" scheidet hier wohl aus.

Also? Wie machen die das?

Beste Antwort im Thema

Or neeej! Nicht schon wieder.

Lieber Verkehrsteilnehmer. Es war schon seit langem verboten, Blitzerapps während der Fahrt zu nutzen oder ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. Guten Morgen.

Wenn bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass so eine App aufleuchtet oder Meldungen verkündet, lässt sich drauf der Anfangsverdacht stützen.

Sicherlich stellt sich die Frage irgendwie, wie ein Beweis für manche Ordnungswidrigkeit geführt werden kann. Aber das ist doch nicht dein Problem, oder? Es ist verboten und daran sollte man sich orientieren.

Übrigens: nicht verboten ist die Nutzung einer App, die auf Geschwindigkeitsübertretungen hinweist! Funktioniert fast wie eine Blitzerapp, dient aber tatsächlich der Einhaltung der Regeln und damit der Verkehrssicherheit!

Deine Geschichte ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Es ist nicht verboten, den Kopf zu nutzen, um sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.

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Ganz einfach.

Der Polizist sieht, dass auf dem Handy eine App benutz wird, dann sind wir uns ja einig.

Und ja das gibt es häufiger als man denkt.

Das Auto durchsuchen, darf er natürlich nicht einfach so. Wenn er aber einen Anfangsverdacht hat, (Ton, Alarm), dann darf er natürlich das Auto durchsuchen, mit Beschluss, bzw. Gefahr im Verzug.

Und hier ist Gefahr im Verzug gegeben, da mit einem "Verlust" des Beweismittels zu rechnen ist. Sprich App beendet sich bzw. jemand kann das Handy wegnehmen und die App abschalten.

Es gibt auch noch eine andere Begründung für Gefahr im Verzug (Wenn der Aufwand zu hoch wäre, und der Richterliche Beschluss länger dauern würde, als das Handy zu durchsuchen.)

Dieses wird in der Praxis bei kleineren Fällen oft angewendet. Wie auch in dem beschriebenen Fall.

Bestätigt sich der Anfangsverdacht kann man das Beweismittel sicherstellen (freiwillige Herausgabe) oder eben Beschlagnahmen (mit Richtierlichen Beschluss, das geht aber auch noch nach der Beschlagnahme)

Or neeej! Nicht schon wieder.

Lieber Verkehrsteilnehmer. Es war schon seit langem verboten, Blitzerapps während der Fahrt zu nutzen oder ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. Guten Morgen.

Wenn bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass so eine App aufleuchtet oder Meldungen verkündet, lässt sich drauf der Anfangsverdacht stützen.

Sicherlich stellt sich die Frage irgendwie, wie ein Beweis für manche Ordnungswidrigkeit geführt werden kann. Aber das ist doch nicht dein Problem, oder? Es ist verboten und daran sollte man sich orientieren.

Übrigens: nicht verboten ist die Nutzung einer App, die auf Geschwindigkeitsübertretungen hinweist! Funktioniert fast wie eine Blitzerapp, dient aber tatsächlich der Einhaltung der Regeln und damit der Verkehrssicherheit!

Deine Geschichte ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Es ist nicht verboten, den Kopf zu nutzen, um sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.

Wenn das Handy im Handschuhfach liegt, hat es keinen GPS Empfang, demzufolge funktioniert auch keine Blitzer-App.

Pappt das Teil hingegen schön in Sichthöhe, die App läuft und die Zivilstreife fährt vorbei: Pech gehabt.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 22. Februar 2020 um 01:29:27 Uhr:

Wenn das Handy im Handschuhfach liegt, hat es keinen GPS Empfang, demzufolge funktioniert auch keine Blitzer-App.

Ist das bei dir wirklich so?

Bei mir hat er auf jeden Fall noch Empfang wie üblich.

@TE: Solange das Handy mit der App nicht sichtbar irgendwo liegt/steckt und töne von sich gibt, ist die Entdeckungsquote wahrscheinlich geringer als ein 6er im Lotto. Also einfach darauf achten und gut ist.

So ein App habe ich übrigens noch nie benutzt. Habe mich daran gewöhnt, immer 5-8 kmh mehr lt Tacho zu fahren als erlaubt. Selbst dann, wenn ich an 60er Baustellen auf Autobahn massiv bedrängt werde.

Wenn ich es besonders eilig habe, sind es auch mal +20. Demnächst werden es dann + 15, da nun ab 16 zu viel ein Punkt droht.

Im Handschuhfach ist das Entdeckungsrisiko geringer, aber verboten ist es trotzdem.

Solchen Threads nerven. Du weißt dass es verboten ist also was soll die Frage. Entweder man macht es, oder wenn man Schiss hat, lässt man es bleiben.

Ich werde sie auch weiterhin benutzen, genau so wie Du es anfangs beschreibst. Und da wird gar nichts passieren. Die ganzen Zeigefingerakrobaten hier werden schon eine abstruse Story finden, wie sie Dir Angst einjagen können. Deswegen sind solche Threads hier einfach nur überflüssig. Einfach genau so benutzen wie Du sagst, und gar nichts wird passieren.

Durchsuchung ohne Beschluss begründet durch Gefahr im Verzug bei einer "einfachen" Owi? Da ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben.

Wenn das Handy mit Bluetooth mit dem Autoradio verbunden ist, reicht ein simples stummschalten per Knopfdruck, und dann merkt im Rahmen einer Kontrolle niemand mehr die Nutzung.

Benutzt man den Bildschirm, wirds schon schwieriger. Aber auch dort kann man kleine, transparente Widgets nutzen, die niemand erkennen wird...

Und wieder ein fast sinnloses Thema. Fast sinnlos, weil es zur Belustigung beiträgt. Genauso wie "ich wurde mit X-km/h geblitzt, was passiert mir jetzt?". Man, als wenn die Ordnungshüter nichts besseres zu tun hätten als auf deinem Handy nach einer Blitzerapp zu suchen.

Ich kenne einen fall, wo jemand erwischt wurde... Ein Azubi, der nur scheiße labert wurde von einem anderen Azubi verpetzt... Die Polizei wusste wann er eine bestimmte Strecke fährt und konnte gezielt kontrollieren.

Bei einer algemeinen Kontrolle wollte bis jetzt niemand mein Handy sehen. Deshalb würde ich mir da auch keine Sorgen machen. Ich würde es aber auch keinem erzählen, wenn ich sowas nutzen würde. Sollte jemand gerade Stress mit einer Person haben, die von der App weiß, würde ich sie für einige Monate nicht benutzen.

Die Polizei legt sich auf die Lauer, um einem Azubi seine Blitzer-App nachzuweisen, der von einem Kumpel verpetzt wurde?

Ja nee, ist klar... :D :D :D

am 22. Februar 2020 um 13:07

Hatten wir doch schon?

Ich habe den Kram schon vorinstalliert im AutoNavi. Ich will sehen wie dort ein Polizist anfängt die Einstellungen zu durchsuchen. Da haben sie dann doch besseres zu tun.

Wundert euch nicht, was die mitlerweile können ...

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