Ist diese Strafe gerechtfertigt ?

Hallo zusammen,

Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.

Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.

Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.

Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.

Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.

Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.

Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.

Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)

In Kilo: 538

Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.

Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.

Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.

O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.

Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.

Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.

Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.

Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂

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Zitat:

@munition76 schrieb am 30. März 2018 um 14:20:06 Uhr:



Ich habe es bewusst überspitzt geschrieben und siehe da - wir sprechen auf einmal dieselbe Sprache.
Mit dieser "Genehmigung" schafft meiner auch ca 2,4 tonnen und auf einmal ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr.
Da brauchst du nicht so zu tun, als wäre es ein Alptraum auf der Straße.

Hätte, hätte Fahrradkette. Es ist egal ob du die Anhängelast erhöhen lassen könntest oder nicht, was zählt ist die eingetragene Anhängelast zum Zeitpunkt der Kontrolle.
Ebenso ist es fraglich ob ein nachträgliches Wiegen noch was bringt, du könntest ja Gewicht entnommen haben.

Würde da eher kommentarlos zahlen, denn bei einem Wiederspruch könnte ein Richter zwar zum Schluss kommen das du Recht hast und das relevante Gewicht entsprechend senkt. Aber Überladen bleibt das Gespann trotzdem und damit hätte er den Hebel dir doch kräftig auf die Finger zu klopfen und die Strafe könnte deutlich höher ausfallen als beim ursprünglichen Gewicht und dem schnöden Bußgeldbescheid.

Und noch ein kleiner Tipp, nicht jeder Richter sendet Signale aus mit denen er signalisiert das es besser wäre den Wiederspruch zurückzuziehen.

Fahradketten findet man in modernen Otto- und Dieselmotoren.

Wenn Du wiegen gehst, würde ich auf alle Fälle ohne Ersatzrad, Werkzeug usw. wiegen. Das sind schnell auch noch einmal 20kg, die im Leergewicht im Schein mit gerechnet sind.

Nur wird das alles nichts mehr bringen ... du kannst gerne versuchen da gegen irgendwas zu klagen. Warum sollte man eine neue Messung akzeptieren, weil die alte in deinem Fall falsch war? Wenn, hättest du das ganze vor Fahrtantritt machen müssen. Denn die Zahlen waren dir auch bekannt ... im besten Fall bekommst du jetzt noch Vorsatz hin...

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 30. März 2018 um 16:37:23 Uhr:


Hätte, hätte Fahrradkette. Es ist egal ob du die Anhängelast erhöhen lassen könntest oder nicht, was zählt ist die eingetragene Anhängelast zum Zeitpunkt der Kontrolle.
Ebenso ist es fraglich ob ein nachträgliches Wiegen noch was bringt, du könntest ja Gewicht entnommen haben.

Entweder hast du nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe, oder du suchst eine Lücke & verdrehst einem das Wort im Mund um, damit du was zum meckern hast.

Nochmal extra für dich:

Ich will die Strafe nicht(!!!) umgehen mit der Begründung, dass mein Auto theoretisch aufgelastet werden könnte. Das habe ich lediglich für den Moralapostel Oberlehrer geschrieben, weil er es so darstellen wollte, als hätte ich Amok gelaufen und das Leben der gesamten Bevölkerung aufs Spiel gesetzt.

Ich habe geschrieben, dass mein Auto laut Gesetz in der Lage wäre, 2,4 to sicher zu ziehen ohne jegliche technische Umbauten, wenn man eben ein Blatt Papier kaufen würde wo es so draufsteht. Damit wollte ich lediglich zeigen, dass es aus technischer Sicht (lt. Staat) eben kein Problem ist und ich niemandem gefährdet habe.

Zitat:

Würde da eher kommentarlos zahlen, denn bei einem Wiederspruch könnte ein Richter zwar zum Schluss kommen das du Recht hast und das relevante Gewicht entsprechend senkt. Aber Überladen bleibt das Gespann trotzdem und damit hätte er den Hebel dir doch kräftig auf die Finger zu klopfen und die Strafe könnte deutlich höher ausfallen als beim ursprünglichen Gewicht und dem schnöden Bußgeldbescheid.

Und noch ein kleiner Tipp, nicht jeder Richter sendet Signale aus mit denen er signalisiert das es besser wäre den Wiederspruch zurückzuziehen.

Hätte hätte Fahrradkette...

Mal abgesehen davon, dass ich RS-versichert bin & mein Anwalt ein Brief sogar kostenlos schreiben würde, bin ich auch punktefrei in Flensburg. Also ein unauffälliger Bürger und kein Dauer-Punkte-Sammler.

Wenn du eine Strafe akzeptierst, die du nicht verdient hast, ist es schön für dich. Ich lasse sowas mit mir nicht machen. Mir geht es da nicht um die paar Euros, sondern ums Prinzip und vorallem um den Punkt.

Falls es überhaupt dazu kommt, dass wir vor Gericht landen: Warum sollte der Richter nicht einsehen, dass ein abgeschlepptes Auto keinen Fahrer hat und somit dieses Gewicht abgeozgen werden muss? Das gleiche gilt für den Stützlast von 75 KG. Den leeren Tank kann ich mit mindestens 1 Zeugen nachweisen. Auch das muss abgezogen werden. Da kommen schnell mal 200 Kilo zusammen und schon ist es nur noch rund 10% Überladung.

Zitat:

@Knergy schrieb am 30. März 2018 um 17:25:37 Uhr:


Nur wird das alles nichts mehr bringen ... du kannst gerne versuchen da gegen irgendwas zu klagen. Warum sollte man eine neue Messung akzeptieren, weil die alte in deinem Fall falsch war?

Warum neue Messung? Wann war denn die alte "Messung"? Wo gab es das?

Es wurde lediglich etwas falsch im Taschenrechner eingetippt und nachweisbar fehlerhaft gerechnet, da das Gewicht im Fahrzeugschein einen Fahrer und 80% Tank einschliesst. Diese war im Fahrzeug nachweisbar nicht vorhanden. Ebenso wurde der 75 KG Stützlast nicht abgezogen.

Erkläre nun bitte, warum ein Widerspruch nichts bringt?

Was sich hier wieder einige an den Zahlen der Zulassungspapiere des aufgeladenen Fahrzeuges festbeissen.

Im Gesetzestext steht nichts von Vermutungen. Oder das das Ladungsgewicht an Hand von irgendwelchen Ladungspapieren berechnet werden kann. Die Ladungspapiere eine LKW z.B. sind nur Anhaltspunkte.
Die tatsächliche Überladung wird auf einer geeichten Waage festgestellt.

Es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers incl Ladung abzüglich Stützlast und nicht irgendwelche Vermutungen eines Polizeibeamten, der annimmt das das Gewicht des auf dem Anhänger befindlichen Fahrzeuges dem Gewicht im Fahtzeugschein entspricht.
Da hätte sich der Polizeibeamte schon die Mühe machen müssen das aufgeladene Fahrzeug genau zu inspizieren und feststellen müssen das das Fahrzeug dem Originalzustand entspricht. Incl der Kontrolle der Fahrzeugflüssigkeiten und einer evt ausgebauten Batterie.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 15:38:50 Uhr:


"Gehen wir davon aus, dass der Transporter als LKW läuft..."

Warum gehen wir bei einem Mercedes E-Modell Kombi davon aus, dass der als LKW läuft?

Mein Gott.
Du hast das komplett aus dem Zusammenhang genommen und auch noch Worte aus dem Satz. Was soll das?
Erste Aussage war, dass er mit Pkw unterwegs war. Da jedoch der Hänger zu schwer für den Pkw sei wollte. Er mit dem Transporter fahren.
Nichts gegen das Stänkern, aber ein Mindestniveau an Wittz oder Besserwisserei sollte schon dabei sein.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. März 2018 um 17:38:07 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 15:38:50 Uhr:


"Gehen wir davon aus, dass der Transporter als LKW läuft..."

Warum gehen wir bei einem Mercedes E-Modell Kombi davon aus, dass der als LKW läuft?

Mein Gott.
Du hast das komplett aus dem Zusammenhang genommen und auch noch Worte aus dem Satz. Was soll das?
Erste Aussage war, dass er mit Pkw unterwegs war. Da jedoch der Hänger zu schwer für den Pkw sei wollte. Er mit dem Transporter fahren.
Nichts gegen das Stänkern, aber ein Mindestniveau an Wittz oder Besserwisserei sollte schon dabei sein.

Gruß

Richtig. Auf die Waage wollte ich den Hänger mit Transporter ziehen. Jetzt überlege ich jedoch dies nicht zu tun. Nicht das ich bei der kurzen Strecke von ~3 Km auch noch angehalten werde mit mein gewerblich angemeldetes KFZ.
Ich nehme lieber den alten ML vom Nachbarn. Der darf es zweifelsfrei ziehen "ohne gewerbliche Zwecke etc".
Sicher ist sicher.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 30. März 2018 um 17:37:16 Uhr:


Es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers incl Ladung abzüglich Stützlast

Die Stützlast besagt nur, mit welchem Gewicht die Anhängerdeichsel auf die AHK vom Zugfahrzeug drückt oder max. drücken darf. Die Gesamtmasse des Anhängers inkl. Ladung wird dadurch nicht reduziert. Man kann einen Einachser auch so beladen, dass der Schwerpunkt hinter der Achse liegt und die Deichsel entlastet wird. Dann geht die Stützlast gegen null oder sogar negativ (hebt das Zugfahrzeug hoch).

Zitat:

@spreetourer schrieb am 30. März 2018 um 18:05:29 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 30. März 2018 um 17:37:16 Uhr:


Es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers incl Ladung abzüglich Stützlast

Die Stützlast besagt nur, mit welchem Gewicht die Anhängerdeichsel auf die AHK vom Zugfahrzeug drückt oder max. drücken darf. Die Gesamtmasse des Anhängers inkl. Ladung wird dadurch nicht reduziert. Man kann einen Einachser auch so beladen, dass der Schwerpunkt hinter der Achse liegt und die Deichsel entlastet wird. Dann geht die Stützlast gegen null oder sogar negativ (hebt das Zugfahrzeug hoch).

Mein lieber Spreetourer.
So fangen alle Belehrungen an, und so fängt auch diese an.
Ein imaginärer PKW darf 700kg Anhängelast haben. Die notwendige und zuläßige Stützlast beträgt 50 kg.
Somit darf der Hänger legal 750 kg schwer sein sofern sich die 50 kg auf der Deichsel befinden. Und ja dies belastet die Zuladung des Zugfahrzeug.

Nimm es mir nicht böse, aber jetzt läuft mein Kopfkino. Stellle mir gerade einen Trabant mit negativer Stützlast vor. ..... schreibe jetzt nichts mehr ( sagt mein Anwalt)

Also zumindest der obere Teil ist richtig, für den Rest muss ich bestimmt Abbitte leisten.

Gruß

Zitat:

@400.000km schrieb am 30. März 2018 um 14:39:53 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 14:30:31 Uhr:


Fahr doch spaßeshalber mal auf eine geeichte Waage und lass dir das Ergebnis ausdrucken.

Aber nicht mit dem gleichen Zugfahrzeug.

Vielleicht könnte man dann dort nur den Hänger mit dem besagten Auto wiegen.😉

Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. März 2018 um 18:24:52 Uhr:


Stellle mir gerade einen Trabant mit negativer Stützlast vor.

OT: Zu DDR-Zeiten öfters vorgekommen - besonders mit nem Klappfix oder Queck Junior am Haken. 😉

Und wegen der Stützlast "frag' mal die Maus" ... oder deinen alten Physiklehrer. 😁

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 14:30:31 Uhr:



Fahr doch spaßeshalber mal auf eine geeichte Waage und lass dir das Ergebnis ausdrucken.

Die Idee ist natürlich super, klappt aber auch nur beweiskräftig, wenn man das ganze auffahren auf die geeichte Waage und den Ausdruck, der aus der Maschine kommt beziehungsweise den Drucker live dokumentiert, d.h. ein Video davon macht.

Ansonsten könnte mich irgend ein schlauer Beamter argumentieren, dass es ja auch ein anderes Fahrzeug und ein anderer Anhänger und so weiter gewesen sein könnte.

Wobei ich noch nicht einmal wusste, was überhaupt solche geeichten Waage gibt?

In die USA Amerika hat eine solche geeichte Waage jeder Truck stop, wo dann die „ 18 Wheeler” drauf fahren können, um die einzelnen Achs- Gewichte festzuhalten. Der Anbieter ist meistens
„CAT-Scale”

@ Threadersteller: wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, So rate ich dir wirklich, dich an einfach an einen Anwalt zu wenden, denn ein Rechtsanwalt weiß mehr als alle hier im Forum, und kann das auch besser formulieren gegenüber den Behörden.

Für solche kniffligen Sachen sind eigentlich Rechtsanwälte da, und Rechtschutzversicherung, die die Kosten übernehmen. Dazu hat man so etwas.

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