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Ist dies ein MOPF oder Vormopf

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 5. September 2011 um 13:25

Hi Leute,

es geht um die Frage ob dies ein Mopf oder VorMopf Fahrzeug ist?

Der Hintergrund: Wenn es Vormopf ist, hat es doch die automatisch die SBC Bremse, oder?

Ist die SBC Bremse kritisch bei 180000km? Habe vor diesen Wagen (320cdi) zu kaufen, deshalb frage ich. Leider nicht durchgehend bei MB scheckheftgeplegt,

Siehe Bild:

E320cdi
Beste Antwort im Thema
am 5. September 2011 um 14:40

Zitat:

Muss ich mir Sorgen machen wegen der SBC Bremse? Welche anderen "Krankheiten" haben (oder könnne haben) die späten Vormopfs.

Ich denke da an Rost, Fahrwerkteile wie Querlenker, etc...

Oder auf was soll ich beim Kauf achten?

Danke

Aron

 

 

 

Da findest Du über die Suche Material bis Weihnachten

 

Gruss

 

C3PO V3.0

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55 Antworten
am 5. September 2011 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von born_hard

jetzt keine Interpretationen bitte.

Wieso nicht?

Wenn du uns mit 10 pixel grossen Bildchen und halbfertigen Geschichten beglückst, ist alles was wir dazu sagen können nur ne interpretation.

Faktisch willst du ein Auto von jemand kaufen, der nur schwer nachweisen kann, das es ihm gehört. Rennst dann mit dem Kaufvertrag auf den Namen A und dem Fahrzeugschein auf den Namen B zur Zulassungsstelle .. und dann?

Das ist doch eigentlich kein Problem, da Ansprüche des Verkäufers gegen den ursprünglichen Verkäufer (Händler) abgetreten werden können.

Themenstarteram 5. September 2011 um 16:57

was heisst das genau?

Ansprüche des Verkäufers gegen den ursprünglichen Verkäufer (Händler) abgetreten werden können.

Hab ich was davon? nämlich die Gewährleistung des Händlers?

Wer den Brief besitzt kann das Fzg. rechtens veräußern.

Ob noch weitere Titel auf das Fzg. bestehen weil der Kunde bspw. seine Zahlung nicht komplett geleistet hat, kannst Du dann nachganging feststellen.

Die obige Frage war schon nicht schlecht : Ist Dir wohl dabei ?

Zitat:

Original geschrieben von BaldTDCI-Fahrer

Wer den Brief besitzt kann das Fzg. rechtens veräußern.

Falsch!

---

Zitat:

was heisst das genau?

Ansprüche des Verkäufers gegen den ursprünglichen Verkäufer (Händler) abgetreten werden können.

 

Hab ich was davon? nämlich die Gewährleistung des Händlers?

Wenn der Verkäufer einen Garantie und/oder Gewährleistungsanspruch gegen Dritte hat, so kann er diesen an Dich abtreten. Fraglich ist halt nur, ob er diesen hat und ob er ihn auch abtreten will. Zwingen kannst Du ihn dazu nicht und das muss auch vertraglich vereinbart werden!

am 5. September 2011 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Zitat:

Original geschrieben von BaldTDCI-Fahrer

Wer den Brief besitzt kann das Fzg. rechtens veräußern.

Falsch!

Genau.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ist auch nicht das Hauptproblem (kann aber zum Problem werden, wenn das Auto nicht abgezahlt ist - ich teile da die optimistische Einschätzung leider nicht, das keine Ansprüche bestehen), aber das der Händler das Auto auf sich zugelassen hatte und der neue (angebliche) Besitzer (nicht Halter! und ob er Eigentümer ist, kann man so nicht feststellen) nicht auf sich, ist mehr als merkwürdig genug.

Oft genug eine Masche sich um die Gewährleistung zu drücken, weil die Karre ein Haufen Schrott ist und man beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschliessen kann - selbst arglistisge Täuschung nachzuweisen ist eine nervenraubende Angelegenheit. (siehe Verkehr&Sicherheit - riesen Thread zum Thema Betrug beim Autoverkauf)

Ich frage mich, wie ein vernünftiger Mensch auf den Gedanken kommt, solch ein dubioses Geschäft abschließen zu wollen. Das Angebot mit solchen "Bildern" sagt doch schon genug. Wer über solch ein Angebot nachdenkt, kann nichts erwarten.

Themenstarteram 5. September 2011 um 22:43

Ich hab die FIN vom Fahrzeug. Kann jemand mir weiterhelfen und einige Infos zur Historie bzw. zu den gemachten Arbeiten an diesem Fahrzeug bereitstellen. Wäre echt hilfreich:

WDB 211222 1A 960504

Insbesondere ob die Hydraulikeinheit der SBC Bremse oder Fahrwerkskomponenten schon mal getauscht wurden. Weil diese Teile wären jetzt im Anmarsch bei knapp 200000km .

Danke

am 6. September 2011 um 5:00

Lass die Finger davon, das stinkt doch meilenweit gegen den Wind.

 

 

Gruss

C3PO V3.0

 

Irgendjemand wird bestimmt auf dieses Fahrzeug reinfallen ...aber warum willst Du das unbedingt sein?

Selbst wenn alles einwandfrei ist und der Verkäufer es sich wirklich nur "anders überlegt" hat - ich hätte dabei nie ein gutes Gefühl.

Aber mach mal ruhig.

Ich habe den Eindruck, dass Du unbedingt einen E zum sehr guten Preis möchtest.

Verkalkulier Dich mal besser nicht.

Gruß

Hyperbel

Der hier isses:

http://www.ebay.de/itm/280733242121

Viel Spaß beim Zerpflücken der Auktion ...

Ich glaube, der ist jetzt schon angesichts der Mängel und der Buchhalterausstattung zu teuer. Von einer Vorgeschichte, die u.U. sagen wir mal nett ausgedrückt Lücken aufweisen könnte, will ich gar nicht erst reden.

LG

Rüdiger

.... und ich hab gleich den VORMopf gesehen! :D

Grundsätzlich ist Verkauf im Kundenauftrag oder über Ebay nichts unseriöses.

Angesichts von km-Stand und Mängeln ist der zu erwartende Verkaufspreis für eine gewerblichen Händler, der Gewährleistung geben muss, nicht auskömmlich. Deswegen Verkauf durch Privat bzw. im Kundenauftrag. Auch bei Ebay sollte man die Gebrauchtwagen besichtigen, Probe fahren und ggf. einem Gutachter vorstellen.

Vorsicht ist dann geboten, wenn der Ansprechpartner mit komplizierten Geschichten Nichtwissen über wichtige Fahrzeugeigenschaften rechtfertigt (unfallfrei, km-Stand, Ausstattung , Halter-/Wartungs-/Reparatur-Historie usw.). Diese sollte man sich zumindest vor einer weiten Anreise oder Gutachterbestellung schriftlich zusichern lassen. Wenn dem Verkäufer das zu mühsam ist, lässt man es als Privatkäufer besser sein. Dahinter muss keine Betrugsabsicht stecken. Auch Mercedes selbst, Mietwagenfirmen oder Behörden versteigern ältere Gebrauchtwagen "gekauft wie besehen", um die internen Verwaltungskosten gering zu halten.

Übersteigen bei Ebay die Gebote das eigene Limit, waren Gutachterhonorare, ggf. weite Anreisen für Besichtigung und Probefahrt vergebens. Bei einem konventionellen Angebot mit Festpreis oder Verhandlungsbasis weiss man vorher Bescheid.

Mit Geboten über 10.000€ finde ich persönlich den Wagen zu teuer. Aber anscheinend gibt es viele Kaufinteressenten, darunter auch den Themenersteller, die mit knappem Ankaufsbudget unbedingt einen E320TCDI haben wollen.

Themenstarteram 6. September 2011 um 8:26

Danke für regen Meinungsaustausch.

Wieso finden einige den Wagen zu teuer?

Im Gegenteil: Genau wegen dem Schaden (der ja nur optischer Natur ist) ist dieser Wagen günstig.

Was soll eurer Meinung nach ein 320cdi Bj.Mitte2006 mit 180000km Avantgarde von Privat (also Händler EK) kosten?

Habt ihr mal bei DAT geschaut?

Das würde mich wirklich interessieren!

Und wieviel sollte man für den Schaden dann abziehen?

Seit wann ist Händler Einkaufspreis = Privatverkaufspreis? Wenn dem so wäre, würde keiner mehr an Privat verkaufen.

Thema Verkauf im Kundenauftrag: Agenturgeschäfte sind nur solange statthaft, solange sie nicht geeignet sind Eigengeschäfte des Unternehmers zu verschleiern. Insofern würde ich genau prüfen, wer da was an wen verkauft und warum. Wenn der Verkäufer (Verbraucher) den Wagen tatsächlich zuvor vom Unternehmer gekauft hat, so soll er Dir, als neuem Käufer, doch einfach seine Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer abtreten.

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