Ist die Traglast 96 oder nur 100 auf den Hinterachse bei 18 Zoll laut COC zugelassen (inkl. AHK)?

BMW 5er F11

Hallo zusammen,

ich habe den 520d und werde aus der COC nicht ganz schlau, da ich auch eine AHK habe und dort was von 69 UND/ODER 100 steht.

Verbaut ist bei mir von der BMW-Niederlassung 4x Traglast 96 auf runflate. Wie ist die COC zu interpretieren? Hat BMW da falsche Reifen montiert oder sind diese zulässig, da ja eine AHK verbaut ist reichen die die 96 = 1420kg zwar ohne AHK aus oder müssen grundsätzlich hinten 100er verbaut sein (s.Abb.)? Wie ist die COC zu lesen?

Gruß
Christian

COC F11
30 Antworten

Aber warum braucht man bzw. warum steht beim Eintrag NUR für Winterreifen 100V und für Sommerreifen nur 97V. Bei beiden hätte ich es jetzt verstanden, aber warum nur bei WiRe die höhere Traglast?

So wie von Euch erklärt lastet man bei höherer Geschwindigkeit quasi ab, braucht also mehr Traglast zum kompensieren. Dadurch dass man mit dem Hänger nur 100km/h fahren darf, ist eine Tolleranz von 15-20% dicke ausreichend, da man wohl bis 100km/h gut 200kg an Traglastreserve hat. Daher irrelevant. Wegen der steigenden Fliegkraft/Belastung braucht man also je schneller das Auto ist auch einen höheren bzw. ausreichende Traglastindex. Habe ich hoffentlich so richtig verstanden.

So wie ich es aber beim Link von @KaiMüller verstanden habe ist aber diese Tolleranzgrenze seit 2017 von der EU aber aufgehoben. Kann man die ganze Felgendiskussion mit Traglast usw. als völlig sinnlos abtun, wenn ich beim TÜV einfach mit einem Aufkleber bis 200km/h reinsetze und gut is? Glaube ich wohl kaum. Kann BMW jetzt sagen mach den Aufkleber rein und gut is?

Kann sich BMW auch so rausreden? Ich habe den Wagen auf serienmäßig Winterreifen gekauft. Es steht bei 226km/h Spitzengeschwindigkeit 100V in der COC, also müsste ich doch diese auch draufziehen, um den vollen Nutzen bis zur max. Geschwindigkeit zu haben!? Also ist der Hängerbetrieb unkritisch, sondern nur die Höchstgeschwindigkeit!?

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 09:47:14 Uhr:


Aber wenn doch bei Winterreifen die 100 als Vorgabe eingetragen ist muss diese doch eingehalten werden?

Nein, nicht unbedingt.
Die Eintragungen zum Trahfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex sind (im Gegensatz zur Größe) nicht fix bindend.
Wichtig sind die tatsächlichen Werte. Der Reifen muss für die tatsächliche Vmax und die tatsächliche zul. Achslast geeignet sein.
Ein Winterreifen noch nicht mal für die Vmax, da reicht ein Hinweis zur Einschränkung, z.B. der berühmte Aufkleber.
Normalerweise, nicht immer, ist die Eintragung aber rechnerisch sinnvoll.

Jedenfalls muss man erst rechnen, nur die Eintragung für sich allein tuts nicht.

226km/h Vmax bedeutet bei V-Reifen eine Reduktion des LI auf 95,2%. (Siehe o.a. Tabelle).
D.h. (710kg×0,952)×2~1352kg Achslast.
Das reicht nicht aus.
Deswegen ist mit V-Index ein LI von 100 erforderlich (dazwischen gibt es nichts auf dem Markt).
Ab W-Index ist LI 96 ausreichend.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 11:40:46 Uhr:


Aber warum braucht man bzw. warum steht beim Eintrag NUR für Winterreifen 100V und für Sommerreifen nur 97V.

Die Sommerreifen haben sicherlich keinen V-Index.
Ich glaube nicht, dass es das überhaupt gibt.
Die haben i.d.R. mindestens Y.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 11:40:46 Uhr:


So wie von Euch erklärt lastet man bei höherer Geschwindigkeit quasi ab, braucht also mehr Traglast zum kompensieren.

Richtig, aber nicht "quasi", sondern genau linear nach Tabelle.
0,3%P je km/h über 210km/h bei V.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 11:40:46 Uhr:


Dadurch dass man mit dem Hänger nur 100km/h fahren darf, ist eine Tolleranz[sic!] von 15-20% dicke ausreichend, da man wohl bis 100km/h gut 200kg an Traglastreserve hat. Daher irrelevant. Wegen der steigenden Fliegkraft/Belastung braucht man also je schneller das Auto ist auch einen höheren bzw. ausreichende Traglastindex. Habe ich hoffentlich so richtig verstanden.

Das ist die technische Begründung/Hintergrund.
Die genauen Vorhaben ergeben sich aus den Vorschriften
Es sind genau 15% Zuschlag im Hängerbetrieb.
Abschlag, ich wiederhole mich, nach Tabelle.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 11:40:46 Uhr:


So wie ich es aber beim Link von @KaiMüller verstanden habe ist aber diese Tolleranzgrenze[sic!] seit 2017 von der EU aber aufgehoben.

Ja, aber einschlägig ist der Zeitpunkt der Typzulassung.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 11:40:46 Uhr:


Kann man die ganze Felgendiskussion mit Traglast usw. als völlig sinnlos abtun, wenn ich beim TÜV einfach mit einem Aufkleber bis 200km/h reinsetze und gut is? Glaube ich wohl kaum. Kann BMW jetzt sagen mach den Aufkleber rein und gut is?

1. Mit Felgen hat das gar nichts zu tun.
Nur mit Reifen.
Bei Felgen gilt die Traglast wie zugelassen und fertig.

2. Der Aufkleber gilt nur für niedrigeren Geschwindigkeitsindex.
Für einen zu niedrigen Lastindex (auch wenn der teilweise geschwindigkeitsabhäbgig ist) geht das nicht.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 11:40:46 Uhr:


Kann sich BMW auch so rausreden? Ich habe den Wagen auf serienmäßig Winterreifen gekauft.

Wenn du 96V Reifen montiert hast, ist das falsch.
Die sind auf dem Auto nicht zulässig. Das ist ein Sachmangel, den es zu beheben gilt.
Alle höheren Geschw.indizes sind mit LI96 erlaubt.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 15. Mai 2021 um 11:40:46 Uhr:


Also ist der Hängerbetrieb unkritisch, sondern nur die Höchstgeschwindigkeit!?

Ja, vergiss Hängerbetrieb. Hängerbetrieb ist in dem Fall irrelevant.

Zitat:

@teddy122 schrieb am 15. Mai 2021 um 10:56:49 Uhr:


Der Hauptsinn der Aussage ist. M.e. das als Winterreifen auch ein 100v geht. Da wird die Ablastung bei hoher Geschwindigkeit durch einen höheren LI ausgeglichen. Mit einem 96V könntest du nicht gefahrlos 226 fahren. Mit einem 100V schon. Darfst im Winter auch 98Y nehmen. Kannst im Winter aber auch einen 96T nehmen. Und ein Speedlimitaufkleber.
Vermutlich gibt es nicht viele 98Y Winterräder. Daher steht hier m.e. mal was sinnvolles in der Zulassungsbescheinigung.

Im Großen und Ganzen korrekt, genau.

Es gibt aber in der Größe zumindest W-Reifen für den Winter soweit ich weiß.
Aber warum sollte man den Kompromiss eingehen, wenn die LI100 Reifen breit verfügbar sind?

Letztlich wichtig bei der ganzen Sache ist der Zusammenhang von Lastindex und Geschwindigkeit.

Respekt zu deinem Hintergrundwissen und vielen Dank für die super Erklärung!!!!

Jetzt mal im Ernst. Da steigt doch Ottonormalverbraucher nicht durch, wenn einem das nicht erklärt wird. Bin mal gespannt was BMW dazu sagt.

Lustig fand ich, als ich den Wagen abgeholt habe, dass ich wegen der Nummernsschildhalter vorne unterschreiben musste, dass man mich daruif hingewiesen hat, dass ich mit einem Fahrzeug ohne Zulassung fahre, weil so die Gesamtlänge um 1mm überschreite. Ich berichte dann mal zu Rückmeldung.

Naja, man kann das schon alles nachlesen. Insofern steht das Wissen jedem zur Verfügung....

Ich bin jedenfalls gespannt, ob sie dir einen 210km/h-Aufkleber anbieten 😁

Kennzeichenhalter vorn sind seit ein paar Jahren aus Sicherheits-/Fußgängerschutzgründen untersagt.
Hässlich sind so sowieso. Am besten abmachen....

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Wo steht das mit denn Kennzeichenhaltern? Hat jede Sau vorne...

Zitat:

@Lorch83 schrieb am 16. Mai 2021 um 10:47:00 Uhr:


Wo steht das mit denn[sic!] Kennzeichenhaltern?

Aktuell ist das die EU2019/2144, Art.5 I und II (l) i.V.m. L215/2010 Nr.26, Ziff. 6.5.2:

Zitat:

Wenn die Begrenzung der Stoßstange, die mit der senkrechten Projektion des äußeren Fahrzeugumrisses übereinstimmt, eine harte Oberfläche hat, muss diese Fläche einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm an allen Punkten haben, die von der Umrisslinie des Fahrzeugs bis 20 mm nach innen liegen, und in allen anderen Fällen muss der Mindestabrundungsradius 2,5 mm betragen. Diese Vorschrift gilt für den Teil der Zone, der vom äußeren Fahrzeugumriss 20 mm nach innen verläuft, der zwischen und vor (oder hinten bei der hinteren Stoßstange) den tangentialen Punkten des Fahrzeugumrisses mit zwei vertikalen Ebenen liegt, die mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 15° bildet (siehe Abbildung 1).

Diese Vorschrift ist weitestgegend inhaltsgleich mit der dadurch abgelösten, vor der Konsolidierung der Typzulassungsvorschriften bis 2014 gültigen Vorschrift (die öfter zitiert wird) 74/483/EWG.

Unter der gleichen Ziffer 6.5.2. stand dort (zuletzt geändert 1.7.2013):

Zitat:

Wenn die Begrenzung der vorderen oder hinteren Stoßstange, die mit der senkrechten Projektion des äußeren Fahrzeugumrisses übereinstimmt, eine harte Oberfläche hat, muss diese Fläche einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm an allen Punkten haben, die von der Umrisslinie des Fahrzeugs bis 20 mm nach innen liegen, in allen anderen Bereichen der Stoßstange muss der Abrundungsradius mindestens 2,5 mm betragen.
Diese Vorschrift gilt für den Teil der Stoßstange, der zwischen den Berührungspunkten des Fahrzeugumrisses mit zwei vertikalen Ebenen liegt, die mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 15° bilden (siehe Abbildung 1).

Ausfluss in nationales Recht findet das im §30c I und II StVZO und den dazu gehörigen Bezügen gem. Anhang StVZO, die sich ausdrücklich auf o.a. beziehen.

"Jede Sau" macht halt vieles nicht richtig.

Es gibt inzwischen wohl Kennzeichenhalter, die diese Vorgabe (5mm Abrundungsradius) laut Anbieter erfüllen.
I.d.R. ist das aber nicht der Fall und ich würde nicht davon ausgehen.

Eigentlich gings hier ja aber um Reifen.....

Ja es geht um Reifen, ich deute den Text nämlich anders...

Wieder back to Topic 😉

Zitat:

@Lorch83 schrieb am 16. Mai 2021 um 13:26:42 Uhr:


Ja es geht um Reifen, ich deute den Text nämlich anders...

Da gibts nicht viel zu deuten, insbesondere nicht, wenn man den Bezug aus der StVZO (und die Ausnahmen der 6.5.3, die explizit nicht anwendbar sind) hinzu nimmt.
Ist ja mal eine Vorschrift mit bemerkenswert wenigen unbestimmten Rechtsbegriffen. 😁
An Rechtsprechung dazu mangelt es leider, die literarische Kommentierung ist aber auch klar.

Wenn dich das Thema interessiert, kannst du ja einen thread auf machen 😉.
(Oder mir schreiben).

Zu den Reifen ist ja glaube ich auch ziemlich alles gesagt.
Bis evtl. auf die Aufkleber-Thematik.

@KaiMüller Was machst du eigentlich beruflich?

Nachlesen kann man vieles, aber adhoc ist der Sachverhalt aber meines Erachtens nicht gleich so leicht erkennbar, wenn man sich mit der Thematik nicht tiefer beschäftigt, wobei dieses Thema wenigstens sicherheitsrelevant ist und nicht mal dem Gutachter und der Werkstatt aufgefallen ist.

Mit den Nummerschildern ist es genauso und der Hammer der deutschen Bürokratie ist dieser Schwachsinn:

https://headtopics.com/de/...eter-zu-klein-amt-verlangt-neues-18789447

Jeder 2 fährt bei uns im Landkreis so rum und macht sich dabei strafbar?! Man gut , dass wir keine anderen Probleme haben...... Woher ich das weiß: Weil sie mir mein 46er Nummernschild mit XXX-Y99 nicht abkleben und drucken wollten, aber der Hof voller Autos nicht erklärbar gegen die Regel verstoßen hat :-) Hab dann das 48er genommen. Beim E93 ging vor 10J. noch das 46er

Zum Topic: Ich berichte ob mir BMW einen Aufkleber verpassen will oder ob es neue/andere Reifen gibt....

Zitat:

@Christian123 schrieb am 16. Mai 2021 um 14:03:20 Uhr:


@KaiMüller Was machst du eigentlich beruflich?

Jeder 2 fährt bei uns im Landkreis so rum und macht sich dabei strafbar?!

Nichts, was mit Autos zu tun hat.
Aber ich lese viele Vorschriftentexte und weiß, wie man sie findet. 😉
(Bild-Zeitung lese ich dagegen eher nicht so).

Nicht strafbar, ein Verstoß gg. die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ist ja eine .. äähhh...Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. 😁
Das Bußgeld gem. Katalog ist eher erträglich 😁
20€ iirc.
Andere Rechtsfolgen gibts ggf. allerdings zulassungsrechtlich.

Bin auf die BMW-Antwort gespannt.
Eine gewisse Kenntnis bräuchte man ja um überhaupt auf die Klebe-Idee zu kommen.
Dass es ohne jede Diskussion einfach so neue Reifen gibt fände ich überraschend 🙂

@KaiMüller Hast recht. Die Diskussion hat wie von dir erwartet begonnen. Antwort: Ich kümmere mich drum und habe es dem Werkstattchef weitergleitet. Antwort vom Meister:

"nach Rücksprache mit unserer Werkstatt und der DEKRA darf das Fahrzeug die montierten Winterräder fahren".

Wie soll ich da argumentieren? Sind die Reifen ab Werk auch mit 96er Traglast ausgeliefert oder ist dann 100 drauf? Weiß das jemand? Wenn ein Wagen werksmäßig mit WiRe kommt, sollte auch die volle Nutzbarkeit gegeben sein oder kommen die 5er mit Aufkleber max. 210 zum Kunden?

Finde das für ein Premium Selection und Niederlassung schon recht ärmlich. Habe den Wagen ungesehen gekauft und mich auf den Verkäufer verlassen und leider nur auf die Profiltiefe geschaut. War sonst alles tippitoppi. Habe vorne Bridgestone und hinten Dunlop runflate (DOT K52X2JPR) drauf die fast älter als der Wagen sind. Was ist DOTH41J CLM1418 für ein Alter (KW14 aus 2018). Natürlich kann man hier mit "ist zulässig" ankommen, aber sowas würde ich eher bei einer Wald- und Wiesenfirma als Rückmeldung erwartet. Werde damit mal versuchen auf die Ehre zu gehen. Ist schließlich schon mein 2.Wagen von dort. Hat sonst noch jemand gute Argumente womit ich punkten kann?

Na, das Argument ist ganz einfach, dass die Reifen auf dem Auto eben nicht zulässig sind.
"Rücksprache" hin oder her.

Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex sind bis 240km/h zugelassen, wobei ab 210km/h die Tragfähigkeit linear auf 91% bei 240km/h reduziert wird.
Bei der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeuges von 226km/h haben die Reifen noch 95,2% der Tragfähigkeit gem. Tragfähigkeitsindex. Dies sind bei Index 96 (710kg) nur noch aufgerundet pro Achse 1352kg. Somit haben die Reifen keine ausreichende Tragfähigkeit und sind ergo unzulässig.
Das ist genau der Grund warum gemäß Typzulassung/COC V-markierte Winterreifen mit LI100 vorgesehen sind.
(Und ab Werk natürlich so ausgeliefert werden).

Das mit dem Aufkleber funktioniert nur, wenn der Geschwindigkeitsindex nicht ausreicht für die eingetragene Höchstgeschwindigkeit.
Es ist keine Maßnahme, um Defizite bei der Tragfähigkeit auszugleichen.
Das sieht die Gesetzgebung nicht vor
(§36 V 1 StVZO gilt explizit nur für die "Höchstgeschwindigkeit", nicht für die "Belastung" aus §36 I 1 StVZO).
Klappt in deinem Fall also nicht.

Das Alter von 3 Jahren finde ich völlig ok.
Unterschiedliche Fabrikate vorn/hinten finde ich mehr als ungünstig wenn nicht Murks, erlaubt ist das aber.

PS: es heißt übrigens "runflat" oder "run-flat", ohne "e" am Ende.
Sag ich nur, weils mich beim Lesen schmerzt 😉

@KaiMüller

Was ist mit 96W bzw. 98V? Die gehen auch und sind trotz reduziertem LI nutzbar und nicht eingetragen erlaubt !? Warum stehen diese nicht in der COC als Mindestvorgabe, sondern nur eine höhere mit LI100W

Im Gesetz steht unter Satz (5) explizit nichts von der Traglast, sondern nur von der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit mittels 210km/h Aufkleber, das stimmt. Wenn man diese Höchstgeschwindigkeit aber einhält, rutscht die Traglast nicht in den kritischen Bereich und die Frage ist, ob man dies trotz fehlenden Verweis nicht so auslegen könnte oder gibt es dazu in der Rechtsprechung widerlegbares?

Bin mal auf die weitere Antwort von BMW gespannt!

Zitat:

@Christian123 schrieb am 19. Mai 2021 um 22:40:28 Uhr:


Was ist mit 96W bzw. 98V? Die gehen auch und sind trotz reduziertem LI nutzbar und nicht eingetragen erlaubt !? Warum stehen diese nicht in der COC als Mindestvorgabe, sondern nur eine höhere mit LI100W.

In 245/45R18 gibt es keinen LI 98, nur 96 oder 100 (wobei 100 deutlich mehr verbreitet ist, 96 ist eher selten).
Und mittlerweile gibt es ein oder zwei Modelle mit "W", aber erst seit ein paar Jahren (und keine guten). Das ist eine junge Entwicklung von nachdem der F1x auf den Markt kam bzw. typgenehmigt wurde.
Im COC steht deswegen 100V.

Zitat:

@Christian123 schrieb am 19. Mai 2021 um 22:40:28 Uhr:


Im Gesetz steht unter Satz (5) explizit nichts von der Traglast, sondern nur von der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit mittels 210km/h Aufkleber, das stimmt. Wenn man diese Höchstgeschwindigkeit aber einhält, rutscht die Traglast nicht in den kritischen Bereich und die Frage ist, ob man dies trotz fehlenden Verweis nicht so auslegen könnte

Diese Rechtsauffassung könnte man vertreten.
Das wäre aber eine Mindermeinung. 😉
Solche Meinungsdifferenzen zur Auslegung führen oftmals zu einem Rechtsstreit. Dann legt ein Gericht verbindlich aus. 😁

Oder man einigt sich über einen Kompromiss....

PS: dass es Bridgestone Blizzak mit LI96 gibt, wusste ich. Sogar mit * (für den F10).
Die Dunlop haben auch 96? Kannte ich nicht. Sind das noch die WSM3?

@KaiMüller Die Dunlop sind die Wintersport M3 in 96V

Dir auch noch 1000 Dank für die Antworten. BMW hat wie vermutet gezickt, doch als der TÜV deine/meine Erklärung als vorbildhaftige und super schulungsreife Unterlage bezeichnete wurde mir plötzlich ein neuer Satz Reifen zugesichert!!!!

Fakt: Das ganze ist und war mit 96V und Aufkleber bis 210kmh unzulässig.

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