Ist die ET-Angabe bei im Zubehör erhältlichen Felgen Pflicht bzw. vorgeschrieben?

Es geht um ein Fall, das Felgen in einem Shop gekauft wurden (fullcartuning.de) mit einer frei wählbaren ET.
Mann konnte also die Felgen in einer bestimmten Bereich ET35-42 bestimmen und diese wurden dann auf die beim Kaufabschluss angegebene ET abgedreht.

Beim Eintragen der Felgen ist dann dem Prüfer aufgefallen, das die ET nicht zu finden ist.
Und das er so einen Fall noch nie hatte. Bei Felgen mit individuell bestellbarer ET, wird halt diese dann nach dem fertigbarbeiten mit Schlagzahlen vermerkt.

In der Artikel-Beschreibung auf der Homepage, und auch auf der Rechnung selbst, ist jedenfalls nirgends gestanden, oder der Hinweis darauf, das bei Felgen mit individuell bestimmbarer ET, diese auf den Felgen niht stehen wird.

Ist denn ein Felgen-Händler bzw. -Verkäufer nicht rechtlich verpflichtet, alle wichtigen Angaben (wozu auch für mich die Et gehört) in der Felge festzuhalten?

60 Antworten

Man verändert keine Urkunde. Wie machen Prüfer das sonst, wenn die Daten auf die eingetragenen Objekte aufbringen müssen? Man muss ja nicht wissentlich falsche Angaben machen.
Es war auch eine Reaktion auf Turbotobi28, der andere Länder ins Gespräch gebracht hat.

Laut Impressum sitzen die in den Niederlanden. Darf man da solche Felgen "legal" fahren?

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 30. Juli 2023 um 21:31:43 Uhr:


Nur, dass das ein Kunde nicht ahnen kann und auch nicht damit rechnen muß, dass er getäuscht wird.

Wenn in der Beschreibung steht:

Zertifikat
Kein Gutachten oder ABE

wo ist da bitte eine Täuschung.
Der TE ist jetzt nur sauer daß er sie nicht abgenommen bekommt und versucht mit allen Mitteln die Felgen ohne finanziellen Verlust wieder los zu werden.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. Juli 2023 um 22:49:08 Uhr:


Laut Impressum sitzen die in den Niederlanden. Darf man da solche Felgen "legal" fahren?

Nein, aber es hindert trotzdem nichts die Felgen zu verkaufen. Zumal es den Hinweis gibt < Ohne Gutachten oder ABE>.
Auch hier in D werden so viele Dinge verkauft die man nicht legal am Fahrzeug anbringen darf.
Steht halt dann irgendwo im Kleingedruckten: <Im Bereich der StVzo nicht erlaubt>.
Und der alleinige Verkauf ist nicht verboten. Er kann die Felgen ja auch in eine Vitrine stellen und sich erfreuen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 30. Juli 2023 um 21:27:33 Uhr:


Auf einer Felge ohne dazugehörige Papiere muß rein gar nichts drauf stehen.
Weder Größe, Breite, ET oder Lochkreis und Mittenlochgröße.

Gut zu sehen bei den ganzen Felgen die nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht sind.

Alles klar, Dankeschön!

Ist aber schon überraschend. Auch für Felgen außerhalb des Stvzo wäre es sinnvoll eine Felge mit ihren Specs zu Beschriften.
Aber ja.... Sinnvoll und rechtliche Vorgaben sind nicht das gleiche ....

Es steht jedem frei sein Eigentum zu beschriften, wenn man sich nicht unbedingt eine KBA-Nummer einer anderen Felge o.ä. eingraviert.

Warum interessiert den TÜVer eigentlich "nur" die ET? Ist die nicht nachrrangig interessant wenn Freigängigkeit und Überdeckung passen? Was ist mit der Traglast? Den geprüften Reifenmaßen (Impacttest)? Woher hat der TÜVer die? Wenn die Felgen "ohne Gutachten oder ABE" kommen.

Die ET ist für die Achsfestigkeit wichtig und auch darf die meistens (z.B. bei einigen Mercedes Modellen ist es ab Werk so) vorne nicht geringer als hinten sein.

Der Prüfer wird vermutlich ohne Gutachten nichts machen, vielleicht war es das erste, was ihm aufgefallen war und vielleicht wurde auch nicht alles weitergegeben.
Ginge es nur um die ET, so wüsste ich nicht, was dagegen spricht, dass der Prüfer diese ausmisst und man diese eingravieren lässt.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. Juli 2023 um 22:49:08 Uhr:


Laut Impressum sitzen die in den Niederlanden. Darf man da solche Felgen "legal" fahren?

@onzlaught

Nein darf man nicht.
Deswegen gibt es ja auch die E* Prüfzeichen als Zulassung.
Die Rennleitung kann auch ein holländisches Fahrzeug in Deutschland stilllegen.

Tatsache ist, der TE hat sich lumpen lassen und sogenannte Showroom Felgen gekauft für die es keine Zulassung gibt.
Und eine Zulassung ohne Festigkeitsgutachten wird verdammt teuer.
Hinzu kommt das jede Rennleitung oder Prüfingenieur das Fahrzeug sofort stilllegen wird ohne Typbezeichnung.
Von Schlagzahlen selbst angebracht ganz zu schweigen.

Selbst wenn die Festigkeit einer Felge nachgewiesen ist, diese also zerstört wurde, würde ich anzweifeln, dass die Felgen nachweislich alle in gleicher Qualität gefertigt wurden, womit sich dieses nicht auf die anderen Felgen übertragen lässt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Juli 2023 um 20:07:58 Uhr:


Selbst wenn die Festigkeit einer Felge nachgewiesen ist, diese also zerstört wurde, würde ich anzweifeln, dass die Felgen nachweislich alle in gleicher Qualität gefertigt wurden, womit sich dieses nicht auf die anderen Felgen übertragen lässt.

Dafür braucht es eine Zertifizierung des Herstellers, dadurch weißt er nach das er alle Felgen in gleichbleibender Qualität herstellen kann.

Da nirgendwo steht das man die Räder im Straßenverkehr nutzen kann, mit dem Hinweis keine ABE/Gutachten ist es wie es ist.

In manchen Ländern juckt es keinen (Bsp. Polen) hier in D wären es Show oder Motorsport Felgen.

Kann man hier verkaufen, Hinweis steht ja dick und fett drin.

@Themenstarter
Witzig finde ich, dass keiner hier anscheinend dein Anliegen verstanden hat. ??

Also ihm ist es völlig egal ob diese Felgen eingetragen werden können oder nicht.
Ihm geht es nur darum, und ich hoffe ich habe alles richtig verstanden, ob er die Felgen zurücksenden kann, wenn der Händler nicht eindeutig gekennzeichnet hat welche Felge er ihm zugeschickt hat.
z.B. Bestellt wurde eine JapanRacing mit ET20. Dann muss doch der Händler das eindeutig auf der Felge kennzeichnen, oder..? Sonst könnte er ja auch eine Billigkopie aus China für teures Geld verkaufen. Abgesehen davon, woher soll der Kunde wissen ob er tatsächlich die bestellte Felge in ET20 bekommen hat..?

Das würde mich auch interessieren. Hat da jemand schon Erfahrungen machen können?

Der Händler muß gar nichts auf der Felge kennzeichnen.
Die Daten haben auf der Rechnung zu erscheinen, und wenn vom Hersteller der Felge keine ET eingestanzt oder gegossen ist so kann sie der Käufer sich herausmessen.
Der Händler ist nicht verpflichtet auf der Felge was einzuritzen und dadurch zu "beschädigen" d.h. zu verändern.

Zitat:

@Spacemann_007 schrieb am 08. Aug. 2023 um 20:23:27 Uhr:


Abgesehen davon, woher soll der Kunde wissen ob er tatsächlich die bestellte Felge in ET20 bekommen hat..?

Und eine falsche Nummer würde da inwiefern weiterhelfen?
Kann ja wohl nicht so schwer sein, sich mit 2 Leisten und einem Zollstock die ET auszumessen.

Du darfst auch ESG ohne ESG-Stempel verkaufen/kaufen. Hat dann halt nur keine Zulassung für öffentliche Gebäude, ist aber trotzdem ESG.

Deine Antwort
Ähnliche Themen