Ist das Rechtens?
Hallo erst mal
Ich habe hier mal eine rechtliche Frage:
Entspricht es den Tatschen das für ein KFZ das zwar zugelassen ist aber keinen TÜV mehr
hat, das auf meinem Grundstück steht, also nicht im Öffentlichem Verkehr bewegt wird
ein Bußgeld verhängt werden kann?
Ich bedanke mich im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 07:05:15 Uhr:
Der Kennzeichenmissbrauch bezieht sich einzig und allein auf die Benutzung des KFZ im öffentlichen Raum. Auf meinen Grundstück kann ich das Auto als Gartenlaube benutzen und auch amerikanische Kennzeichen anbringen. Da würden sich ja auch all die strafbar machen, welche ihre alten Kennzeichen vergangener Fahrzeuge an die Garagentür genagelt haben.
Das ist natürlich Quatsch. Das StVG gilt überall in Deutschland. Und schon wieder vermischst du komplett verschiedene Sachverhalte. Sei so gut, wenn du keine Ahnung von Rechtsgrundlagen und deren Tatbestandsmerkmalen hast, dann schreib doch lieber nichts dazu, bevor du deine Unwissenheit hier auch noch zur Schau stellst...
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 07:05:15 Uhr:
TÜV braucht man erst, wenn man das Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt (Außer man fährt damit gerade zum TÜV). Solange man das Fahrzeug versichert hat, muss man es auch nicht abmelden.
Auch das hatten wir bereits geklärt und durch deine ständige Wiederholung wird deine Aussage auch nicht richtiger. Ein zugelassenes Fahrzeug ist HU-pflichtig, egal wo es steht. Und wenn es auf Privatgelände steht. Würde man deiner kruden Theorie folgen, könnte ich ja auf Privatgrund auch jemanden umbringen, weil dort das StGB nicht gelten würde...
77 Antworten
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 07:55:16 Uhr:
Na dann stell dein geballtes Wissen doch einfach mal so hier hin, das es eine abschließende Aussage zu dem Problem darlegt. Wahrscheinlich hast du den Stein der Weißen, aber keiner darf daran teilhaben. Vielleicht wird dann auch dein erhabenes Wissen sich als Blödsinn herausstellen.
Ob ich jetzt den Stein der Weißen, der Blauen oder der Grünen habe, ist relativ egal (was du meinst, ist übrigens der Stein der Weisen, das kommt von weise = schlau, klug und nicht etwa von der Farbe weiß). An meinem Wissen darf jeder teilhaben, das Gute ist ja, ich schreibe nur das hin, bei dem ich bir sicher bin, weil ich mich auskenne.
Aber extra für dich noch einmal, in dem Link steht ohne Blödsinn ALLES drin: https://www.motor-talk.de/.../ist-das-rechtens-t6438858.html?...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 08:59:29 Uhr:
Das eigene Grundstück ist übrigens öffentlicher Verkehrsraum sofern es nicht umzäunt ist und das Tor zu ist. 😉Gruß Metalhead
Gut zu wissen, dann ist es ja auch kein Problem wenn man mal in einem privaten Grundstück umlenken will oder auch evtl. parken, wenn es keine Beschilderung gibt die einem das verbietet.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 13:04:09 Uhr:
... auch evtl. parken, ...
Mach das mal bei mir und teste aus wie schnell du aus dem öffentlichen Verkehrsraum dann abgeschleppt bist. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 08:59:29 Uhr:
Das eigene Grundstück ist übrigens öffentlicher Verkehrsraum sofern es nicht umzäunt ist und das Tor zu ist.
Das eigene Grundstück (eines Einfamilienhauses) ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Auch dann nicht, wenn es keine Zäune und Tore gibt.
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Doch.
http://www.sicherestrassen.de/.../index.htm?...Zitat:
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden,...
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 13:10:09 Uhr:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 13:04:09 Uhr:
... auch evtl. parken, ...
Mach das mal bei mir und teste aus wie schnell du aus dem öffentlichen Verkehrsraum dann abgeschleppt bist. 😉Gruß Metalhead
Also gerade hast du behauptet:
Das eigene Grundstück ist übrigens öffentlicher Verkehrsraum sofern es nicht umzäunt ist und das Tor zu ist. 😉
Wenn es so wäre wie du es geschrieben hast, geht das mit abschleppen schon mal gar nicht.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 14:15:32 Uhr:
Wenn es so wäre wie du es geschrieben hast, geht das mit abschleppen schon mal gar nicht.
Ach?
Dann stell dich mal:
- An den Taxistand
- An die Polizeiwache auf einen Parkplatz nur für Dienstfahrzeuge
- Auf einen Parkplatz mit Kennzeichen
- Auf einen Behindertenparkplatz
- Auf einen Supermakrtparplatzt für mehrere Tage
und schaue was passiert.
Ist alles öffentliche Verkehrsfläche wenn man einfach so rauffahren kann.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. September 2018 um 13:47:09 Uhr:
...
Das eigene Grundstück (eines Einfamilienhauses) ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Auch dann nicht, wenn es keine Zäune und Tore gibt.
Lass mal das "keine" weg.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 14:17:21 Uhr:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 14:15:32 Uhr:
Wenn es so wäre wie du es geschrieben hast, geht das mit abschleppen schon mal gar nicht.
Ach?
Dann stell dich mal:
- An den Taxistand
- An die Polizeiwache auf einen Parkplatz nur für Dienstfahrzeuge
- Auf einen Parkplatz mit Kennzeichen
- Auf einen Behindertenparkplatz
- Auf einen Supermakrtparplatzt für mehrere Tage
und schaue was passiert.Ist alles öffentliche Verkehrsfläche wenn man einfach so rauffahren kann.
Gruß Metalhead
Da hast du Recht, da darf man nicht parken, weil es überall ausdrücklich angeschrieben und beschildert ist. Wenn du das bei deinen Grundstück auch gemacht hast, dann kannst du auch abschleppen lassen. Hast du nichts dergleichen angebracht, kann jeder da auch parken. Also man kann nur dann "rauffahren" wenn nicht ersichtlich ist das es Privatgelände ist und dann fehlt auch due rechtliche Grundlage einfach abschleppen zu lassen. Kaum ein Bauernhof hat da Schilder angebracht das man sich auf Privatgelände befindet.
Aber extra für dich noch einmal, in dem Link steht ohne Blödsinn ALLES drin: https://www.motor-talk.de/.../ist-das-rechtens-t6438858.html?...
Ja das ist doch auch schon geklärt worden, wenn man den Termin für die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten hat laut § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
60 € zahlen muss und 1 Punkt bekommt.
Aber, was soll das bitte damit zu tun haben, das ich mich strafbar mache, wenn ich mein Auto auf meinen Grundstück mit zugelassenen Kennzeichen, Versicherungsschutz und abgelaufenen TÜV abstelle?
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 14:34:57 Uhr:
Hast du nichts dergleichen angebracht, kann jeder da auch parken.
Nö.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 14:36:18 Uhr:
Aber extra für dich noch einmal, in dem Link steht ohne Blödsinn ALLES drin: https://www.motor-talk.de/.../ist-das-rechtens-t6438858.html?...
[/quoteJa das ist doch auch schon geklärt worden, wenn man den Termin für die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten hat laut § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
60 € zahlen muss und 1 Punkt bekommt.
Aber, was soll das bitte damit zu tun haben, das ich mich strafbar mache, wenn ich mein Auto auf meinen Grundstück mit zugelassenen Kennzeichen, Versicherungsschutz und abgelaufenen TÜV abstelle?
Was hat das jetzt mit "öffentlicher Verkehrsraum" oder nicht zu tun?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 14:41:50 Uhr:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 14:36:18 Uhr:
Aber extra für dich noch einmal, in dem Link steht ohne Blödsinn ALLES drin: https://www.motor-talk.de/.../ist-das-rechtens-t6438858.html?...
[/quoteJa das ist doch auch schon geklärt worden, wenn man den Termin für die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten hat laut § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
60 € zahlen muss und 1 Punkt bekommt.
Aber, was soll das bitte damit zu tun haben, das ich mich strafbar mache, wenn ich mein Auto auf meinen Grundstück mit zugelassenen Kennzeichen, Versicherungsschutz und abgelaufenen TÜV abstelle?
Was hat das jetzt mit "öffentlicher Verkehrsraum" oder nicht zu tun?Gruß Metalhead
Na blätter mal zurück, die Ausgangsfrage vom Themenstarter war:
Entspricht es den Tatschen das für ein KFZ das zwar zugelassen ist aber keinen TÜV mehr
hat, das auf meinem Grundstück steht, also nicht im Öffentlichem Verkehr bewegt wird
ein Bußgeld verhängt werden kann?
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 14:50:12 Uhr:
Na blätter mal zurück, die Ausgangsfrage vom Themenstarter war:Entspricht es den Tatschen das für ein KFZ das zwar zugelassen ist aber keinen TÜV mehr
hat, das auf meinem Grundstück steht, also nicht im Öffentlichem Verkehr bewegt wird
ein Bußgeld verhängt werden kann?
Und die Antwort war, daß das völlig wurscht ist, weil ein angemeldedes KFZ zum TÜV vorzuführen ist. Punkt.
Von öffentlichem Verkehrsraum steht da nix, das war nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 13:53:47 Uhr:
Doch.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 13:53:47 Uhr:
Zitat:
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden,...
Gruß Metalhead
Wird denn die Garage oder der Garagenvorplatz eines Einfamilienhauses mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt? Nein, also nicht öffentlich.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 11. September 2018 um 14:27:07 Uhr:
Lass mal das "keine" weg.
Nein, das würde nicht dem entsprechen, was ich ausdrücken will.