Ist das Rechtens?

77 Antworten

Hallo erst mal

Ich habe hier mal eine rechtliche Frage:
Entspricht es den Tatschen das für ein KFZ das zwar zugelassen ist aber keinen TÜV mehr
hat, das auf meinem Grundstück steht, also nicht im Öffentlichem Verkehr bewegt wird
ein Bußgeld verhängt werden kann?

Ich bedanke mich im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 07:05:15 Uhr:


Der Kennzeichenmissbrauch bezieht sich einzig und allein auf die Benutzung des KFZ im öffentlichen Raum. Auf meinen Grundstück kann ich das Auto als Gartenlaube benutzen und auch amerikanische Kennzeichen anbringen. Da würden sich ja auch all die strafbar machen, welche ihre alten Kennzeichen vergangener Fahrzeuge an die Garagentür genagelt haben.

Das ist natürlich Quatsch. Das StVG gilt überall in Deutschland. Und schon wieder vermischst du komplett verschiedene Sachverhalte. Sei so gut, wenn du keine Ahnung von Rechtsgrundlagen und deren Tatbestandsmerkmalen hast, dann schreib doch lieber nichts dazu, bevor du deine Unwissenheit hier auch noch zur Schau stellst...

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 11. September 2018 um 07:05:15 Uhr:


TÜV braucht man erst, wenn man das Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt (Außer man fährt damit gerade zum TÜV). Solange man das Fahrzeug versichert hat, muss man es auch nicht abmelden.

Auch das hatten wir bereits geklärt und durch deine ständige Wiederholung wird deine Aussage auch nicht richtiger. Ein zugelassenes Fahrzeug ist HU-pflichtig, egal wo es steht. Und wenn es auf Privatgelände steht. Würde man deiner kruden Theorie folgen, könnte ich ja auf Privatgrund auch jemanden umbringen, weil dort das StGB nicht gelten würde...

77 weitere Antworten