ist das realistisch (stoßstangenubau)
hallo
guckt euch mal bitte das bild an
http://www.opelixe.de/images/treffen/luckau2003/xl/091.jpg
geht das zumachen oder bekommt der motor dann nicht mehr genug luft?
was meint ihr dazu?
mfg olli
47 Antworten
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Abs. 2:
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
danke erstmal für den Gesetzesauszug...
also wie ich das rausgelesen hab scheiters nur an den Saugnippel... (Neigungswinkel ist ja nicht klar definiert)
ist jemand anderer Meinung?
Der Haupt-Knackpunkt ist der Satzteil " "Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen .... und darunter wird verstanden, dass "ganz vorne " und "ganz hinten" aussen das Kennzeichenschild angebracht werden muss.
Mir sind drei - in Gerichtsverhandlung nach Widerspruch bestätigte - Ordnungswidricgkeitsanzeigen mit Verwarnungsgeld (ohne Punkte) bekannt, bei denen Kurzzeit-Kennzeichen (die "04er" mit dem gelben Seitenstreifen) und Händlerkennzeichen (die roten "06er"😉 nicht nur nach Meinung der Trachtengruppe "unzureichend" angebracht waren.
In einem Falle waren die Kennzeichen - wie von Dir beschrieben - mittels Saugnäpfen innen an Front- und Heckscheibe befestigt.
Im anderen Falle waren sie mittels Magneten an der Motorhaube und dem Kofferraumdeckel befestigt.
Im dritten Falle erfolgte die Befestigung mittels Krepp-Klebeband. Hier wurde zusätzlich bemängelt, dass "das äussere Erscheinungsbild des Kennzeichenschildes verändert wurde", da der schwarze Rand nicht mehr sichtbar war und ein geringer Teil der weissen reflektierenden Kennzeichenfläche abgeklebt war.
Hierzu fällt mr nur ein uralter Spruch ein:
Der Sinn oder Unsinn von gesetzlichen Vorschriften lässt sich mit den Maßstäben der Logik nicht ergründen.
an deinem Spruch ist zweifellos was dran....
noch eine Frage zu diesem Thema: wenn ich das Heckkennzeichen "direkt" anschrauben wöllt (sprich, raus aus diesem Plastehalter, Löcher durch und mit Schrauben ans Auto schustern) wäre das auch eine äußerl. Veränderung d. Kennzeichen, da die Köpfe d. Schrauben, das Bild verändern?
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Jein. 😉
NEIN, weil Schrauben (vorzugsweise mit den weissen oder schwarzen Kappen) zur "normalen" Befestigung des Kennzeichenschildes gehören.
JA, wenn durch die Schraubenköpfe Konturen von Zeichen oder Siegeln "angeschnitten" werden und daher deren Kontur verändert wird. Dieser Punkt wird aber nur bei einigen Zulassungsstellen beanstandet, anderen ist das egal.
Beispiel anhand des "B" auf meinem Kennzeichen: Schraube mittig durch eine der Linien des Buchstabens oder "frei" in der weissen Fläche wäre o.k.; Mitte der Schraube am Übergang zwischen weisser Fläche und den Linien des Zeichens wäre nicht o.k. .... Schraube durch Siegel oder Plakette ist auch nicht o.k..
ja nee... das is schon klar... (würde ja dann auch blöd aussehen)
da muss ich mal kucken ob ich die Löcher v. Kennzeichenhalter gleich nehmen kann
mir gings nur darum das Schild fest zubekommen, weil dieses, bedingt durch den Subwoofer im Kofferraum, enorm vibriert (müsste ich nur sehen wie ich das zusätzlich polstern/lager könnte)
meinst du mit od. ohne den Halter?
hab jetzt noch den Plastikhalter dran und schon über 5 Meter Tesa-Moll rein bzw. drunter geklebt (scheppert zwar noch immer aber nicht mehr so laut wie ohne Dämmzeugs)
Dann hast Du eigentlich alle Möglichkeiten der Dämmung ausgeschöpft.
Aber auch beim direkten Anschrauben des Schildes wird etwas Tesamoll oder ähnliche Dinge notwendig sein.
Vielleicht solltest Du mal im HiFi-Forum eine Frage starten, was andere User, die "Brülltechnik" im Auto haben, gegen diesen unangenehmen Nebeneffekt getan haben.
hast du denn auch "Brülltechnik" wie du so schön sagst, im Auto?
spätestens wenn ich v. Woofer taub geworden bin stört mich das scheppern v. d. Nr. auch nimmer *g* *Scherz*
In meinem Alter reichen die 4 × 20 bis 25 W der normalen Kisten allemal.
Ausserdem braucht's für Country keinen Woofer.
Re: ABEs etc
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Dazu kommen die entsprechenden und bereits geposteten Auflagen (Abschleppvorrichtung GSi, Vmax, Anhängelast, Kühler)
Sorry, dass ich mich nochmal nerve! Heisst dass dann eigentlich, dass ich bei meinem Auto dann ne höhere Maximalgeschwindigkeit eintragen lassen muss oder ist das nebensächlich?
Zitat:
"Das Kuriosum ist nur, dass keine dieser Nummern im EPC (Teilekatalog) aufgeführt ist."
Wie jetzt? Die normalen Stoßstangen, die ich jetzt verbaut habe sind gar nicht aufgeführt?
Zitat:
TÜV-Prüfer, die diesbezüglich anderer Meinung sind, sollten auf den "Umrüstkatalog für Opel-Fahrzeuge", der auf Prüfstellen vorliegen sollte, hingewiesen werden.
Was muss ich da jetzt eigentlich dann genau sagen wenn mein TÜV meckern sollte?
MfG
CSDRAGON
Eins vorab:
Wenn ich "normale" Rückfragen bereits als nervig empfinden würde, wäre ich diesem Thread sicher nicht so lange "treu" geblieben ....
Die neue - wohl eher rechnerisch ermittelte - Vmax wirst Du nicht eintragen lassen müssen, da 3-5 km/h durchaus im Rahmen der Serienstreuung liegen, genau wie kleine Abweichungen in der nominellen Motorleistung.
Zu den Nummern bitte ich, den folgenden Satz zu beachten:
Zitat:
(im Seitenschenkel links, nur im ausgebauten Zustand lesbar)
Es ist durchaus möglich, dass eine in der Guss- oder Pressform eingearbeitete Nummer nicht mit der Teile- oder Katalog-Nummer überein stimmt.
Also:
Vor Montage sicherheitshalber überprüfen, ob das zu montierende Teil die genannten Merkmale erfüllt.So ganz nebenbei gibt es in freien Zubehörhandel auch Ersatzteilem wie auch Stoßstangen, die nicht die Nummern der Original-Teile tragen.
Dem eventuell meckernden TÜV-Prüfer kannst Du ganz einfach sagen: "Schauen Sie bitte in den Opel-Umrüstkatalog. Der müsste ja normalerweise bei Ihnen vorliegen."
Das reicht in der Regel.
cU
Fred