Ist das ein Totalschaden? Was meint Ihr?
Hallo,
hatte ein unverschuldeten Unfall. Was sagt ihr dazu, handelt es sich um ein Totalschaden? Was würde die Reparatur ungefähr kosten in ner freien Werkstatt? Wegen dem Rad, ich weiss noch nicht, ob er auf die Richtbank muss, der Gutachter hat das Rad nicht abbekommen. Danke schonmal
32 Antworten
Hallo zusammen,
verfolge Eure Diskussion und kann an dieser Stelle mal prinzipiell Fooki Recht geben.
Als selbständiger SV wäre es für mich mal so gar kein Problem am Freitag , Samstag oder auch unter Umständen Sonntag ein forensisches Sachverständigengutachten zu erstellen.
Zum Schadenbild lässt sich auch nur eingeschränkt etwas sagen, da es unmöglich - und im Ernstfall - auch nicht anerkannt ist, eine Ferndiagnose zu stellen. Alle hier abgegebenen Schadenhöhen sind komplett ins Blaue geschätzt oder mit Fremdmodellen
verglichen. Hier stimmen weder Modell noch Werkstattpreise etc.
Ausgangspunkt ist immer der Wiederbeschaffungswert brutto - also HVK. Diesem wird die zu erwartende Reparaturhöhe gegenübergestellt und der SV errechnet, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder um einen reparaturwürdigen Schaden handelt.
Im Haftpflichtschaden kann der Geschädigte bis zu 30% über Wiederbeschaffungswert reparieren lassen. 130% Regelung.
Sollte fiktiv über Gutachten abgerechnet werden, empfehle ich- wie sonst auch - einen Anwalt- dieser wird im Haftpflichtschaden regelmässig durch die gegn.Versicherung gezahlt - wie übrigens das GA auch.
Bei der fiktiven Abrechnung setzt die gegn. Versicherung in der Regel die MwSt. und den Restwert ab.????? - gibt auch hierzu klare Rechtsprechung .
Nun kommt es auf den hoffentlich frei gewählten SV an, wie er den WBW und den Restwert angesetzt hat. Hat der Haftpflichtversicherer erstmal abgerechnet, erschwert es
spätere Ansprüche. Darum vorher überlegen , wenn man die Option hat.
Da die Stundenverrechnungssätze doch deutlich voneinander in den einzelnen Werkstätten abweichen, ist auch diese Überlegung wichtig vor dem Hintergrund Totalschaden oder nicht.
Merkantile Wertminderung gibt es für einen solchen Schaden in der Regel, wenn das Fzg. nicht älter als 5-6 Jahre bzw. nicht mehr als 100000 km hat.
Wir kalkulieren aber auch in Sonderfällen eine m.WM., wenn o.g. Voraussetzungen bereits überschritten werden.
Also da die Problematik sehr umfangreich ist, lieber an einen unabhängigen SV wenden und u.U. mal eine Rechtsauskunft für kleines Geld einholen.
Hoffe -ohne eine Wertung der anderen Meiningen vorzunehmen - geholfen zu haben.
MfG TOM 3,7 QUATTRO
danke meine Damen und Herren, Danke danke danke 😉 ich habe durchfall und lasse es gleich vom kollegen(kfz mechaniker) schätzchen woher und warum das so ist vielleicht trifft er ja ins blaue und kann auch den grad der erkrankung sagen und nein ich gehe nicht zum arzt den dünnschiss sieht man ja auch so 🙄
'n Abend zusammen !
Zitat:
Original geschrieben von fooki
danke meine Damen und Herren, Danke danke danke 😉 ich habe durchfall und lasse es gleich vom kollegen(kfz mechaniker) schätzchen woher und warum das so ist vielleicht trifft er ja ins blaue und kann auch den grad der erkrankung sagen und nein ich gehe nicht zum arzt den dünnschiss sieht man ja auch so 🙄
Auf solcherlei Posts bzw. solch eine Ausdrucksweise können wir hier im Forum absolut verzichten und ansonsten möchte ich Dir dann auch für die Zukunft einen etwas angemesseneren Umgangston empfehlen! 🙄
Dynator