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Ist das ein Bagatellschaden ?! wieder mal Rückwärts ausparken

Themenstarteram 23. November 2023 um 6:36

Nun hat es uns auch erwischt:

eine rückwärts ausparkende Verkehrsteilnehmerin ist meiner Frau ins Auto gefahren - es hat wohl ziemlich geknallt; direkte Zeugen gab es keine, die Autos wurden bis zur polizeilichen Unfallaufnahme nicht bewegt, die Fahrerin des anderen Fahrzeuges wurde verwarnt (35,-), behauptet aber, meine Frau sei schuld.....

das Rad hat wohl nichts abbekommen, Auto fährt einwandfrei, allerdings ist es ein quattro (ultra), also auch Antriebskomponeneten an der Hinterachse; Fensterheber hinten rechts muss ich noch testen....

Auto ist EZ 01/2022, 18.000KM

Ich werde zum Karosseriebauer meines Vertrauens gehen, jetzt die Frage: Bagatellschaden oder Sachverständiger nötig ?!

Oder lieber gleich auch noch Rechtsanwalt ? - gegnerische Versicherung ist die VHV....

Dank für jeden Tipp

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46 Antworten

Zitat:

@freespace49 schrieb am 1. Dezember 2023 um 13:51:18 Uhr:

Da die Werkstatt hier nicht mal ein Datum für die Reparatur anbieten kann, sollte hier nach einer Alternative gesucht werden. Sollten drei oder vier vergleichbare Werkstätten auch keinen Termin nennen können, ist der TE aber dann auch hier seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen)

Das sehe ich auch so.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 1. Dezember 2023 um 13:51:18 Uhr:

Selbst wenn der Gutachter hier ein viel zu hohes Gutachten erstellt hätte, wovon ich nicht ausgehe, was genau sollte der TE dann jetzt daraus machen? Es steht hier nicht im Ermessen des TE das Gutachten zu bewerten, geschweige denn ist es für Ihn ersichtlich ob die Höhe angemessen ist.

Nun, der Geschädigte sollte sich das Gutachten schon mal durchlesen. Wenn jetzt bspw. (rein fiktiv) plötzlich unzählige Achsteile erneuert werden sollen und noch nicht mal eine Achsvermessung erfolgte oder das Kfz von unten angesehen wurde, dann kann und sollte er Auftraggeber schon mal beim Gutachter nachfragen, wie er darauf kommt. Das kann man durchaus erwarten, auch von technisch nicht so versierten Menschen.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 1. Dezember 2023 um 13:51:18 Uhr:

(Edit:// ich schrieb ganz am Anfang des Threads schon, dass ich hier einen vier bis fünfstelligen Betrag erwarte. Also ist die Höhe meiner Meinung nach durchaus gerechtfertigt)

Und woher nimmst du die Weisheit?

 

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Dezember 2023 um 14:18:13 Uhr:

Nur mal so zur allgemeinen infomation:

Die Vorlaufzeiten bei allen Markenwerkstätten (und auch den Karosseriefachbetrieben) belaufen sich mittlerweise auf drei bis vier Wochen.

Die Auftragsbücher sind voll !

In diesem Jahr läuft da gar nichts mehr, es sei denn, ein Auftrag fällt weg und man kann eventuell nachrücken.

Das ist im übrigen auch bei den Versicheren bekannt

True! Bei den Partnerwerkstätten ist es doch auch so. Das sind ja auch gelegentlich Markenwerkstätten, mindestens aber Karosserie- und Lackierfachbetriebe.

Und genau aus dem Grund würde ich doch so lange wir möglich mein eigenes Kfz nutzen wollen, wenn man mit geringem Aufwand die Verkehrssicherheit herstellen könnte.

Jo, da hast die Recht beachi.

Was ich im übrigen auch nicht verstehen kann, ist der Umstand, warum keine Eingangsvermessung gemacht wurde, bevor ein Gutachten fertig gestellt wurde.

Themenstarteram 1. Dezember 2023 um 13:39

Zitat:

@beachi schrieb am 1. Dezember 2023 um 13:07:44 Uhr:

Es geht hier aber nicht darum, was deine Frau sagt. Wenn es technisch möglich und vertretbar ist, das Fahrzeug mit einer Notreparatur in einen vorübergehend fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand zu bringen, um hier weitere Kosten zu vermeiden, dann wäre das zumutbar. Dazu fragt man am besten den Gutachter oder die Werkstatt.

Ihr habt auch als Unfallgeschädigte eine Schadenminderungspflicht. Was würdet ihr denn jetzt mit eurem Fahrzeug machen, wenn ihr den Schaden selbst verursacht hättet? Würdet ihr dann auch 3 Wochen Mietwagen fahren, bis überhaupt mal mit der Reparatur begonnen wird?

Schadenminderungspflicht ist schon klar, ausserdem soll ja möglichst bald repariert werden; hilft aber alles nichts, wenn wir ein Auto brauchen; Mietwagen auf eigene Kosten länger wäre schlimmstenfalls auch eine Option, wir wollen das aber vermeiden; auf dem Land bist Du halt darauf angewiesen....

Zitat:

@beachi schrieb am 1. Dezember 2023 um 13:07:44 Uhr:

Ein scharfkantiges Blech sehe ich auf den Bildern übrigens nicht. Das schaut für mich einfach nur nach der Radhausverkleidung aus, welche aus Kunststoff sein sollte.

es geht um die Innenseite.... wenn der SV sagt nicht fahrbereit, reicht mir das eigentlich schon....

Zitat:

@beachi schrieb am 1. Dezember 2023 um 13:07:44 Uhr:

Was habt ihr denn da außerdem für einen Gutachter bestellt? Oder hat hier die Werkstatt mal wieder ihren Buddy-SV ausgesucht? Warum wird das Fahrzeug erst noch vermessen? Wieso wurde das nicht gemacht, als der Gutachter vor Ort war? Eine Achsvermessung sollte doch das erste sein, was man macht, wenn ein Aufprall auf das Rad erfolgte oder zumindest im Raum steht. Wenn hier nun das Gutachten geschrieben wurde, bevor überhaupt eine Vermessung erfolgte, kann das m.E. nicht seriös sein.

Wie kommt der SV auf die 13k Schadenhöhe? Wurde hier einfach mal aufgeschrieben, was vielleicht beschädigt worden sein könnte oder wurde hier nur aufgeschrieben, was tatsächlich nachweisbar beschädigt wurde?

VG

der SV ist unabhängig, hat das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt, sondern in der Doppelgarage begutachtet und die Kosten kommen u.a. durch diverse Montagearbeiten zustande, inkl. div. Sensoren, Verkleidungen die ganze Fenster- und teilw. Verdeckmechanik - alles was beim Austausch des Seitenteils im Weg wäre oder kaputtgehen kann (Trennen, Schweissen etc.); Tür ist auch betroffen.....

Ich habe mir jetzt noch mal die Bilder angesehen und nochmal die Beiträge zum Ergebnis der Besichtigung durchgelesen.

Mit einem Leihwagen wäre ich hier jetzt aber auch vorsichtig. Die Radlaufschale kann man in 10 Miunuten ausbauen, dann kann das Fahrzeug bis zu Reparatur gefahren werden. Ich würde da über den Anwalt doch schon noch mal mit der Versicherung in Kontakt treten.

Am Ende steht der für die Kosten gerade, wer bestellt hat...

@beachi

Ich wollte hier eigentlich nur klar stellen, dass selbst wenn hier die Werkstatt und der Gutachter Mist machen würden, es am Ende nicht dem TE angelastet werden kann. Er kann hier natürlich versuchen viele Probleme schon vorherzusehen und nachzufragen etc., um am Ende keine Probleme zu bekommen, falls das vor Gericht gehen würde.

 

@Yaeger

es geht um die Innenseite.... wenn der SV sagt nicht fahrbereit, reicht mir das eigentlich schon....

Sagen reicht hier nicht, du solltest das schon in der Schriftform vorliegen haben. Im Gutachten sollte dazu stehen:

Das Fahrzeug ist Fahrbereit/nicht Fahrbereit, Verkehrssicher / nicht verkehrssicher.

Eine Notreparatur ist möglich / nicht möglich.

 

Dann wärst du gut aufgestellt.

der SV ist unabhängig, hat das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt, sondern in der Doppelgarage begutachtet und die Kosten kommen u.a. durch diverse Montagearbeiten zustande, inkl. div. Sensoren, Verkleidungen die ganze Fenster- und teilw. Verdeckmechanik - alles was beim Austausch des Seitenteils im Weg wäre oder kaputtgehen kann (Trennen, Schweissen etc.); Tür ist auch betroffen.....

Sowas begutachtet man aber schon in einer Werkstatt auf einer Hebebühne, aber muss ja jeder selber Wissen....

Themenstarteram 1. Dezember 2023 um 13:49

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Dezember 2023 um 14:35:48 Uhr:

Jo, da hast die Recht beachi.

Was ich im übrigen auch nicht verstehen kann, ist der Umstand, warum keine Eingangsvermessung gemacht wurde, bevor ein Gutachten fertig gestellt wurde.

wie gesagt - der SV hat es nicht in der Werkstatt begutachtet, der Hinweis auf fehlende Untersuchung auf einer Hebebühne und mögliche Schäden, die erst nach Demontage sichtbar sind, ist vorhanden;

ich habe jetzt zwei Markenwerkstätten angefragt, die es beide nicht mehr 2023 schaffen würden, ein freier Karosseriebauer, der auch Auftragsarbeiten für Audi/VW-Werkstatt macht schaft es auch nicht, aber der Termin 11.12.23 bei einem Karosseriebauer meines Vertrauens steht;

ist in der momentanen Situation doch nicht schlecht.....

@Yaeger

ich habe jetzt zwei Markenwerkstätten angefragt, die es beide nicht mehr 2023 schaffen würden, ein freier Karosseriebauer, der auch Auftragsarbeiten für Audi/VW-Werkstatt macht schaft es auch nicht, aber der Termin 11.12.23 bei einem Karosseriebauer meines Vertrauens steht;

ist in der momentanen Situation doch nicht schlecht.....

das liest sich doch schon mal gut

Themenstarteram 1. Dezember 2023 um 13:56

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Dezember 2023 um 14:49:12 Uhr:

@Yaeger

es geht um die Innenseite.... wenn der SV sagt nicht fahrbereit, reicht mir das eigentlich schon....

Sagen reicht hier nicht, du solltest das schon in der Schriftform vorliegen haben. Im Gutachten sollte dazu stehen:

Das Fahrzeug ist Fahrbereit/nicht Fahrbereit, Verkehrssicher / nicht verkehrssicher.

Eine Notreparatur ist möglich / nicht möglich.

 

Dann wärst du gut aufgestellt.

......

Danke für Deine Erläuterungen - Ich zitiere mal das GA:

"Hilfsmittel:

Zur Untersuchung des Fahrzeuges standen keine Hubmittel bzw. Grube zur Verfu?gung. Aus diesem Grund war die Besichtigung der Fahrzeugunterseite nur begrenzt mo?glich.

Probefahrt / Probelauf:

Ein eingeschra?nkter Probelauf des Motors wurde durchgefu?hrt. Eine Probefahrt war nicht erforderlich.

Allgemeinzustand:

Das Fahrzeug von außen als auch der Innenraumbereich, befanden sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechend gepflegtem Allgemeinzustand.

Besichtigungszustand:

Das Fahrzeug befand sich zum Besichtigungszeitpunkt in bescha?digtem, nicht demontierten Zustand.

Verkehrssicherheit nach Schadenereignis:

Durch den eingetretenen Schaden ist die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht mehr gewa?hrleistet.

Notreparatur:

Die Durchfu?hrung einer Notreparatur kann aus technisch/wirtschaftlicher Sicht nicht empfohlen werden."

....

"Reparaturhinweise:

Das vorliegende Schadenbild la?sst augenscheinlich keine Verformungen oder Deformationen der achsgeometrischen Einstellungen erkennen. Jedoch kann aufgrund der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingebrachten kinetischen Energieeinwirkung eine Verstellung nicht ausgeschlossen werden.

Somit ist zur Verminderung des Reparaturrisikos eine Fahrzeugvermessung vor Beginn der Reparatur durchzufu?hren.

Beim vorliegenden Farbton ist auch bei professioneller Lackierung eine Farbtonabweichung der neu zu lackierenden Bauteile zu den angrenzenden Bauteilen unvermeidbar (eintretender Metamerie-Effekt). Aus diesem Grund wurde in der Kalkulation eine erforderliche Einlackierung der Tu?r rechts sowie des Tankdeckels beru?cksichtigt."

Zitat:

@Yaeger schrieb am 1. Dezember 2023 um 14:56:41 Uhr:

 

Notreparatur:

Die Durchfu?hrung einer Notreparatur kann aus technisch/wirtschaftlicher Sicht nicht empfohlen werden."

"Kann nicht empfohlen werden" heißt nicht, dass es nicht möglich wäre. Frag doch mal bei deinem SV an, welchen Kostenaufwand er für die Notreparatur schätzt. Wenn du dann einen Betrag genannt bekommst, stellst du diesen den Mietwagenkosten gegenüber. Ganz einfache Rechnung. Das kannst du dann sogar als Argument für (oder gegen) die Versicherung verwenden.

Wenn ich als Laie einen Fachmann engagiere, der das dann nicht empfiehlt, dann kann er sich darauf erstmal berufen.

 

Natürlich KANN er hier schauen, dass er es per Notreparatur machen lässt, sollten die Kosten geringer ausfallen wird sich da wahrscheinlich die gegnerische Versicherung nicht gegen wehren.

Allerdings muss er das hier meiner Meinung nach nicht.

Themenstarteram 1. Dezember 2023 um 15:50

selbst für die Notreparatur brauche ich erstmal einen Termin, das ist alles ärgerlich genug und Zeit haben wir aktuell auch kaum für das ganze drumherum;

sooo teuer ist der gewählte Mietwagen (Audi A3) dann auch wieder nicht - VHV hat bei Sixt Konditionen, Anmietung für 14 Tage ist jetzt gebucht (Direktabrechnung mit VHV-Vers.), für länger muss mit der Vers. gesprochen werden und dafür habe ich ja den Anwalt; i.R. der Schadenminderungspflicht machen wir wohl nichts verkehrt, denn als Ersatz für den A5 Cabrio (Quattro, 265 PS) dürfte es auch eine Klasse höher sein - meiner Frau reicht aber der A3 (Hauptsache Automatik :D )

irgendsoeine Notreparatur und dann mit dem Auto fahren ist m.E. gerade jetzt bei dem Wetter ja auch nicht schön - da läuft dann womöglich die ganze Salzbrühe in den Schweller oder irgendwohin, wo man nie drankommt und wo es erst später richtig rostet

Auf das upgrade zu VK ohne SB sollte man bei Mietfahrzeugen achten.

Themenstarteram 1. Dezember 2023 um 16:12

das ist bei den Ersatzfahrzeugkonditionen VHV/Sixt inklusive, ebenso weiterer Fahrer, unbegrenzt KM etc.

- aber danke für den Hinweis.....

wenn das so mit der VHV abgestimmt wurde, sehe ich erst einmal keine Probleme.

Ich glaube das läuft alles hier.

Das "nicht empfohlen" einer Notreparatur kann man so verstehen, das der SV eine Wirtschaftlichkeit von dieser nicht darstellen kann.

OK, hätte man anders und besser formulieren könnten, ist aber nicht das Problem von Yaeger hier.

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