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Ist das ein Bagatellschaden ?! wieder mal Rückwärts ausparken

Themenstarteram 23. November 2023 um 6:36

Nun hat es uns auch erwischt:

eine rückwärts ausparkende Verkehrsteilnehmerin ist meiner Frau ins Auto gefahren - es hat wohl ziemlich geknallt; direkte Zeugen gab es keine, die Autos wurden bis zur polizeilichen Unfallaufnahme nicht bewegt, die Fahrerin des anderen Fahrzeuges wurde verwarnt (35,-), behauptet aber, meine Frau sei schuld.....

das Rad hat wohl nichts abbekommen, Auto fährt einwandfrei, allerdings ist es ein quattro (ultra), also auch Antriebskomponeneten an der Hinterachse; Fensterheber hinten rechts muss ich noch testen....

Auto ist EZ 01/2022, 18.000KM

Ich werde zum Karosseriebauer meines Vertrauens gehen, jetzt die Frage: Bagatellschaden oder Sachverständiger nötig ?!

Oder lieber gleich auch noch Rechtsanwalt ? - gegnerische Versicherung ist die VHV....

Dank für jeden Tipp

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46 Antworten

Die Stundensätze sind in den letzten Jahren durch Corona und Inflation so gestiegen, dass alles was über die Möglichkeiten von Smartrepair geht eigentlich kein Bagatellschaden sein kann.

Der BGH zieht die Grenze bei 700 €, was will man heute dafür reparieren?

Themenstarteram 26. November 2023 um 8:32

Gutachter kommt am Dienstag - ich werde euch auf dem Laufenden halten.....

der Anwalt hat in einem ersten Schreiben an die Versicherung schonmal auf die Unabwendbarkeit aus Sicht der Geschädigten hingewiesen;

der Halter hat den Unfall der Vers. bisher nicht einmal gemeldet, die Fahrerin (Tochter des Halters) meinte am Unfallort, das laufe "alles über Sie" - wusste aber angeblich nicht mal die Versicherung.....

Zitat:

@Yaeger schrieb am 26. November 2023 um 09:32:24 Uhr:

, das laufe "alles über Sie" -

Spätestens wenn sie die Schadenhöhe hört ist vorbei mit "läuft alles über mich" oder "zahle ich selber". Setz du dich auch hin wenn du die Zahlen bekommst. Bagatellschadengrenze mit ner 0 hinten dran dürfte von der Größenordnung schon eher hinkommen.

Ansonsten bin ich zu spät, Delle hat mal wieder alles richtig erklärt. :o

Themenstarteram 30. November 2023 um 9:41

Gutachten ist da:

Reparaturkosten mit MwSt. = 12.886,16 €

Wertminderung 2100,-

Reparaturdauer 9 Arbeitstage

jetzt wird es spannend:

es ist nicht sicher, ob die Werksatt die Reparatur zeitnah anbieten kann, Fahrzeug ist lt. SV nicht fahrbereit, da das Rad im Radkasten schleifen könnte, ggf. Radbeschädigung, Spur verstellt etc.

mal sehen, was der Anwalt wegen Ersatzfahrzeug sagt

Ich glaube zwar nicht, dass seitens der Versicherung eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr eingewandt wird.

Falls doch muss der TE sich eine entsprechende Kürzung der Mietwagenkosten anrechnen lassen.

Falls nach "Quotenvorrecht" abgerechnet wird, gehören die Kosten für den Ersatzwagen nicht zu den quotenbevorrechtigten Aufwendungen.

Das würde ich mit dem Anwalt besprechen.

Ersatzfahrzeug kann man sich auch evtl. selber über den eigenen Schutzbrief holen.

Gibt ja sogar Schutzbriefe, die zahlen den Leihwagen so lange, wie die Reparatur dauert.

Allerdings muss man schon eine Werkstatt wählen, welche die Reparatur zeitnah durchführen kann.

Die zahlen natürlich nicht, wenn man auf eine bestimmte Werkstatt beharrt, obwohl die gerade keine Kapazitäten frei hat.

meine Markenwerkstatt hat mir den 15.01.2024 als Termin (Beginn der Reparatur!) genannt, die nächstgelegene zweite Markenwerkstatt evtl. Ende Dezember, ein sehr guter Karrosseriebauer im Nachbarort nennt den 11.12.23 als frühesten Termin.....

Ersatzfahrzeug ab morgen wären dann schon 3 Wochen = 10-12 Tage länger als die Reparaturdauer - mal sehen was der Anwalt sagt....

Solange die Verzögerung nicht auf dem Verschulden des Geschädigten beruht, wird die gegnerische HP-Versicherung zwar rumzicken, aber mit Vorlage einer Werkstattbestätigung, dass es nicht früher ging, sollte es passen. Evtl. kommt man mit einem Taxi bei bedarf günstiger weg. Das ginge dann auch.

Zitat:

@Yaeger schrieb am 30. November 2023 um 10:41:08 Uhr:

jetzt wird es spannend:

es ist nicht sicher, ob die Werksatt die Reparatur zeitnah anbieten kann, Fahrzeug ist lt. SV nicht fahrbereit, da das Rad im Radkasten schleifen könnte, ggf. Radbeschädigung, Spur verstellt etc.

Ist lediglich die Spur verstellt oder muss die ganze Achse oder Teile davon ausgetauscht werden?

Falls nur die Spur verstellt ist, was spricht dagegen, die Spur einstellen zu lassen und den Reifen (oder ggf. beide) erneuern zu lassen um das Auto bis zum Reparaturbeginn weiterhin nutzen zu können?

Den Radkasten bekommt eine fähige Werkstatt sicherlich so befestigt, dass da erst mal nichts schleifen sollte.

Themenstarteram 1. Dezember 2023 um 10:29

die Achse hat evtl. gar nichts abbekommen, wird aber vermessen - der Radkasten ist so eingedrückt, dass es ggf. zur Reifenberührung kommen kann (scharfkantiges Blech);

vllt. kann man es zwar "zurechtkloppen" aber meine Frau sagt, Sie fährt so lieber nicht - das muss man respektieren; wir holen ab Montag ein Ersatzfahrzeug, nehmen das ein Nümmerchen kleiner (Audi A3 o.ä.) Sixt rechnet direkt mit VHV ab, kann aber nur 14Tage zusagen - und der RA kümmert sich dann um den Rest;

Es geht hier aber nicht darum, was deine Frau sagt. Wenn es technisch möglich und vertretbar ist, das Fahrzeug mit einer Notreparatur in einen vorübergehend fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand zu bringen, um hier weitere Kosten zu vermeiden, dann wäre das zumutbar. Dazu fragt man am besten den Gutachter oder die Werkstatt.

Ihr habt auch als Unfallgeschädigte eine Schadenminderungspflicht. Was würdet ihr denn jetzt mit eurem Fahrzeug machen, wenn ihr den Schaden selbst verursacht hättet? Würdet ihr dann auch 3 Wochen Mietwagen fahren, bis überhaupt mal mit der Reparatur begonnen wird?

Ein scharfkantiges Blech sehe ich auf den Bildern übrigens nicht. Das schaut für mich einfach nur nach der Radhausverkleidung aus, welche aus Kunststoff sein sollte.

Was habt ihr denn da außerdem für einen Gutachter bestellt? Oder hat hier die Werkstatt mal wieder ihren Buddy-SV ausgesucht? Warum wird das Fahrzeug erst noch vermessen? Wieso wurde das nicht gemacht, als der Gutachter vor Ort war? Eine Achsvermessung sollte doch das erste sein, was man macht, wenn ein Aufprall auf das Rad erfolgte oder zumindest im Raum steht. Wenn hier nun das Gutachten geschrieben wurde, bevor überhaupt eine Vermessung erfolgte, kann das m.E. nicht seriös sein.

Wie kommt der SV auf die 13k Schadenhöhe? Wurde hier einfach mal aufgeschrieben, was vielleicht beschädigt worden sein könnte oder wurde hier nur aufgeschrieben, was tatsächlich nachweisbar beschädigt wurde?

VG

Natürlich hast du hier Recht, die Schadensminderung ist hier wichtig. Allerdings kann hier vom TE nicht erwartet werden, dass er hier beispielsweise selbst Hand anlegt. Er hat das nicht gelernt und könnte im schlimmsten Fall noch mehr kaputt machen.

 

Wenn er zu seiner normalen Werkstatt geht, kann ihm hier keiner einen Strick drehen. Wenn die zu diesem Zeitpunkt dafür keine Kapazitäten hatten, kann er hierfür auch nichts. Er hat darauf keinen Einfluss...

 

Denn selbst wenn er hier in der Schadensminderungspflicht ist, so hat er trotzdem die freie Werkstattwahl. Er muss hier also nicht zur Hinterhofwerkstatt nur um zu sparen.

 

Wenn er hier einen Gutachter bestellt und der dieses Gutachten so anfertigt, dann ist das vorläufig erstmal gültig. Die gegnerische Versicherung wäre hier dann in der Beweispflicht dass dieses Gutachten zu hoch ist.

 

Der Gutachter ist hier verpflichtet, wahrheitsgemäß zu arbeiten. Er kann hier nicht einen Auspuff aufschreiben, der nicht beschädigt wurde. Allerdings ist es normales vorgehen, dass er aufschreibt was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit defekt ist. Da er reparieren will, ist das Gutachten eh von geringerer Bedeutung. Sollte die Reparatur am Ende günstiger oder teurer werden muss die Versicherung auch nur das oder auch mehr zahlen.

 

Edit:// Um das Gutachten wirklich so genau wie möglich zu erstellen, wäre eine Demontage aller eventuell betroffenen Teile notwendig, bzw. das freilegen dieser Teile.

 

Das könnte hier allerdings die Gutachterkosten in die Höhe treiben und auch das wäre nicht wirklich schadensmindernd.

Einfachheitshalber siehe unten...

Zitat:

@freespace49 schrieb am 1. Dezember 2023 um 13:11:43 Uhr:

Natürlich hast du hier Recht, die Schadensminderung ist hier wichtig. Allerdings kann hier vom TE nicht erwartet werden, dass er hier beispielsweise selbst Hand anlegt. Er hat das nicht gelernt und könnte im schlimmsten Fall noch mehr kaputt machen.

Ich habe nirgends geschrieben, er soll selbst Hand anlegen. Bitte lesen!

Wenn er zu seiner normalen Werkstatt geht, kann ihm hier keiner einen Strick drehen. Wenn die zu diesem Zeitpunkt dafür keine Kapazitäten hatten, kann er hierfür auch nichts. Er hat darauf keinen Einfluss...

Doch, er könnte bei anderen Werkstätten anfragen.

Denn selbst wenn er hier in der Schadensminderungspflicht ist, so hat er trotzdem die freie Werkstattwahl. Er muss hier also nicht zur Hinterhofwerkstatt nur um zu sparen.

Ich habe nirgends behauptet, er hätte keine freie Werkstattwahl. Wie kommst du eigentlich zu der Annahme!?

Wenn er hier einen Gutachter bestellt und der dieses Gutachten so anfertigt, dann ist das vorläufig erstmal gültig. Die gegnerische Versicherung wäre hier dann in der Beweispflicht dass dieses Gutachten zu hoch ist.

Der Gutachter ist hier verpflichtet, wahrheitsgemäß zu arbeiten. Er kann hier nicht einen Auspuff aufschreiben, der nicht beschädigt wurde.

Sowas habe ich aber bereits mehrfach erlebt! Warum? Versuch macht klug und treibt die SV-Kosten in die Höhe!

Allerdings ist es normales vorgehen, dass er aufschreibt was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit defekt ist. Da er reparieren will, ist das Gutachten eh von geringerer Bedeutung. Sollte die Reparatur am Ende günstiger oder teurer werden muss die Versicherung auch nur das oder auch mehr zahlen.

Dass das Gutachten nur von geringer Bedeutung wäre, sehe ich anders. Ein Gutachten sollte im Interesse des Kunden gerichtsfest sein. Das sind aber leider die wenigsten.

Edit:// Um das Gutachten wirklich so genau wie möglich zu erstellen, wäre eine Demontage aller eventuell betroffenen Teile notwendig, bzw. das freilegen dieser Teile.

Hier hast du recht. Inwiefern eine Teilzerlegung erforderlich ist, entscheidet der Gutachter.

mfg

Der TE kann hier nicht einschätzen ob eine Notreparatur möglich ist. Werkstatt und Gutachter sagen hierzu wahrscheinlich nein. Ich schrieb hier ">beispielsweise<, selbst Hand anlegen."

Bitte lesen.

 

Er könnte zu einer anderen Werkstatt, allerdings ist er dazu weder angehalten noch wegen der Schadensminderungspflicht irgendwie verpflichtet. Die vorgesehene Wartezeit ist hier absolut angemessen. Edit://(hatte hier drei Wochen im Kopf, weiß nicht weshalb. Da die Werkstatt hier nicht mal ein Datum für die Reparatur anbieten kann, sollte hier nach einer Alternative gesucht werden. Sollten drei oder vier vergleichbare Werkstätten auch keinen Termin nennen können, ist der TE aber dann auch hier seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen)

 

Selbst wenn der Gutachter hier ein viel zu hohes Gutachten erstellt hätte, wovon ich nicht ausgehe, was genau sollte der TE dann jetzt daraus machen? Es steht hier nicht im Ermessen des TE das Gutachten zu bewerten, geschweige denn ist es für Ihn ersichtlich ob die Höhe angemessen ist. Deshalb hat er hier ja den Gutachter beauftragt. (Edit:// ich schrieb ganz am Anfang des Threads schon, dass ich hier einen vier bis fünfstelligen Betrag erwarte. Also ist die Höhe meiner Meinung nach durchaus gerechtfertigt)

 

Prinzipiell hast du natürlich Recht, dass es für den TE von Vorteil ist, wenn das Gutachten möglichst nah an der Realität liegt. Aber ich bezweifle, dass es ohne komplettes zerlegen überhaupt möglich ist. Es ist ganz normal, dass die realen Reparaturkosten vom Gutachten abweichen, weil eben doch noch etwas entdeckt wird, was der Gutachter hat nicht sehen konnte.

Nur mal so zur allgemeinen infomation:

Die Vorlaufzeiten bei allen Markenwerkstätten (und auch den Karosseriefachbetrieben) belaufen sich mittlerweise auf drei bis vier Wochen.

Die Auftragsbücher sind voll !

In diesem Jahr läuft da gar nichts mehr, es sei denn, ein Auftrag fällt weg und man kann eventuell nachrücken.

Das ist im übrigen auch bei den Versicheren bekannt

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