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Ist das ein Bagatellschaden ?! wieder mal Rückwärts ausparken

Themenstarteram 23. November 2023 um 6:36

Nun hat es uns auch erwischt:

eine rückwärts ausparkende Verkehrsteilnehmerin ist meiner Frau ins Auto gefahren - es hat wohl ziemlich geknallt; direkte Zeugen gab es keine, die Autos wurden bis zur polizeilichen Unfallaufnahme nicht bewegt, die Fahrerin des anderen Fahrzeuges wurde verwarnt (35,-), behauptet aber, meine Frau sei schuld.....

das Rad hat wohl nichts abbekommen, Auto fährt einwandfrei, allerdings ist es ein quattro (ultra), also auch Antriebskomponeneten an der Hinterachse; Fensterheber hinten rechts muss ich noch testen....

Auto ist EZ 01/2022, 18.000KM

Ich werde zum Karosseriebauer meines Vertrauens gehen, jetzt die Frage: Bagatellschaden oder Sachverständiger nötig ?!

Oder lieber gleich auch noch Rechtsanwalt ? - gegnerische Versicherung ist die VHV....

Dank für jeden Tipp

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46 Antworten

M.E. ein Fall für Anspruchsverfolgung durch RA eigenen SV einschalten. Sieht nicht nach Bagatelle aus. VHV gehört nicht zu den schlimmsten Anspruchsgegnern. Viel Erfolg.

Bagatellschaden? Nein! Das sieht mir bei dem Fahrzeug nach etwas vier bis fünfstelligem aus. Kommt darauf an, wie weit sich der schaden ins Chassis zieht.

 

Da die Unfallgegnerin versucht die Schuld abzuwälzen und da du explizit fragst würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten! + Gutachter. Wenn sie jetzt schon so anfängt, gar nicht lange Fackeln, bevor du das nachsehen hast.

 

Wie du es am Ende reparieren lässt, ist deine Sache. Sofern du reparieren lässt, würde ich es alleine für das Scheckheft beim Fachhändler machen lassen. Selbst wenn der das weiterreicht, du hast die Versicherung von dem Autohaus, falls was sein sollte.

 

Themenstarteram 23. November 2023 um 6:55

Dank schonmal für die schnellen Antworten - repariert werden soll es absolut fachgerecht, der Karosseriebauer ist zertifizert und macht auch die Karosseriearbeiten für meine Audi/VW-Werkstatt, also nach Herstellervorgaben....

Auf jeden Fall mit Gutachter und Anwalt - Deine Werkstatt wird da jemanden vermitteln können.

Ganz eindeutig.

Kein Bagatellschaden, auch eine Vermessung der Achsgeometerie ist hier unbedingt erforderlich.

Hier hast du auch Anspruch auf eine merkartile Wertminderung.

Du brauchst hier einen Sachverständigen und ein Rechtswanwalt. Und bei dieser Versicherung sowieso.

Und da der Unfallgener hier rumzickt, erst Recht.

Themenstarteram 23. November 2023 um 9:25

vielen Dank, war gerade bei meiner Vertragswerkstatt, die hat mir jetzt einen unabhängigen Sachverständigen vermittelt, einen Fachanwalt hat mir der ADAC genannt;

@Dellenzaehler

Werkstatt hat mir eben schon auf den ersten Blick gesagt, dass wenigstens das Seitenteil ausgetauscht werden muss - alleine dieser Aufwand ist schon weit von einer Bagatelle/Beule entfernt

also danke nochmal

hoffe jetzt nur, dass wir keine Abzüge wegen "Betriebsgefahr" bekommen, weil es ein Parkplatzunfall war....

Gern geschehen. Ja, das wird sehr teuer werden. Die Betriebsgefahr liegt in der Regel so bei 20%

nur zur Info, wenn die hier zum tragen kommt.

Hast du eine Vollkasko-Versicherung?

Themenstarteram 23. November 2023 um 9:33

Ja - VK ist auch vorhanden

dan bespreche mit deinem Anwalt bitte das Thema "Quotenvorrecht", falls es darauf hinausläuft

super, Danke

werde mal ein Update geben, wenn ich weiss, wie es läuft....

Bitte klärt mich mal über Betriebsgefahr auf, noch nie gehört.

Danke

wir halten den gestrigen Unfall für „unabwendbar“ , weil die ausparkende Unfallgegnerin schon zwei Wagenlängen zurückgesetzt hatte, bevor sie ungebremst in das Auto meiner Frau gefahren ist;

die Unfallverursacherin meinte aber, meine Frau hätte sich mit Ihrem Fahrzeug hinter dem Fahrzeug der Unfallgegnerin "vorbeigeschlichen", dabei war meine Frau einfach auf dem Weg zur Parkplatzausfahrt....

ein herumlaufendes Kind wäre ungebremst überfahren worden, aber bei so einer Einlassung der Unfallverursacherin ist es halt die Steilvorlage für den Versicherer aus der Betriebsgefahr des Geschädigten eine Minderung der Leistung abzuleiten...

das habe sogar ich schon mitbekommen... im V&S Forum gelesen

Na maschaun was die VHV daraus macht. War vor Jahren da mal versichert und mir wurde bei meinem 2008er Vectra C Kombi eine der beiden hinteren Seitenscheiben eingeschlagen. Danach nur Zirkus gehabt da der Vectra ab Werk mit dunklen Scheiben und Alarmanlage ausgestattet war und davon wollte die VS leider nix wissen denn die Scheibe hat damals um die 400€ gekostet da von der Alarmanlage der Scheibenkontakt natürlich da drin mit verbaut war. Bestellbar nur bei Opel. Man hat dann versucht mir zu erklären das dies nicht orginal wäre. Es wurde erst bezahlt als ich von Opel eine Ausstattungsliste vorgelegt habe. Ist Jahre her aber alle VS wollen überall sparen und lassen die Gutachten vom Computer prüfen und runter rechnen. Auf jeden Fall nur mit Anwalt diese Sache angehen.

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