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T-Kreuzung und Unfall mit Ruhendem Verkehr beim ausparken

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 6:03

Hallo zusammen,

 

Ich bin gerade bissl dolle hin und her, da ich viele unterschiedliche Aussagen höre.

Ich hatte vergangenen Samstag einen Unfall an einer T-Kreuzung.

Anhand des angehängten Bildes versuche ich es zu verdeutlichen:

 

Rot ist sie - Ruhender Verkehr da geparkt auf dem Seitenstreifen

Grün bin ich - fließender Verkehr da ich von der 30er Zone in die Hauptstraße einbiegen will und beide Richtungen frei waren.

Blaues Kreuz ist der Unfall Ort.

 

Ich selber bin voll zum Stillstand gekommen und Glück für mich, dass die Polizei direkt hinter mir war und es gesehen hat.

Die Polizei sagt es ist eine 50/50 Aufteilung da jeder Schuld hat. Die Unfall Gegnerin sagte sie sei auf einer bevormunden Straße und hat dementsprechend zu 100% Unschuld (nicht vergessen sie hatte geparkt).

Ich selber sehe die Schuld nicht wirklich bei mir und wenn nur sehr gering.

 

Hatte jemand sowas schonmal? Der Schaden bei mir ist nicht gerade ohne und habe einen Kostenvoranschlag von knapp 6000€ jetzt hier liegen :(

 

Ich will nicht wirklich gerne meine Vollkasko in Anspruch nehmen und Rechtsschutz habe ich leider nicht.

 

Was kann ich jetzt am besten tun und wie seht ihr das? Meine Versicherung ist auch gerade am klären, da sie sich ja in einem Ruhenden Verkehr befand.

 

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Beste Antwort im Thema

@chrisklick.sharan

Die wesentliche Aussage der Polizei ist die, dass ihr gleichzeitig losgefahren seid. Mit der rechtlichen Wertung liegen die allerdings daneben. Die Unfallgegnerin trägt die Alleinschuld und -haftung.

Da die Sache knifflig ist und das Abwehr- und Regulierungsverhalten der Versicherungen nicht unbedingt in deinem Interesse wahrgenommen wird, solltest du auch ohne RS-Versicherung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Deinen Sachschaden solltest Du von einem ö.b.u.v Sachverständigen ermitteln lassen und auch um eine Einschätzung bitten, ob das Schadensbild dazu passt, dass dein Auto bei der Kollision gestanden hat.

Deine VK einzubinden würde sinnvoll sein.

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Wo sind die Schäden am Fahrzeug? Wo hat er/sie/es dich getroffen?

Zitat:

@Genie21 schrieb am 28. Januar 2020 um 07:13:04 Uhr:

Wo sind die Schäden am Fahrzeug? Wo hat er/sie/es dich getroffen?

Das wird entscheidend sein.

Wer in den fließenden Verkehr einbiegt muß gucken und normalerweise würde ich die Hauptschuld nicht bei dir sehen. Kommt darauf an wie weit die Kollision von dem Parkplatz entfernt war.

Gruß Metalhead

Die Schäden sind ja in den Bildern zu sehen.

 

Ich "befürchte" dass die Polizeibeamte hier als Unfallzeuge Aussagen werden, da sie es ja gesehen haben. Wenn die schon jetzt 50/50 vorhersagen, dann wird auch die Aussage so lauten.

 

Meiner Meinung nach die einzige Chance wäre es wenn dort Halteverbot besteht. Das muss auch nicht unbedingt per Schild geregelt sein, da es ja eigentlich zum Kreuzungsbereich gehört.

 

Ist dort Parken ausdrücklich erlaubt, sind wir sehr Wahrscheinlich wieder bei 50/50.

 

Hier wäre mal wieder eine Dashcam von Vorteil, sofern sie vom Richter als Beweis zugelassen werden würde.

 

Grüße

Steini

Das wird, wenn die Versicherungen sich nicht auf 50:50 einigen auf ein Verkehrsunfallgutachten rauslaufen.

Wenn die Markierungen in der Luftaufnahme stimmen, musst du dir vorwerfen lassen, dass sich der andere Wagen schon längst in Bewegung gesetzt hatte, als du zum Abbiegen losgefahren bist.

Wichtig ist:

Hat die Polizei einen/beide Unfallgegner verwarn/angezeigt? Wenn ja, wen?

Wer wurde im pol. Unfallbericht an Nr.1 eingetragen? Nr.1 hat schlechtere Karten.

Edit:@steini

Eine DashCam wäre hier wirklich hilfreich, wenn es um das Zivilverfahren geht.

Dass 01 in der Unfallaufnahme immer Schuld haben soll, stimmt so nicht. Es ist zwar ein erster Anschein durch die aufnehmenden Polizisten, hat vor Gericht aber keine Relevanz. Voretztes Jahr hatte ein Bekannter beim Überholen, dass der Überholte auch zum Überholen ansetzte. Für die Polizisten war der Fall dann augenscheinlich klar, vor Gericht ergab sich dann aber nur noch 1/3 Schuld und wenn das Kostenrisiko Unfallgutachten eingegangen worden wäre vermutlich noch weniger.

 

Zum TE: Du hast die Gegnerin seitlich getroffen, als du noch im Abbiegevorgang warst, daher sehe ich da schlechte Karten. Selbst wenn es auf eine andere Quote hinaus laufen sollte, ganz ohne Schuld kommst du da nicht raus. Meine Einschätzung 50/50 bis max. 60/40. Entscheidend ist der genaue Unfallort. Ist die Zeichnung exakt, sprich hatte die Gegnerin sich bereits auf dem Fahrstreifen eingeordnet oder war sie noch halb in der Parkbucht? Hast du das Anfahren von ihr denn überhaupt wahrgenommen? Hat sie geblinkt? Wie schnell warst du und hast du geblinkt? Falls die sich schon in den Fahrstreifen voll eingeordnet hatte, sehe ich sogar eher 70/30 gegen dich.

Moinsen!

Der TE muss die Unfallgegnerin aber noch recht früh mittig auf der Kreuzung getroffen haben, da er ja ansonsten Ihr Heck erwischt hätte und nicht Ihre Seite...!

Ergo eher von Vorteil für den TE würde ich sagen.

Anyway, eine Mitschuld gibt es immer und aufgrund dessen und der recht hohen Schadenssumme(n) würde sich doch geradezu eine Quotenregelung finanziell mehr als nun anbieten...!

Mit dieser solltest Du noch recht glimpflich (monetär) davon kommen können; da dann auch ein RA und ein eigener GA möglich wäre...

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 7:22

Sie war halb in der Buchte drin und laut der Polizei sind wir zeitgleich los gefahren.

 

Ich habe natürlich links und rechts geguckt war frei und dann bin ich los gefahren. Ich habe nichts mitbekommen dass sie los gefahren ist da ich nochmal nach rechts geguckt habe und als ich nach vorne schaute war sie schon da.

Ich sollte die Kreuzung frei machen und darum habe ich leider keine Bilder wie wir standen.

 

Die Polizei wollte es erst nicht aufnehmen aber weil die Gegnerin die 50/50 nicht akzeptieren wollte wurde es dann aufgenommen. Ich habe die ganze Zeit nichts gesagt und war ruhig da sie auf 180 war. Somit hat es eh keinen Sinn gehabt vor Ort zu reden.

Ich muss echt sagen, dass das eine blöde Situation für den TE ist und wenn man sich das mal selbst so vorstellt....

An einer T-Kreuzung schaue ich nach links, dann nach rechts und dann erneut nach links und fahre los...

Das sich auf der ggü. Seite hinsichtlich des Zieles "was tut" überprüft man doch wirklich quasi nie, zu mal man dann ja in jedes parkende Auto schauen müsste!

Das finde ich realitätsfern und ist de facto auch gar nicht möglich; nichtsdestotrotz bekommt der TE wohl eine Teilschuld...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. Januar 2020 um 08:29:42 Uhr:

Ich muss echt sagen, dass das eine blöde Situation für den TE ist und wenn man sich das mal selbst so vorstellt....

An einer T-Kreuzung schaue ich nach links, dann nach rechts und dann erneut nach links und fahre los...

Das sich auf der ggü. Seite hinsichtlich des Zieles "was tut" überprüft man doch wirklich quasi nie, zu mal man dann ja in jedes parkende Auto schauen müsste!

Das finde ich realitätsfern und ist de facto auch gar nicht möglich; nichtsdestotrotz bekommt der TE wohl eine Teilschuld...

Das könnte man aus der Sicht der Unfallgegnerin genauso beschreiben. Und dann trifft keinen mehr ein Verschulden? ;)

 

Grüße vom Ostelch

Uff, gerade Bilder von der exakten Unfallstelle wären sehr wichtig, dann könnte man die Zeit berechnen wie lange der TE zum reagieren hatte.

@Ostelch

 

Das ist sicher auch Richtig. Daher meine Frage ob es dort erlaubt ist zu Halten.

Zitat:

@steini111 schrieb am 28. Januar 2020 um 07:57:47 Uhr:

Ich "befürchte" dass die Polizeibeamte hier als Unfallzeuge Aussagen werden, da sie es ja gesehen haben. Wenn die schon jetzt 50/50 vorhersagen, dann wird auch die Aussage so lauten.

Die können aber keine Quote aussagen und von den Bilder (glatt übersehen) sieht es schon eher so aus aus wäre das ausparkende Fahrzeug dem fließenden Verkehr in die Seite gefahren. Mit 50/50 würde ich mich da keinesfalls abfinden. Auf jeden Fall auf 100% Regulierung bestehen und andernfalls klagen.

Gruß Metalhead

Der TE (silberner Golf) ist nach den Schäden auf den Bildern zu schließen wohl eher der Unfallgegnerin (dunkelblaues Cabrio) in die Seite gefahren. Beide haben wohl einander beim Losfahren nicht gesehen.

 

Grüße vom Ostelch

das wird sicherlich eine Quotenregelung,

und bei Vollkasko kann dir doch egal sein ob 50:50 oder 1/3:2/3 (oder anders rum)

Bei der Schadenhöhe lohnt wohl auch kein Schadensrückkauf.

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