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Inzahlungnahme vereinbart - verbindlich?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

habe vor ein paar Wochen einen Golf 7 bestellt. Bei der Preisverhandlung wurde auch vereinbart, dass mein alter Golf zu x Euro in Zahlung genommen wird. Der Preis dafür ist ok und es gibt die Prämie. Trotzdem dachte ich mir, dass ich es ja nochmal privat probieren könnte, vielleicht bekomme ich da mehr als den Preis vom 🙂 inkl. Prämie.

Bisher wurde schriftlich in der "Verbindlichen Volkswagen-Bestellung" unter "Besondere Vereinbarungen" nur festgehalten, dass der alte zu x € in Zahlung genommen wird. Einen separaten Inzahlungsnahme-Vertrag o.ä. gibt es (noch) nicht.

Auf Nachfrage beim 🙂 heißt es, dass das Geschäft so kalkuliert wurde, dass der alte in Zahlung genommen wird. (Mir ist klar, dass der wiederum mit etwas Gewinn weiter verkauft wird).

Meine Frage daher: Ist dies tatsächlich so? Ergeben sich irgendwelche Nachteile für mich, wenn ich den Wagen jetzt doch privat verkaufe? Schadensersatzforderungen seitens des 🙂?

Beste Antwort im Thema

Du hättest den Zusatz "Privatverkauf vorbehalten" in den Vertrag aufnehmen lassen müssen.
So hab ich bisher immer gemacht.

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Zitat:

Original geschrieben von zameck



Du drischt ja auch nicht drauf ein und hast es akzeptiert Summe X für deinen Wagen zu bekommen die ja wohl deutlich höher als bei anderen Anbietern war ,aber zum Teil werden hier wilde Theorien aufgestellt . Nun freue dich auf dein Auto und denk nicht weiter darüber nach was wohl der Händler mit deinem alten Auto anstellst ,ferner stellt sich auch noch die Frage ob du von Privat auf die Schnelle einen deutlich besseren Preis hättest erzielen können. Private kaufen inzwischen auf Grund des Gewährleistungsgesetzes lieber für etwas mehr Geld bei Händlern um abgesichert zu sein ,dazu gibt es ja auch Erfahrungsberichte in diversen Foren wo der Privatverkauf langwierig und nicht immer von Erfolg gekrönt war .

So siehts aus!

Amen! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von noci86



Zitat:

Original geschrieben von zameck


. Private kaufen inzwischen auf Grund des Gewährleistungsgesetzes lieber für etwas mehr Geld bei Händlern um abgesichert zu sein ,dazu gibt es ja auch Erfahrungsberichte in diversen Foren wo der Privatverkauf langwierig und nicht immer von Erfolg gekrönt war .
So siehts aus!

Amen! 🙂

.

Vor allem was da zum Teil für Gesindel vor der Haustüre steht . . .

E.

Zitat:

Original geschrieben von noci86


Wer weiß, wofür es gut ist?

*lach, das sage ich in letzter Zeit auch immer 🙂

Zitat:

Original geschrieben von noci86


Schon recht merkwürdig! Die Meinung geht ja eindeutig dahin, dass der 🙂 froh sein müsste, wenn ich meinen alten privat verkaufe.
Und das der Preis aus seiner Sicht so mega gut wäre, kann ich auch nicht glauben. Wie gesagt, ich bekomme nahezu DAT/Schwacke.
Naja... für mich ist die Sache nun jedenfalls erledigt!

Die Autohändler, auch VW-Niederlassungen,

machen ja eigentlich das Hauptgeschäft mit den Gebrauchten.

Unter Einkaufsliste einkaufen, über Verkaufsliste verkaufen,

bei Neuwägen verdienen die Händler nach Rabatt nicht mehr viel.

Da ist mein Beispiel mit dem Sharan nur eines von vielen,
ein gefragtes Auto weit unter Liste mit Bemängelungen absahnen
und weit über Liste verkaufen,
die Händler machen ja ihr Hauptgeschäft mit den Gebrauchten und Servicearbeiten und Reparaturen.
Da können bei einem 10.000 Euro Auto schon mal 4000 Euro Gewinn anfallen.
Bei Neuwägen ist nicht viel drinnen.
Vielleicht ist der Gebrauchtwagenplatz des Händlers auch leer und er braucht Gebrauchte.

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