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Inzahlungnahme vereinbart - verbindlich?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

habe vor ein paar Wochen einen Golf 7 bestellt. Bei der Preisverhandlung wurde auch vereinbart, dass mein alter Golf zu x Euro in Zahlung genommen wird. Der Preis dafür ist ok und es gibt die Prämie. Trotzdem dachte ich mir, dass ich es ja nochmal privat probieren könnte, vielleicht bekomme ich da mehr als den Preis vom 🙂 inkl. Prämie.

Bisher wurde schriftlich in der "Verbindlichen Volkswagen-Bestellung" unter "Besondere Vereinbarungen" nur festgehalten, dass der alte zu x € in Zahlung genommen wird. Einen separaten Inzahlungsnahme-Vertrag o.ä. gibt es (noch) nicht.

Auf Nachfrage beim 🙂 heißt es, dass das Geschäft so kalkuliert wurde, dass der alte in Zahlung genommen wird. (Mir ist klar, dass der wiederum mit etwas Gewinn weiter verkauft wird).

Meine Frage daher: Ist dies tatsächlich so? Ergeben sich irgendwelche Nachteile für mich, wenn ich den Wagen jetzt doch privat verkaufe? Schadensersatzforderungen seitens des 🙂?

Beste Antwort im Thema

Du hättest den Zusatz "Privatverkauf vorbehalten" in den Vertrag aufnehmen lassen müssen.
So hab ich bisher immer gemacht.

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Zitat:

Original geschrieben von noci86


Das einzige was mich noch ein bisschen skeptisch macht: mein alter wurde lediglich anhand der Fahrgestell Nr. und einer max. 5 min dauernden Begutachtung bewertet. Nicht dass der 🙂 hinterher noch irgendwas abzieht. Wobei ich da ja auf der sicheren Seite sein müsste, da schriftlich festgehalten.

war bei mir auch so, das Geld habe ich dann auch bekommen, das sind ja Fachleute, die sowas jeden Tag machen.

Lg

Andy

Zitat:

Original geschrieben von noci86


Die Vermutung, dass der Preis für meinen alten aus Sicht des 🙂 gut ist, hatte ich auch schon. Allerdings war der Preis bei weitem der beste den mir ein 🙂 geboten hat. Ist nahezu DAT/Schwacke zzgl. Prämie von knapp 900 €.

Das klingt dann in etwa so, dass er schon beim Eintauschgeschäft einen Kunden für genau dein Auto hatte. Diesem hat er es schon fix mit einem Vorvertrag verkauft und hat den Gebrauchten kaum 5 Tage am Hof und verdient wieder was. Kommt in der Branche relativ häufig vor bei bestimmten Autotypen. Wenn ich z.b. einen fast makellosen Golf vertraglich einkaufe, biete ich diesen bereits in der Lieferzeit des Neuen an Kunden an. Meist ist er dann schon verkauft, bevor der Neuwagen des Kunden noch lieferbestätigt ist.

Aber wie du schon geschrieben hast, sprich mal mit deinem Verkäufer drüber. In der Regel kann man sein Auto immer noch selber verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Mertinho



Das klingt dann in etwa so, dass er schon beim Eintauschgeschäft einen Kunden für genau dein Auto hatte. Diesem hat er es schon fix mit einem Vorvertrag verkauft und hat den Gebrauchten kaum 5 Tage am Hof und verdient wieder was. Kommt in der Branche relativ häufig vor bei bestimmten Autotypen. Wenn ich z.b. einen fast makellosen Golf vertraglich einkaufe, biete ich diesen bereits in der Lieferzeit des Neuen an Kunden an. Meist ist er dann schon verkauft, bevor der Neuwagen des Kunden noch lieferbestätigt ist.

Aber wie du schon geschrieben hast, sprich mal mit deinem Verkäufer drüber. In der Regel kann man sein Auto immer noch selber verkaufen.

Wie gesagt. Habe nochmal mit dem 🙂 gesprochen. Er meinte wenn ich den Wagen privat verkaufe, kostet der neue x € mehr (wird gegeneinander verbucht etc.). Dann macht der Privatverkauf keinen Sinn mehr.

Ich sollte wahrscheinlich einfach einen Haken hinter machen und mich auf den Neuen freuen!!! 🙂

Habe auch bei Händler A einen R bestellt (als Firmenwagen).
Dieser hat mir dann zu gesagt, das er meinen Privaten 2012er GTD aus der Finanzierung aus löst und gut.

Jetzt haben wir meiner Frau bei einem anderen Händler einen UP gekauft (Tageszulassung)....und wenn der nun meinen GTD ebenfalls auslöst und ich noch was raus bekomme, kann er Ihn haben!!!!

Habe nach diesem Beitrag hier extra nochmal nachgesehen, der Händler A hat im Vertrag rein geschrieben "Vertrag ohne GW Abrechnung".......steht nur in einer Mail, das Sie Ihn dann ohne Mehrkosten für mich ablösen.....

Komisch war nur, das der Preis für den R dort unschlagbar war, mit einem UP kam ich bei ihm so gar nicht zurecht!?!?...da war Händler B um weiten besser.......aber "scharf" war bzw. ist dieser auf meinen GTD glaub ich nicht ;-)...man wird nächste Woche sehen...

Bei mir wars genau anders herum. Angebot des Händlers lag 2000 EUR unter Schwacke. Der Passus Privatverkauf vorbehalten wurde direkt vom Händler in den Vertrag aufgenommen. Ich habe meinen dann privat verkauft.

Rein von der Logik her ist dem Händler dann der Betrag der Inzahlungnahme auszugleichen. Reicht dieser Betrag nicht aus, hat Dich der Händler eh beschissen schlecht beraten.

Was, wenn der Wagen aus anderen Gründen (Defekt, Unfall, Diebstahl, Vandalismus) gar nicht mehr in Zahlung genommen werden kann? Dann bekommt er von der Versicherung auch nur max. den Inzahlungsnahmepreis.

Da nutzt ihm dann auch nichts, dass der Wagen schon an einen Dritten weiterverkauft wurde.

Versteh das auch nicht, normalerweise ist der Händler froh, wenn man seinen Gebrauchtwagen selbst los bekommt. Bestellen nächste Woche nen Tiguan und der A3 Sportback geht für nen guten Preis in Zahlung. Mein Händler meinte aber schon, wenn ich ihn privat verkaufe ist er mir auch nicht böse :-) hatte rein gar nix mit dem Kauf bzw Rabatt auf den Tiguan zu tun....

Nicht immer!

Wenn der Händler einen guten Deal wittert,
also billig zu einem gefragten guten Auto kommt, daß er spottbillig einkaufen kann
und trotzdem sogar über Liste schnell loswird,
dann wird er schon auf den alten Wagen bestehen!

Ging einem Kunden von mir so,
der Verkäufer wollte ihm für seinem 2005er Sharan TDI mit wenig km (160.000)
bei Inzahlungnahme 1800 (!!!!!) Euro geben,
er redete ihm ein, der Wagen sei im schlechten Zustand,
mein Kunde konnte es nicht glauben, er ließ das Auto beim ÖAMTC überprüfen,
die attestierten den Bestzustand....

Solche Händler gibts halt auch,
der hätte den Sharan 2005er TDI um 1800 angekauft
und ohne einen Griff drauf zu machen, innerhalb von ein paar Tagen um 8000 weiterverkauft...

Schon recht merkwürdig! Die Meinung geht ja eindeutig dahin, dass der 🙂 froh sein müsste, wenn ich meinen alten privat verkaufe.
Und das der Preis aus seiner Sicht so mega gut wäre, kann ich auch nicht glauben. Wie gesagt, ich bekomme nahezu DAT/Schwacke.
Naja... für mich ist die Sache nun jedenfalls erledigt!

Zitat:

Original geschrieben von peterfido


Rein von der Logik her ist dem Händler dann der Betrag der Inzahlungnahme auszugleichen. Reicht dieser Betrag nicht aus, hat Dich der Händler eh beschissen schlecht beraten.

Mich wunderts nur, dass jetzt wieder der Händler der Böse ist und gleich wieder der Verdacht des Beschiss im Raume steht.

Wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe und Inzahlungnahme vereinbare, ohne mir offen zu halten dass ich das Fahrzeug privat verkaufen kann, muss ich mich notfalls eben auch dran halten.

Es geht hier auch im Inzahlungsnahmeprämien und keiner weiß, ob der Händler im Hintergrund nicht schon einen Kunden hat dem er den Gebrauchten verkauft.

Also warum sollte der Händler dann diesen Kunden vor den Kopf stoßen?

Ich wollte mal sehen was los wäre, wenn umgekehrt der Händler mit der Bitte ankäme, den bestellten Neuwagen doch einem anderen Kunden verkaufen zu dürfen...

Zitat:

Original geschrieben von peterfido


Was, wenn der Wagen aus anderen Gründen (Defekt, Unfall, Diebstahl, Vandalismus) gar nicht mehr in Zahlung genommen werden kann? Dann bekommt er von der Versicherung auch nur max. den Inzahlungsnahmepreis.

Da nutzt ihm dann auch nichts, dass der Wagen schon an einen Dritten weiterverkauft wurde.

Ja das ist eben ein kleines Risiko für den Händler.

Aber was soll er machen?

Soll er zukünftig warten bis der Gebrauchte auf dem Hof steht und dann erst

an einen Weiterverkauf denken?

Es ist nun mal so, das nicht wenige Leute beim Händler anfragen, ob er nicht ein bestimmtes Modell in einer bestimmten Farbe in näherer Zukunft reinbekommt.

Bei den "Händlern" muss man halt schauen......wenn er offen mit Euch redet, wird einem so einiges klar!
Z.B.

Bieten sie oft eine doch recht günstige KFZ Versicherung an....ABER in Verbindung mit dieser wird der PKW teurer!!!! (beim UP wären es z.b. 2% gewesen)

Wenn sie einen gebrauchten in Zahlung nehmen, bekommen sie vom Werk teilw. eine "Eroberungsprämie"

Und auch eine Finanzierung ist nicht "umsonst", z.Zt. bietet VW bei den Cup Modellen 0,0% an....ABER der Händler bezahlt dafür....wird sich dann natürlich in dem Rabatt wieder spiegeln den man bekommt.

Dann gibt es Verkäufer die auf "Masse" gehen oder halt viel "Provision" pro Fahrzeug raus holen wollen....ist manchmal nicht einfach!

Ich habe 2 Autos geordert 1x 7er R und 1x UP.......und das bei zwei verschiedenen Händler, muss man halt sportlich sehen, ich habe für mich den Best möglichen Preis raus geholt und 2 Autohäuser haben an mir verdient, den wo ich den R gekauft habe kam mit dem Preis vom UP überhaupt nicht hin...und umgekehrt 😎😎😮🙄

Zitat:

Original geschrieben von noci86


Wie gesagt, ich bekomme nahezu DAT/Schwacke.

Bekommst du den Schwacke Händlereinkaufspreis oder den Händlerverkaufspreis? Wenn du den Händlerverkaufspreis bekommst, kannst du zufrieden sein.

Klar will der Händler Geld verdienen ,ist ja schließlich sein Job von dem er lebt . Wenn der TE zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit den Bedingungen zufrieden war und den Vertrag unterschrieben hat verstehe ich jetzt die Aufregung nicht und warum der Händler hier als Böser dargestellt wird . Auch am Neuwagen verdient der Händler Geld und wenn er Eroberungsprämie erhält und diese nicht weitergibt ist es doch sein gutes Recht wenn der Käufer mit dem Vertrag einverstanden war . Würdet ihr doch auch machen ,oder ? Oder würdet ihr jemanden mit dem ihr euch auf einen Preis geeinigt habt im Nachhinein sagen hier sind nochmal x Euro zurück weil ich habe noch eine Prämie bekommen die ich dir Käufer weitergeben will ? Das ist schließlich freie Marktwirtschaft und jeder kann dort kaufen wo es ihm am besten gefällt und dazu zählt auch das der Vertrag bindend ist ,will ja auch keiner haben das es auf einmal heißt trotz Vertrag wird der Wagen teurer da würde ja auch jeder auf Erfüllung des Vertrages pochen und genau das gleiche Recht steht dem Händler auch zu .Denkt mal darüber nach bevor ihr hier auf den Händler eindrischt .

Keiner drischt hier auf den 🙂 ein! Es besteht nur allgemeine Verwunderung, warum der 🙂 den alten unbedingt haben möchte! Aber scheinbar macht er mit diesem auch nochmal ein gutes Geschäft (was natürlich sein gutes Recht ist)!
Wie gesagt, ich habe einen Haken hinter gemacht. Ich sehe es mittlerweile so: Wer weiß, wofür es gut ist und welcher Ärger mir bei einem möglichen Privatverkauf nun erspart bleibt! Und ob ich bei einem Privatverkauf meinen Wunschpreis bekommen hätte (also der Preis, der aus in meinen Augen meinen Mehraufwand wieder wettmacht), ist noch wieder eine andere Frage!

Beim nächsten Neuwagen weiß ich Bescheid und lasse "Privatverkauf vorbehalten" mitaufnehmen!

Aber nun, wie gesagt: Haken hinter und auf den neuen freuen!

Zitat:

Original geschrieben von noci86


Keiner drischt hier auf den 🙂 ein! Es besteht nur allgemeine Verwunderung, warum der 🙂 den alten unbedingt haben möchte! Aber scheinbar macht er mit diesem auch nochmal ein gutes Geschäft (was natürlich sein gutes Recht ist)!
Wie gesagt, ich habe einen Haken hinter gemacht. Ich sehe es mittlerweile so: Wer weiß, wofür es gut ist und welcher Ärger mir bei einem möglichen Privatverkauf nun erspart bleibt! Und ob ich bei einem Privatverkauf meinen Wunschpreis bekommen hätte (also der Preis, der aus in meinen Augen meinen Mehraufwand wieder wettmacht), ist noch wieder eine andere Frage!

Beim nächsten Neuwagen weiß ich Bescheid und lasse "Privatverkauf vorbehalten" mitaufnehmen!

Aber nun, wie gesagt: Haken hinter und auf den neuen freuen!

Du drischt ja auch nicht drauf ein und hast es akzeptiert Summe X für deinen Wagen zu bekommen die ja wohl deutlich höher als bei anderen Anbietern war ,aber zum Teil werden hier wilde Theorien aufgestellt . Nun freue dich auf dein Auto und denk nicht weiter darüber nach was wohl der Händler mit deinem alten Auto anstellst ,ferner stellt sich auch noch die Frage ob du von Privat auf die Schnelle einen deutlich besseren Preis hättest erzielen können. Private kaufen inzwischen auf Grund des Gewährleistungsgesetzes lieber für etwas mehr Geld bei Händlern um abgesichert zu sein ,dazu gibt es ja auch Erfahrungsberichte in diversen Foren wo der Privatverkauf langwierig und nicht immer von Erfolg gekrönt war .

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