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Inzahlungnahme vereinbart - verbindlich?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 20. Juni 2014 um 13:30

Hallo zusammen,

habe vor ein paar Wochen einen Golf 7 bestellt. Bei der Preisverhandlung wurde auch vereinbart, dass mein alter Golf zu x Euro in Zahlung genommen wird. Der Preis dafür ist ok und es gibt die Prämie. Trotzdem dachte ich mir, dass ich es ja nochmal privat probieren könnte, vielleicht bekomme ich da mehr als den Preis vom :) inkl. Prämie.

Bisher wurde schriftlich in der "Verbindlichen Volkswagen-Bestellung" unter "Besondere Vereinbarungen" nur festgehalten, dass der alte zu x € in Zahlung genommen wird. Einen separaten Inzahlungsnahme-Vertrag o.ä. gibt es (noch) nicht.

Auf Nachfrage beim :) heißt es, dass das Geschäft so kalkuliert wurde, dass der alte in Zahlung genommen wird. (Mir ist klar, dass der wiederum mit etwas Gewinn weiter verkauft wird).

Meine Frage daher: Ist dies tatsächlich so? Ergeben sich irgendwelche Nachteile für mich, wenn ich den Wagen jetzt doch privat verkaufe? Schadensersatzforderungen seitens des :)?

Beste Antwort im Thema

Du hättest den Zusatz "Privatverkauf vorbehalten" in den Vertrag aufnehmen lassen müssen.

So hab ich bisher immer gemacht.

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Du hättest den Zusatz "Privatverkauf vorbehalten" in den Vertrag aufnehmen lassen müssen.

So hab ich bisher immer gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Marco1912

Du hättest den Zusatz "Privatverkauf vorbehalten" in den Vertrag aufnehmen lassen müssen.

So hab ich bisher immer gemacht.

So habe ich das auch gemacht, einfach mal mit dem Verkäufer sprechen.

Themenstarteram 20. Juni 2014 um 15:24

Habe bisher nur per Mail nachgefragt. Da hieß es dann: wurde so kalkuliert. Wie vertraglich vereinbart werden wir den Wagen in Zahlung nehmen.

Werde nochmal tel. nachfragen.

Aber der :) wird wohl auf sein Recht pochen.

Daher: ist der Zusatz in der Bestellung wirklich verbindlich? Was wäre denn wenn ich den Wagen nun vorher schrotten sollte?

Wie gesagt mehr als diesen Zusatz in der Bestellung gibt es nicht. (Den Satz "Privatverkauf vorbehalten" habe ich leider nicht aufnehmen lassen)

am 20. Juni 2014 um 15:36

Die Frage ist auch, was bei einem Unfall? Gilt dann noch der Inzahlungnahmepreis nach einer ordnungsgemäßen Reparaturoder wie verhält sich das? Wäre auch interessant zu wissen....

Zitat:

Original geschrieben von noci86

(Mir ist klar, dass der wiederum mit etwas Gewinn weiter verkauft wird).

Nicht unbedingt, oft sind sie sogar froh wenn du dein altes Auto zwischenzeitlich selber verkaufst.

Wenn du dein altes Auto selber verkaufst, sollte beim Neuen ein ordentlicher Rabatt drin sein.

Ich mach es immer so: Entweder Inzahlungnahme zum Preis X, oder wenn ich zwischenzeitlich selber verkaufen kann einen Rabatt X auf den Neuen.

Mein Verkäufer hat mir immer eine Inzahlunggabemöglichkeit in den Vertrag geschrieben

Jeder Wagen der in Zahlung genommen wird ist auch wieder mehr totes Kapital für den Händler

 

 

Du hast auch was mit Prämie geschrieben. Bei uns in AUT muss der Händler bei Anspruch auf den Eintauschbonus den Altwagen eintauschen. Sonst wird die Prämie dem Kunden gestrichen. Wird dann auch online an den Importeur geschickt, der die Prämie nach finaler Prüfung freigibt.

Verkauft ein Kunde seinen Altwagen privat, dann wird die Prämie einfach abgezogen.

Viell. steckt das dahinter.

am 20. Juni 2014 um 17:59

ich denke ein Anruf mit dem Verkäufer ist wohl das einfachste. Alles andere hier ist Spekulation.

In den letzten Jahren habe ich genau einmal versucht privat zu verkaufen. War echt nicht unbedingt angenehm da 2 angeblich kaufwillige nahezu einen Tag vor ultimo absprangen.

Da ich tägl. auf ein Auto angewiesen bin ziehe ich es vor den Alten hinzustellen in den Neuen einzusteigen und fertig.

 

Zitat:

Original geschrieben von miken001

ich denke ein Anruf mit dem Verkäufer ist wohl das einfachste. Alles andere hier ist Spekulation.

In den letzten Jahren habe ich genau einmal versucht privat zu verkaufen. War echt nicht unbedingt angenehm da 2 angeblich kaufwillige nahezu einen Tag vor ultimo absprangen.

Da ich tägl. auf ein Auto angewiesen bin ziehe ich es vor den Alten hinzustellen in den Neuen einzusteigen und fertig.

.

Wieso Spekulation ?

Der TE beschreibt einen Vertragspassus mit 'nur', was schon mal falsch ist,

lt. Beschreibung hat der Händler jetzt das Vorkaufsrecht !

Man sollte sich eigentlich vorher klar sein wie man es handeln will . . .

 

E.

 

Themenstarteram 20. Juni 2014 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Wieso Spekulation ?

Der TE beschreibt einen Vertragspassus mit 'nur', was schon mal falsch ist,

lt. Beschreibung hat der Händler jetzt das Vorkaufsrecht !

Man sollte sich eigentlich vorher klar sein wie man es handeln will . . .

 

E.

Darum geht's mir ja.

Ist also deiner Meinung nach verbindlich? Könnte ja auch sein, dass der :) nur versucht "Druck" auszuüben, obwohl er rechtlich keine Handhabe hat...

Wenn ich den Wagen nun doch selbst verkaufe, was droht mir dann? Schadensersatzforderungen?

Ein Anruf beim :) ist wohl unausweichlich, um das Ganze final zu klären. Wobei ich die Mail schon so deute, dass er von seinem "Recht" Gebrauch machen möchte. Aber wie gesagt, besitzt er dieses Recht überhaupt?! Im Zweifel kann er mich ja auch anschwindeln, daher mein Thread hier...

Naja, wenn's mich dem Privatverkauf dann nicht geht, wer weiß wofür es gut war... :)

am 20. Juni 2014 um 19:32

"Wenn ich den Wagen nun doch selbst verkaufe, was droht mir dann? Schadensersatzforderungen?"

Ja. Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Im Übrigen droht dir eine Strafanzeige wegen (Eingehungs-)Betrugs, wenn du das in Zahlung gegebene Auto freihändig verkaufst. So wie jedem ebay-Anbieter der eine Auktion abbricht, weil er entweder die Ware anderweitig verkauft hat oder ihm die Gebote zu niedrig sind. Aber sicher ist der Verkäufer zu einer einvernehmlichen Lösung bereit, wenn man ihm nur das Wort gönnt. Ich würds nicht drauf ankommen lassen. :)

Wenn der Händler nicht freiwillig von seinem Vorkaufsrecht zurücktritt ist der Ankaufspreis zu niedrig angesetzt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Händler froh darüber war, wenn ich mein Auto selber verkauft habe.

in welchem rahmen bewegen sich die prämie/n die hier genannt werden ?

zwischenverkauf vorbehalten hätte mit ins kleingedrucke müssen - beim nächsten mal dann...

wichtig ist allgemein das kleingedruckte (nicht das auf der rückseite) sondern das was der :)liche selbst hinzugefügt hat z.b.: nachlass x einschl. ust. kulanzgutschrift (prämie) x wird separat vergütet. etc.

probiers mit dem privat verkaufen, sprich aber vorher mit deinem verkäufer. prämien, rabatte, gutschriften,... sind auf den neuwagen bezogen. das ist das was für den händler zählt und nicht wieder einen "neuen" alten mehr auf dem hof stehen zu haben.

Themenstarteram 21. Juni 2014 um 12:06

Die Vermutung, dass der Preis für meinen alten aus Sicht des :) gut ist, hatte ich auch schon. Allerdings war der Preis bei weitem der beste den mir ein :) geboten hat. Ist nahezu DAT/Schwacke zzgl. Prämie von knapp 900 €. Von daher wollte ich natürlich erst mal auf Nummer sicher gehen und mir aber gleichzeitig die Option des Privatverkaufs vorbehalten. Das scheint ja jetzt nicht zu funktionieren.

Habe nochmal mit dem :) gesprochen. Er sagt das wäre ein Koppelgeschäft und wenn ich den alten privat verkaufe, würde der neue um x € teurer werden (dann würde der Privatverkauf auch nicht mehr lohnen).

Von daher bin ich wohl daran gebunden. Naja der Deal ist aus meiner Sicht trotzdem gut (mit einem leichten faden Beigeschmack). Für's nächste mal ist man schlauer...

Das einzige was mich noch ein bisschen skeptisch macht: mein alter wurde lediglich anhand der Fahrgestell Nr. und einer max. 5 min dauernden Begutachtung bewertet. Nicht dass der :) hinterher noch irgendwas abzieht. Wobei ich da ja auf der sicheren Seite sein müsste, da schriftlich festgehalten.

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